Unwissender Student kauft Auto mit neuem Tüv und schwerwiegenden Mängeln - was nun?

Hallo zusammen,

also folgende Situation: Trotz Corona und überwiegend digitalem Studium brauche ich ein Auto um unter anderem für die Arbeit mobil zu sein. Bisher hatte ich einen sehr alten Polo, der vor ein paar Wochen den Geist aufgegeben hat.

Nachdem meine Werkstatt des Vertrauens mir abgeraten hat da mehr Geld reinzustecken (Kupplung defekt), habe ich mich auf die Suche nach einem neuen fahrbaren Untersatz gemacht.

Das Budget lag bei ca. 1500€ für die Anschaffung. Da mir klar war, dass es sehr schwierig und auch Glückssache sein würde, in dem Preisbereich was brauchbares zu kommen, dachte ich daran das Budget nicht voll für die Anschaffung auszureizen, sondern drunter zu bleiben um dann direkt ggf. nötige Verschleißreparaturen o.ä., was Leute, die Autos in dem Preisbereich verkaufen, eben gerne liegen lassen, zu erledigen.

Weitere Kriterien:
- möglichst neuer TÜV
- gerne ab 75 PS
- Ausstattung komplett egal, Optik ebenso
-- sollte einfach nur fahren und den Eindruck erwecken in der Lage zu sein, mich noch eine Weile von A nach B zu bringen

Ich hatte mir mehrere Kandidaten rausgesucht und mir dann einen Saab 900 angeschaut. Der Wagen hatte gerade frischen TÜV und machte einen soliden Eindruck. Der aufgerufene Preis lag bei 950€.

Da sich mein Wissen über Autos in Grenzen hielt, habe ich zur Besichtigung direkt einen Termin bei einer Werkstatt in der Nähe ausgemacht und dort einen Gebrauchtwagencheck vereinbart. Ich habe erklärt, dass ich Laie bin und eine Einschätzung benötige, wie der technische Zustand ist und ob man den Wagen kaufen könnte oder lieber die Finger davon lassen sollte.

Der Mechaniker hat den Wagen vor Ort gründlich (zumindest dachte ich das, später mehr dazu) durchgecheckt und auch ein paar Mängel gefunden, die aber nicht schwerwiegend waren, bzw. keine Dealbreaker. Das waren alles leicht behebbare Sachen, für die ich ja auch extra Luft im Budget vorgesehen hatte. Da waren u.a. ein loses Hitzeschutzblech, 2 kleine nicht durchgerostete Roststellen am Unterboden, alte Reifen und leichter Ölverlust am Zündverteiler.

Der Mechaniker erkundigte sich bei mir, wie die Preisvorstellung des Verkäufers aussah (950€) und empfahl mir zu versuchen den Verkäufer auf 850€ runterzuhandeln. Der Wagen sei soweit noch solide und für sein Alter (Ez 12/96) und Km Stand (ca. 300.000) in gutem Zustand.

Da mein Eindruck ebenfalls positiv war, habe ich die Empfehlung angenommen und konnte den Verkäufer von 850€ überzeugen. Eine angemeldete Überführung nach Aufsetzung eines Kaufvertrages war ebenso möglich. Der Standort war ca. eine Stunde entfernt von zuhause.

Ein paar Tage später hatte ich den Wagen umgemeldet und bei meiner Stammwerkstatt vorgeführt um die Kosten für die Beseitigung der oben genannten Mängel zu besprechen.

Dabei fielen dem Werkstattmeister neben den oben erwähnten Mängeln zwei weitere, gravierende Mängel auf. Die Stoßdämpferaufnahmen hinten links und rechts sind stark verrostet. Und zwar so, dass man das Blech mit dem Schraubendreher ohne weiteres durchstechen kann, weil da einfach alles morsch ist.

Seiner Einschätzung nach hätte der Wagen damit niemals eine neue HU Plakette erhalten dürfen.

Ob sie da noch beiarbeiten könnten, konnte er mir noch nicht mitteilen. Würde man neue Holme einschweißen müssen, lägen die Kosten mangels passender Reparaturbleche, die also erst noch angefertigt werden müssen, sowie der damit verbundenen Arbeitszeit bei 1500€ oder mehr. Also mal eben fast das doppelte des Kaufpreises.

Ich habe mich als Laie auf die Einschätzung des TÜV (DEKRA) und des Mechanikers der Werkstatt vor Ort verlassen. Viel mehr Möglichkeiten habe ich da nicht, weil ich leider niemanden kenne, der sich wesentlich besser auskennt, als ich.

Rückblickend hätte ich mich natürlich vorher nach dem Modell im Internet erkunden können um diese scheinbar bekannte Schwachstelle herauszufinden, keine Frage. Das war definitiv mein Fehler und daran habe ich nicht gedacht. Ich dachte einfach, ich könnte mich auf die Einschätzung von Experten verlassen. Dass der TÜV nicht prüft, ob der Wagen regelmäßig seine Ölwechsel bekommen hat, war mir klar. Aber sicherheitsrelevante Mängel wie durchgerostete Holme hätte der TÜV erkennen müssen und mich somit vor einem Kauf schützen müssen.

Jetzt weiß ich auch nicht weiter. Kann man die Dekra dafür in Regress nehmen? Wahrscheinlich nicht, oder? Kaufvertrag (von privat) rückabwickeln? Wahrscheinlich auch nicht, weil ich dazu beweisen können müsste, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste. Was ich nicht kann.

1500€ reinstecken kann ich allerdings auch nicht.

Was würdet ihr mir raten?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 1. September 2020 um 10:19:41 Uhr:


Tipp an den TE.

Wenn du weiterhin technische Unterstützung benötigst halte ich es für besser in den Fachforen hier oder im weiten www weiter zu machen. Die kennen sich einfach damit besser aus.

Ein Tipp vielleicht noch,

bzgl. dem Schaden würde ich versuchen den Verkäufer mit ins Boot zu holen. Vielleicht beteiligt er sich ja mit daran, dann tut das nicht ganz so weh. Versuch mach kluch (g).

Und wenn du den vielleicht behalten willst und du möchtest den konservieren dann empfehle ich dir die Seite vom Korrosionsschutzdepot, beraten auch telefonisch. Und das Zeug was da bekommst ist vor allem für DIY Leute, kann man sich schnell aneignen. Fremdauftrag kann schnell teuer werden.

Ehrlich, den Verkäufer "mit ins Boot holen"? Wenn ich ne Karre privat für 850€ verticke die noch fährt (in dem Fall sogar mit zwei Jahren TÜV), dann will ich danach nichts mehr vom Käufer hören (außer evtl ein nettes: Das Ding ist spitze).

131 weitere Antworten
131 Antworten

Fehler macht jeder ... die Frage wie es weiter geht? Da großartig Stunk beim Verkäufer zu machen ... ich denke nicht das sich das lohnt, es sei der Verkäufer sagt gleich ja nehme Auto zurück und du bekommst 850 Eur zurück.... kann ich mir jedoch nicht vorstellen ...

So sehr es einen wahrscheinlich ärgert, streng genommen ist das Lehrgeld auch überschaubar, da haben nicht wenige weitaus höhere Summen für den griff ins Klo versenkt ...

So aus dem Bauch raus, würde ich den Saab so schnell wie möglich loswerden ... so toll sind vergammelte Federdome nicht und wer weiß was noch so im Argen liegt und kommt und eins ist sicher, egal was noch so für Defekte kommen alles wird teuer als bei einem Golf, Focus, Astra und Co ... sein ..

Zitat:

@Lumpi3000 schrieb am 29. August 2020 um 18:16:32 Uhr:


Für 1500 Euro hätte man auf jeden Fall einen ordentlichen Corsa oder Polo oder sowas gefunden. Das ist dann wohl Lehrgeld gewesen ...

Erstens mal ist das nicht gesagt und zweitens "Hätte hätte Fahrradkette". So wie es ist, so ist es. Der Rest vom Saab scheint ja wohl gut zu sein.

Dass ich da auch selbst mit Schuld dran bin, sehe ich ein. Ich bin da einfach zu naiv dran gegangen.

Bei dem was ich jetzt machen sollen gehen die Meinungen auseinander - von einfach weiterfahren, günstig verkaufen, schnell loswerden, versuchen zu reparieren alles dabei.

Ich muss da wohl in Ruhe mal drüber nachdenken.

Feststeht, einem Fähnchenhändler andrehen, damit der das dann einem anderen armen Schwein andreht, das will ich nicht.

In der Preisklasse was zu kaufen ist entweder Glücksache oder man hat Ahnung.

Egal.

Frage ist hier ob es ein Händler war? Wenn dann haftet der schon mal mit.

Auch die Dekra muss da höllisch aufpassen, das tun die auch, die mögen keine Gefälligkeitsgutachten und Schlamperei.
Weiß das weil einem Bekannten haben sie wegen sowas die Lizenz entzogen haben und auch nach über 10 Jahren nicht wieder bekommen hat.

Auch da würde ich mal auf den Busch klopfen.

Sowas geht nämlich überhaupt nicht. Verkehrsgefährdenden Autos HU zu geben ist strafbar!

Ähnliche Themen

Die Autos werden langsam selten. Schlachten und in Teilen verkaufen wenn du etwas Zeit hast. Könnte der renditeträchtigste Wiederverkauf sein

Da könnte was dran sein.

Auf jeden Fall wollte ich sowas nicht als Alltagswagen heutzutage fahren wollen.

Als Liebhaber oder Sammlerobjekt ok aber sonst eher lieber nicht.

...einen Saab, wie kann man in so einer Situation einen Saab kaufen... Saab gibts seit 2012 nicht mehr, auch als Selbstschrauber sogar mit der Möglichkeit selbst zu Schweißen würde ich die Finger von Saab lassen, allein schon wegen der Ersatzteilbeschaffung.

Laie hin oder her... wenn man keine Ahnung hat, dann kann man so ein Defizit heutzutage ganz leicht durch Recherche, Lesen, Nachlesen ausgleichen. Als Student sollte man dazu in der Lage sein... das ist nämlich mindestens ein Teil dessen, wie man "Hochschulreife" definiert... Studium, Selbststudium, fähig sich selbst Informationen zu beschaffen, zu verstehen und zu lernen.
Gerade heute in den Zeiten des Internet... wo man sämtliche Informationen nicht mehr mühsam irgendwo suchen muß, sondern frei Haus geliefert bekommt und nur noch saubere Quellenarbeit leisten muß, indem man den Müllhaufen, den man von Tante Google geliefert bekommt nach Infomationsgehalt / Richtigkeit / Plausibilität / usw. sortiert.

Mit nem kleinen Budget kaufe ich mir ein möglichst gängiges Allerweltsauto... Kleinwagen bis Mittelklasse, egal welche Marke - Audi, BMW, Mercedes, VW, Ford, Opel... nen alten 190er Mercedes, nen alten möglichst unverbastelten 3er BMW, nen 80er Audi, Opel Corsa / Astra / Vectra, VW Polo / Golf / Passat, Ford Fiesta / Focus

Ein Kumpel in ähnlicher Situation ist vor Jahren -war so um 2000 rum- mit einer alten Mercedes S-Klasse angefahren gekommen... hab mal nachgesehen, das müßte ne Baureihe 126 gewesen sein... das Ding lief, Ersatzteile gibts bei Mercedes im Gegensatz z.B. zum VW-Konzern relativ günstig verglichen mit dem Anschaffungpreis... bis er ihn zu Schrott gefahren hat.

Also ich glaub nicht (und das auch zu recht) das Ihr weder beim Verkäufer noch beim TÜV, was holen könnt. Und das mit dem "Gefälligkeitsgutachten" ist ja auch an den Haaren herbeigezogen.

So viel Auswahl ohne dich oder andere zu gefährden hast auch nicht wirklich. Wie geschrieben kannst nur das Teil loswerden und dann was anderes holen. Und beim Geld, arbeiten gehen oder Eltern / Freunde / Bank anpumpen und so vielleicht noch ein paar Euro draufpacken, weil bin der gleichen Meinung wie alle anderen hier für <1000 Euro ist es wie Lotto ^^.

Gruß
B.

So so, an den Haaren herbeigezogen?

Du hast null Ahnung. Ich weiß es direkt und selber was da alles geht.

Aber ich möchte das hier in der Öffentlichkeit nicht breittreten.

Nur ein Beispiel. Vor Jahren bekam ich mehrmals HU ohne mein Auto überhaupt vorzustellen, nur Papiere hingeschickt und fertig war die Laube.

Wenn ich dir jetzt noch mehr erzählen würde was noch so alles geht würdest du mir das eh nicht glauben.

Also lassen wir es dabei.

Und ob da nix zu holen ist ist eine Frage der man erst mal nachgehen sollte um es zu wissen.

Rechtlich sehe ich da einige Möglichkeiten. Ob es sich lohnt ist eine andere Frage.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. August 2020 um 06:31:11 Uhr:


So so, an den Haaren herbeigezogen?

Du hast null Ahnung. Ich weiß es direkt und selber was da alles geht.

Aber ich möchte das hier in der Öffentlichkeit nicht breittreten.

Nur ein Beispiel. Vor Jahren bekam ich mehrmals HU ohne mein Auto überhaupt vorzustellen, nur Papiere hingeschickt und fertig war die Laube.

Wenn ich dir jetzt noch mehr erzählen würde was noch so alles geht würdest du mir das eh nicht glauben.

Also lassen wir es dabei.

Und ob da nix zu holen ist ist eine Frage der man erst mal nachgehen sollte um es zu wissen.

Rechtlich sehe ich da einige Möglichkeiten. Ob es sich lohnt ist eine andere Frage.

Das Problem bei der Geschichte ist das du es beweisen musst. Nur so der Verdacht reicht nicht, und auch nicht weil man es in einem anderem Fall beweisen kann.

Ist doch ganz einfach. Sowas kommt nicht von heute auf morgen.

Aber noch mal, hier steht die Frage von Aufwand zu möglicher Entschädigung. Das kann man mit den paar Angaben aus der Ferne nicht beurteilen.

Das muss der Käufer mit sich und einem Anwalt ausmachen.

Es wäre zumindest eine Maßnahme sich zu beschweren bei der entsprechenden Organisation. Mal sehen was dabei rauskommt.

Zitat:

@EdSize schrieb am 29. August 2020 um 16:57:06 Uhr:


Von wem willst du was? DEKRA haftet nicht, der Verkäufer hat dir die Möglichkeit gegeben den Wagen zu checken - auch da sind die Mängel nicht aufgefallen.

Ich würde einfach mit dem Wagen fahren bis er zusammen fällt. Ansonsten: BJ 96, 300TKM und 850€ = was erwartest du?

Mit massiven Fahrwerksproblemen?
Wenn die Hinterachse komplett zusammenfällt, dann kann das "lustige" Unfälle verursachen.
Also nicht mehr damit fahren.

Da hilft nichts.
Außer daraus lernen.
Saab 900 ist heutzutage ein Liebhaberfahrzeug.
Wenn der so wenig kostet, dann ist das verdächtig.

Ein Auto mit sooo vielen km?
Wenn man da nicht selbst viel machen kann, Finger weg.

Frisch lackiert? Und wenn der Lack noch so toll aussieht, Finger weg.

Usw.

Beides richtig.

Am besten in Teilen verticken und gut. Dann machst vielleicht sogar noch ein Geschäft wenn es gut läuft und du Zeit und Platz hast.

So hab ich schon mal gutes Geld verdient und ich denke mit einem Saab sollte das in der jetzigen Zeit auch gut gehen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 30. August 2020 um 07:34:59 Uhr:


Ist doch ganz einfach. Sowas kommt nicht von heute auf morgen.

Aber noch mal, hier steht die Frage von Aufwand zu möglicher Entschädigung. Das kann man mit den paar Angaben aus der Ferne nicht beurteilen.

Das muss der Käufer mit sich und einem Anwalt ausmachen.

Es muss auch nicht von heute auf morgen kommen - es kann sogar übersehen worden sein. In der Sache würde übrigens nicht die DEKRA oder der TÜV haften sondern das jeweilige Bundesland für das der Prüfer tätig wurde. Es wird dann zu einer Frage der Amtshaftung. Die gängige Rechtssprechung geht davon aus das die Hauptuntersuchung nicht dem Zweck dient einen späteren Käufer abzusichern.

Nach der gängigen Rechtssprechung kommen Ansprüche nur in Betracht, wenn der Prüfer seine Pflichten so grob vernachlässigt hat, dass von amtsmissbräuchlichem Verhalten auszugehen ist. Dies ist jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen gegeben, insbesondere dann wenn der Amtsträger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einen anderen vorsätzlich schädigt, so dass die Voraussetzungen des § 826 BGB vorliegen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen