Verbotsschild Fahrzeuggewicht
Hallo,
was genau besagt das rot umrandete runde Schild, auf dem mit schwarzer Schrift auf weißem Untergrund eine Gewichtsangabe steht, z.B.: 2,5 t ? Dürfen da nur Fahrzeuge langfahren, die bis 2,5 t wiegen oder die ein zulässiges Gesamtgewicht bis 2,5 t haben?
Danke!
Gruß jetme
Beste Antwort im Thema
Au Mann, nichtmal den Unterschied zwischen tatsächlichem Gewicht und zulässigem Gesamtgewicht kennen und so auf dicke Hose machen.
Aber für dich:
Tatsächliches Gewicht: Das, was du gerade wiegst, inkl. Braten vom Mittag
Zul- Gesamtgewicht: Das, was dir deine Frau gesagt hat, was du wiegen darfst, ohne dass es mit dem Nudelholz eins auf die Omme gibt.
37 Antworten
Selbst keine Ahnung haben und so die Fresse aufreißen!Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Hast du einen Führerschein oder willst du den erst noch machen? Beide Fragen mit JA beantwortet ... würde ich mir Gedanken über eine Nachschulung machen.
Deine Frage wurde ja bereits beantwortet.
Das ist doch ein Bootsmann, der kennt sich doch nur auf Wasserstrassen aus.
Also geht mit dem Dampfplauderer nicht so hart ins Gericht 😁
Ich denke, es reicht dann bitte mit dem Austausch persönlicher Nettigkeiten 😉 Bei Bedarf zum Thema ist natürlich erwünscht.
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
"... ich wüsste ausm Stegreif auch nicht, welche der verschiedenen möglichen Gewichtsangaben eines Fahrzeuges gemeint ist. Wozu auch, wenn man bisher nur PKW gefahren ist. Die Frage ist absolut legitim ...".
Stimmt. Über eine Brücke, die mit dem vom Themenstarter beschriebenen 2,5-t-Schild
(Zeichen 262 = "Verbot für Fahrzeuge, deren tatsächliches Gewicht einschließlich Ladung die angegebene Grenze überschreitet"😉ausgezeichnet ist, müsste ich meinen PKW streng genommen schieben. Denn der wiegt bereits ohne mich 2,45 Tonnen, siehe hier
http://www.motor-talk.de/.../...ulaessiges-gesamtgewicht-t4190719.htmlÄhnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Hast du einen Führerschein oder willst du den erst noch machen? Beide Fragen mit JA beantwortet ... würde ich mir Gedanken über eine Nachschulung machen.
Deine Frage wurde ja bereits beantwortet.
Und? Führerschein schon freiwillig abgegeben?
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Und? Führerschein schon freiwillig abgegeben?Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Hast du einen Führerschein oder willst du den erst noch machen? Beide Fragen mit JA beantwortet ... würde ich mir Gedanken über eine Nachschulung machen.
Deine Frage wurde ja bereits beantwortet.
Wahrscheinlich alle, die was gegen ihn gesagt haben auf ignore und dann setzt die Verdrängung ein....
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Wahrscheinlich alle, die was gegen ihn gesagt haben auf ignore und dann setzt die Verdrängung ein....Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Und? Führerschein schon freiwillig abgegeben?
irgenwann schreibt er dann nur noch mit sich selbst und checkt es nichtmal............😁😁😁
Leute...bitte... 😉
Man sollte da aber aufpassen.
Oft schmeißen Behörden so ein Schild hin und denken dann sie haben alles bedacht.
Nen großer LKW wird da nicht mehr kommen...
Aber:
Zitat:
Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Fahrzeugkombinationen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers.
Das sind bei Hänger quasi 2x 2,5 Tonnen.
Und jetzt komm ich mit nem Geländewagen und nem Segelfluganhänger (sagen wir mal 10 Meter... - allein der Anhänger). 😁
Gewichtstechnisch passt das wunderbar - aber ich komm da nicht ums Eck.
Daran hat keiner gedacht.
Da müßte dann noch ein Zeichen 266 "tatsächliche Länge" ran.
Das bedeutet wirklich "tatsächliche" Länge (lustig wenn man das erstmal messen müßte)
Und gilt auch für Kombinationen - also nicht 1x Zugfahrzeug und 1x Anhänger.
OT:
ich hab da mal ein Bild für die OT Diskussion
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Au Mann, nichtmal den Unterschied zwischen tatsächlichem Gewicht und zulässigem Gesamtgewicht kennen und so auf dicke Hose machen.Aber für dich:
Tatsächliches Gewicht: Das, was du gerade wiegst, inkl. Braten vom Mittag
Zul- Gesamtgewicht: Das, was dir deine Frau gesagt hat, was du wiegen darfst, ohne dass es mit dem Nudelholz eins auf die Omme gibt.
***ROFL***😁😁😁
you make my day
Zitat:
Original geschrieben von John-Doe1111
***ROFL***😁😁😁Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Au Mann, nichtmal den Unterschied zwischen tatsächlichem Gewicht und zulässigem Gesamtgewicht kennen und so auf dicke Hose machen.Aber für dich:
Tatsächliches Gewicht: Das, was du gerade wiegst, inkl. Braten vom Mittag
Zul- Gesamtgewicht: Das, was dir deine Frau gesagt hat, was du wiegen darfst, ohne dass es mit dem Nudelholz eins auf die Omme gibt.you make my day
Hab ich mir auch gedacht - wie man eine Wahrheit so anschaulich verpacken kann, kenne ich sonst nur von der Sendung mit der Maus 😁
Zitat:
Original geschrieben von John-Doe1111
you makde my day
😉
(damit ich in dem Thread auch mal was gewusst habe....)^^
http://de.bab.la/woerterbuch/englisch-deutsch/you-make-my-dayZitat:
Original geschrieben von MartinSHL
😉Zitat:
Original geschrieben von John-Doe1111
you makde my day(damit ich in dem Thread auch mal was gewusst habe....)^^
http://de.bab.la/woerterbuch/englisch-deutsch/you-made-my-day
😉
Zitat:
Original geschrieben von John-Doe1111
http://de.bab.la/woerterbuch/englisch-deutsch/you-make-my-dayZitat:
Original geschrieben von MartinSHL
😉
(damit ich in dem Thread auch mal was gewusst habe....)^^
http://de.bab.la/woerterbuch/englisch-deutsch/you-made-my-day
😉
You made my day = Du hast mir den Tag verbessert (abgeschlossene Handlung!)
You make my day = Du verbesserst mir den Tag (eine derzeit laufende handlung. zwar auch nicht ganz falsch, aber nicht wirklich gebräuchlich, da es sich bei dem, was du zum Ausdruck bringen wolltest, um eine abgeschlossene Handlung handelt)
Mein Fahrlehrer hat mir vor Urzeiten folgendes gesagt:
Auf dem einem Schild ist ein geschlossener LKW, der ist ZU, es geht um das zulässige Gesamtgewicht.
Auf dem anderen Schild steht 'ne Zahl und ein "t", es geht um das tatsächliche Gewicht.
Nicht sooo schwer.
Abgesehen davon ist das obere Schild ein generelles Verbot für LKW über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, dass erst durch ein Zusatzschild auf ein spezielles Gewicht verändert wird.
Gilt auch nur für LKW.
Das zweite Schild ist an keine Fahrzeugklasse gebunden, wenn ein Fahrzeug im Sinne der StVO (auch ein Fahrrad) ein höheres tatsächliches Gewicht hat darf es da nicht fahren. Gut das Fahrrad wäre wohl aus massivem Gold, aber das Fahrrad gehört (im Gegensatz zur Meinung einiger Benutzer desselben) zu den Fahrzeugen, für die die StVO gilt. Selbiges gilt für das Schild mit der Achslast.