V.A.G. Logos auf eigener homepage verwenden ?

VW Vento 1H

wie schon gesagt... bin gerade ne homepage am aufbauen...

darf ich Logos der VAG auf der homepage z.b. für den header verwenden... oder ist da rechtlich gesehen irgendwas gegen einzuwenden ?

mfg

38 Antworten

...

ist nicht erlaubt..es sei denn du hast von vw eine erlaubnis!

ford hat sogar mal jemand verklagt wegen urheberrechtlichen verstössen...

gruß

also nur logos selbst entwerfen ??
die auch net vollständig sinn...

z.b so was hier (siehe anhang)

oder dürfen die schon vollständig sein ?? halt nur net die originalen logos ?

ich schreib auf jeden fall nochma unter RECHTLICHES auf die page, dass ich mit dieser erklärung nochmal verdeutlichen möchte, dass diese seite in keinem bezug zur volkswagen ag steht u.s.w.

oder wie z.b. mein avatar...
iss ja auch en vw zeichen, aber halt abgeändert... darf sowas dann verwendet werden ?

Wegen ähnlicher Logos sind schon unglaubliche Sachen passiert... Ich würds nicht tun...

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alles klar danke schön

Hallo,

wenn Ähnlichkeit bezüglich des originalen Logos besteht, wirst du schon ärger bekommen! Hole dir ne schriftliche (Nicht via E-Mail) Erlaubnis ein, nur dann isses OK, ansonsten, spielst du mit der Gefahr ne schöne Abmahnung zu bekommen...

dann werd ich wohl ma wieder meinen charme spielen lassen müssen 😁

alles klar danke leute...
ich schreib denen ma ne email

Zitat:

Original geschrieben von kassiopeia


ich schreib denen ma ne email

Ich würde in diesem Fall den guten alten Postweg verwenden, fals du mal was von dem Schriftverkehr nachweisen müsstest 😉

Zitat:

Original geschrieben von thommen


Ich würde in diesem Fall den guten alten Postweg verwenden, fals du mal was von dem Schriftverkehr nachweisen müsstest 😉

das problem ist, das am 30. janaur unsere projektwochen anfangen und ich am 10. februar die homepage vorstellen muss 🙁

und so wie ich vw kenn krieg ich da erst im april 2007 bescheid wenn ich da was über den "guten alten postweg" hinschreib

für die 10 Tage könnte ja evtl. auch eine E-mail reichen?!?
und gleichzeitig bittest du hald auch um eine schriftliche "Einverständniserklärung"

Also mein ganz ehrlicher Tipp, dann lieber solange aufs Logo verzichten, als die Gefahr einzugehen sich mit der Rechtsabteilung von VW anlegen zu müssen...

haste natürlich auch wieder recht... wie iss das denn... muss ich sofort strafe bezahlen oder werd ich erstma drauf hingewiesen das logo zu entfernen? 🙂

normalerweise dürfteste gleich ne richtige Abmahnung kassieren, sprich Zahlungsaufforderung...

ok dannnn lassen wirs lieber .... 🙂

dann nehm ich lieber den rechtlich sinnvollen weg 🙂

trotzdem danke für alles

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