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Unzulässige rückstufung der Schadenfreiheitsklasse da kein Schaden vorhanden ist

Themenstarteram 26. September 2019 um 15:25

Guten Tag,

Ich hoffe ich finde Rat bei euch in der Sache. Folgendes: Im August stand ich mit meinem KFZ an einer Ampel und rollte leider einen halben Meter nach vorne weil ich die Neigung vernachlässigt habe. Also bin ich mit 1 km/h, wenn überhaupt, meinem Vordermann hinten drauf gerollt. Das Auto hat etwas geruckelt, das wars. So, Polizei gerufen, keinen Schaden festgestellt, beide Beteiligten auch keinen Schaden festgestellt, Versicherung schickt Schadensmeldung, ausgefüllt und zugeben das ich es zugebe aber kein Schaden entstanden ist! Es waren jegliche 1-2 Kratzer am Heck des Vordermanns, welche aber unmöglich dadurch passiert sein können da sie auf einer anderen Höhe waren als meine Stoßstangen. Habe das auch so in der Schadensmeldung angegeben das 2 kleine Kratzer schon da waren, aber nicht von den Unfall.

Nun kriege ich einen Brief von der Versicherung in der steht das der Schadenfall reguliert wurde und mit einer Aufwendung von 700€ beglichen wurde, welche ich auch zurück zahlen kann damit ich nicht in die Schadenfreiheitsklasse 1 zurückgestuft werde.

Daraufhin habe ich dort angerufen und die meinten das die Kratzer zugegeben wurden sind von mir, was nicht stimmt, und das Sie das für angemessen halten weil Sie Fotos davon bekommen haben.

Kann man da noch was drehen ?

Meine Vermutung ist, das der andere Fahrer seine vorhanden Kratzer als den Unfallschaden gemeldet hat und nun bezahlt worden sind. Ich kann leider auch kein Gegenteil beweisen außer das die Polizei keinen Schaden festgestellt hat.

Ich finde das aufjedenfall eine Frechheit und weiß leider nicht weiter da der Mitarbeiter von der Versicherung am Telefon meinte das man da nichts machen kann da das schon bezahlt worden ist.

Vielen Dank für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

Ich spekuliere mal eben über die möglichen Überlegungen des Sachbearbeiters der Versicherung. Kurz die Fakten, es hat einen Anstoss zwischen den Fahrzeugen gegeben, irgendwie (Gutachter, KVA, sonstwie) ist ein Schaden von 700 Euro festgestellt worden. Welchen Aufwand muss ich betreiben, um nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch den Anstoss entstanden ist und wie gross sind die Chancen, dass mir das gelingt? Ergebnis der Überlegung: 700 Euro zahlen, nächsten Fall bearbeiten. Kann man ihm noch nicht einmal übel nehmen.

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Hallo,

 

da ich Deine Ausführungen in dem ersten Anschreiben an den Versicherer bereits als wenig hilfreich, da es ein Schuuß ins eigene Tor war, erachte, bitte ich Dich: Halt die Füße und Finger in der Sache still.

 

PeterZwe schrieb:

Ich sehe bis jetzt die einzige Chance darin ein Brief an die Versicherung zu schicken , den Fall zu schildern, schreiben das man kein Schaden zugegeben hat und mit einen Anwalt drohen oder einen Kompromiss finden..

Wenn das nicht fruchtet oder nicht einschüchtert, was es garantiert nicht tuen wird, werde ich wohl den Schaden von 700€ zurückkaufen.

 

Bitte gehe davon aus, dass der Versicherer eher nicht in einer Einzimmerkate sein Domizil haben wird. Wird eher ein größeres Gebäude sein. So, wie Du gerne gegen eine Betonwand anrennen kannst, um diese einzuschüchtern, so wird in gleicher Weise Dein Schreiben auf die Personen im Gebäude wirken. Das hast Du völliog richtig erkannt. Wozu dann der Aufstand???

Ohne handfeste Argumente und Beweise passiert gar nichts in der Sache. Beweise hast Du nicht, das wichtigste Argument hast Du verspielt... was bleibt? Eine hohle Hand ---> Bittsteller

So sauer der Apfel auch sein mag, iss und verdaue ihn.

 

Gruss vom Asphalthoppler

 

Gruss vom Asphalthoppler

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