US-Standlicht

Volvo C70 2 (M)

Hallo, ich wollte mal schauen wie das so aussieht und wenns mir gefällt drin lassen, wenn nicht eben weiter verschleudern. Nun nach 14 Tagen warten (bei Ebay war 1 Tag Expressversand versprochen) kam der Krempel endlich. Sehr erfreulich war zusätzlich noch, dass die Anleitung natürlich auch noch fehlt. Klasse -.-
Nun ist das Problem, die Einbauanleitungen die man per google, also überall und in div. anderen Foren findet sind alle mit 3 Kabeln, die Module die ich hier aber zu liegen habe, haben 4 Kabel. Dafür finde ich auf Teufel komm raus keine Einbauanleitung und ich weiß ja leider nicht welches Kabel wo ran muss.

Hat einer so einen Schaltplan oder kann anderweitig helfen? Es kribbelt langsam in den Fingern und ich möchts echt gern mal verbaut haben.... Würde mich sehr freuen.

Ich kopier noch die Art Nr von Ebay, damit ihr euch das mal anschauen könnt und vor allem merken könnt das man bei "Tuningmods" bestellen sollte, wenn man gern lange wartet und unvollständige Lieferungen mag.

MfG & vielen Dank im vorraus.

390157799147 ist die Art.Nr. bei Ebay, kann den Link nicht einfügen, da er Smileys erzeugt und nicht nutzbar wäre.

Und bevor irgendwas in dieser Richtung hier auftaucht, ich bin mit der StVO vertraut und mir bewusst über eventuelle Konsequenzen meines äußerst illegalen "Tunings". 😁

Beste Antwort im Thema

@V1P

Zitat:

5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:

* Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw.

Das steht in den NUBs...

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Verboten ist das "nur" in der StVZO ... soll heißen, für Show-Zwecke und auf Privatgrundstücken gibt es gegen solche Umbauten garkeine Einwände. 😉

Dann trifft auch das ...

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel


Er meint das ernsthaft! Es ist nämlich gegen die NUBs hier etwas zu posten, was eine Anleitung etc. darstellen könnte, was zu ein "Vergehen" gegen etwaige Gesetze und Richtlinien "annimiert"

... nicht wirklich zu.

Denn wenn er es nur zur Show zB. für ein Treffen umbauen will, ist das alles ganz legitim. 😁

Und Fotos würden mich auch interessieren.

Gruß
vom
Winni

Zitat:

Original geschrieben von C70-Winni


Denn wenn er es nur zur Show zB. für ein Treffen umbauen will, ist das alles ganz legitim.

Sicherlich.

Dann sollte er aber auch mit offenen Karten spielen und alle Fakten auf den Tisch legen, um etwaigen Mißverständnissen vorzubeugen.

Ich weiss nicht warum alle das immer so eng sehen .. ich spiel mal mit offenen Karten.

A) Würde das gern bei mir einbauen, zumindest für die Spiegel
B) Hätte gern infos und bilder dazu (zu dem Modul selbst)
C) Einbau ist kein Problem, da ich alle Schaltpläne u.ä. zur Hand habe (Warum sollte ja bekannt sein 😉)
D1) Der Einbau wäre nicht nur für Showzwecke sondern für den normalen Straßenverkehr
D2) Ja, ich bin mir Bewusst, dass das nicht zugelassen ist.

... 🙂

@V1P

Zitat:

5.3 Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:

* Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw.

Das steht in den NUBs...

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Ok ich denke nicht, dass dies darunter fällt da es keine gravierende Veränderung ist und polizeilich nur mit einer Mängelkarte gerügt wird... aber ich mache das dann halt alleine 🙂

Und um es mal abzurunden...Bau bloss keinen Crash damit. Egal ob schuldig oder nicht. Da freuen sich die Versicherungen...😁

Klar, die sind immer froh, wenn sie nicht zahlen müssen oder wenn sie die Möglichkeit bekommen, den Versicherungsnehmer in Regreß zu nehmen.

Kann man das eintragen lassen ?! gibts da was?

Zitat:

Original geschrieben von teddy1x


Und um es mal abzurunden...Bau bloss keinen Crash damit. Egal ob schuldig oder nicht. Da freuen sich die Versicherungen...😁

Is doch vollkommener Quark ... denkt hier wirklich Irgendeiner allenernstes, dass bei einem Unfall die Polizei

nachschaut, ob deine Stand-/Begrenzungs- (oder wie du sie auch immer nennen willst) leuchten eingetragen sind.

Als ich meinen Unfall hatte, hat nicht einmal jemand nach dem Fahrwerk geschaut was ja nicht zu übersehen war!!

Also bei ner Polizeikontrolle könnte es vielleicht aber wirklich nur vielleicht jemandem auffallen.
Aber die Polizisten wissen doch eh nicht was da an jedem Auto nun Serie ist und was nicht ... und schon garnicht bei solchen Kleinigkeiten.

Ich kenn Leute die mit e-bay-Xenon für 100 € in nem 2er Golf von der Polizei kontrolliert wurden und die hatten nix zu beanstanden 😕

Also mach dir mal keinen Kopf ... nur zum Tüv würd ich nich damit fahren 😁

Gruß
vom
Winni

Zitat:

Original geschrieben von v1P


Kann man das eintragen lassen ?! gibts da was?

Nein, es gibt keien Eintragung. Grund ist, dass für eine Eintragung ein Materialgutachten bzw. Lichtgutachten notwendig ist, womit dann bewiesen wird, dass die Lampen der geänderten Verwendung entsprechend zu verwenden sind sowie auch entsprechend brauchbar sind.

Zitat:

Original geschrieben von v1P


Ok ich denke nicht, dass dies darunter fällt da es keine gravierende Veränderung ist...

....veränderungen an der lichttechnsichen anlage führen prinzipiell zum nicht-bestehen der hu!

Zitat:

und polizeilich nur mit einer Mängelkarte gerügt wird

es steht dem kontrollierenden beamten frei, dir an ort und stelle die weiterfahrt zu untersagen wenn er der meinung ist, das dadurch eine gefährdung für andere verkehrsteilnehmer bestehen

könnte

, ein recht auf eine mängelkarte hast du NICHT!

Zitat:

Kann man das eintragen lassen ?! gibts da was?

du hast die möglichkeit ein lichttechnsiches gutachten anfertigen zu lassen um eine bauartzulassung für die veränderte leuchte zu erlangen.....die kosten hierfür sind im 2-stelligen-tausenderbereich anzusiedeln.....

Zitat:

Original geschrieben von C70-Winni


Is doch vollkommener Quark ... denkt hier wirklich Irgendeiner allenernstes, dass bei einem Unfall die Polizei
nachschaut...

wer redet hier von der polizei?!

die polizei kommt nicht für unfallschäden auf! dafür ist die versicherung zuständig....und deren gutachter haben anweisungen gezielt nach solchen veränderungen zu suchen, um die versicherung aus ihrer zahlpflicht zu drücken...

Die Polizei muss nicht zahlen, aber eines kann ich dir versprechen: wenn die Versicherungen eine grössere Summe zahlen sollen, ich glaube ab ca 1000€, dann kommt mit SICHERRHEIT ein Gutachter...

Zitat:

Original geschrieben von teddy1x


Die Polizei muss nicht zahlen, aber eines kann ich dir versprechen: wenn die Versicherungen eine grössere Summe zahlen sollen, ich glaube ab ca 1000€, dann kommt mit SICHERRHEIT ein Gutachter...

Jop!

Mein Bruder hatte nen Unfall. Der Wagen war ein Totalschaden (okay, ein Golf II ist auch mit einem Steinschlag in der Frontscheibe ein Totalschaden aber das lasse ich mal außen vor 😁) und es kam 3 Tage nach dem Unfall ein Gutachter um nach Umbauten zu suchen, die nicht eingetragen waren und den ganzen Sachverhalt beeinflusst haben könnte. Die Scheinwerfer hatten keine E-Nummer. Das reichte, um meinem Bruder Tatvorwürfe zu machen, dass er den Unfallgegner (ein LKW welches auf einer Bundesstraße ohne Licht rückwärts in eine Hofeinfahrt fuhr!!!!) aufgrund der nicht zugelassenen Scheinwerfer nicht gesehen hätte. Der Richter entschied dann anders....

Und noch eins drauf...10% Schuld trägt man immer, wenn man sich ans Steuer setzt. In dem Moment gefährdest du wissendlich andere. Wer es darauf anlegt, einem Unfallgegner...obwohl völlig unschuldig...eine Mitschuld zu geben, kann das so machen. Ich habe das vor langer Zeit selbst erlebt. Aus einer Parklücke fuhr mir bei Eisglätte jemand rein. Aber ICH würde es nicht machen, wenn mir mal sowas passiert. Erstens habe ich nichts davon, und zweitens bin ich kein Schwein. Wenn ich Schuld habe, habe ich Schuld. Basta...🙄

Zitat:

Original geschrieben von teddy1x


Und noch eins drauf...10% Schuld trägt man immer, wenn man sich ans Steuer setzt.

falls du damit auf die betriebsgefahr anspielst....diese kann je nach auslegung deutlich über 10% liegen!

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