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Unverzollt zulassen?

Hallo,

gibt es eine moeglichkeit ein Autos aus den USA in Deutschland unverzollt (befristet) zuzulassen? Bin nicht in Deutschland (oder ein EU-Land) gemeldet/wohnhaft. So Kurzeitkennzeichen geht deswegen nicht!

Ich denke da an sowas wie das urspruengliche Zollkennzeichen (Zollei, "Touristenkennzeichen"😉. Erfuellt das heutige Ausfuhrkennzeichen auch diesen Zweck (neben der Funktion des Exportes)?

Das Auto ist in den USA nicht mehr zugelassen. Deswegen faellt eine nur reine Grenzversicherung (fuer Deutschland/Europa) auch aus dem Rennen!

Das Auto soll wieder aus Deutschland/EU (ca. 2-3 Monate) raus. Deswegen moechte ich nicht Zoll oder Mwst. zahlen muessen.

Beste Antwort im Thema

"Hoffentlich ist das nicht der Rat eines Steuerberaters."

Ja, kann man nur hoffen denn der hätte den Beruf wohl um Lichtjahre verfehlt.

Manchmal kann man sich echt amüsieren was für ein Unsinn hier geschrieben wird.🙂

Ich hätte noch ein paar total weltfremde und bescheuerte Ideen mit hohem Unterhaltungsfaktor.

Schweiße alle Öffnungen an dem Auto zu, sorge dafür dass der Wagen eine Schiffsschraube oder ein Segel bekommt.
Auch möglich, mache Tragflächen und eine Turbine dran und melde es als kommerzielles Luftfahrzeug an.
In beiden Fällen wärst Du von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.
Eine Boeing 777 mit einem Verkaufspreis von 260 Millionen $ ist kurrioserweise nämlich Einfuhrumsatzsteuer befreit, der Ford Crown für 2500$ dagegen nicht.
So einfach kann das sein.

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Zitat:

@Wickie2

Erfuellt das heutige Ausfuhrkennzeichen auch diesen Zweck (neben der Funktion des Exportes)?

.

Das gilt aber wie das Kurzzeitkennzeichen auch nur befristet.

10 Tage glaub ich.

Glaube kaum das Du mit dem Vorhaben Erfolg haben wirst.

Höchstens Du findest einen Armeangehörigen, der es als Umzugsgut mit hier her bringt.

Was ist es denn für ein Fahrzeug?
Oldtimer?

Das einfachste wäre eine Zulassung in den Staaten.
Als Tourist kannst dann hier in D fahren.

Ob es klappt kann ich Dir nicht garantieren, und wenn besteht Einiges an Aufwand und Kosten, ohne Spediteur geht das nicht! Eine Idee ist förmlich in die "Vorübergehende Verwendung" überführen, dabei fallen die zu erwartenden Abgaben als Sicherheit, 10% und 19% Steuer vom Kaufpreis, an bei Ausfuhr gibt es die zurück. Schriftlich mit dem Zollamt und Spediteur abklären.

Für das Ausfuhrkennzeichen muss inzwischen eine gültige HU/TÜV bestehen, also müsste die Karre für die 3 Monate umgerüstet werden.

Deine ganze Planung ist für den A....
Zoll, MwST und Vollabnahme ist in deinem Fall, so wie Du es vorhast obligatorisch.

Ein Ausfuhrkennzeichen gibt es nur für in Deutschland zugelassene Autos.
Steuerpflichtig sind Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen ebenfalls. Eine gültige HU/AU brauchen sie natürlich auch wie schon geschrieben.

Es würde nicht Ausfuhrkennzeichen heißen wenn es für die Einfuhr wäre.

Ich verstehe dein ganzes Unterfangen auch einfach nicht.
Wenn Du nicht in Deutschland sondern den USA lebst, warum lässt Du den Karren nicht einfach drüben zu bevor Du ihn hier rüberbringst??
Mit festem Wohnsitz in den USA darfst Du den hier doch ganz legal ein Jahr mit US-Plates fahren.

"Höchstens Du findest einen Armeangehörigen, der es als Umzugsgut mit hier her bringt."

Ganz dolle Idee, und dann???

Zitat:

@zuckerbaecker schrieb am 7. November 2014 um 10:08:33 Uhr:



Zitat:

@Schrottpresse

Ganz dolle Idee, und dann???

.

Ist die Frage Dein Ernst?

Wenn ein anderer als der Army Angehörige mit der Karre fährt ist das Steuerhinterziehung, den Ärger den Army-Angehörige mit dem Zoll bekommt ist pillepalle, aber da gibts noch MP-Customs die finden das inzischen nicht mehr lustig

"Ist die Frage Dein Ernst?"

Nein, natürlich nicht. Buckdanny hat ja schon alles dazu geschrieben.

Ich we

Leider teilst Du uns ja nicht mit, wo dein tatsächlicher Aufenthalt ist. Wäre bei der Beurteilung des Sachverhaltes vielleicht hilfreich.
Eine Möglichkeit wäre, das Fahrzeug regulär einzuführen (mit Steuer, Zoll etc), es auf einen Inländer zuzulassen und es später wieder aus dem EG-Raum auszuführen. Dann bekommst Du die Steuer wieder erstattet.

Zitat:

@mikekerpen schrieb am 13. November 2014 um 07:29:46 Uhr:


Leider teilst Du uns ja nicht mit, wo dein tatsächlicher Aufenthalt ist. Wäre bei der Beurteilung des Sachverhaltes vielleicht hilfreich.
Eine Möglichkeit wäre, das Fahrzeug regulär einzuführen (mit Steuer, Zoll etc), es auf einen Inländer zuzulassen und es später wieder aus dem EG-Raum auszuführen. Dann bekommst Du die Steuer wieder erstattet.

Hoffentlich ist das nicht der Rat eines Steuerberaters😕

"Hoffentlich ist das nicht der Rat eines Steuerberaters."

Ja, kann man nur hoffen denn der hätte den Beruf wohl um Lichtjahre verfehlt.

Manchmal kann man sich echt amüsieren was für ein Unsinn hier geschrieben wird.🙂

Ich hätte noch ein paar total weltfremde und bescheuerte Ideen mit hohem Unterhaltungsfaktor.

Schweiße alle Öffnungen an dem Auto zu, sorge dafür dass der Wagen eine Schiffsschraube oder ein Segel bekommt.
Auch möglich, mache Tragflächen und eine Turbine dran und melde es als kommerzielles Luftfahrzeug an.
In beiden Fällen wärst Du von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.
Eine Boeing 777 mit einem Verkaufspreis von 260 Millionen $ ist kurrioserweise nämlich Einfuhrumsatzsteuer befreit, der Ford Crown für 2500$ dagegen nicht.
So einfach kann das sein.

Zitat:

@mikekerpen schrieb am 13. November 2014 um 07:29:46 Uhr:


Leider teilst Du uns ja nicht mit, wo dein tatsächlicher Aufenthalt ist. Wäre bei der Beurteilung des Sachverhaltes vielleicht hilfreich.
Eine Möglichkeit wäre, das Fahrzeug regulär einzuführen (mit Steuer, Zoll etc), es auf einen Inländer zuzulassen und es später wieder aus dem EG-Raum auszuführen. Dann bekommst Du die Steuer wieder erstattet.

Wenn das mal am Ende nicht überlange Gesichter gibt...

Zitat:

Wenn das mal am Ende nicht überlange Gesichter gibt...

Warum???

Zitat:

@mikekerpen schrieb am 14. November 2014 um 11:08:54 Uhr:



Zitat:

Wenn das mal am Ende nicht überlange Gesichter gibt...

Warum???

Da die letzten drei Antworten alle in gleiche Richtung gehen sollte doch klar sein das die Aussage das man die Steuer zurück bekommt falsch ist!

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