Unzulässige rückstufung der Schadenfreiheitsklasse da kein Schaden vorhanden ist
Guten Tag,
Ich hoffe ich finde Rat bei euch in der Sache. Folgendes: Im August stand ich mit meinem KFZ an einer Ampel und rollte leider einen halben Meter nach vorne weil ich die Neigung vernachlässigt habe. Also bin ich mit 1 km/h, wenn überhaupt, meinem Vordermann hinten drauf gerollt. Das Auto hat etwas geruckelt, das wars. So, Polizei gerufen, keinen Schaden festgestellt, beide Beteiligten auch keinen Schaden festgestellt, Versicherung schickt Schadensmeldung, ausgefüllt und zugeben das ich es zugebe aber kein Schaden entstanden ist! Es waren jegliche 1-2 Kratzer am Heck des Vordermanns, welche aber unmöglich dadurch passiert sein können da sie auf einer anderen Höhe waren als meine Stoßstangen. Habe das auch so in der Schadensmeldung angegeben das 2 kleine Kratzer schon da waren, aber nicht von den Unfall.
Nun kriege ich einen Brief von der Versicherung in der steht das der Schadenfall reguliert wurde und mit einer Aufwendung von 700€ beglichen wurde, welche ich auch zurück zahlen kann damit ich nicht in die Schadenfreiheitsklasse 1 zurückgestuft werde.
Daraufhin habe ich dort angerufen und die meinten das die Kratzer zugegeben wurden sind von mir, was nicht stimmt, und das Sie das für angemessen halten weil Sie Fotos davon bekommen haben.
Kann man da noch was drehen ?
Meine Vermutung ist, das der andere Fahrer seine vorhanden Kratzer als den Unfallschaden gemeldet hat und nun bezahlt worden sind. Ich kann leider auch kein Gegenteil beweisen außer das die Polizei keinen Schaden festgestellt hat.
Ich finde das aufjedenfall eine Frechheit und weiß leider nicht weiter da der Mitarbeiter von der Versicherung am Telefon meinte das man da nichts machen kann da das schon bezahlt worden ist.
Vielen Dank für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Ich spekuliere mal eben über die möglichen Überlegungen des Sachbearbeiters der Versicherung. Kurz die Fakten, es hat einen Anstoss zwischen den Fahrzeugen gegeben, irgendwie (Gutachter, KVA, sonstwie) ist ein Schaden von 700 Euro festgestellt worden. Welchen Aufwand muss ich betreiben, um nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch den Anstoss entstanden ist und wie gross sind die Chancen, dass mir das gelingt? Ergebnis der Überlegung: 700 Euro zahlen, nächsten Fall bearbeiten. Kann man ihm noch nicht einmal übel nehmen.
45 Antworten
Zitat:
@bug99 schrieb am 26. September 2019 um 22:32:49 Uhr:
die meisten Versicherungen prüfen doch bei Schäden kleiner 1000€ nicht wirklich !also ihr glaubt dem "Geschädigten" mehr als dem TE ?
denn belastbare Fakten liegen bisher nicht vor.
Sei froh, dass bis jetzt nur interessierte Laien (ich hoffe ich tue NDLimit damit nicht unrecht) mit dir diskutieren.
Die Platzhirsche hier würden weniger zimperlich mit dir umgehen.
@gummikuh72 keine Sorge.. ich gehöre nur zu denjenigen, die in Internetforen gelesen haben, dass es Leute geben soll, die in Büchern was gelesen haben wollen, was auf die Frage zutrifft.... ich hab eigentlich von null Ahnung und dampfplaudere nur (wurde mir attestiert) 😉
Aber so leicht und klaglos zahlen Versicherungen auch nicht!
Leider ist diese Einstellung weit verbreitet, dass man das Maximum aus dem Missgezeines anderen rausschlägt, statt sich unter der Hand gütlich und fair zu einigen. Und sich viele Schreibereien erspart.
Und umgekehrt wird oft Verantwortung abgestritten und sich rausgeschwindelt.
Ich habe neulich den Fall eines Bekannten gepostet.
Diesem ist ein älterer Herr an den Kotflügel seines geparkten Golf 3 Cabrio gerumpelt.
Hatte ihm Zettel mit Personalien hinterlassen.
Bekannter hat mit Ihm telefoniert und wollten das dann über die Vers.des älteren herrn regeln.
Nachdem er ein Gutachten einreichte, kam die Mitteilung der Versicherung daß sie den Schaden und das Gutachten nicht bezahlen, weil ihr VN abstreitet, das gewesen zu sein und auch den Zettel nicht selbst geschrieben habe.
Bekannter (junger Kerl) hat nach einigem Hin und Her aufgegeben.
Zahlt Gutachter und Schaden selber, weil kein Geld um Anwalt vorzustrecken.
Er war auch bei der Polizei, auch die konnte ihm nicht helfen!
Hat nur gesagt/ müssen die V. unter sich regeln oder halt Zivilklage mit Anwalt machen.
Ehrlich: eine Riesensauerei in meinen Augen wenn das so war wie es mir erzählt wurde.
Und das Genaue Gegenteilige Verhalten der Versicherung des Schädigers , als in diesem Fall hier...
Dein Schaden war auch sicherlich höher, dann kommen die Versicherungen Ihrer Verantwortung der "Kostenvermeidung" nach. Bei kleineren Schäden sehen sie den Aufwand für die Bearbeitung höher als die Schadensregulierung.
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Zitat:
@bug99 schrieb am 26. September 2019 um 22:55:05 Uhr:
Dein Schaden war auch sicherlich höher, dann kommen die Versicherungen Ihrer Verantwortung der "Kostenvermeidung" nach. Bei kleineren Schäden sehen sie den Aufwand für die Bearbeitung höher als die Schadensregulierung.
Magst Du das aufgrund Deiner Lebens- und/oder Berufserfahrung belegen wollen?
Ich spekuliere mal eben über die möglichen Überlegungen des Sachbearbeiters der Versicherung. Kurz die Fakten, es hat einen Anstoss zwischen den Fahrzeugen gegeben, irgendwie (Gutachter, KVA, sonstwie) ist ein Schaden von 700 Euro festgestellt worden. Welchen Aufwand muss ich betreiben, um nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch den Anstoss entstanden ist und wie gross sind die Chancen, dass mir das gelingt? Ergebnis der Überlegung: 700 Euro zahlen, nächsten Fall bearbeiten. Kann man ihm noch nicht einmal übel nehmen.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. September 2019 um 22:57:26 Uhr:
Magst Du das aufgrund Deiner Lebens- und/oder Berufserfahrung belegen wollen?
sollen wir jetzt alle unseren Lebenslauf posten?
"Die beklagte Versicherung war in Anbetracht der Höhe des regulierten Schadens von unter 1000 Euro auch aus wirtschaftlichen Gründen berechtigt, von weiteren Ermittlungen abzusehen."
(Amtsgericht München Az. 331 C 13903/12) allerdings nicht höchstrichterlich bestätigt.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 26. September 2019 um 23:17:00 Uhr:
Ich spekuliere mal eben über die möglichen Überlegungen des Sachbearbeiters der Versicherung. Kurz die Fakten, es hat einen Anstoss zwischen den Fahrzeugen gegeben, irgendwie (Gutachter, KVA, sonstwie) ist ein Schaden von 700 Euro festgestellt worden. Welchen Aufwand muss ich betreiben, um nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch den Anstoss entstanden ist und wie gross sind die Chancen, dass mir das gelingt? Ergebnis der Überlegung: 700 Euro zahlen, nächsten Fall bearbeiten. Kann man ihm noch nicht einmal übel nehmen.
richtig
Zitat:
@bug99 schrieb am 26. September 2019 um 23:19:46 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 26. September 2019 um 22:57:26 Uhr:
Magst Du das aufgrund Deiner Lebens- und/oder Berufserfahrung belegen wollen?
sollen wir jetzt alle unseren Lebenslauf posten?
"Die beklagte Versicherung war in Anbetracht der Höhe des regulierten Schadens von unter 1000 Euro auch aus wirtschaftlichen Gründen berechtigt, von weiteren Ermittlungen abzusehen."
(Amtsgericht München Az. 331 C 13903/12) allerdings nicht höchstrichterlich bestätigt.
dann poste doch bitte den ganzen Fall:
https://www.kostenlose-urteile.de/...all-nicht-erstatten.news20797.htm
Was für ne Grundsatzdiskussion hier...
Es gab nen Anstoß, Auto hat geruckelt.
Selbstverständlich können auch Schäden (wie zb Lackrisse) bei 1-2 km/h etc entstehen, die der Laie im ersten Moment nicht wahrnimmt.
Und dass Versicherungen alles zahlen, ohne es zumindest anhand der Bilder vom KVA/ Gutachten zu prüfen, ist auch Quatsch.
@PeterZwe
Sei froh, dass es nur n kack Auto vorne dran war und kein Fahrradfahrer, der durch deine Unachtsamkeit zu Sturz kam.
Vielleicht waren es nur 700€ WEIL der Vorschaden schon abgezogen wurde!?
Wenn man meint die Versicherung hätte bei der Regulierung die nötige Sorgfalt vermissen lassen steht einem der Klageweg selbstverständlich offen.
Selbst an meinem 2001er A4 hat der letzte Parkplatzrempler 900€ gekostet. Da ging es auch nur um Stoßstange demontieren, spachteln, lackieren, wieder dranbauen.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Mache mehr manche weniger hilfreich 😉
Vom Verklagen werde ich glaube absehen, da ich kein Nerv dafür habe und die Chance das ich den Fall gewinne schätze ich auch relativ gering ein. Ich hab halt keine Zeugen und keine Beweise, außer den Polizeibericht (welcher glaube auch nur ein Anwalt einsehen kann?) in dem wahrscheinlich nur drin steht "kein sichtbarer Schaden".
Könnte man aber irgendwie den Schadensbericht einsehen ? Bzw. gibts es irgendeine Chance zu beweisen das die Kratzer nicht von mir stammen? Sonst könnte der Andere ja echt noch andere Schäden aufzählen für die ich auch nicht Verantwortlich war, ohne Beweis. Ein Mist ist das.
Ich sehe bis jetzt die einzige Chance darin ein Brief an die Versicherung zu schicken , den Fall zu schildern, schreiben das man kein Schaden zugegeben hat und mit einen Anwalt drohen oder einen Kompromiss finden..
Wenn das nicht fruchtet oder nicht einschüchtert, was es garantiert nicht tuen wird, werde ich wohl den Schaden von 700€ zurückkaufen. 🙁
Du hättest halt zumindest zahlreiche Gute Fotos unmittelbar nach dem „Unfall“ machen sollen.
Oder Zeugen haben.
Jetzt wird wohl nix mehr zu machen sein.
Wahrscheinlich machst Du es nun im umgekehrten Fall genauso, daß wenn Dich einer anstupst, Du entsprechend Gewinn einfährst um den Verlust wieder auszugleichen.
Es wäre nur allzu verständlich.
Die Aussage der Polizisten, dass keine Schäden entstanden sind, haben keinen Beweiswert.
Polizisten werden nicht hinsichtlich des Ermitteln eines Schadens ausgebildet.
Ich würde die Sache abhaken und wenn es sich lohnt, den Schaden zurückzukaufen.
Grüße von Klaus
Deine Zweifel waren:
a) gab es überhaupt einen Schaden
b) a) die Höhe des Schadens
Dass du aufgefahren bist, ist ja nicht strittig.
ohne Zeugen / Beweismittel sind deine Chancen für a) praktisch Null.
und für b) nicht viel größer. Du könntest versuchen von der Versicherung Informationen (die eingereichte Rechnung) zu bekommen. Aber auch da hast du nur eine Chance, wenn Dinge repariert wurden, die keinesfalls mit deinem Auffahrunfall zusammenhängen können.