Unverschuldeter Unfall - Zivilrecht?
Hallo, mir ist letzte Woche jemand reingefahren und abgehauen, Zeuge hat sich Kennzeichen notiert und Polizei verständigt. Schaden an meinem und seinem Fahrzeug wurde festgestellt (Polizeibericht), bin zum Gutachter- alles geklärt.
Heute bei der gegnerischen Versicherung angerufen, die sagen der Kunde hätte den Unfall nicht bemerkt und deshalb warten sie auf die Ermittlungsakte. Hat ja an sich nichts mit der Regulierung zutun ob er strafrechtlich gehandelt hat oder nicht, oder?
Habe mit 2 Fachanwälten für Verlehrsrecht Kontakt aufgenommen, die eine Kanzlei von der ich vom Auftreten sehr überzeugt war meinte heute zu mir, dass das über Zivilrecht laufen muss und die mir nicht helfen können. Stimmt das?
Mit dem anderen Anwalt habe ich einen Termin vereinbart, er kennt die Geschichte auch und ist Anwalt für Verlehrsrecht.
Vielen Dank im Voraus.
33 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Oktober 2023 um 18:52:13 Uhr:
Das sollte beide nicht ins Schwitzen bringen. ist doch Alltagsgeschäft.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. Oktober 2023 um 18:05:46 Uhr:
Was ist "Verlehrsrecht" - und ja, deine Forderungen sind Zivilrecht. Die Unfallflucht ist Strafrecht. Hab den Unfall nicht bemerkt ist gängige Ausrede.
...
Bitte nochmal deutlich für mich:
Kann man davon ausgehen, dass jeder Fachanwalt für Verkehrsrecht einen Fall mit Unfallflucht eigentlich grundsätzlich vollständig bearbeiten kann, und die Ablehnung wegen der Unterscheidung Zivilrecht/Strafrecht eher als Ausrede anzusehen ist?
Ich rede mal für Paul:
Ja.
Bei Anwälten ist es wie bei Handwerkern.
Gute können sich die Aufträge aussuchen und wählen dann natürlich lukrative Mandate aus. Alles andere sind höfliche Ausreden.
Geringe Streitwerte sind wegen geringen Honoraren uninteressant.
Daran ändert auch das Hüsteln von Moderatoren nichts.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 12. Oktober 2023 um 21:21:42 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. Oktober 2023 um 18:52:13 Uhr:
Das sollte beide nicht ins Schwitzen bringen. ist doch Alltagsgeschäft.
Zitat:
@motor_talking schrieb am 12. Oktober 2023 um 21:21:42 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. Oktober 2023 um 18:05:46 Uhr:
Was ist "Verlehrsrecht" - und ja, deine Forderungen sind Zivilrecht. Die Unfallflucht ist Strafrecht. Hab den Unfall nicht bemerkt ist gängige Ausrede.
...Bitte nochmal deutlich für mich:
Kann man davon ausgehen, dass jeder Fachanwalt für Verkehrsrecht einen Fall mit Unfallflucht eigentlich grundsätzlich vollständig bearbeiten kann, und die Ablehnung wegen der Unterscheidung Zivilrecht/Strafrecht eher als Ausrede anzusehen ist?
Zu Trennen wäre: Unfallflucht ist Strafrecht, der daraus entstandene Schaden unterliegt dem Zivilrecht. Ob Anwalt für Verkehrsrecht oder Zivilrecht: beides ist eine zivile Angelegenheit
Ähnliche Themen
Hier geht es um Schadenersatz, das ist nicht unbedingt Verkehrsrecht. Die entsprechenden Fachanwälte kennen oft nur die Gepflogenheiten der KFZ Versicherer besser.
Es besteht hier aber auch so lange ein Kostenrisiko für den TE, solange der Verursacher nicht seine Schuld zugibt oder überführt wurde. Bis dahin wird auch die gegnerische Versicherung nichts tun.
In solchen Fällen ist eine RSV ein großer Vorteil.
Viele Grüße
Steini
Zitat:
@steini111 schrieb am 12. Oktober 2023 um 21:41:21 Uhr:
Hier geht es um Schadenersatz, das ist nicht unbedingt Verkehrsrecht. Die entsprechenden Fachanwälte kennen oft nur die Gepflogenheiten der KFZ Versicherer besser.Es besteht hier aber auch so lange ein Kostenrisiko für den TE, solange der Verursacher nicht seine Schuld zugibt oder überführt wurde. Bis dahin wird auch die gegnerische Versicherung nichts tun.
In solchen Fällen ist eine RSV ein großer Vorteil.
Viele Grüße
Steini
Es gab aber einen Zeugen der die Fahrerflucht beobachtet hat.
Wenn der Unfallverursacher jetzt dennoch behauptet er habe nicht rechtswidrig gehandelt, trage ich die Kosten für den Anwalt?
Wenn die Verursachung unstreitig ist, muss die Versicherung die Kosten tragen.
Es ist so lange streitig, bis er es zugegeben (das passiert unter Druck eines vorhandenen Zeugen schon mal) oder ein Richter entschieden hat. Erst dann hat man quasi Anspruch auf Entschädigung. Das wird natürlich miteinander verbunden, aber hinfällig, wenn es Zweifel an dem Zeugen gibt. Die Zweifel werden dann in der Regel durch die gegnerische Partei (und dazu gehört auch die Versicherung des vermeintlichen Verursachers) angeführt....
Hier sollten also schnellstmöglich Beweise vom anderen Fahrzeug gesichert werden. Das wäre dann Aufgabe der Polizei.
Hier werden grad viele Einzelbereiche etwas unheilvoll vermengt.
Der Mensch der die Unfallflucht verbockt hat, der ist von der Persom her und seiner straf- und zivilrechtlichen Verantwortung für die Fluchthandlung für den TE unwichtig. Selbst wenn der 100 Jahre im Steinbruch Strafarbeit leisten müsste, brächte das dem TE nichts. Den Bereich einfach im Kopf ausblenden.
Solange der Verursacher nicht mit Vorsatz ins Auto des TE gekracht ist, zählt nur, dass das gegnerische Auto den Schaden verursacht hat und das nachgewiesen werden kann. Dann muss die gegnerische HP Versicherung den Schaden regulieren. Der TE macht es schon richtig, das lieber mit einem Anwalt anzugehen.
Ein Anwalt der sich aufs Straßenverkehrsstrafrecht konzentriert, wird mehr die Strafverteidigung betreiben und sich nicht gerne mit der Schadensregulierung aus den Unfällen befassen wollen. Dann ist es legitim wenn der sowas nicht annehmen will.