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Unzulässige rückstufung der Schadenfreiheitsklasse da kein Schaden vorhanden ist

Themenstarteram 26. September 2019 um 15:25

Guten Tag,

Ich hoffe ich finde Rat bei euch in der Sache. Folgendes: Im August stand ich mit meinem KFZ an einer Ampel und rollte leider einen halben Meter nach vorne weil ich die Neigung vernachlässigt habe. Also bin ich mit 1 km/h, wenn überhaupt, meinem Vordermann hinten drauf gerollt. Das Auto hat etwas geruckelt, das wars. So, Polizei gerufen, keinen Schaden festgestellt, beide Beteiligten auch keinen Schaden festgestellt, Versicherung schickt Schadensmeldung, ausgefüllt und zugeben das ich es zugebe aber kein Schaden entstanden ist! Es waren jegliche 1-2 Kratzer am Heck des Vordermanns, welche aber unmöglich dadurch passiert sein können da sie auf einer anderen Höhe waren als meine Stoßstangen. Habe das auch so in der Schadensmeldung angegeben das 2 kleine Kratzer schon da waren, aber nicht von den Unfall.

Nun kriege ich einen Brief von der Versicherung in der steht das der Schadenfall reguliert wurde und mit einer Aufwendung von 700€ beglichen wurde, welche ich auch zurück zahlen kann damit ich nicht in die Schadenfreiheitsklasse 1 zurückgestuft werde.

Daraufhin habe ich dort angerufen und die meinten das die Kratzer zugegeben wurden sind von mir, was nicht stimmt, und das Sie das für angemessen halten weil Sie Fotos davon bekommen haben.

Kann man da noch was drehen ?

Meine Vermutung ist, das der andere Fahrer seine vorhanden Kratzer als den Unfallschaden gemeldet hat und nun bezahlt worden sind. Ich kann leider auch kein Gegenteil beweisen außer das die Polizei keinen Schaden festgestellt hat.

Ich finde das aufjedenfall eine Frechheit und weiß leider nicht weiter da der Mitarbeiter von der Versicherung am Telefon meinte das man da nichts machen kann da das schon bezahlt worden ist.

Vielen Dank für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Ich spekuliere mal eben über die möglichen Überlegungen des Sachbearbeiters der Versicherung. Kurz die Fakten, es hat einen Anstoss zwischen den Fahrzeugen gegeben, irgendwie (Gutachter, KVA, sonstwie) ist ein Schaden von 700 Euro festgestellt worden. Welchen Aufwand muss ich betreiben, um nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch den Anstoss entstanden ist und wie gross sind die Chancen, dass mir das gelingt? Ergebnis der Überlegung: 700 Euro zahlen, nächsten Fall bearbeiten. Kann man ihm noch nicht einmal übel nehmen.

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Wenn das halbe Auto durch das auffahren beschädigt wurde - JA

und wer sagt was beschädigt wurde ? der Geschädigte frei Schnauze?

Was ist denn das für eine seltsame Frage?

 

Selbstverständlich nicht.

 

Die 700 ocken wurden offensichtlich durch einen KVA, ein Gutachten oder eine Reparaturrechnung belegt.

Was hast du denn gedacht wie schadenskalkulationen zustande kommen?

Zitat:

@bug99 schrieb am 26. September 2019 um 21:59:03 Uhr:

und wer sagt was beschädigt wurde ? der Geschädigte frei Schnauze?

Der Geschädigte hat nach dem aktuellsten Katalog seines favorisierten Autoherstellers die komplette Vollausstattung seines Wunschmodels geordert. Wo siehst Du da nun ein Problem.... ??? :rolleyes:

Das halbe Auto reparieren wäre sicherlich als unplausibel aufgefallen, aber die Kratzer am Stossfänger könnten schon plausibel sein und deswegen hat die Versicherung reguliert. Ich male mir gerade aus, wie gross der Aufschrei hier im Forum wäre, wenn ein Geschädigter mitteilen würde, dass eine Versicherung die Regulierung eines 700 Euro Schadens ablehnt, weil sie der Auffassung ist, dass dieser Schaden nicht durch das Anstossen bei geringer Geschwindigkeit entstanden sein kann. Dann aber unbedingt Gutachter und Anwalt, nein, besser zwei Anwälte!

bisher hat niemand gesagt, dass es ein Gutachten gibt!

dann möchte ich auch, dass du mir aufs Fahrzeug aufrollst, keinen Schaden verursachst, aber ich dann mal mein Auto neu restaurieren lasse :)

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 26. September 2019 um 22:06:17 Uhr:

Das halbe Auto reparieren wäre sicherlich als unplausibel aufgefallen, aber die Kratzer am Stossfänger könnten schon plausibel sein und deswegen hat die Versicherung reguliert....

Wir wissen ja noch nichtmal ob die Kratzer überhaupt als eigentlicher schaden gewertet wurden.

Viellecht ist ein ganz anderer ( höherer)

Schaden entstanden, und die Kratzer wurden sogar als unreparierter Vorschaden in Abzug gebracht.

eben !

Zitat vom TE:

Es waren jegliche 1-2 Kratzer am Heck des Vordermanns, welche aber unmöglich dadurch passiert sein können da sie auf einer anderen Höhe waren als meine Stoßstangen. Habe das auch so in der Schadensmeldung angegeben das 2 kleine Kratzer schon da waren, aber nicht von den Unfall.

Zitat:

@bug99 schrieb am 26. September 2019 um 22:07:41 Uhr:

bisher hat niemand gesagt, dass es ein Gutachten gibt!

dann möchte ich auch, dass du mir aufs Fahrzeug aufrollst, keinen Schaden verursachst, aber ich dann mal mein Auto neu restaurieren lasse :)

Novhmal - Es muss nicht zwingend ein Gutachten sein. Aber eine nachvollziehbare schadensermittlung wird es sicher gegeben haben.

 

Und woher nehmen hier einige die Gewissheit, dass kein Schaden entstanden ist. Hellseher?

Genau aus diesem Grund obliegt es weder dem Schädiger, noch irgendwelchen Forumsteilnehmern die Schadenssumme festzulegen.

"Aber eine nachvollziehbare schadensermittlung wird es sicher gegeben haben"

woher weißt du das? Hellseher?

der TE schrieb (siehe oben), dass die beiden Kratzer vorhanden waren, aber nicht von seinem Fahrzeug erzeugt worden sein können.

Zitat:

@bug99 schrieb am 26. September 2019 um 22:23:49 Uhr:

"Aber eine nachvollziehbare schadensermittlung wird es sicher gegeben haben"

woher weißt du das? Hellseher?

der TE schrieb (siehe oben), dass die beiden Kratzer vorhanden waren, aber nicht von seinem Fahrzeug erzeugt worden sein können.

Jetzt wird's aber peinlich.

 

lieber @bug99

gehe doch bitte davon aus, dass der Geschädigte entsprechende Nachweise gebracht hat. Diese muss der TE nicht kennen. Warum das geht? Hab ich oben mal verlinkt...

Dagegen vorgehen? Siehe Beitrag vom berlin-paul.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 26. September 2019 um 22:26:18 Uhr:

Zitat:

@bug99 schrieb am 26. September 2019 um 22:23:49 Uhr:

"Aber eine nachvollziehbare schadensermittlung wird es sicher gegeben haben"

woher weißt du das? Hellseher?

der TE schrieb (siehe oben), dass die beiden Kratzer vorhanden waren, aber nicht von seinem Fahrzeug erzeugt worden sein können.

Jetzt wird's aber peinlich.

Danke :)

die meisten Versicherungen prüfen doch bei Schäden kleiner 1000€ nicht wirklich !

also ihr glaubt dem "Geschädigten" mehr als dem TE ?

denn belastbare Fakten liegen bisher nicht vor.

Zitat:

@bug99 schrieb am 26. September 2019 um 22:32:49 Uhr:

die meisten Versicherungen prüfen doch bei Schäden kleiner 1000€ nicht wirklich !

also ihr glaubt dem "Geschädigten" mehr als dem TE ?

denn belastbare Fakten liegen bisher nicht vor.

Du kapierst es scheinbar nicht....

Weder hat einer der Beteiligten (der Geschädigte ist ja gar nicht hier) einen Nachweis zum Schaden geliefert, noch hast Du den Sinn einer KH verstanden....

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