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Urteil: Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem geradeaus fahrenden Rotlichtsünder zu

Themenstarteram 30. September 2011 um 18:34

Untenstehendes Urteil kann ich nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach wird hier dem Verhalten "es ist doch gerade erst rot geworden, da kann ich auch noch fahren" noch richterlich unterstützt. Ein Anderer fährt bei Rot, verstieg gegen grundlegende Regeln des Straßenverkehrs und der Linksabbiegers muss ein Teil seines Schadens selber tragen. Na dann, was kommt als nächstes.

Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem geradeaus fahrenden Rotlichtsünder zusammenstößt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Danach muss sich ein Autofahrer an die Regeln halten - auch wenn ein anderer dagegen verstößt. Ein Linksabbieger müsse die Vorfahrt entgegenkommender Fahrzeuge beachten, insbesondere dann, wenn es kein eigenes Ampelzeichen für Linksabbieger gibt (Az.: 22 U 67/09).

Das Gericht hob mit dem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt auf und verurteilte einen Autofahrer dazu, einen Teil seines Unfallschadens selbst zu tragen. Der Wagen des Mannes war beim Linksabbiegen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Der Linksabbieger machte geltend, der andere sei mit hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung gefahren, als die Ampel schon "Rot" zeigte, deshalb müsse er den vollen Schaden ersetzen. Das Landgericht hatte diese Ansicht geteilt und den Unfallgegner zu vollem Schadensersatz verurteilt.

Die OLG-Richter sahen aber ein erhebliches Mitverschulden bei dem Linksabbieger, der deshalb auf der Hälfte seines Schadens sitzenbleibt. Die OLG-Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache liegt sie dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (BGH-Aktenzeichen VI ZR 133/11).

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ulrich P

Untenstehendes Urteil kann ich nicht nachvollziehen.

also ich für meinen teil würde - wenn ich der linkssabbieger bin - stehen bleiben, wenn ich sehe das der geradeausfahrer (der vermeintlicht rot hat) nicht langsamer wird...

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Das mit den Radfahrern kommt noch dazu, mittlerweile bin ich echt soweit und mach den gelerten Schulterblick... weil ich es immer öfter erlebe das die mit hohem Tempo von irgendwo kommen und noch schnell über die grüne Ampel fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Das mit den Radfahrern kommt noch dazu, mittlerweile bin ich echt soweit und mach den gelerten Schulterblick... weil ich es immer öfter erlebe das die mit hohem Tempo von irgendwo kommen und noch schnell über die grüne Ampel fahren.

über die grüne?

das wundert mich aber normal warten die schon erst bis es rot ist :D

Ja über die Grüne, wenn alle Fußgänger schon drüben sind und man meint man könnte losfahren, Zack kommt da noch ein Fahradfahrer schnell über die Straße... manchmal wird die Ampel auch in dem momment schon Rot... aber ja... ich bin da sehr Vorsichtig geworden weil wenn du einen Fahradfahrer erwischt dann hast du nichts als Ärger.

Hat der Linksabbieger nicht auch Rot gehabt? Oder hat er Vorrechte weil die Karre schon auf der Kreuzung steht...

Davon mal abgesehen ist es schon ok wenn das so geregelt wird. Es gibt Massen von Kreuzungen, bei denen der "Gegenverkehr" nicht geradeaus fahren darf sondern nur links/rechts abbiegen darf, inkl. Ampelschaltung OHNE PFEILE in der Ampel. Wenn nun ein Ortsunkundiger die Schilder verpeilt und geradeausfährt, würde es ne Menge mehr Unfälle geben.

Eigentlich ist das aber auch ein totaler Anfängerfehler, sowas kann man nicht übersehen.

am 30. September 2011 um 20:31

Das ist mal wieder ein Urteil, das Regelerotiker und Ordnungsfetischisten nie begreifen werden. Wie kann nur jemandem eine anteilige Haftung auferlegt werden, obwohl der andere ganz klar eine Vorschrift mißachtet hat? Tja, findet Euch doch mal damit ab, daß zwar bei uns fast alles bis ins Kleinste geregelt ist, daß man dadurch aber trotzdem nicht vom eigenen Denken entbunden wird...:eek:

Man darf eben anderen Leute nicht ins Auto fahren, selbst wenn dese eigentlich den Vorrang zu gewähren hätten. Deshalb sollte man auch dringend darauf verzichten sich hauptsächlich an den Vorschriften zu orientieren, sondern viel öfter mal das eigene Gehirn benutzen. Aufmerksamkeit und Verantwortungsbereitschaft sind eben wichtiger, als Kadavergehorsam und Regelonanie...:D

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Deshalb sollte man auch dringend darauf verzichten sich hauptsächlich an den Vorschriften zu orientieren, sondern viel öfter mal das eigene Gehirn benutzen.

Es soll Zeitgenossen geben, die sogar in der Lage sind, das eigene Hirn erfolgreich zu verwenden und sich zudem gleichzeitig noch an Regeln halten.

Das eine schließt nämlich das andere keinesfalls aus.

 

Probier´s doch auch mal. Mit etwas gutem Willen wird es schon klappen.:p 

 

am 30. September 2011 um 21:03

Das Urteil macht schon nur bedingt Sinn, weil man mit Fehlern anderer rechnen muß.

Prinzipiell kann man so aber jedem Verursacher nur eine Teilschuld (keine Debatte über den Begriff Schuld) auferlegen, da jeder Unfall auf Fehlern beruht.

Rechts vor links misachtet und Bumms, Überholverbot misachtet, Einbahnstraße misachtet.. und und und. Wo zieht man die Grenze?

Zitat:

Man darf eben anderen Leute nicht ins Auto fahren, selbst wenn dese eigentlich den Vorrang zu gewähren hätten.

Vorrang ist ein Begriff, die man sehr vielseitig einsetzen kann. Meiner Meinung nach öffnet das einer unnötigen Ungerechtigkeit Tür und Tor. Wer laut Gesetz Vorrang hat, muß auch Recht bekommen.

Die Überlegung vom Gericht scheint aber eher dahin zu gehen, daß hier ein vermeidbarer Unfall provoziert wurde. Falls dem so ist, kann ich das Urteil nachvollziehen.

Linksabbieger haben keinen Vorrang, genausowenig wie Rotlichtsünder Vorrang haben

also 50 50 keiner von beiden durfte zu der Zeit die Kreuzung befahren

der Rotlichtsünder nicht weil er rot hatte :D

der Abbieger nicht weil Gegenverkehr gekommen ist.

logisch oder

wäre der Abbieger grade aus gefahren bin ich mir sicher das die Schuld 100% beim Rotlichtsünder gewesen wäre

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Nicht zu letzt könnte auch die Ampel einen Defekt haben und gar kein Rot anzeigen.

Theoretisch natürlich möglich, aber da müsstest du ja jeder Ampel generell erst mal misstrauen und dich jeweils auch entsprechend vorsichtig an diese herantasten oder vielleicht sogar noch bremsen, auch wenn du selbst gerade grün hast.

Selbstverständlich entbindet dich eine für dich grüne Ampel nicht von der gebotenen Aufmerksamkeit und Sorgfalt im Straßenverkehr insbesondere auch an Kreuzungspunkten, dort tummeln sich ja nicht selten neben unachtsamen Autofahrern auch Fußgänger und Radfahrer, die selbst einfachste Verkehrsregeln missachten.

Grundsätzlich kann man aber doch sehr wohl „seiner“ grünen Ampel vertrauen. Anders ist vor allem an Orten mit sehr dichtem Straßenverkehr ein einigermaßen reibungsloser Verkehrsfluss kaum möglich.

Hallo,

das Urteil ist so völlig in Ordnung:

1. Weiß der Linksabbieger nicht, was die Ampel des Gegenverkehrs zeigt.

2. Man muss ständig mit Fehlern anderer rechnen und das eigene Verhalten daran anpassen.

3. Im Straßenverkehr fährt man auf Sicht. Grün heißt nicht gleich Gas.

 

Gruß,

diezge

am 30. September 2011 um 21:51

War da überhaupt eine Abbiegerampel, die grün gezeigt hat?

am 30. September 2011 um 22:18

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Das Urteil macht schon nur bedingt Sinn, weil man mit Fehlern anderer rechnen muß.

Prinzipiell kann man so aber jedem Verursacher nur eine Teilschuld (keine Debatte über den Begriff Schuld) auferlegen, da jeder Unfall auf Fehlern beruht.

Rechts vor links misachtet und Bumms, Überholverbot misachtet, Einbahnstraße misachtet.. und und und. Wo zieht man die Grenze

Bei der erkennbaren Vermeidbarkeit.

 

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Zitat:

Man darf eben anderen Leute nicht ins Auto fahren, selbst wenn dese eigentlich den Vorrang zu gewähren hätten.

Vorrang ist ein Begriff, die man sehr vielseitig einsetzen kann. Meiner Meinung nach öffnet das einer unnötigen Ungerechtigkeit Tür und Tor. Wer laut Gesetz Vorrang hat, muß auch Recht bekommen.

Das läuft darauf hinaus, bei Grün auf alles draufzufahren was auf der Kreuzung steht und dafür auch noch zu kassieren. Deshalb ist es äußerst sinnvoll, immer auch die Vermeidbarkeit eines Unfalls zu berücksichtigen.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

War da überhaupt eine Abbiegerampel, die grün gezeigt hat?

Nö, und auch kein Räumungspfeil.

http://dejure.org/.../internet2?...

am 30. September 2011 um 22:41

Dann kann ich das Urteil nachvollziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

 

 

Woher möchte der eigentlich Wissen das der andere Rot hatte? Kann er doch garnicht sehen eigentlich!?

ganz einfach, wenn die Fußgängerampel davor auf Grün schaltet, hat der andere eben Rot.

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