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vandalismusschaden teilkasko ???

Themenstarteram 21. November 2004 um 12:49

hi

ich wollt mal fragen ob mir die teilkasko Vandalismusschaden zahlt ? brauch ne neue motorhaube, und dir tür muss gelackt werden,...

mir sind heut nacht so 2 idioten übers cabrio gelaufen,.. verdeck is gottseidank noch ok

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13 Antworten

sorry wegen deiner Vorkommnisse,

aber Vandalismusschäden sind exclusive Punkte aus

der Vollkaskoversicherung.

Mit Teilkasko ist nix zu machen. :(

Ich drück dir die Daumen, daß man die Spatzenhirne findet.

Themenstarteram 21. November 2004 um 17:04

kannst gleih 4 daumen drücken, 4 autos wurden beschädigt,....

naja, werd morgn trotzdem mal anrufen bei der versicherung,.... mal schauen, vielleicht kann man da ja doch bissel was machen,.... is ja die ganze family versichert,.... ma schauen danke für deine antwort

Zitat:

Original geschrieben von CarpeDiem83

kannst gleih 4 daumen drücken, 4 autos wurden beschädigt,....

naja, werd morgn trotzdem mal anrufen bei der versicherung,.... mal schauen, vielleicht kann man da ja doch bissel was machen,.... is ja die ganze family versichert,.... ma schauen danke für deine antwort

Hätte die Vandalos Tür und Motorhaube "mitgenommen" wäre die TK zuständig. So, mit vorhandenen Teilen, die nur beschädigt sind, leider (auch mit "Familienbeistand") nicht.

Eine VK würde Dir helfen, aber auch nach dem Schaden hochstufen.

Gruß, Günni.

Themenstarteram 22. November 2004 um 16:29

glück im unglück

 

Ich hab ja zur zeit noch 2 autos angemeldet,... meinen winner und den CTI,...Die versicherung hatte den CTI noch nicht eingestuft, da noch keine abmeldebescheinigung vom winner vorlag,.... das heißt ich kanns mit rückwirkend noch aussuchen, was für ne versicherung ich nehm,... das heißt nun, ich nehm wohl doch vollkasko, bei teilkasko seh ich wirklich keinen penny,..... und es lohnt sich hab heut mal nen kostenworanschlag machen lassen ca 1500 euro,..... motorhaube muss ne neue her natürlich mit lackierung, türe muss auch neu gelackt werden, hinteres seitenfeenster kommt nen neues rein, da ist das glas leicht abgesplittert,.... hab das dann so der versicherung gesagt, die meinte dann dann lohnt es sich ja,..... aber sie schickt nen gutachter vorbei wegen eines eventuell wirtschaftlichen totalschadens,.... hat mich wohl nen bissel verwirrt weil im internet steht das auto im händler EK mit 2800 öcken,. bin daraufhin mal zum händler und hab gefragt, was meiner noch wert is er schaute sich das auto an (ließ natülich die entstandenen schäden außer acht) und meinte 3200 zeitwert,.... das is gut, wird wohl kein totaler sein,.... eventuelll kann ich den gutachter ja auch davon überzeugen, meine hintere stoßstange neu machen zu lassen von meinem parkrempler,....

bin ich froh, dass ich den alten noch net abgemeldet hab das könnt ihr wissen *G*

Greetz, Marc

1. Glückwunsch :)

2. Kann mir kurz einer erklären, warum man sich nach (!) nem Schaden "aussuchen" kann ob VK oder TK?

Die Versicherung bezieht sich auf das Fahrzeug (oder warum heißt es "Fzg-versicherung? *gg*) - in dme Fall ne Teilkasko auf das beschädigte Fzg, und ne Vollkasko auf das nicht beschödigte Fzg.

Warum zahlt hier die Vollkasko?

Denn nen Antrag für das neue haste ja sicher schon reingegeben - eben mit TK.... *grübel*

Aber es ist echt super, wenns so klappt, mir ist das nur grad unklar, daher die Frage. :)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Warum zahlt hier die Vollkasko?

Denn nen Antrag für das neue haste ja sicher schon reingegeben - eben mit TK.... *grübel*

Aber es ist echt super, wenns so klappt, mir ist das nur grad unklar, daher die Frage. :)

Grüße

Schreddi

Ich dachte schon ich bin doof. Aber wenn du es auch nicht verstehst, bin ich beruhigt.

Christo

Themenstarteram 22. November 2004 um 21:08

nein, ich hatte mein erstes auto auf TK versichert, das war nen Peugeot 205 winner hab mir dann nen 205CTI geholt und den angemeldet, mein dad meinte dass der nun gleich eingestuft ist wie mein alter,...

hab heute bei der versicherung angerufen und die meinte sie hätten den 2. noch gar nicht eingestuft weil der erste noch nicht abgemelldet wäre,.... das heißt ich muss mich entscheiden, was für ne versicherung ich will und die gilt dann ab dem ersten angemeldeten tag,..... rückwirkend natürlich weil der halt net eingestuft war bis jetzt :)

Ich verstehs immer noch net....

Warum hast du keinen Antrag unterschrieben?

Die gewähren nach einem Schaden rückwirkend Vollkasko?

Sorry, habs noch nie gehört, aber wenns klappt, isses doch schön.

Also bei mir gänge es nicht - wobei ich auch nur ungern ne VBK ohne Antrag rausgebe.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von CarpeDiem83

............ und die gilt dann ab dem ersten angemeldeten tag,..... rückwirkend natürlich weil der halt net eingestuft war bis jetzt :)

Die Versicherung weiss auch von dem später eingetretenen Schaden? Und will Dir trotzdem noch VK-Schutz gewähren? Wechselst Du dann im Januar auf TK, weil das bis zum nächsten Schaden billiger ist?

Ich glaub nicht so recht daran, dass so ein Beschiss auf Kosten aller Versicherungsnehmer gehen sollte.

Wenn ich es richtig verstehe, fährst Du z.Zt. mit Deinem CTI noch auf vorläufige Deckung (Haftpflicht). TK oder VK kommen frühestens mit Datum/Uhrzeit des Abschlusses zustande (wenn denn kein Widerspruch erfolgt). Und im "Normalfall", dass bis Dato kein Schaden eingetreten ist.

Gruss, Günni.

Klingt für meine Ohren, als würde da jemand nicht direkt mit der Versicherung, sondern mit einer Agentur reden, die ihren Kunden binden will und je nach dem den passenden, zurückdatierten Vertrag an die Versicherung abschickt.

Allein schon, dass er nicht vom Abschliessen eines Vertrages spricht, sondern davon, dass "die ihn in einstufen" in KH/TK/VK, spricht doch schon Bände.

Normalerweise geht die Vers. im besten Fall davon aus, daß man das neuere Auto genauso wie das alte versichern wird, hier also TK. Rechtlich gibt es über die Deckungskarte ja nur Haftpflichtschutz.

Wenn nun also ein Antrag mit VK unterschrieben wird und die Vers. dann erfährt, daß bereits ein Schaden eingetreten ist, dann bin ich mir eigentlich sicher, daß die das nicht zahlen wird..... Der Schaden ist ja vor Antragsstellung eingetreten!

Und wenn man behauptet, der Schaden wäre rst danach eingetreten, dann wäre das Betrug, und wnenn das rauskommt, dann wirds richtig teuer.....

Gruß, Jens

*uff*

Also hab ich das auch so verstanden - okay ;)

Dachte schon, ich geh nur mit Gott konform (och ist das immer genial, das zu sagen ^^).

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Dachte schon, ich geh nur mit Gott konform (och ist das immer genial, das zu sagen ^^).

Was wäre so schlimm daran, wenn wir beide Recht haben?:D

Christo

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