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Verbrieftes Rückgaberecht - horrendes Gutachten

Themenstarteram 18. Juni 2020 um 13:29

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche Freitag meinen Skoda aufgrund des verbrieften Rückgaberechts zurückgegeben.

Ein DEKRA Kollege hat ein Gutachten erstellt (von SKODA beauftragt), welches ich am Mittwoch per Email zugeschickt bekommen habe (ca. 1.800 EUR für wenige Lackschäden, ein Kratzer im Himmel und eine sehr kleine Verformung in der Heckklappe).

Meine Antwort an den Händler lautete wie folgt:

 

Zitat:

Hallo Frau xxx,

hiermit stimme ich dem Gutachten ausdrücklich nicht zu.

Es gibt einige Punkte, mit denen ich nicht einverstanden bin und die ich im Folgenden erläutern möchte:

Die Laderaumabdeckung hat damals nicht zur Ausstattung gehört (zumindest wurde sie nicht mit ausgeliefert), wird hier jedoch berechnet. Der Posten müsste gestrichen werden.

Die Anhängerkupplung findet keine Beachtung und erscheint daher nicht als “Gutschrift”.

Zusätzlich zum Minderwert habe ich die Reparaturkosten nur zu tragen, wenn es sich um Unfallschäden handelt oder um die Beseitigung von Mängeln, die die Verkehrs- oder Betriebssicherheit gefährden. (Heidel / Pauly / Wimmer-Amend, AnwaltFormulare, 9. Auflage 2018, § 26 Leasing, B. Rechtliche Grundlagen, Rn. 100)

Es handelt sich ausschließlich um leichte punktuelle Lackschäden, sodass diese Reparaturkosten nicht zusätzlich zum Minderwert angesetzt werden dürfen

Daher werde ich keinerlei Reparaturkosten anerkennen

Die Kosten für Dachhimmel, Heckklappe und Lackvorbereitung mit zusammen 1.074 € brutto sind damit als nicht notwendige Reparaturen nicht voll, sondern (ausgehend von den rund 42 % bei den anderen Positionen im Gutachten) nur mit 456,05 € anzusetzen.

Wie bereits geschrieben, sind die Reparaturkosten die Grundlage. Die dürfen aber nur anteilig berücksichtigt werden. Das Fahrzeug ist fast fünf Jahre alt. Bei unterstellten Gesamtlebensdauer von 10 Jahren betrüge der Anteil 50%. Der Sachverständige hat rund 42 % angesetzt. Das wären bei unterstellten realistischen Reparaturkosten und bei einer anteiligen Berechnung für alle Reparaturposten 741 € Minderwert netto.

Die Minderwerte wurden hier simpel addiert, was jedoch ausdrücklich nicht zulässig ist, da die Schäden in ihrer Gesamtheit betrachtet werden müssen und nicht addiert werden dürfen (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 16.09.1997, Az. 2/8 S 79/97, 2-08 S 79/97)

Zusätzlich merke ich an, dass die beanstandeten Kratzer im Lack zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören und gar kein Schaden vorliegt.

Ich biete Ihnen gerne einen Vergleich an, so dass ich einer Wertminderung i.H.v. insgesamt 500 EUR zustimme und dadurch die Anhängerkupplung abgegolten ist.

 

Bitte lassen Sie mich zeitnah Ihre Entscheidung wissen, da ich ansonsten den Vorgang an meinen Anwalt übergeben werde, damit Folgemaßnahmen angestoßen werden können (Gegengutachten etc.).

 

Vielen Dank und liebe Grüße.

Die Antwort kam heute wie folgt:

Zitat:

Sehr geehrter Herr xxx,

 

vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Sie erhielten mit unserer Mail das Dekra-Minderwertgutachten, welches weiterhin für uns Bestand hat. Wir möchten anmerken, dass die Laderaumabdeckung bei Auslieferung vorhanden war. Dies kann durch Bildmaterial belegt werden.

Uns ist nicht bekannt, dass Sie vor Einbau der Anhängerkupplung (wie im verbrieften Rückgaberecht unter Punkt 2 aufgeführt) dies mit uns abgestimmt hätten. Daher werden wir auch keinen Mehrwert ansetzen.

 

Bitte teilen Sie uns innerhalb der nächsten drei Werktage mit, ob Sie auf Ihre Kosten ein Gegengutachten erstellen lassen möchten, da wir ansonsten mit der Vermarktung beginnen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

So, meine Frage ist nun: wie haltvoll ist nun deren 3 Tage Frist?

Ich habe bei meiner Rechtsschutz für eine Deckungszusage angefragt und habe am Montag einen Termin beim Anwalt.

Muss ich/soll ich/was soll ich dem Höndler nun antworten, damit sie nicht einfach am Montag sagen, sie hätten den Wagen schon vermarktet?

Wie groß sind generell meine Chancen? DEKRA ist natürlich ein anerkannter Verein, aber simpel aufaddieren geht doch wirklich nicht, oder?

Die Vertragsbedingungen zum verbrieften Rückgaberecht sind recht dünn. Da ist nichts festgelegt, wie die Bewertung am Ende durchgeführt werden soll.

 

Falls ich etwas vergessen habe oder irgendwo unklar war, füge ich gerne noch Infos dazu.

 

Danke und viele Grüße,

Stefan

Beste Antwort im Thema
am 18. Juni 2020 um 15:43

Was ich auf den Bildern sehe ist keine normale Abnutzung und mit 1800 Euro nicht übermäßig hoch eingepreist. Es ist doch immer wieder das gleiche Lied bei solchen Rückgaben niemand will für die angerichteten Schäden bezahlen. :(

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Warum hast du die Schäden nicht vorab selbst reparieren lassen?

 

Dein Gutachten verursacht vorgerichtlich nur Kosten, wenn es vor Gericht geht, gibt es ein drittes Gutachten und vermutlich einen Vergleich.

 

Lächeln und zahlen kann unheimlich befreiend sein!

 

Grüße vom Armani-Biker...

Zitat:

@Lattementa schrieb am 18. Juni 2020 um 22:23:47 Uhr:

 

Die wollen Geld von Dir und nicht umgekehrt. Da müssen sie klagen und beweisen dass eine entsprechende Wertminderung vorliegt.

Da bin ich mir nicht so sicher.

Ich vermute eher, der TE schuldet dem AH (oder der SKoda - Bank) die letzte Rate in Höhe des damals ausgemachten Rückkaufswertes.

Diese wollte er durch den Verkauf des Autos begleichen, wovon ihm nun 1800€ fehlen.

Wie genau der Vertrag ausgestaltet ist, weiß man natürlich nicht.

Ich würde noch mal freundlich mit dem Autohaus reden, vielleicht auf 1.500 einigen.

Oder du lässt es anderweitig auf eigene Kosten reparieren. Hätte man auch vorher machen sollen.

Für mich fiele der Wagen bei der Betrachtung raus, ausser der Händler bessert VOR dem Kauf aus. Die Schäden wären mir für die Laufleistung, Alter "to much". Zudem weckt es bei mir den Eindruck das der Wagen nicht eben pfleglich behandelt wurde. Die Ansichten sind unterschiedleich, für dich Kleinigkeiten, für mich sind es Schäden. Die ich auch beheben würde, wenn sie mir passieren.

Und merke: Im Leben IMMER alles schriftlich vereinbaren. Auch bei Handwerkern und nicht denken, dass muss ja inklusive sein...

Was ist denn mit AHK abbauen? Was für einen Wert hat sowas überhaupt? Auch da ich würde kein Auto mit einer AHK kaufen, weil ich sie nicht brauche und weil ich nicht weiß, was so alles damit gezogen wurde - Kupplung, Automatikgetriebe...

Zitat:

@Lattementa schrieb am 18. Juni 2020 um 22:23:47 Uhr:

Ich finde eher dass das zum großen Teil normale Abnutzung ist. Es ist halt ein 08/15 Kombi mit fast 100tkm da kann man keinen Pflegezustand wie bei nem Liebhaber Porsche erwarten.

sorry, aber die beschädigungen auf den bildern gehen alle gar nicht. klar gibts hier und da mal ne beschädigung, aber das hier ist doch schon ganz schön abgerockt. das auto ist 5jahre alt und soll wohl noch 5stellig in den verkauf. so wird das teil niemals nie irgendwer kaufen. mindestens alle lackprobleme draußen außen müssen weg (kratzer und lackabplatzer vorne sind beides doch relativ beilackiert). die heckklappe ist natürlich nochmal was ganz anderes. beim 10jahre alten wagen ja ok, bei 5jahren nein. ausbeulen ist wohl auch nicht so einfach, weshalb der preis ggf. gerechtfertigt sein könnte.

da es ein verbrieftes rückgaberecht ist, heißt das ja, das das auto vorher als ballonfinanzierung lief. eine option ist ja ggf immernoch, das man das fahrzeug einfach selber weiter fährt. aber wahrscheinlich stören ihn selbst die beschädigungen, da die kiste schlimmer aussieht als so mancher 10jahre+ wagen.

woher die beschädigungen kommen ist völlig egal...

am 19. Juni 2020 um 7:32

Ich sehe das fast genauso, die Schäden auf den Bildern sind schon erhebliche und wenn nun noch die Ablage fehlt und dies nicht schriftlich im Übergabeprotokoll steht, zusätzlich noch eine Veränderung (AHK) ohne sich das schriftlich bestätigen zulassen, ist der Preis von 1800€ gerechtfertigt. Sorry aber so ist das, wie man an der Stelle eine Delle/Beule zustande bekommt, möchte ich gar nicht wissen.

Ich würde das Auto so nicht kaufen und aufgrund der Schäden, mindestens um 1800€ runterhandeln, ehr mehr.

Zähle doch mal durch: Die Mehrheit gibt dem Autohaus recht. So ein Rechtsstreit geht auf die Nerven. Geh hin, entschuldige dich und handel was raus. Alleine die Abdeckung beifügen senkt den Betrag.

Ich finde die Schäden auch nicht ohne. Mein Alltagswagen ist jetzt 12 Jahre alt und seit 8 Jahren in meinem Besitz. Aber mein Fahrzeug hat keine vergleichbaren Schäden und jeder von dir gezeigte Schaden würde mich auch stören wenn es mein Fahrzeug wäre.

Wer so mit einem Leasingfahrzeug umgeht, sollte sich mal selbst fragen was ein Händler bei Inzahlungnahme vom Ankaufspreis abziehen würde?

Ich sehe da 1800.- Euro als angemessen.

Heckklappe und Himmel sind inakzeptabel und haben mit Verschleiss nichts zu tun. Punkt.

Daher schliesse ich mich dem Rest an...

Nach dem Bilder zu urteilen,lässt sich das Fzg nur weit unter dem Durchschnittspreis verkaufen.

Wenigstens die Lackschäden hätte ich vor der Rückgabe beseitigen lassen.

Wenn man so mit einem Auto umgeht, sollte man es bar bezahlen oder halt die Abschlussrechnung hinnehmen.

Das was auf den Bildern zu sehen ist,muss dir erst mal einer für 1800 Euro instand setzen.

Sieht echt geschunden aus der Hobel.

Sehe ich auch so. Wenn Du den Rechtsweg beschreitest, läuft es vermutlich auf einen Vergleich hinaus. Wenn Du da noch auf eigenen Anwaltskosten sitzenbleibst weil der Rechtsschutz nicht zahlt, hast Du nen Haufen Ärger für "Nothing" gehabt.

Die Schäden sind da und nicht unerheblich. Was kannst Du rausholen? Wenn's gut läuft wenige Hundert Euro. Das ist den Aufwand nicht wert.

Selbst wenn Du 400 oder 500 € rausholen kannst, sind das betrachtet auf die 5 Jahre, die Du ihn hattest nicht mal 10 € pro Monat.

XF-Coupe

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 19. Juni 2020 um 11:41:28 Uhr:

Wer so mit einem Leasingfahrzeug umgeht, sollte sich mal selbst fragen was ein Händler bei Inzahlungnahme vom Ankaufspreis abziehen würde?

Ich sehe da 1800.- Euro als angemessen.

Ich auch, denn unterm Strich sind die Reparaturkosten wenn es anständig gemacht wird höher als die 1800€. Habe da so meine Zweifel ob a) da Alles per Smartrepair behoben werden kann und b) das alle Schäden sind.

Und was externe Gutachten angeht, das kann Teuer werden.

Bei meinem Händler war auch schon mal Einer extrem unzufrieden mit der Nachforderung, lag bei ca 3000€. Man hat sich dann darauf geeinigt das sich der Kunde einen Gutachter sucht und man sich dann das Auto gemeinsam anschaut. Waren dann 7500€ auf die der Gutachter kam, denn der hat dann jede Beschädigung aufgeführt und nix mit Smartrepair sondern tausch der beschädigten Teile.

Das sind keine Schäden durch normale Abnutzung. Zumindest nicht der Dachhimmel und die verbeulte Kante an der Heckklappe. Und die Lackschäden sind auch nicht ohne, das sind tiefe Kratzer. Die Reparaturkosten sind imo angemessen und die Wertminderung ebenfalls.

Der TO soll sich doch mal vorstellen, ihm würde so etwas als Gebrauchtwagen angeboten. Und schon sieht die Sache ganz anders aus.

Soll er doch zum Anwalt rennen. Das gibt never ever ein Urteil, sondern maximal einen Vergleich um ein paar 100€. Dazu noch der Selbstbehalt der RSV (wenn es ne Deckungszusage gibt und der Anwalt für die paar Kröten überhaupt arbeitet) und das ganze wird zum Nullsummenspiel. Der Anwalt wird sich auch kein Bein ausreissen, wenn er bei dem lächerlichen Streitwert nur die BRAGO-Sätze bekommt.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 19. Juni 2020 um 23:02:21 Uhr:

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 19. Juni 2020 um 11:41:28 Uhr:

Wer so mit einem Leasingfahrzeug umgeht, sollte sich mal selbst fragen was ein Händler bei Inzahlungnahme vom Ankaufspreis abziehen würde?

Ich sehe da 1800.- Euro als angemessen.

Ich auch, denn unterm Strich sind die Reparaturkosten wenn es anständig gemacht wird höher als die 1800€. Habe da so meine Zweifel ob a) da Alles per Smartrepair behoben werden kann und b) das alle Schäden sind.

Und was externe Gutachten angeht, das kann Teuer werden.

Bei meinem Händler war auch schon mal Einer extrem unzufrieden mit der Nachforderung, lag bei ca 3000€. Man hat sich dann darauf geeinigt das sich der Kunde einen Gutachter sucht und man sich dann das Auto gemeinsam anschaut. Waren dann 7500€ auf die der Gutachter kam, denn der hat dann jede Beschädigung aufgeführt und nix mit Smartrepair sondern tausch der beschädigten Teile.

So kann man vom Regen in die Traufe kommen.

Sehe das auch so - den hast Du ganz schön hingerichtet. Jeden einzelnen dieser Schäden hätte ich schon nach der Entstehung reparieren lassen, weil mich das selbst stören würde. Dass Dich das bis zur Rückgabe alles nicht gestört hat, zeigt ja nur, dass Du im Umgang mit dem Eigentum anderer Leute seltsame Maßstäbe anlegst und dann auch noch hoffst, damit durchzukommen. Sorry, kein Mitleid.

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