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Verdrehter Gurt beim Gebrauchtwagen, Gewährleistung?

Zählt ein verdrehter Sicherheitsgurt beim Gebrauchtwagenkauf als Mangel der von der Gewährleistung des Händlers getragen werden muss? Der Gurt ist in sich verdreht und lässt sich auch nicht mehr zurückdrehen, da er immer wieder die falsche Form annimmt.
Wenn ja, gibts irgendwo etwas, womit man dem Händler etwas mehr druck machen kann. Denn der redet nur von Garantie und da sei das nicht mit drin. Der sprüht den Gurt nur dauernd mit irgend so einem Zeug ein.

Beste Antwort im Thema

Das müßte einem doch vor dem Kauf auffallen, oder sehe ich da was falsch ? 😕

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21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von surfer09


es ist ja nicht der ganze Gurt .. Der ist nur an einer Stelle so komisch. Die Fasern sind an der Stelle soo .. ja wie soll man das beschreiben .. Labberig.. Also nicht so fest wie an einer anderen Stelle des Gurtes. Die meinten der wäre mal in der Tür eingeklemmt gewesen und deshalb ist das jetzt so. Fremdeinwirkung eben und das müsste ich dann bezahlen. Aber ich kann doch nichts dafür wenn die Vorbesitzerin so schluderig mit dem Wagen umgegangen ist.

Wenn der Gurt beschädigt ist, so ist ein sicherheitsrelevantes Teil defekt.

Dieses wäre auch ein Mangel in der Hauptuntersuchung ( Tüv ).

Der Händler steht für sicherheitsrelevante Teile auf jeden Fall in der Gewährleistung und muss beweisen, dass dieses nicht bei Übergabe der Fall war.

Wenn der Gurt auf einer Seite " labberig ist, so liegt es meist an der schiefen Aufwicklung.
Ich hatte das mal beim 4er Golf auf einmal, da sich ein Teil in der Verkleidung verklemmt hatte.
Verkleidung rausgeklipst und richtig aufgerollt und der Gurt war einwandfrei bis zum Exitus 😉
Sah in etwa aus, wie auf deinem Bild.

Um ein genauesBild zu bekommen, müsste man den gesammten Gurt sehen.

Hast du mit deinem Händler bereits gesprochen ?
Vielleicht sieht er es ja auch ein und behebt unbürokratisch den " Schaden ".
Wenn der Gurt tatsächlich defekt ist, dann muss der eh getauscht werden.

Wenn der Händler dieses ablehnt, dann bitte schriftlich geben lassen bzw. und/oder Zeugen mitnehmen ( falls schriftlich abgeleht ) und den Gurt in einer Fachwerkstatt richten lassen.
Dann mal ein nettes Schreiben vom Anwalt oder Automobilclub loslassen und am Ball bleiben.

also letzte Woche als den Wagen hingebracht hatte, wurde mir bei der Übergabe gesagt das der Schaden nicht ohne meine finanzielle Unterstützung repariert werden würde. Es handele sich schließlich um "höhere Gewalt" in diesem Fall. Der Gurt wurde also anscheinend irgendwann mal in der Tür eingeklemmt und das ist jetzt das Resultat davon.
Auf den anderen Schaden den ich hinten an der Seitenverkleidung habe, habe ich ihn noch nicht angesprochen. Von mir wurde der Schaden definitiv nicht hervorgerufen! Ich habe diesen erst entdeckt, als ich die Winterreifen, die auf der Rücksitzbank lagen herausgeholt habe. Ich hab mal ein Foto davon angehangen..

Cimg4972

Zitat:

Original geschrieben von surfer09


also letzte Woche als den Wagen hingebracht hatte, wurde mir bei der Übergabe gesagt das der Schaden nicht ohne meine finanzielle Unterstützung repariert werden würde. Es handele sich schließlich um "höhere Gewalt" in diesem Fall. Der Gurt wurde also anscheinend irgendwann mal in der Tür eingeklemmt und das ist jetzt das Resultat davon.
Auf den anderen Schaden den ich hinten an der Seitenverkleidung habe, habe ich ihn noch nicht angesprochen. Von mir wurde der Schaden definitiv nicht hervorgerufen! Ich habe diesen erst entdeckt, als ich die Winterreifen, die auf der Rücksitzbank lagen herausgeholt habe. Ich hab mal ein Foto davon angehangen..

Also das würde ich nicht als `Schaden´ bezeichnen, das fällt unter Gebrauchsspuren.

Aber da wir einmal dabei sind: Hoffentlich ist die Ursache des sichtbaren Schadens am Gurt nicht ein Unfall ... , bei dem halt der Fahrer/Beifahrer in denselben gedrückt wurde.

Lass das doch bitte mal von einem Fachmann überprüfen (Unfall).

Ich vermute, Dein Händler ist ein Fähnchenhändler, weil ansonsten jeder seriöse Händler an einer schnellen Schadensbehebung interessiert wäre.

Auch auf die Gefahr hin, dass mich hier nach meiner Äusserung keiner mehr leiden kann:
Wieso erwarten alle, dass ein Händler alles und jedes auf Kulanz ersetzt oder repariert ?
Ein Anschnallgurt ist ein Teil, das durch jede Benutzung beansprucht wird. Gerade der Teil, der bei den Gurten weich wird ist der, der bei jedem An- und Abschnallen oben durch die Führung gezogen wird. Das ist ganz einfach Verschleiss. So wie bei Dichtungen, Schläuchen oder was auch immer am Fahrzeug ständig bewegt und beansprucht wird.
Bei einem 3 Jahre alten Gebrauchtwagen mit x KM ist das Teil nunmal nicht mehr wie am ersten Tag. Dann kauft man sich halt nen neuen Gurt, baut den ein und fertig ist die Nummer. Und wenn man sowieso immer alleine fährt, dann nimmt man halt den von der Beifahrerseite oder von hinten (wo ich jetzt nicht weiss, ob die von der Länger her gehen).

Nein, ich bin kein Autohändler. Ich bin ein Autofahrer, der einsieht, dass es Grenzen beim Zuschieben von Verantwortung gibt.

Gruß vom Jan

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Zitat:

Original geschrieben von jonathanbsky


........... Wieso erwarten alle, dass ein Händler alles und jedes auf Kulanz ersetzt oder repariert ? ........

Nein, nicht alles und jedes - aber wenn es um sicheheitsrelevante Teile geht, finde ich schon, dass hier der Händler in der Pflicht ist. (z.B. abgefahrene Reifen - auch normaler Verschleiß)

Sonst gebe ich dir vollkommen recht.

LG r.

Zitat:

Original geschrieben von jonathanbsky


Auch auf die Gefahr hin, dass mich hier nach meiner Äusserung keiner mehr leiden kann:
Wieso erwarten alle, dass ein Händler alles und jedes auf Kulanz ersetzt oder repariert ?
Ein Anschnallgurt ist ein Teil, das durch jede Benutzung beansprucht wird. Gerade der Teil, der bei den Gurten weich wird ist der, der bei jedem An- und Abschnallen oben durch die Führung gezogen wird. Das ist ganz einfach Verschleiss. So wie bei Dichtungen, Schläuchen oder was auch immer am Fahrzeug ständig bewegt und beansprucht wird.
Bei einem 3 Jahre alten Gebrauchtwagen mit x KM ist das Teil nunmal nicht mehr wie am ersten Tag. Dann kauft man sich halt nen neuen Gurt, baut den ein und fertig ist die Nummer. Und wenn man sowieso immer alleine fährt, dann nimmt man halt den von der Beifahrerseite oder von hinten (wo ich jetzt nicht weiss, ob die von der Länger her gehen).

Nein, ich bin kein Autohändler. Ich bin ein Autofahrer, der einsieht, dass es Grenzen beim Zuschieben von Verantwortung gibt.

Gruß vom Jan

Vom Prizip her hast du ja Recht !

Allerdings werden bei Inz. bzw. Ankauf des Fahrzeuges durch den Händler, genau solche Teile vom Preis abgezogen bzw. man bekommt weniger für das Fahrzeug.

Angenommen Ankaufpreis normal: 8000 Euro

Übermäßiger Verschleiß: 600,-

Bekommen 7400,-

Ein fairer Händler weißt auf die defekten Teile hin und leitet den Minderpreis weiter und alle sind zufrieden.

Ein unfairer Händler weißt nicht auf die Schäden hin und gibt den Preisvorteil nicht weiter, dann soll er auch bitte dafür gerade stehen !

Ein unfähiger Händler hat das alles nicht bemerkt und sollte erst recht dafür gerade stehen, damit er was daraus lernt.

Händler haben es heutzutage nicht Leicht, allerdings sollten die Ihren Job auch richtig machen, so wie andere Dienstleister es auch müssen.
Schließlich resultiert daraus deren Verdienst 😉

Zitat:

Garantie ist eine vom Hersteller, Händler etc. freiwillig zugesagte Leistung, die alles ein- und vieles auch ausschließen kann. In diesem Fall reden wir von der Gewährleistungspflicht die gesetzlich gregelt ist - in Ö auch über das Konsumentenschutzgesetz - und dieser hat er nachzukommen.

Ich bin sicher ein ähnliches Gesetzeswerk gibt es auch in D

Gibt es 😉

Die Urteile zur gesetzlichen Gewährleistung sind nur leider nicht immer so simpel, wie viele hier meinen.
Die gesetzliche Gewährleistung bei gebrauchten Artikeln ist nicht mit einer allumfassenden Garantie zu vergleichen - das zeigen viele Urteile und Kommentare.

Dieser Fall ist sicher nicht von der gesetzlichen Gewährleistung gedeckt, der Gurt
ist ja benutzbar, die Grundfunktion gegeben (wichtiger Bestandteil vieler Urteile). Das der Gurt bei einem Unfall nicht mehr richtig schützt, müsste wohl mit einem Festigkeitsgutachten belegt werden....

Bei solchen Beschwerden hätte ich als Händler schon gar keine Lust mehr ...

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