Vandalismus am Auto.....
Leider hat es mich jetzt auch mal erwischt und irgendwer hat warum auch immer, mir das auto schön zerkratzt.
An beiden Kotflügeln jeweils ein länglicher Kratzer, sowie beim Tankdeckel und 2 Stück am Kofferraum.
Die Kratzer gehen bis aufs Blech, lassen sich nach erster Meinung der Werkstatt nicht mit nur Schleifen ausgleichen, so das eine komplette Neulackierung anstehen dürfte.
Kosten hierfür sind mit ca. 1300€ veranschlagt worden.
Das Auto ist ein Neuwagen, im August 2006 zugelassen worden und mit Vollkasko versichert. z.Z. habe ich bei meiner Versicherung (Helvetia) 120%.
Was würde mich billiger kommen, die Lackierung aus eigener Tasche zu zahlen, oder den Schaden zu melden und dafür hochgestuft zu werden?
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von a6avant42
Innerhalb von 48 Stunden??? Na das ist bestimmt eine richtig gute Lackiererei mit vollen Auftragsbüchern.
Naa, sagen wir es einfach, das man auch Leute kennt, die wieder andere Leute kennen............so hat man Vorteile was den Preis und das Tempo angeht, aber in keinster Weise jetzt was illegales, sollte das einer denken.
Naja, aber die Leute, die die Leute kennen, die wiederrum dann mit der Schwester ein Verhältnis haben, was keiner zugeben würde, weil die Schwester nämlich keine Schwester ist, sondern der Bruder, die sind schon immer ganz praktisch.
Naja, Glückwunsch zur günstigen Lackierung.
Mein Lackierer hier hat echt ein Rad ab, der braucht für saubere Arbeit min 48 Stunden. Soll ich den Typen anzeigen, wegen Zeitraub????
Zitat:
Original geschrieben von a6avant42
Naja, aber die Leute, die die Leute kennen, die wiederrum dann mit der Schwester ein Verhältnis haben, was keiner zugeben würde, weil die Schwester nämlich keine Schwester ist, sondern der Bruder, die sind schon immer ganz praktisch.
LÖL 🙂
sorry, aber so weit gehts dann doch wieder ned.
Hallo freunde,
Ich würde gerne mal wissen ob nach einem Vandalismusschaden an meinem Fahrzeug auch die Prozente der VK steigen ?
oder ob die VK das abdeckt ohne die Prozente zu erhöhen !
ihr wisst da sicherlich mehr !
gruß
Sebastian
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Steigen die Prozdente nach Vandalismus Schaden?' überführt.]
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jede regulierung der vk führt zu einer zurückstufung der sf. wenn du irgendwann den schuldigen hast, wird die vers. ihn zur kasse bitten und die anhebung deiner prozente unterlassen. was wurde den beschädigt? greift vielleicht die tk?
ich ergänze: einige gesellschaften bieten ab einer bestimmten sf-klasse "einen bums frei". somit wäre eine regulierung ohne nachteile möglich
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Steigen die Prozdente nach Vandalismus Schaden?' überführt.]
jemd. hat mir mein auto Zerkrazt mit einem scharfen gegenstand ähnlich wie ein glasschneider er hat einmal von vorne an der Haube angefangen bis hoch über die scheibe ,hin zum Dach
und Beide Seiten komplett.
kann ich immer nur eine SF klasse zurpckgestuft werden oder richtet sich das nach der Schadenshöhe ?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Steigen die Prozdente nach Vandalismus Schaden?' überführt.]
Hi,
die Höherstufung steht in deinen Versicherungsbedingungen.
Die richtet sich nach Anzahl der Schäden, nicht nach der Höhe (ist also egal ob 100 oder 10.000 € Schaden)
Aber eine SF-Klasse wirds nicht nur sein....
Guck mal in die Bedingungen - ganz hinten ist ne Tabelle drin dort findest Du dann die Einstufung, die dich bei Regulierung ab nächstem Jahr (2009) erwartet.
Grüße
Schreddi
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Steigen die Prozdente nach Vandalismus Schaden?' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von cracker111
kann ich immer nur eine SF klasse zurpckgestuft werden oder richtet sich das nach der Schadenshöhe ?
Weder noch.
Eine Rückstufung erfolgt unabhängig von der Schadenhöhe. Wieviel Klassen es bei dir sind, kanst du aus den entsprechenden Tarifbestimmungen der Versicherung ersehen.
skysurfer5 🙂
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Steigen die Prozdente nach Vandalismus Schaden?' überführt.]
also ich konnte finden, das nach anzahl der Schäden zurück gestuft wird
Ich fahr Zur Zeit auf SF01 also 100 %,
laut Tabelle werde ich dann nach 1 Schaden auf die
SF 1/2 zurück gestuft, also wieder 100 %
Dann wird sich da nichts tun bei den Beträgen oder sehe ichd as Falsch
!?
Da mir ja auch die Scheibe Zerkrazt wurde bzw aufgeschnitten wurde, übernimmt das die Teilkasko oder auch die VK ?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Steigen die Prozdente nach Vandalismus Schaden?' überführt.]
Naja, Du bleibst halt zwei Jahre länger an den 100 % hängen, weil Du 2009 SF 1/2 hast, 2010 SF 1, 2011 SF 2, ... . Ohne die Rückstufung hast Du schon 2009 SF 2.
Spontan würde ich sagen, dass nur die VK zahlt. War ja kein Brand, Blitzschlag (höhere Gewalt). Wenn Du nur die Scheibe machen lasst, sollte die TK zahlen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Steigen die Prozdente nach Vandalismus Schaden?' überführt.]
Ist es tatsächlich so, dass ich nicht in der VK zurückgestuft werde, wenn der Täter bekannt ist? Hatte heute morgen einen Zettel von der Polizei hinter der Windschutzscheibe "Ihr Auto wurde beschädigt, bitte melden sie sich".
Angerufen, hat einer um sich getreten, bei mehreren Autos. Täter ist gefasst.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Steigen die Prozdente nach Vandalismus Schaden?' überführt.]
Wenn Du Deine Versicherung den Schaden über die VK regulieren lässt, wirst Du zurückgestuft. Du kannst aber auch den Verursacher direkt in Regress (Anwalt) nehmen. Wird nur ganz schön dauern. Und ob Du Geld siehst nicht nicht klar.
Sprich mit Deiner Kasko, ob Du den Schaden eventuell zurückkaufen kannst, wenn Du Geld vom Verursacher bekommen hast.
LEjockel
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Steigen die Prozdente nach Vandalismus Schaden?' überführt.]
Wenn bei dem Täter kein Geld zu holen ist, und Du Deine VK in Anspruch nimmst, wirst Du auch hoch gestuft.
Erstmal bist Du selbst dafür verantwortlich, vom Verursacher den Schaden ersetzt zu bekommen. Das wird Dir deine VK nicht abnehmen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Steigen die Prozdente nach Vandalismus Schaden?' überführt.]
Schau mal in den AKB nach, ob dort folgende oder ähnlich lautende Sätze stehen:
Sie können in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung eine Rückstufung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung zurückerstatten
Erhalten wir einen Teil der geleisteten Schadenaufwendungen von einem Dritten zurückerstattet, wird der Vertrag als schadenfrei behandelt, wenn Sie uns die verbleibenden Aufwendungen zurückerstatten.
Wenn das der Fall ist, kannst Du Deine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Sollte der Versicherer erfolgreich bei dem Schädiger regressieren (Aufwand ./. Selbstbeteiligung), wirst Du nicht zurückgestuft.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Steigen die Prozdente nach Vandalismus Schaden?' überführt.]