V60 Parkrempler - Gutachten notwendig?

Volvo

Hi,

meine Nachbarin hat sich heute morgen mit meinem parkenden Elch (EZ 06/2012) angelegt 🙁
Ist hier ein Gutachten notwendig, oder einfach ab zum freundlichen, Kostenvoranschlag und dann reparieren lassen?

Grüsse
Roland

Beste Antwort im Thema

Hallo,

warum muss man eigentlich immer direkt "draufhauen". es handelt sich hier um Nachbarn, mit denen man vielleicht noch zig Jahre Tür an Tür wohnt. Dieses Verhalten ist leider heutzutage Gesellschaftstypisch. Jedem kann ein Fehler passieren und mit entsprechender Freundlichkeit erreicht man viel mehr, als wenn sic die nächsten Jahre dan mit dem Popo nicht mehr anschaut. Schränkt ungemein die Lebenqualität ein!!

Der Themenstarter hat einen Unfallbericht und bestimmt bereits die Angaben der gegnerischen Versicherung.

Würde auch erst einmal in die Werkstatt fahren, KV holen und der generischen Versicherung mailen, ob auf diser Basis repariert und abgerechnet werden kann, um unnötige Gutachterkosten und erst recht Anwaltskosten sparen kann. Damit bin ich immer ausgesprochen gut gefahren.

All das träg auch etwas zu allgemeinen "Entschleunigung" unserer eh schon viel zu hektischen Zeit bei.

Allen noch ein sonniges Wochenende.

Viele Grüße.

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aaalso ICH hab auch mal nen parkrempler auf nem supermarktparkplatz verursacht, gewartet, bis die besitzerin der anderen wagens kam, die versicherungsdaten ausgetauscht, es meiner versicherung gemeldet, einen unfallbericht auf bitten meiner versicherung verfasst und fotos mitgeschickt. irgendwann kam von meiner versicherung ein schreiben, dass der schadensbetrag beglichen wurde...nur ein paar kleine kratzer an einem SLK am stoßfänger: 1500,-€! sonst keine schäden.
und meine motivation für einen reibungslosen ablauf kam nicht etwa daher, dass die frau, wenn man ihren nachnamen übersetzt, "höllenfeuer" hieß! 😁

es geht auch unter fremden ganz unbürokratisch und ohne anwalt 😉

Ich würde aufgrund von schlechten Erfahrungen normalerweise auch direkt einen Anwalt einschalten. Da es sich aber um die Nachbarn handelt, mit denen man womöglich noch Jahre Tür an Tür wohnen möchte, würde ich in diesem Fall in 3 Stufen vorgehen.

1. Ab zum Freundlichen und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

2. Fragen ob ggfs. nicht ein Gutachter sinnvoll ist, weil ein verborgener Schaden entstanden sein könnte.

3. Das ganze dann der Versicherung melden und um Regulierung bitten. Sollte dann etwas aus dem Ruder laufen, dann kann man immer noch zum Anwalt.

My 2 Cent!

da hätte ich die reihenfolge etwas verändert. die versicherung muss/sollte zuallererst über einen schaden informiert werden. alle weiteren vorgehensweisen werden eng mit der versicherung abgesprochen, bzw. schreibt die versicherung dann schon vor.
wenn der schaden dann reguliert wurde, lässt die versicherung dem schadensverursacher dann noch die möglichkeit, die, an den geschädigten, gezahlte reperatursumme zu begleichen, sodass der verursacher dann auch nicht befürchten muss, in seiner schadensfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden.
zumindest war das so bei mir.

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