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Verbrieftes Rückgaberecht - horrendes Gutachten

Themenstarteram 18. Juni 2020 um 13:29

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche Freitag meinen Skoda aufgrund des verbrieften Rückgaberechts zurückgegeben.

Ein DEKRA Kollege hat ein Gutachten erstellt (von SKODA beauftragt), welches ich am Mittwoch per Email zugeschickt bekommen habe (ca. 1.800 EUR für wenige Lackschäden, ein Kratzer im Himmel und eine sehr kleine Verformung in der Heckklappe).

Meine Antwort an den Händler lautete wie folgt:

 

Zitat:

Hallo Frau xxx,

hiermit stimme ich dem Gutachten ausdrücklich nicht zu.

Es gibt einige Punkte, mit denen ich nicht einverstanden bin und die ich im Folgenden erläutern möchte:

Die Laderaumabdeckung hat damals nicht zur Ausstattung gehört (zumindest wurde sie nicht mit ausgeliefert), wird hier jedoch berechnet. Der Posten müsste gestrichen werden.

Die Anhängerkupplung findet keine Beachtung und erscheint daher nicht als “Gutschrift”.

Zusätzlich zum Minderwert habe ich die Reparaturkosten nur zu tragen, wenn es sich um Unfallschäden handelt oder um die Beseitigung von Mängeln, die die Verkehrs- oder Betriebssicherheit gefährden. (Heidel / Pauly / Wimmer-Amend, AnwaltFormulare, 9. Auflage 2018, § 26 Leasing, B. Rechtliche Grundlagen, Rn. 100)

Es handelt sich ausschließlich um leichte punktuelle Lackschäden, sodass diese Reparaturkosten nicht zusätzlich zum Minderwert angesetzt werden dürfen

Daher werde ich keinerlei Reparaturkosten anerkennen

Die Kosten für Dachhimmel, Heckklappe und Lackvorbereitung mit zusammen 1.074 € brutto sind damit als nicht notwendige Reparaturen nicht voll, sondern (ausgehend von den rund 42 % bei den anderen Positionen im Gutachten) nur mit 456,05 € anzusetzen.

Wie bereits geschrieben, sind die Reparaturkosten die Grundlage. Die dürfen aber nur anteilig berücksichtigt werden. Das Fahrzeug ist fast fünf Jahre alt. Bei unterstellten Gesamtlebensdauer von 10 Jahren betrüge der Anteil 50%. Der Sachverständige hat rund 42 % angesetzt. Das wären bei unterstellten realistischen Reparaturkosten und bei einer anteiligen Berechnung für alle Reparaturposten 741 € Minderwert netto.

Die Minderwerte wurden hier simpel addiert, was jedoch ausdrücklich nicht zulässig ist, da die Schäden in ihrer Gesamtheit betrachtet werden müssen und nicht addiert werden dürfen (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97)

Zusätzlich merke ich an, dass die beanstandeten Kratzer im Lack zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören und gar kein Schaden vorliegt.

Ich biete Ihnen gerne einen Vergleich an, so dass ich einer Wertminderung i.H.v. insgesamt 500 EUR zustimme und dadurch die Anhängerkupplung abgegolten ist.

 

Bitte lassen Sie mich zeitnah Ihre Entscheidung wissen, da ich ansonsten den Vorgang an meinen Anwalt übergeben werde, damit Folgemaßnahmen angestoßen werden können (Gegengutachten etc.).

 

Vielen Dank und liebe Grüße.

Die Antwort kam heute wie folgt:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxx,

 

vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Sie erhielten mit unserer Mail das Dekra-Minderwertgutachten, welches weiterhin für uns Bestand hat. Wir möchten anmerken, dass die Laderaumabdeckung bei Auslieferung vorhanden war. Dies kann durch Bildmaterial belegt werden.

Uns ist nicht bekannt, dass Sie vor Einbau der Anhängerkupplung (wie im verbrieften Rückgaberecht unter Punkt 2 aufgeführt) dies mit uns abgestimmt hätten. Daher werden wir auch keinen Mehrwert ansetzen.

 

Bitte teilen Sie uns innerhalb der nächsten drei Werktage mit, ob Sie auf Ihre Kosten ein Gegengutachten erstellen lassen möchten, da wir ansonsten mit der Vermarktung beginnen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

So, meine Frage ist nun: wie haltvoll ist nun deren 3 Tage Frist?

Ich habe bei meiner Rechtsschutz für eine Deckungszusage angefragt und habe am Montag einen Termin beim Anwalt.

Muss ich/soll ich/was soll ich dem Höndler nun antworten, damit sie nicht einfach am Montag sagen, sie hätten den Wagen schon vermarktet?

Wie groß sind generell meine Chancen? DEKRA ist natürlich ein anerkannter Verein, aber simpel aufaddieren geht doch wirklich nicht, oder?

Die Vertragsbedingungen zum verbrieften Rückgaberecht sind recht dünn. Da ist nichts festgelegt, wie die Bewertung am Ende durchgeführt werden soll.

 

Falls ich etwas vergessen habe oder irgendwo unklar war, füge ich gerne noch Infos dazu.

 

Danke und viele Grüße,

Stefan

Beste Antwort im Thema
am 18. Juni 2020 um 15:43

Was ich auf den Bildern sehe ist keine normale Abnutzung und mit 1800 Euro nicht übermäßig hoch eingepreist. Es ist doch immer wieder das gleiche Lied bei solchen Rückgaben niemand will für die angerichteten Schäden bezahlen. :(

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Der TE hat hier soviel auf die Mütze bekommen, dass er sich bestimmt nicht mehr meldet.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 20. Juni 2020 um 10:58:05 Uhr:

Der TE hat hier soviel auf die Mütze bekommen, dass er sich bestimmt nicht mehr meldet.

War doch zu erwarten, insbesondere bei den Bilder. Was manch einer für eine Vorstellung eines gepflegten Fahrzeugs hat. Eine professionelle Innen- und Außen Aufbereitung liegt schon zwischen 300 und 500 Euro. Und beim Fahrzeug des TE reicht die ja bei weitem nicht. Hier muss lackiert und instand gesetzt werden.

Gab hier doch schon mal so einen Fall, wo ein Leasing Nehmer einen Polo GTI hingerichtet hatte und sich über die hohe 4stellige Nachforderung beschwerte.

Der war dann auch ohne Rückmeldung verschwunden.

Anders wird das hier auch nicht enden.

Ich denke das AH kann sich zurücklehnen, die Mängel sind mehr als berechtigt und locker 1800 Wert. Also ich würde lieber 2 k mehr ausgeben als so ein herabgerocktes Fahrzeug zu erwerben.

Es gibt Fahrzeuge die bei 100tkm noch fast neuwertig aussehen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. Juni 2020 um 11:47:31 Uhr:

Zitat:

[Es gibt Fahrzeuge die bei 100tkm noch fast neuwertig aussehen.

Oder nach 7 Jahren, aber weniger Km.

Zitat:

@Peter_1.8T schrieb am 20. Juni 2020 um 10:57:11 Uhr:

Sehe das auch so - den hast Du ganz schön hingerichtet. Jeden einzelnen dieser Schäden hätte ich schon nach der Entstehung reparieren lassen, weil mich das selbst stören würde. Dass Dich das bis zur Rückgabe alles nicht gestört hat, zeigt ja nur, dass Du im Umgang mit dem Eigentum anderer Leute seltsame Maßstäbe anlegst und dann auch noch hoffst, damit durchzukommen. Sorry, kein Mitleid.

Sorry, was manche hier über das Heiligtum schreiben, geht aber auch kaum. Ein Kratzer im Himmel ist schnell passiert, wenn man bei einem Umzug mitwirkt. Ebenso die Lackschäden an der Seite auf Supermarktparkplätzen usw. Wer ein Auto auch nutzt und nicht nur mit Samthandschuhen anfässt, richtet das Auto noch lange nicht hin.

Viele hier bei MT behandeln ihr Auto wahrscheinlich so als wäre es ihr Partner, aber an sich ist es nur ein Gegenstand, einer der sogar schnell an Wert verliert und der Witterung ausgesetzt ist.

Beim Schaden an der Heckklappe bin ich dabei, das ist tatsächlich einer. Der Rest passiert eben auch mal nebenbei ... und einer der Gründe, warum man eben nicht als Privatmann leasen/finanzieren mit Rückgabe sollte.

Ich würde persönlich lieber 2000 € weniger für ein Fahrzeug mit leichten optischen Mängeln ausgeben, anstatt den perfekt polierten Blender zu erwerben ... 2000 € sind vielleicht bei 100.000 € nicht viel, bei 10.000 € sind das schon 20 % vom Fahrzeugwert ... und wenn die technische Basis gut ist, dann haben diese Mängel überhaupt keine AAuswirkung auf die Haltbarkeit/Zuverlässigkeit,,

Das sind doch alles, bis auf die Heckklappe, mehr oder weniger normale Abnutzungsspuren für ein Auto mit knapp 100.000 km. Ich sehe es so wie der TE - die vollen Reparaturkosten wird der Händler nicht durchbekommen, denn dann wäre er bevorteilt. Die entsprechende, zutreffende Begründung hat der TE ja selbst angeführt.

Die Wertminderung würde ich mal grob bei 500 bis maximal 1000 Euro ansetzen.

Und warum sollte man dagegen nicht vorgehen? Nicht jeder hat Geld zu verschenken. Mit dem Anwalt kann man die beste Strategie besprechen, im Idealfall zahlt die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits. Ich wünsche dem TE viel Erfolg

am 20. Juni 2020 um 14:18

Für mich ist ein Auto auch ein Gebrauchsgegenstand, aber es würde trotzdem nicht dermaßen abgerockt aussehen, wenn ich ein Schaden bemerke, wird dieser behoben. Besonders wenn dieser Gegenstand mir nicht gehört.

Grad die Aussage mit dem Himmel finde ich fraglich, ich bin selbst schon umgezogen oder habe dabei geholfen, selbst mit den halben Kinderzimmer nach Mallorca, wo der Wagen bis unterm Dach beladen war, hat nicht solch ein Schaden am Himmel hinterlassen.

Bei den Lackschäden könnte man noch von Gebrauchsspuren reden, beim Himmel und Heckklappen aber defensiv nicht.

Hätte der TE sich ein wenig mehr mit der Pflege seines geliehenen Autos beschäftigt, hätte ihn das vieles erspart.

Das Autohaus hat hier jedes Recht, diese 1800€ zu verlangen.

Denk einfach mal aus deren Sicht, du leihst wem dein Auto und bekommst ihn dann mit solchen Schäden zurück. Denke das würde dir auch nicht gefallen.

Klar zahlte er ja eine Nutzungsgebühr aber das nimmt ihn nicht aus der Pflicht den Gegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und entstand zu setzen.

Zumal auch noch die Hutablage fehlt und er ohne schriftliche Erlaubnis eine AHK montiert hat,

für mich vollkommen gerechtfertigt, die Forderung.

Zitat:

@Knergy [url=https://www.motor-talk.de/.../...horrendes-gutachten-t6886603.html?...]schrieb am 20. Juni 2020 um

Wer ein Auto auch nutzt und nicht nur mit Samthandschuhen anfässt,

Spricht ja nichts dagegen, dann sollte man das Auto Bar bezahlen und kann es dann Knechten wie man mag.

Aber dann steht hier bei MT ein Thread "es ist zum kotzen, bekomme für meinen nur 100k gelaufenen Skoda nur 2/3 wie andere Angebote bei Mobile"

So wie der Hobel des Te aussieht, kauft ihn kein privater. Das AH muss ihn herrichten und mit Gewährleistung verkaufen, so wie er auf den Bildern da steht, ist es ein Export Kandidat.

am 20. Juni 2020 um 14:45

Zumal das AH ihn auch noch Ärger wegen der AHK bereiten könnte, diese darf eigentlich nur mit schriftlicher Erlaubnis verbaut werden.

Für mich sogar ein Ausschluss Kriterium um ein gebrauchten zu erwerben.

am 20. Juni 2020 um 14:53

Schade, dass sich der TE nicht mehr hier meldet. Ich würde gerne erfahren wie sein Gegengutachten ausfällt und er dann kleinlaut die 1800 Euro akzeptiert.

am 20. Juni 2020 um 14:57

Zitat:

@Knergy schrieb am 20. Juni 2020 um 15:45:51 Uhr:

Zitat:

@Peter_1.8T schrieb am 20. Juni 2020 um 10:57:11 Uhr:

Sehe das auch so - den hast Du ganz schön hingerichtet. Jeden einzelnen dieser Schäden hätte ich schon nach der Entstehung reparieren lassen, weil mich das selbst stören würde. Dass Dich das bis zur Rückgabe alles nicht gestört hat, zeigt ja nur, dass Du im Umgang mit dem Eigentum anderer Leute seltsame Maßstäbe anlegst und dann auch noch hoffst, damit durchzukommen. Sorry, kein Mitleid.

Sorry, was manche hier über das Heiligtum schreiben, geht aber auch kaum. Ein Kratzer im Himmel ist schnell passiert, wenn man bei einem Umzug mitwirkt.

Ein PKW ist kein Umzugswagen und wurde den TE auch nicht für sowas überlassen.

Das hat mit Heiligtum nix zutun.

Das Transportieren von Gegenständen gehört aber zur normalen Nutzung eines PKW.

Wie gesagt - man kann diskutieren, ob die Schäden über das übliche Maß hinaus gehen, aber die vollen Reparaturkosten sind schlicht und ergreifend nicht durchsetzbar.

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 20. Juni 2020 um 18:13:24 Uhr:

Das Transportieren von Gegenständen gehört aber zur normalen Nutzung eines PKW.

Wie gesagt - man kann diskutieren, ob die Schäden über das übliche Maß hinaus gehen, aber die vollen Reparaturkosten sind schlicht und ergreifend nicht durchsetzbar.

Einfach nicht leasen.

Zitat:

@Knergy schrieb am 20. Juni 2020 um 15:45:51 Uhr:

Sorry, was manche hier über das Heiligtum schreiben, geht aber auch kaum. Ein Kratzer im Himmel ist schnell passiert, wenn man bei einem Umzug mitwirkt. Ebenso die Lackschäden an der Seite auf Supermarktparkplätzen usw. Wer ein Auto auch nutzt und nicht nur mit Samthandschuhen anfässt, richtet das Auto noch lange nicht hin.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wer ein Auto normal nutzt, richtet es nicht so hin wie auf den Bildern zu sehen. Nutzung heisst nicht einfach nur "Abnutzung" sondern auch Pflege und damit Werterhalt. Und die Karre auf den Bilder ist ungepflegt, daher bekommt der TE für den mangelnden Werterhalt jetzt die Rechnung.

Und wie oben schon jemand geschrieben hat - wer keinen Wert auf den Zustand des Autos legt, kauft den einfach bar und kann dann damit machen was er will. So lange einem das Auto aber nicht gehört, pflegt man es und sorgt dafür, dass keine Schäden dran sind. Das hat auch was mit Respekt zu tun, aber den Schuss hören immer leider weniger Leute.

 

Zitat:

@E97 schrieb am 20. Juni 2020 um 18:35:46 Uhr:

 

Einfach nicht leasen.

Es geht hier doch gar nicht um Leasing, auch wenn das prinzipiell dasselbe Spiel ist.

Deine Schlussfolgerung ist aber auch so einfach nur Unfug. Der TE ist ja bereit, für die Schäden zu zahlen und jammert hier auch nicht über diese Form der Finanzierung herum.

Es geht hier lediglich um die Höhe der Schäden und deren rechtliche Beurteilung, und das ist völlig legitim. Scheint aber die Mehrheit hier irgendwie nicht zu verstehen.

Auf MT ist nichts anderes zu erwarten, das ist ein Auto ein Heiligtum und entsprechend zu pflegen. Die Realität sieht etwas anders. Erst recht wenn man bspw. eher ländlich wohnt. Da ist es vollkommen normal, Kaminbrennholz, Gartenerde in Säcken oder sonstiges Baumaterial zu befördern. Mein Wagen wäre vom Innenraumzustand für viele hier einfach nur extrem ungepflegt ... aber ich lege Wert auf Funktionalität, ein Kratzer irgendwo im Softlack oder diverse anhaftende Partikel im Kofferraumteppich sind da nichts ungewöhnliches. Ungepflegt sind da unsauberer Zustand, Brandlöcher oder dutzende Schokoladenflecken im Sitzbezug.

Üblicherweise würde ich aber nie ein Fahrzeug leasen ... Leasinggesellschaften setzen praktisch immer den Neuzustand vorraus.

Ich würde diesen Skoda übrigens sofort kaufen ... für die, die ein Auto nur als lästiges übel und keine Ersatzbefriediegung sehen, hat der halt paar optische Mängel. Drücken etwas den Preis und stehen der Nutzung als Fortbewegungsmittel keiensfalls entgegen. Undd sie fallen überhaupt nicht auf. Die Delle an der Heckklappe ist unauffällig, die Lackkratzer an der Seite auch und die Lippe hat wohl mal aufgesetzt .. passiert halt. Und der Kratzer innen am Himmel ... mein Gott, es ist nur ein Auto.

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