US-Standlicht

Volvo C70 2 (M)

Hallo, ich wollte mal schauen wie das so aussieht und wenns mir gefällt drin lassen, wenn nicht eben weiter verschleudern. Nun nach 14 Tagen warten (bei Ebay war 1 Tag Expressversand versprochen) kam der Krempel endlich. Sehr erfreulich war zusätzlich noch, dass die Anleitung natürlich auch noch fehlt. Klasse -.-
Nun ist das Problem, die Einbauanleitungen die man per google, also überall und in div. anderen Foren findet sind alle mit 3 Kabeln, die Module die ich hier aber zu liegen habe, haben 4 Kabel. Dafür finde ich auf Teufel komm raus keine Einbauanleitung und ich weiß ja leider nicht welches Kabel wo ran muss.

Hat einer so einen Schaltplan oder kann anderweitig helfen? Es kribbelt langsam in den Fingern und ich möchts echt gern mal verbaut haben.... Würde mich sehr freuen.

Ich kopier noch die Art Nr von Ebay, damit ihr euch das mal anschauen könnt und vor allem merken könnt das man bei "Tuningmods" bestellen sollte, wenn man gern lange wartet und unvollständige Lieferungen mag.

MfG & vielen Dank im vorraus.

390157799147 ist die Art.Nr. bei Ebay, kann den Link nicht einfügen, da er Smileys erzeugt und nicht nutzbar wäre.

Und bevor irgendwas in dieser Richtung hier auftaucht, ich bin mit der StVO vertraut und mir bewusst über eventuelle Konsequenzen meines äußerst illegalen "Tunings". 😁

Beste Antwort im Thema

@V1P

Zitat:

5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:

* Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw.

Das steht in den NUBs...

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Ich wusste das das so ausatet ...

Gut also doch Hella-Sidemarker an den Spiegel schrauben 🙂

Hallo,
Es ist ja Standlicht kein Fahrlicht.Wenn es dein Spass ist warum nicht.
Du machst das ja im ruhendem Verkehr.Wenn Du deswegen eine 
Verwarnung oder Ähnliches bekommst ist das Deine Sache.
Damit gefährdast Du ja niemanden.
Seelze 01 

Standlicht ist aber auch während der Fahrt an 🙂 ..

Zitat:

Original geschrieben von v1P


Ich wusste das das so ausatet ...

Gut also doch Hella-Sidemarker an den Spiegel schrauben 🙂

Side Marker müssen eine bestimmte Höhe sowie Entfernung von der Front haben.

Zitat:

StVZO § 51a:

(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

Die Spiegel sind im mittleren Drittel des Fahrzeuges und somit -> unzulässig...

Aber man könnte auch folgendes anwenden:

Zitat:

StVZO §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden. Die Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten. Bei Krafträdern mit Beiwagen muß eine Begrenzungsleuchte auf der äußeren Seite des Beiwagens angebracht sein. Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. Begrenzungsleuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen sind nicht erforderlich, wenn sie von Fußgängern an Holmen geführt werden oder ihre durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h nicht übersteigt und der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm beträgt.

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