ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. verfällt TÜV wenn ich zu früh hingehe und nicht bestehe??

verfällt TÜV wenn ich zu früh hingehe und nicht bestehe??

Themenstarteram 29. November 2012 um 18:49

Hi

ich habe noch TÜV mis März - habe längeren Auslandsaufenthalt geplant und würde deshalb jetzt schon die neue HU machen - wenn ich die jedoch nicht bestehe, ist dann die alte futsch oder noch bis März gültig??

 

vielen dank für jeglichen Rad =P

Beste Antwort im Thema

dass ist aber jetzt Kein SCHERZ?

Lass das richten!

du musst sowieso bei der nächsten Kontrolle mit einem Mängelbericht rechnen

Nö.. ich hab keine Angst mein Auto ist ja praktisch NEUWERTIG...

Man beachte meine Signatur...

AUA!!!

Alex

PS - DEINE Reperaturmehtohe dürfte unter GRANDIOS laufen...- Sillikon....

jetzt weiß ich auch warum jedes 8te Auto Schrott auf 4 Rädern ist! - wegen Profis wie dir...

man kann solch eine Stoßstange für 30-40 Euro beim Schrottplatz kaufen.

Deine Reperatur kostet auch 5 Euro...

Aber wenn der Rest so toll "gewartet" ist.. hab ich GROSSES Vertrauen in unseren TÜV

SOFORTIGE STILLIGUNG... einmal der Herr mit dem Tollen Auto!

oder du machst es dir einfach... du klebst dem Tüvler - rechts und links nen Hunni auf die Brille.. dann - übersieht er den geringen Mangel...

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten

Mahlzeit.

Zitat:

Original geschrieben von konscht

ich habe noch TÜV mis März - habe längeren Auslandsaufenthalt geplant und würde deshalb jetzt schon die neue HU machen - wenn ich die jedoch nicht bestehe, ist dann die alte futsch oder noch bis März gültig??

dröseln wir es mal auf:

Die Plakette bleibt auch bei nicht bestandener HU (wenn das Fahrzeug nicht als "verkehrsunsicher" eignestuft wird) bis März gültig.

Du bist jedoch verpflichtet, die bei einer eventuellen HU festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben und das Fahrzeug innerhalb von einem Monat zur Nachkontrolle vorzuführen. Hälst du dich nicht daran, ist das eine eigene OWi (Regelsatz IIRC 10 oder 15 Euro). Überprüfen tut das jedoch keiner, wenn er nicht gerade mit der Nase darauf gestoßen wird.

Aber: im derzeitigen Zustand darfst du das Fahrzeug ohnehin nicht betreiben (selbst das Parken auf öffentlichen Straßen wäre schon kritisch zu sehen), und zwar ganz unabhängig davon, ob du eine HU durchführen lässt oder nicht.

Wenn du das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs abstellst, machst du bis März nichts falsch. (und danach bleibt die Frage, ob deine OWi jemandem auffällt)

Der sauberste Weg ist natürlich, direkt eine HU machen zu lassen und dann entweder zu reparieren oder abzumelden.

Gruß,

HK

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

 

dröseln wir es mal auf:

Die Plakette bleibt auch bei nicht bestandener HU (wenn das Fahrzeug nicht als "verkehrsunsicher" eignestuft wird) bis März gültig.

Soweit agree.

Zitat:

Du bist jedoch verpflichtet, die bei einer eventuellen HU festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben und das Fahrzeug innerhalb von einem Monat zur Nachkontrolle vorzuführen. Hälst du dich nicht daran, ist das eine eigene OWi (Regelsatz IIRC 10 oder 15 Euro). Überprüfen tut das jedoch keiner, wenn er nicht gerade mit der Nase darauf gestoßen wird.

Da bin ich anderer Meinung.

Die Monatsfrist bezieht sich meines Erachtens lediglich darauf,

das innerhalb dieser Zeit nur eine ermäßigte Gebühr für die Nachprüfung anfällt, da sich diese auf die Prüfung der Beseitigung der festgestellten Mängel beschränkt.

Hält sich der VT nicht an diese Frist, muss er wieder die volle Prüfgebühr entrichten.

Weitere Konsequenzen hat das imho nicht.

Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von Feline50

Zitat:

Du bist jedoch verpflichtet, die bei einer eventuellen HU festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben und das Fahrzeug innerhalb von einem Monat zur Nachkontrolle vorzuführen. Hälst du dich nicht daran, ist das eine eigene OWi (Regelsatz IIRC 10 oder 15 Euro). Überprüfen tut das jedoch keiner, wenn er nicht gerade mit der Nase darauf gestoßen wird.

Da bin ich anderer Meinung.

Die Monatsfrist bezieht sich meines Erachtens lediglich darauf,

das innerhalb dieser Zeit nur eine ermäßigte Gebühr für die Nachprüfung anfällt, da sich diese auf die Prüfung der Beseitigung der festgestellten Mängel beschränkt.

Hält sich der VT nicht an diese Frist, muss er wieder die volle Prüfgebühr entrichten.

Weitere Konsequenzen hat das imho nicht.

Es gibt im BKat die Nummer 187: "Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt" (Regelsatz sind 15 Euro, da war meine Erinnerung nicht ganz falsch).

Als verletzte Vorschriften steht dort: "§ 29 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Nr. 3.1.4.3 Satz 2 Halbsatz 2 der Anlage VIII". Besagter Halbsatz schreibt vor "der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen."

Die Grundlage für die OWi (§ 69a Abs. 2 Nr. 18) ist da auch recht eindeutig, ordnungswidrig handelt u.A., wer "einer Vorschrift des § 29 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 3.1.4.2 Satz 2 Halbsatz 2 der Anlage VIII über die Behebung der geringen Mängel oder Nummer 3.1.4.3 Satz 2 Halbsatz 2 über die Behebung der erheblichen Mängel oder die Wiedervorführung zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung zuwiderhandelt,"

Für die OWi reicht es also, Mängel jeglicher Art (egal ob gering oder erheblich) nicht ordnungsgemäß zu beseitigen, der Katalog hat aber nur für die nicht fristgerechte Vorführung zur Nachprüfung einen Regelsatz.

Gruß,

HK

am 1. Dezember 2012 um 0:33

Zitat:

Original geschrieben von Scirosto 8V

Jupp diese T3 Stoßstangen werden teilweise schon in Gold aufgewogen.

Aber so wie der Bus auf dem Bild aussieht wird das nicht das einzigen sein, da ist sicher noch was morsch.

Naja so billig ist Gold aber auch nicht zu haben. Ne neue T3-Nachbaustoßstange mit beiden Ecken gibts ab knapp 70€ im Netz und das Endrohr gibts ab 30€.

Beim letzten Punkt geb ich dir recht, sieht schon etwas knittrig und gammelig aus.

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Für die OWi reicht es also, Mängel jeglicher Art (egal ob gering oder erheblich) nicht ordnungsgemäß zu beseitigen, der Katalog hat aber nur für die nicht fristgerechte Vorführung zur Nachprüfung einen Regelsatz.

Das dürfte sich aber nur auf die Fälle beziehen, in denen eine neue Plakette erteilt wurde, mit der

Auflage (Regelfall), die festgestellten Mängel zu beseitigen oder in denen sich die Gültigkeit einer an sich abgelaufenen Plakette um einen

Monat zwecks Reparatur und Nachprüfung verlängert.

De facto ließe sich eine solche OWI auch gar nicht erkennen, denn der VT ist ja nicht verpflichtet,

den (freiwilligen und vorzeitigen) TÜV-Bericht bei einer Verkehrskontrolle vorzulegen und sich so selbst schlechter zu stellen,

als wenn er erst zum tatsächlichen Ablauf des Prüfintervalls zum TÜV gefahren wäre.

Und ein Bundesregister über TÜV - Prüfungen wird ja wohl nicht geführt. :)

PS:

Natürlich sollten und müssten erhebliche Mängel gerichtet werden,

insofern ist diese Diskussion auch teilweise akademischer Natur.

 

 

 

 

 

 

http://www.ebay.de/.../170500423499?...

AUA!!!! also- vergiss die Karrosserie-Masse!

Sorry wegen Männlein - Weiblein verwechselung...

NUR=> Ebay dauert genau 17 Sekunden und du hast ne NEUE....

Also entweder...

vergiss es Alex...

und wenn du den Tüvprüfer befriedigen willst musst du schon richtig ran!!*herzhaftlache!

Zitat:

Original geschrieben von konscht

naja stimmt - darum geht's - verkehrssicherheit herstellen + Tüv befriedigen

.....

Zitat:

De facto ließe sich eine solche OWI auch gar nicht erkennen, denn der VT ist ja nicht verpflichtet,

den (freiwilligen und vorzeitigen) TÜV-Bericht bei einer Verkehrskontrolle vorzulegen und sich so selbst schlechter zu stellen,

als wenn er erst zum tatsächlichen Ablauf des Prüfintervalls zum TÜV gefahren wäre.

Na ja, es hat die TE ja niemand gezwungen, vorzeitig zur Erlangung irgendeines Verwaltungsaktes anzutraben. Wenn sie es jedoch macht, muss sie wohl auch mit den Folgen leben.

In der Praxis dürfte das einfache Nichtbestehen der HU sicher nicht auffallen, solange eine gültige HU-Plakette am Fahrzeug vorhanden ist.

Aber was, wenn das Fahrzeug für verkehrsunsicher (VU) erklärt wird? Dann ist die HU-Plakette zu entfernen und der Prüfer hat die Zulassungsstelle zu informieren. Kann die TE dann auch sagen "ätsch, ich war noch gar nicht dran!!" ?

Gardiner

mit diesem AUTO (will jetzt nicht Wrack schreiben) rumzufahren ist heute "üblich".

und wenn jemand sein Bein verliert wegen dem Shice wird blöd geguckt..

und dass wegen 70 Euro?

beim Schrotti für 30?

Ja es muss so werden wie in den USA - du musst mit deinem KOPMPLETTEN Vermögen rangezogen werden!

dann wird es VIELLEICHT besser...

ist ja lustig wenn da ein Handwerker nen Nagel in die Wand kloppt und dazu dann ne Schutzbrille aufsetzt....

Liebe TE.. BITTE- mach das vernünftig!

und wenn du die 70Euro nicht hast- gehe zu Fuss....

Alex

Und schon die Neue Stoßstange montiert?

und was sagt der Tüv?

gruß Alex

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. verfällt TÜV wenn ich zu früh hingehe und nicht bestehe??