US Car aus Holland

Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich eines Imports aus Holland. Ich hab mir vor so 2 Monaten ein US Oldtimer ( 69 Pontiac Le Mans Custom S) aus Holland geholt und eigenhändig hier hin transportiert mit deutschem 5 Tageskennzeichen.

Jetzt stell ich mir die Frage, muss ich da nicht normalerweise Zoll oder Mehrwertsteuer an unseren Staat abdrücken? Oder kommt das noch alles.

P.S. war ein Privatkauf.

19 Antworten

Vorsicht auch mit in den Niederlanden eingebauten LPG-Anlagen, da da ein Vorposter von geredet hat! Das Problem ist, dass der deutsche Tüv ein paar merkwürdige Vorgaben für LPG macht, die es so nur hier gibt, das Haupthindernis ist dabei das Abgasgutachten, welches benötigt wird, wenn das Auto Euro 1 oder besser im Schadstoff haben soll! Das fragt sich nur Deutschland (alle anderen Länder wissen wie sauber Gas verbrennt... :-/), und die im Nachhinein für ne bereits eingebaute Anlage zu bekommen ist im besten Fall mühsam und teuer... was sich dann an den Unmengen von Autos zeigt, die billig bei Ebay verramscht werden mit "LPG eingebaut aber noch nicht eingetragen, KFZ hat ausländische Papiere..." in der Beschreibung...

Gruß
Micha

Zitat:

Original geschrieben von norske



Laut Zulassungsstelle dürfen die deutschen Überführungskennzeichen nicht für den Import verwendet werden, diese Aussage deckte sich übrigens mit der meines Versicherungs-Menschen. Die Beschränkung wurde auch extra in den Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens eingetragen.

Grüsse
Norske

Hmm ok aber was heisst das genau? Wenn man an der Grenze angehalten wird darf man nich rein fahren. Oder gibts dann kein Versihcerungsschutz bei einem Unfall?

Lg Tobbo

Zitat:

Original geschrieben von TobboK


Hmm ok aber was heisst das genau? Wenn man an der Grenze angehalten wird darf man nich rein fahren. Oder gibts dann kein Versihcerungsschutz bei einem Unfall?

Lg Tobbo

Das ist eine gute Frage, die ich Dir leider nicht beantworten kann. Jedenfalls gilt das Kennzeichen auf deutschem Boden, also ab Grenzübertritt.

Da man mir auf der Zulassungsstelle die Schilder nicht aushändigen wollte, wenn ich mit den Schildern in Holland gefahren wäre, habe ich dort angegeben, das der Verkäufer den Wagen mit holländischer Zulassung bis zur Grenze fährt und wir dort den Kennzeichenwechsel machen. Detailliertere Fragen wollte ich aus sicher nachvollziehbaren Gründen nicht stellen… 😉

Grüsse
Norske

Hmm, bei vielen Internet-Versicherungsvermittlern für die Kurzzeitversicherung gibt es gegen einen kleinen Aufpreis auch eine Deckung für Europa oder z.B. auch für LKW.

Gruß
Hendrik

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Grundsätzlich braucht man auf der Zulassungstelle keine Angaben machen von wo nach wo man ein Auto überführen will mit den 5-Tages-Nummern, kann ja sein, daß man das noch gar nicht genau weiß, weil man sich z.B. mehrere Autos anschauen und dann eins davon überführen will.

Meines Wissens nach ist das Problem beim Import aus dem (EU-) Ausland nicht fehlender Versicherungsschutz (je nach Versicherung ist ganz Europa abgedeckt) oder keine Gültigkeit (Nahezu alle EU Staaten kennen die deutschen Kurzzeitkennzeichen an, manche allerdings nicht, wie z.B. Italien, die den roten Fahrzeugschein nicht anerkennen und somit faktisch die Kurzzeitnummer nicht), sondern das Problem ist die sog. Fremdzulassung, die stattfindet sobald man die deutschen Kurzzeitnummern an das Auto in den Niederlanden schraubt. Genau diese Fremdzulassung ist nicht erlaubt, sprich das Auto muß sich zum Zeitpunkt der Zulassung in Inland befinden.

Das ganze ist zwar schwer nachzuweisen, aber legal ist es leider nicht. Besser wäre es mit einem holländischen Kurzzeitkennzeichen zu überführen, das dürfte keine Probleme geben.

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