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Unwissentlich Fahrschulwagen gekauft. Schadensersatz?

Themenstarteram 19. April 2016 um 6:57

Hallo, ich habe im Oktober ' 15 einen seat leon bei einem Händler gekauft. Er hatte schon recht viel aufm Tacho (149 000 km) der Händler begründete dies damit, dass der Wagen viel Langstrecke gefahren worden sei. Nun stellte sich heraus, dass der Wagen als Fahrschulwagen genutzt wurde. Im Fahrzeugbrief steht nicht die Firma, sondern der Inhaber drin. Ich habe allerdings einen bilderbeweis, dass der Wagen als fahrschulwagen genutzt wurde. Zudem geht langsam das zweimassenschwungrad kaputt. Ich hätte den Wagen nicht gekauft, wenn ich von seiner Nutzung gewusst hätte. Hatte schon mal jemand so eine Erfahrung gemacht? Habt ihr Schadensersatz vom Händler bekommen? Oder den Kaufvertrag nichtig gemacht? Würde mich über eure Erfahrungen freuen. Vielen Dank! :)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. April 2016 um 6:54

Mifra ganz ehrlich. Was heißt hier kein Geld? Ich finde deinen Kommentar echt unverschämt! Das Auto ist nicht alt, es ist von 2011 verdammt nochmal. Und egal ob es jetzt n 10.000 oder 20.000 Euro Wagen ist. Ein Verkäufer hat gewisse Pflichten und ich als Käufer auch Rechte!!! Wie sollte es rechtmäßig sein, dass der Käufer mich bewusst anluegt weil ich das Auto sonst nicht kaufen würde? Und es war kein Hinterhofhandler. Meine fresse. So ich habe mich mal deinem Wortschatz angepasst, sorry. Und jetzt halt dich bitte raus zum 2. Mal!

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Themenstarteram 21. April 2016 um 6:06

Danke @metalhead79 :)

Bitte!

Zitat:

@anna195 schrieb am 21. April 2016 um 08:06:12 Uhr:

Ich habs auch so gelernt, der bordcomputer erzählt mir zb, dass ich ab 40 in den 4. Gang schalten soll... Mach ich aber natürlich nicht..

Dagegen ist nix zu sagen, solange du nicht mit hoher Last beschleunigst.

Um eine Geschwindigkeit zu halten (wennst nicht gerade bergauf geht) ist das OK, das mache ich auch.

Aber ich latsch halt nicht aus dem Drehzahlkeller auf den Pin.

Mein ZMS ist 270Tkm alt (es sei denn der Vorbesitzer hat mal gewechselt, dann wären es aber immer noch mind. 160Tkm), macht aber schon Geräusche.

Gruß Metalhead

 

Themenstarteram 21. April 2016 um 6:13

Was für Geräusche macht es genau? Meines macht nur so ein klirrendes Geräusch beim Anfahren, schalten (immer wenn man die Kupplung los lässt) und wenn man über Unebenheiten fährt. Bin mir aber noch nicht sicher, ob die Werkstatt recht mit dem zms hat. Mein Fahrlehrer sagt, dass es genauso gut das ausrücklager sein könnte...

Zitat:

@anna195 schrieb am 21. April 2016 um 08:13:24 Uhr:

Meines macht nur so ein klirrendes Geräusch beim Anfahren, schalten (immer wenn man die Kupplung los lässt) und wenn man über Unebenheiten fährt.

Unebenheiten ist ehr untypisch aber metallisches Klappern bei niedertouriger Last (anfahren beispielsweise).

War für'n paar Tage echt heftig, hat sich aber wieder gegeben (fast unhöhrbar). Keine Ahnung warum, ich warte einfach bis es wieder kommt oder auseinander fliegt. :D

Gruß Metalhead

Zitat:

@MiFra63 schrieb am 21. April 2016 um 07:46:17 Uhr:

ich habe selten so einen bloedsinn gelesen

der Einzige, der hier wirklich konstant Blödsinn schreibt, bist Du. Ist Dir aufgefallen, dass Du als Einziger die Meinung vertrittst, es sei gar kein Problem und man könne auch nichts machen?

Ist ja toll, dass Du so von Deiner Meinung überzeugt bist, aber etwas recherchieren der Rechtslage und Du erkennst, dass Du falsch liegst.

Das ZMS in dem Toyota meiner Frau ist 300.000 km alt, da zirpt gar nichts, obwohl das der ruppige D-CAT ist.

Allerdings schaltet die auf 400 km vielleicht ein Dutzend mal, weil das Auto 90% und mehr Autobahn fährt.

Ist mir trotzdem unbegreiflich und ein guter Grund, maximal volljährigen Autos zu kaufen. Dann lieber sowas mit Hohlraumfett duschen...

cheerio

Zitat:

@jackb schrieb am 21. April 2016 um 07:29:02 Uhr:

Rechtlich mag das so sein, dass der Verkäufer getäuscht hat, dass die Käuferin Recht hat (oder bekommen wird), das will ich gar nicht in Abrede stellen.

Aber:

das Fahrzeug wurde -trotz der hohen Laufleistung in relativ kurzer Zeit- gekauft und als "faires Angebot" erachtet, wie die TE nochmals im Thread hier bekräftigt hat.

Was macht dieses Auto jetzt "schlechter" als ein Fahrzeug, dass nicht gewerblich genutzt worden wäre?

Wo genau ist jetzt der (von allen rechtlichen Aspekten abgesehen) Nachteil, inwiefern ist das Fahrzeug durch diese Tatsache jetzt doch kein faires Angebot mehr?

Völlig unerheblich!

Was macht ein professionell repariertes Unfallfahrzeug schlechter als ein unfallfreies?

Was macht einen EX-mietwagen schlechter als ein gehegtes Rentnerfahrzeug?

Was macht einen genrauchten SEAT Alhambra schlechter als einen völlig identischen VW Sharan?

Was macht ein EU-Fahrzeug schlechter als ein für den deutschen Markt bestimmtes?

Was macht ein Fahrzeug mit 7 Vorbesitzern schlechter als eines mit einem?

 

In allen Fällen ist die Antwort wahrscheinlich: Nichts!

Trotzdem werden unterschiedliche Preise für die jeweiligen Fahrzeuge erzielt.

Da ein händler dies weiß (wissen muß!) handelt er wahrscheinlich in betrügerischer Absicht, wenn er die Historie falsch angibt, bzw. wesentliche Eigenschaften verschweigt.

Wie wäre denn deine Meinung, wenn das Fahrzeug als unfallfrei verkauft worden wäre, aber anhand von Unterlagen ersichtlich wäre, dass es mal einen (perfekt reparierten) erheblichen Unfallschaden gab?

Klar wäre der Preis dafür vielleicht „fair“ gewesen.

Aber eben fair für ein unfallfreies Fahrzeug.

edit

Zitat:

@där kapitän schrieb am 21. April 2016 um 09:45:34 Uhr:

Das ZMS in dem Toyota meiner Frau ist 300.000 km alt, da zirpt gar nichts, obwohl das der ruppige D-CAT ist.

Allerdings schaltet die auf 400 km vielleicht ein Dutzend mal, weil das Auto 90% und mehr Autobahn fährt.

Dann stell dir einfach mal die Frage, ob dein ZMS im untertourigen Fahrschulkurzstreckenbetrieb im gleichen Zustand wäre.

Mutmaßung: Ich glaubs ehrlich gesagt nicht.

Zitat:

@MiFra63 schrieb am 20. April 2016 um 16:43:24 Uhr:

Und ich mutmasse mal, in Deinem Kaufvertrag sind Garantieansprueche ausgeschlossen, oder?

Garantie ist eine freiwillige Leistung, aus diesem Grund ist ein Ausschluß von Garantieansprüche im Vertrag nicht notwendig. Falls du die Sachmängelhaftung meinst, diese ist gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Bitte noch: Dein "TOFU-Zitierstil" ist in Foren nicht wirklich gern gesehen. Schreib bitte deinen Text unter dem Zitat, das erleichtert das Lesen. Danke!

Themenstarteram 21. April 2016 um 8:30

@metalhead79 das ironische dabei ist: wenn ich im 1. Gang Anfahren macht er das Geräusch. Stehe ich fast oder Rolle noch langsam und nehme den 2. Gang kommt dad Geräusch nicht :D

Zitat:

@anna195 schrieb am 21. April 2016 um 10:30:54 Uhr:

@metalhead79 das ironische dabei ist: wenn ich im 1. Gang Anfahren macht er das Geräusch. Stehe ich fast oder Rolle noch langsam und nehme den 2. Gang kommt dad Geräusch nicht :D

Schwierig zu sagen, das macht meiner Erfahrung nach schon ehr Geräusche wenn es steht.

Wenn es sich noch dreht ist es ja quasi kreiselstabilisiert.

Gruß Metalhead

Zitat:

@anna195 schrieb am 21. April 2016 um 07:32:58 Uhr:

Jeder von uns war doch mal Fahrschüler. Und weiß, dass er jetzt besser und pfleglischer/ schonender fährt. Der Verschleiß ist einfach ein anderer

Irgendwie ist das bei mir genau andersrum. :eek:

"ich habe selten so einen bloedsinn gelesen....hin und her kurbeln des lenkrades....sorry aber jetzt geht das ganze ins absurde."

@mifa:

->das ist ganz und gar nicht absurd. als es noch keine servolenkung gab war es kaum möglich im stand zu lenken - man mußte immer etwas am rollen sein damit lenken vernünftig möglich ist. mit heutigen servolenkungen dagegen kannst du auch im stand gut lenken ohne großartig zu merken, dass das gift ist für: die hardscheiben im lenkgestänge, die reifen, das lenkgetriebe

->hast du nun einen fahrschulwagen, wird der fahrlehrer bei fast jedem fahrlehrer die ersten paar einparkversuche sagen, dass er falsch lenkt und zwar in dem moment wo es bereits passiert ist. irgendwann begreift es der fahrschüler.

---->dennoch ist schon bei diesem thema ein erhöhter verschleiß am fahrzeug gegeben

es ist völlig unerheblich ob ein erfahrener autofahrer der sein fahrzeug privat nutzt das jahrelang genauso falsch macht und man einen solchen gebrauchtwagen diesbezüglich ähnlichem verschleiß aus pech erwischt. ein großteil der fahrzeuge hat das halt nicht während man bei einem fahrschulwagen eben davon ausgehen kann.

das mit dem Lenken war auch nur ein Beispiel von vielen. Es ist einfach die Summe an Zusatzverschleiß die einen gebrauchten Fahrschulwagen grundsätzlich schlechter macht als ein gleichaltes, gleichvielgelaufenes anderes Fahrzeug. Ob das im Einzelfall so zutrifft oder ob Rentnerauto X oder Fahranfängerwagen Y vielleicht sogar schlimmeres erlebt hat ist dabei erstmal egal.

es sind doch viele weitere Faktoren.

Wie oft stellst du deinen Sitz ein?

Vermutlich ein mal oder wenn ein Päarchen das Fahrzeug täglich nutz vielleicht auf 2mal am Tag.

Wie oft geschieht das am Fahrschulwagen? Genau genommen bei jedem Fahrschüler und wenn der die Position nicht ideal trifft auch mehrmals pro Fahrt und bei neulingen gibts erstmal eine richtige einstellorgie.

Aussenspiegel, Innenspiegel dasselbe Thema.

Wie oft läßt du die Karre absaufen? Vermutlicht fast nie. Beim Fahrschulwagen ist das Gang und gebe. Wie oft kracht es bei dir im Getriebe weil die versehentlich im Schaltvorgang von der Kupplung gehst?

Wie oft landest du versehentlich im falschen Gang (zb reinprügeln des ersten Ganges der mitunter sogar unsyncronisiert ist und dann ein kräftiges nicken des Fahrzeugs und hochjagen des Motors, weil man ja eigentlich im dritten Gang landen wollte). Auch das ist in Fahrschulwagen an der Tagesordnung.

Wie oft sitzt du allein im Auto? Im Fahrschulwagen ist der Beifahrerplatz quasi dauerbelegt und Nutz sich ähnlich ab wie der Fahrersitz.

Es sind einfach viele Faktoren die sich zusammensummieren. Aus manchen wird später ein defekt, aus anderen nicht, an manchen Stellen sieht man den zusatzverschleiß, an anderen nicht. Generell ist aber halt ein Zusatzverschleiß gegeben und deshalb sieht der Gesetzgeber vor dass eine Nutzung als Fahrschulwagen beim Verkauf halt angegeben werden muss.

Da ist es Unsinn jetzt auf irgendwelchen verschleißdetails die du vielleicht im Gesamtkontext nicht verstanden hast (siehe eingangszitat) herumzureiten.

-------------

Mein Weg wäre:

1.zur Fahrschule. Fragen ob die das Fahrzeug hatten und ob es zur Fahrausbildung genutzt wurde.

2.zum Seat Händler und Fragen das Fahrzeug als Fahrschulwagen ausgeliefert wurde

->beides wurde offenbar bereits gemacht und beides hat sich bestätigt. Sprich die Beweise dass es ein Fahrschulwagen war sind wohl vorhanden

3a). Weg zum Händler der dir das Fahrzeug verkauft hat und ihm klarmachen, dass du eine Rückabwicklung verlangst, da die Nutzung als Fahrschulwagen verschwiegen wurde.

Blockt der Händler ab, dann 4a der Weg zum Antwalt.

3b) Du kannst auch direkt zum Anwalt gehen dann hat der Händler per Brief schwarz auf weiß direkt in ordentlichem Rechtsjargon auf dem Tisch was sein Kunde der das Auto vor gut einem halben Jahr gekauft hat von ihm möchte. Dann kommt es hoffentlich nicht zu irgendwelchen Hinhaltetaktiken des Händlers oder irgendwelchen willkürlichen Problemchen bei der Rückzahlung des Kaufpreises.

Sollte der Händler Nutzung oder irgendwas geltend machen wollen, stell ihm in Aussicht dass du deine Anwaltskosten bei ihm geltend machst und evtl auch einen Nutzungsausfall (für den Zeitraum der wiederbeschaffung. ich denke 2 wochen kriegt man hier locker durch). Zahlt der Händler anstandslos dann trag die Anwaltskosten selbst und sieh die Summe eben als Nutzungsgebühr für das Fahrzeug während des halben Jahres - natürlich kannst du auch versuchen diese auch irgendwie geltend zu machen(wenn du es vorher im guten versucht hast und das abgeblock wurde dürfte machbar sein)

------

Das das ZMS kaputtgeht ist leider kein total seltener defekt. Dennoch ist es kein klassisches Verschleißteil, erst recht nur bei 150tkm. Man darf also ruhig annehmen, dass das Ding im nicht Fahrschulbetrieb hoffentlich länger gehalten hätte. Das ganze soll nun aber nicht dein Problem sein sondern dass des Händlers (und ich würd mich nicht mit einer gratisreperatur dieses und behalten des fahrzeugs abspeisen lassen. es ist doch nur eine frage der zeit bis irgendwo der nächste defekt kommt bei dem man dann wieder den kopfschüttelt und nicht weiß ob es einfach nur pech ist oder bedingt durch die art der vorherigen Nutzung)

grundsätzlich

- mindert ein zweimasseschwungrad vibrationen im antriebsstrang die zb durch resonanzen usw auftreten können

- glättet es ggf drehmomentspitzen die bei solchen resonanzen ggf auftreten und schützt somit ein stück weit das getriebe.

-->ein 'klassisches schwungrad' hält normalerweise ein autoleben lang. überlebt 2 oder 3 kupplungen oder auch mehr und geht nur kaputt, wenn eben zb mit einer defekten kupplung gefahren wird (das ding eben hitzeschäden bekommt oder mechanisch irgendwelche restteil der kupplung abbekommt. oder eben am aussenliegendem zahnkranz für den anlasser irgendwelche defekte auftreten.

Ein Zweimassenschwungrad dagegen ist wesentlich komplexer konstruiert und daher kann es hier leider auch eher zu defekten kommen. Ein Autohersteller überdimensioniert solche Bauteile natürlich nicht auf ewige Haltbarkeit - er möchte ja schließlich weiterhin neue Autos verkaufen - das ist bei anderen Bauteilen im Auto ja ähnlich.

Naja, man muss sich entscheiden, was man will. Der Wagen scheint nicht billig, aber günstig verkauft worden zu sein. Bei der Laufleistung kommen zwar erste Verschleißerscheinungen, aber dafür hat man weniger Wertverlust. Beim Kauf scheint die Leufleistung jedenfalls nebensächlich gewesen zu sein.

Warum wird immer nur von einer Rückabwicklung geschrieben, aber nicht von einer Preisminderung inklusive ZMS-Reparatur? Neues (teureres) gebrauchtes Auto holen und das Glücksrad neu drehen? Wenn der Allgemeinzustand mies ist würde ich es ja noch verstehen.

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