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Vater will MPU umgehen!?

Themenstarteram 22. September 2014 um 1:18

Sorry, hab mich extra wegen diesem Thema in diesem Forum angemeldet und das schien mir der richtige Bereich zu sein.

Folgende Situation:

Mein Vater hatte vor ca. 10 Monaten einen Unfall. Er stand auf nem Parkplatz von Rewe, saß im Auto und dabei ist ihm beim rückwärtsausparken, jemand reingefahren. Die Reperatur an seinem Auto hat ca. 8000 € gekostet, wurde aber noch von der gegnerischen Verischerung gezahlt.

Nichtsdestotrotz wurde die Polizei vom Unfallverursacher gerufen, die stellten bei meinem Vater 1,69 Promille fest, das ganze kam irgendwann vor Gericht. Mein Vater hat 6 Monate Führerscheinentzug und 800€ Strafe bekommen.

Irgendwann rief er mich an, ich soll mal vorbeikommen, er kann seinen Führerschein jetzt wieder beantragen.

Als ich dann mal zu Besuch war, hab ich ihn halt hingefahren. Foto machen, aufs Amt neue Führerschein beantragen, schön und gut.

2 Wochen später kam der Brief vom Landratsamt, er muss zur MPU...1,69 Promille halt.

Und nun, mein Vater ist Alki. Es gibt zwar Wochenlange Phasen in denen er absolut nichts trinkt, aber alle 2 Monate 2-3 Tage in denen er wieder komplett die Kontrolle verliert (Ich wohne nicht mehr zuhause, aber meine Mutter, plus der ganze Rest der Familie erzählen das). Vor 5 Jahren gabs aber keinen Tag, an dem er nich völlig besoffen durchs Haus gefallen ist.

Heute ruft er mich an... "Wir fahren am Dienstag nach Polen!"

(Mein Vater ist Pole, hat Deutsche und Polnische Staatsbrügerschaft)

Er fährt wohl mit irgendeinem Kumpel in die Gemeinde dort, wo er...ehm gemeldet ist(?)... jedenfalls mal persos, reisepässe etc beantragen kann.

Will dort erzählen "Hab meinen Führerschein hier verloren, brauch nen neuen"

Und jetzt zur eigentlichen Frage:

Das kann doch nich ernsthaft funktionieren? Ich wollte ihn heute am Telefon die ganze Zeit davon abhalten, aber "er kennt Leute, die haben das auch so ähnlich gemacht"...war halt immer das Totschlag-Argument. Ich hab leider Null-Ahnung, wie das international/EU mit Führerscheinen, MPUs, wasweißich abläuft.

 

 

Beste Antwort im Thema

Ich würde meinen Vater eher zum Entzug raten, als über irgendwelche Tricks zu informieren.

Alkoholiker hinters Steuer? Ja sauber...

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Leider steht hier nur Unfug.

Richtig ist: der Vater könnte legal in Polen eine Fahrerlaubnis erwerben und damit auch in D fahren. Dazu müsste er aber 186 Tage in Polen gemeldet sein. Dann dürfte er damit auch legal in D fahren und niemand kann es ihm verbieten. Die Rechtsprechung in der EU ist so.

Die Überprüfung, ob ein FS legal erworben würde, obliegt der ausstellenden Behörde, d.h. in Polen. Wenn der Vater die Zeit in Polen gemeldet ist und auch eine polnische Adresse im FS steht, dann schauen die deutschen Behörden in die Röhre.

Erst im Wiederholungsfall würde ihm das Recht, in D vom polnischen FS Gebrauch zu machen, abgesprochen werden.

Edit: Rechtslage, nicht meine persönliche Meinung.

Ich denke, da hat sich die Rechtslage in den letzten Jahren geändert. man kann die dt. MPU nicht mehr durch einen Auslands-FS umgehen. Ein solcher FS wäre vielleicht im Ausland gültig. Aber auf gar keinen Fall mehr in D. Die Zeiten sind vorbei.

Hat sich auch geändert: Der EUGH hat ganz unmissverständlich klargestellt, dass ausländische Fahrerlaubnisse anzuerkennen sind:

Zitat:

Die Art. 2 Abs. 1 und 11 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) sind dahin auszulegen, dass sie es einem Mitgliedstaat verwehren, die Anerkennung der Gültigkeit des einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins auch dann abzulehnen, wenn die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaats eingehalten wurde.

EuGH, Urteil vom 26. 4. 2012 - C-419/10 (lexetius.com/2012,1316)

Das würde aber in D wohl nicht viel helfen. Wenn ich das richtig verstehe, dürfte man dann zunächst mal in D Auto fahren. ABER: Sobald die deutschen Behörden davon Wind bekommen, könnten sie gleich wieder eine MPU anordnen (ein konkreter Verkehrsverstoß ist dafür ja nicht erforderlich, dass es Grund zu der Annahme gibt dass der VT Alkoholiker ist, reicht dafür ja schon.) Und wird die nicht bestanden bzw absolviert, gibt es wieder ein Fahrverbot in D, auch mit polnischem Führerschein.

Insgesamt aber ein blödes Urteil. Da müssen internationale Verträge wohl nachverhandelt werden, so dass ein FS-Entzug "wasserdicht" wird. Das wäre doch mal was Sinnvolles, um das sich Dobrindt kümmern könnte statt dieser dämlichen Maut für Ausländer...

Zitat:

Original geschrieben von Ka_thyyy

Heute ruft er mich an... "Wir fahren am Dienstag nach Polen!"

Falls er damit gemeint haben sollte, daß du ihn nach Polen fahren sollst, dann solltest du das kategorisch ablehnen.

Ich hab einen deutschen und amerikanischen Führerschein. Wenn ich hier ein deutsches Auto fahre und auch noch auf meinen Namen zugelassen angehalten werde (z.b. kein Mietwagen), gehen bei den Beamten sofort alle rote Lampen an. Die fragen also dann 3x nach. Und spätesten wenn die zum Dienstwagen zurückgehen und deine Daten prüfen, wissen sie ob du in DE Dreck am Stecken hast. Ausgesprochen dumm sind die Beamten nun auch nicht und du kannst davon ausgehen, dass die alle Tricks kennen.

Nicht zu empfehlen.

Und wenn du in DE ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug hast, kannst an Führerschein vorlegen was du willst. Du darfst hier nicht fahren - Aus. Da haben die Vorposter alle Recht. Als MPUler und wenn du dann eh keine Fahrerlaubnis mehr hast, dann gehe davon aus, dass du den Rest deines Lebens (oder das deines Vaters) zu Fuß gehst wenn sie dich erwischen.

am 22. September 2014 um 18:28

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Leider steht hier nur Unfug.

Richtig ist: der Vater könnte legal in Polen eine Fahrerlaubnis erwerben und damit auch in D fahren. Dazu müsste er aber 186 Tage in Polen gemeldet sein. Dann dürfte er damit auch legal in D fahren und niemand kann es ihm verbieten. Die Rechtsprechung in der EU ist so.

Leider schreibst auch du Unfug. So lange die Person Fahrverbot hat in Deutschland, hilft kein neuer Fuehrerschein aus Polen, Russland, Indien oder vom Mars. Das Fahrverbot ist Personen bezogen ;)

In Polen und sonst wo kann er mit dem neuen Lappen fahren

Dazu müsste die Person sich mindestens 186 Tage in Polen aufhalten und dort vom Meldeamt eine Bestätigung haben.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

So lange die Person Fahrverbot hat in Deutschland, hilft kein neuer Fuehrerschein aus Polen, Russland, Indien oder vom Mars. Das Fahrverbot ist Personen bezogen ;)

Das ist Mega-Quark. Anscheinend kennst Du nicht mal die Unterschiede zwischen einem Fahrverbot, einem FS-Entzug mit Sperrfrist und einem FS-Entzug nach Ablauf der Sperrfrist.

am 22. September 2014 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

So lange die Person Fahrverbot hat in Deutschland, hilft kein neuer Fuehrerschein aus Polen, Russland, Indien oder vom Mars. Das Fahrverbot ist Personen bezogen ;)

Das ist Mega-Quark. Anscheinend kennst Du nicht mal die Unterschiede zwischen einem Fahrverbot, einem FS-Entzug mit Sperrfrist und einem FS-Entzug nach Ablauf der Sperrfrist.

Und mit Sicherheit zieh ich die Jacke mit der Kneifzange an und wenn ich auf dem Lokus fertig bin ruf ich laut ,,Fertig!``dann kommt Mama und putzt mir den Hintern. ;)

Klar muessen EU-Fuehrerscheine anerkannt werden. Entziehen geht nur wenn nach Deutschem Recht ein Eignungsmangel vorliegt. Was ist nun mit Alkoholabhaengigkeit? Ist das kein Eignungsmangel? Na ich weiss nicht.

Wenn eine polnische Behörde einem in Polen wohnenden Bürger einen FS ausstellt, bekommt davon eine deutsche FSSt doch gar nichts mit. Daher auch keine Eignungsüberprüfung. Und da die Fahrerlaubnis die souveräne Entscheidung eines anderen EU-Landes ist, ist das in D zunächst einmal anzuerkennen.

Wenn dann neue Eignungszweifel aufkommen, kann eine deutsche FSSt das natürlich überprüfen und die Nutzung des FS in D auch untersagen. Aber bis dahin bleibt der FS erst einmal gültig.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Wenn eine polnische Behörde einem in Polen wohnenden Bürger einen FS ausstellt, bekommt davon eine deutsche FSSt doch gar nichts mit.

Wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann will der Vater nach dem Erwerb der polnischen Fahrerlaubnis wieder zu seiner Familie in Deutschland zurückkehren.

am 22. September 2014 um 19:28

@ Kai

Nun Lese deinen letzten Absatz und lese meinen letzten Absatz. Merkst was? ;)

Zitat:

Wenn dann neue Eignungszweifel aufkommen, kann eine deutsche FSSt das natürlich überprüfen und die Nutzung des FS in D auch untersagen. Aber bis dahin bleibt der FS erst einmal gültig.

Das müssen so wie ich das verstehe noch nicht mal "neue" Zweifel sein. Die alten, noch nicht durch erfolgreiche MPU ausgeräumten Zweifel sollten da reichen...

Wie gesagt: zunächst einmal erfährt eine deutsche FSSt doch gar nicht, dass ein Kandidat in Polen eine Fahrerlaubnis erworben hat. Also wird sie nichts überprüfen und auch nichts untersagen.

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