ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Verbindliche Bestellung Rücktritt?

Verbindliche Bestellung Rücktritt?

Themenstarteram 27. April 2022 um 20:10

Hallo,

ich habe mir am 13.04. einen Neuwagen bestellt. Zu dem Zeitpunkt war auch alles Finanzielle gut und hatte keine Bedenken. Nun hat der Wagen meiner Partnerin einen Motorschaden und mussten notgedrungen ein anderes Auto für sie beschaffen. Nun steh ich so zu sagen da ohne einen Puffer und eine Finanzierung will ich nun wirklich nicht.

Das Fahrzeug ist noch nicht gebaut und es gab auch noch keine Auskunft vom Hersteller wie der Stand ist. Heute habe ich eine Mail an das Autohaus geschickt mit der Bitte um Stornierung, da ich nun mein bisheriges Auto weiter fahren werde.

Nun meine Frage: Kann ich da einfach raus aus dem Vertrag, denn das ist kein Kaufvertrag, sondern nur die Bestellung. Wie sieht es da mit der 15% Schadensersatzzahlung aus? Angenommen das Auto wird dann mal geliefert (Lieferzeitraum laut Autohaus 4 Monate bis eventuell ein Jahr), aber ich kaufe es nicht und unterschreibe auch nicht den Kaufvertrag. Geht das?

Alles kam jetzt doch anders wie geplant und ein Neuwagenkauf würde mich finanziell schon sehr belasten. Wenn das Fahrzeug ja noch nicht mal gebaut ist sollte das doch eigentlich kein großes Ding sein oder? Oder kann der Händler drauf bestehen, dass das Auto nun gekauft wird und ich mich drum kümmern muss woher ich die Kohle bekomme?

Wäre schön, wenn ihr helfen könntet, denn ich dreh so langsam durch...

Ähnliche Themen
37 Antworten
Themenstarteram 1. Mai 2022 um 12:17

Nein, das Autohaus hat von sich aus noch einen Teil der Kosten übernommen.

Zitat:

@AstraKFahrer schrieb am 29. April 2022 um 18:36:08 Uhr:

Nachricht vom Autohaus erhalten. Stornierung ist möglich.

Die 15% Strafzahlung wurden als zu hoch empfunden und sogar auf 5% gesenkt, also hab ich da echt sehr viel Glück gehabt, dass es so abgelaufen ist. ....

Dem Chef werde ich persönlich meinen Dank aussprechen, dass alles so wunderbar geklappt hat :)

Da wäre ich nicht so leidensfähig und voll des Lobes für den Chef des Autohauses, wenn ich 14 Tage nach meiner Unterschrift unter einer verbindlichen Neuwagenbestellung dem Autohaus bereits mitgeteilt hätte, dass ich das erst noch zu produzierende Fahrzeug nun doch nicht kaufen möchte.

Zitat:

@AstraKFahrer schrieb am 1. Mai 2022 um 14:17:50 Uhr:

Nein, das Autohaus hat von sich aus noch einen Teil der Kosten übernommen.

Wir reden hier bei 5% Schadensersatz doch vermutlich von mindestens 500 €, wenn der bestellte Neuwagen lediglich 10k € kosten sollte, bzw. bei höherem Kaufpreis sogar von einer noch größeren SE-Summe.:confused:

Da fragt man sich doch als Otto Normalo: Wie hoch könnte hier wohl der vom Autohaus erlittene, durch meinen Rücktritt von der Bestellung verursachte finanzielle Schaden denn überhaupt sein?

Ich sehe da allenfalls den Einsatz des Verkaufsberaters (Beratungsaufwand) und einigen Büropersonalaufwand, also vielleicht im Wege einer Mischkalkulation einen Gesamtaufwand von höchstens 200-300 €.

Daher empfände ich die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes vom > 500 € keinesfalls als kulante Lösung, sondern fühlte mich aufgrund der besseren rechtlichen Ausgangslage des Autohauses von diesem als Kunde abgezockt.:mad:

Für mich wäre das Autohaus damit als Verkaufspartner ein und für allemal gestorben.

Eher im Gegenteil. Nach den (üblichen) Neuwagenverkaufsbedingungen kann der Verkäufer 15% pauschalen Schadenersatz verlangen, dem Käufer bleibt die Möglichkeit, einen geringeren oder gar keinen Schaden nachzuweisen. Da wären selbst 500,-/600,- € akzeptabel.

Statt einen langwierigen Rechtsstreits an der Backe zu haben, zahlt der TE 400,- € und hat seine Ruhe.

Themenstarteram 1. Mai 2022 um 13:31

Eben. Was bringt es mir da ewig lang rum zu machen. Klar ist das ärgerlich, aber die 400€ sind "besser angelegt", als wenn ich einen Kredit abbezahle und verdammte Zinsen blechen muss die die 400€ WEIT übersteigen. Ich finde den Verlauf gut und bin dankbar, dass das Autohaus so kulant ist, denn die könnten ja auch sagen: ,,Nö, ist uns egal. Vertrag ist Vertrag. Pech".

Na Moment mal. Was sollte das Autohaus dazu verpflichten, nur eine Entschädigung für den entstehenden Aufwand zu berechnen? Vertrag ist Vertrag. Was würdest Du als Kunde umgekehrt sagen wenn das AH kommt und sagt „hier, ich trete zurück“ weil sie die Karre für 1000€ mehr an einen anderen Verscherbeln können? Und Du bekommst ne Tankfüllung und nen 100er für Deine Zeit - ist ja nix passiert, der Wagen ja noch gar nicht produziert?

Themenstarteram 1. Mai 2022 um 13:46

Echt jetzt? Gab es jemals so einen Fall? Ich denke ich bin nicht der erste Kunde der aus seinem Vertrag notgedrungen zurückterten wollte/musste. Zu der Frage habe ich also keine Antwort und eigentlich ist mir das Jacke wie Hose. Es ist nun mal so und fertig.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. April 2022 um 22:34:46 Uhr:

Alternativ kann man versuchen die Neuwagenbestellung zu verkaufen.

Ja, es gab Zeiten, da ist mit so etwas regelrecht geschachert worden. :D

Ist aber schon eine ganze Weile her. ;)

Da war ich Anfang Zwanzig. Jetzt bin ich Ende Sechzig.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Verbindliche Bestellung Rücktritt?