Unverschuldeter Unfall - Zivilrecht?
Hallo, mir ist letzte Woche jemand reingefahren und abgehauen, Zeuge hat sich Kennzeichen notiert und Polizei verständigt. Schaden an meinem und seinem Fahrzeug wurde festgestellt (Polizeibericht), bin zum Gutachter- alles geklärt.
Heute bei der gegnerischen Versicherung angerufen, die sagen der Kunde hätte den Unfall nicht bemerkt und deshalb warten sie auf die Ermittlungsakte. Hat ja an sich nichts mit der Regulierung zutun ob er strafrechtlich gehandelt hat oder nicht, oder?
Habe mit 2 Fachanwälten für Verlehrsrecht Kontakt aufgenommen, die eine Kanzlei von der ich vom Auftreten sehr überzeugt war meinte heute zu mir, dass das über Zivilrecht laufen muss und die mir nicht helfen können. Stimmt das?
Mit dem anderen Anwalt habe ich einen Termin vereinbart, er kennt die Geschichte auch und ist Anwalt für Verlehrsrecht.
Vielen Dank im Voraus.
33 Antworten
Richtig, Strafrecht (Fahrerflucht) ist etwas anderes, als Zivilrecht (Schadenersatz).
D. h. wenn der andere deinen Schaden herbeigeführt hat, ist er nach BGB auch zum Schadenersatz verpflichtet, unabhängig davon, ob er die Entstehung des Schadens mitbekommen hat oder nicht. Allerdings musst du nachweisen, dass er der Schädiger ist.
Was ist "Verlehrsrecht" - und ja, deine Forderungen sind Zivilrecht. Die Unfallflucht ist Strafrecht. Hab den Unfall nicht bemerkt ist gängige Ausrede. Kann bei minimalen Schäden stimmen, ansonsten aber nicht.
Nebenbei - zwei Anwälte (wenn nicht in einer Kanzlei) = zweimal Gebührenrechnungen möglich. Die gegn. Versicherung muss aber nur einmal zahlen.
nichtsdestotrotz muß die gegnerische Versicherung bezahlen; ob sie den Verursacher in Regress nimmt, ist eine andere Geschichte.
also ob Straftat oder nicht, die Versicherung muß regulieren.
nachdem sie sich aber doof stellt, nur noch den Anweisungen des Verkehrsrecht Anwalts folgen und keine Zugeständnisse !
ob der Verursacher verknackt wird, muß Dir egal sein. "leck mich am Arsch !" ist Zeitgeist. Es ist nicht Dein Job, ein Fehlverhalten zu ahnden.
Dass es den Zeugen gibt und der so aktiv war, ist sehr großes Glück !
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. Oktober 2023 um 18:05:46 Uhr:
Was ist "Verlehrsrecht" - und ja, deine Forderungen sind Zivilrecht. Die Unfallflucht ist Strafrecht. Hab den Unfall nicht bemerkt ist gängige Ausrede. Kann bei minimalen Schäden stimmen, ansonsten aber nicht.Nebenbei - zwei Anwälte (wenn nicht in einer Kanzlei) = zweimal Gebührenrechnungen möglich. Die gegn. Versicherung muss aber nur einmal zahlen.
Ich habe die Anwälte zunächst nur telefonisch kontaktiert, der eine Anwalt hat den Fall ,,abgelehnt‘‘ weil er Fachanwalt für Verkehrsrecht ist und nicht Zivilrecht. Der andere Anwalt ist ebenfalls Fachanwalt für Verkehrsrecht und hat mir einen Termin gegeben. Die Frage ist ob ich mir einen anderen Anwalt suche der für Zivilrecht spezialisiert ist?
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Zitat:
@Superbernie1966 schrieb am 12. Oktober 2023 um 18:13:48 Uhr:
nichtsdestotrotz muß die gegnerische Versicherung bezahlen; ob sie den Verursacher in Regress nimmt, ist eine andere Geschichte.also ob Straftat oder nicht, die Versicherung muß regulieren.
nachdem sie sich aber doof stellt, nur noch den Anweisungen des Verkehrsrecht Anwalts folgen und keine Zugeständnisse !
ob der Verursacher verknackt wird, muß Dir egal sein. "leck mich am Arsch !" ist Zeitgeist. Es ist nicht Dein Job, ein Fehlverhalten zu ahnden.
Dass es den Zeugen gibt und der so aktiv war, ist sehr großes Glück !
Genau das sehe ich auch so. Der Unfallverursacher hat den Unfall aufjedenfall bemerkt und streitet dies ab. Das ist mir ja egal und hat nichts mit der Regulierung zutun. Die Frage ist nur ob ich einen Anwalt für Verkehrsrecht oder für Zivilrecht einschalte.
Das sollte beide nicht ins Schwitzen bringen. ist doch Alltagsgeschäft.
Also ich hatte 2017 den Fall das mir eine Tussy mit ihren Polo welcher gegenüber von meinem Fahrzeug geparkt hat ab Radkasten hinten bis zur vorderen Tür einen schönen Streifen gezogen hat. Leider keine Zeugen doch ich wusste sofort welches Fahrzeug in Frage kam da dieses oft in unserer Straße geparkt war. 2 Wochen später stand sie wieder da und mit Kratzer Soßstange vorn links was auch alles passte. Polizei nochmal kommen lassen und die meinten auch es passe alles nur hat die gute Frau alles abgestritten und die Versicherung hat nix gezahlt. Ich musste sie vor Gericht zerren und dies hat sich durch Corona hingezogen bis zur Urteilsverkündung im Januar 2022. Den Schaden habe ich zwischenzeitlich reparieren lassen und die Türen eingelagert. Es kam ein vom Gericht bestellter Gutachter und hatte beide Autos am Unfallort gehabt und sogar noch Lackspuren gefunden welche dann auch nachweisbar von ihrem Polo stammten. Man hat dann sogar versucht mir es in die Schuhe zuschieben das ich neben ihr eingeparkt hätte und mich nach der Beschädigung einfach vor ihr Fahrzeug gestellt hab. Ist eine Einbahnstraße wo die Pkw rückwärts einparken und andere gegenüber längs und wenn die rückwärts parkenden raus wollen muss man bissel schauen. Am Ende alles gut für mich und ich hoffe ihre Versicherung hat sie wegen Fahrerflucht in Regress genommen. Die Gerichtskosten und das ganze drumherum wie Gutachter welcher ja 2x anreisen durfte hatte sie ja auch noch serviert bekommen. Bei mir ist die RSV in Vorkasse gegangen aber wird sich wohl da auch was zurück geholt haben. Gut das du einen Zeugen hast. Berichte bitte weiter.
Zitat:
@ozzy30 schrieb am 12. Oktober 2023 um 18:46:59 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. Oktober 2023 um 18:05:46 Uhr:
Was ist "Verlehrsrecht" - und ja, deine Forderungen sind Zivilrecht. Die Unfallflucht ist Strafrecht. Hab den Unfall nicht bemerkt ist gängige Ausrede. Kann bei minimalen Schäden stimmen, ansonsten aber nicht.Nebenbei - zwei Anwälte (wenn nicht in einer Kanzlei) = zweimal Gebührenrechnungen möglich. Die gegn. Versicherung muss aber nur einmal zahlen.
Ich habe die Anwälte zunächst nur telefonisch kontaktiert, der eine Anwalt hat den Fall ,,abgelehnt‘‘ weil er Fachanwalt für Verkehrsrecht ist und nicht Zivilrecht. Der andere Anwalt ist ebenfalls Fachanwalt für Verkehrsrecht und hat mir einen Termin gegeben. Die Frage ist ob ich mir einen anderen Anwalt suche der für Zivilrecht spezialisiert ist?
Was sind das für Rechtsanwälte, die sich in Verkehrsrecht aber nicht in Zivilrecht auskennen sollen.
Jeder Rechtsanwalt kennt sich in Zivilrecht aus und muß nicht spezialisiert sein.
Der Zeuge wurde sicherlich von der Polizei vernommen worden. sein und es ist im Polizeirecht festgehalten, daß der "Andere" den Unfall schuldhaft begangen hat. Ob nun ein strafrechtliches Delikt von dem Anderen begangen wurde oder auch nicht, spielt bei der Regulierungspflicht durch die Versicherung des Anderen keine Rolle. Sie muß zahlen ! Da Du bereits bei einen Anwalteinen Termin hast, muß die Versicherung auch diese Anwaltskosten zahlen.
Ich würde auch sagen, dass es keinen Unterschied macht. Verkehrsrecht ist kein völlig eigenständiges Rechtsgebiet. Bei Dir wird Zivilrecht zur Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeld zutreffen. Das wäre ein Bereich des Verkehrsrechts. Schadenersatz ist immer Zivilrecht und den möchtest Du ja erlangen…
Vielen Dank für die Antworten! Ich halte euch auf dem laufenden.
Ich habe der Versicherung auch gesagt das es im Prinzip ja keine Rolle spielt ob der Unfallverursacher strafrechtlich gehandelt hat oder nicht.
Ich war nur verwundert, dass ich von der einen Kanzlei ,,abgelehnt‘‘ wurde, und dachte ich muss jetzt einen ,,speziellen‘‘ Anwalt aufsuchen. Habe noch nie mit sowas zutun gehabt.
Mal den Termin abwarten, habe ja Polizeibericht und das Gutachten in der Hand. In dem Bericht geht auch hervor, dass der Schaden durch den Unfallgegner verursacht worden ist.
Mit Deinem Unfall ist nicht viel Geld für den Anwalt zu verdienen, hat er eine gut gehende Kanzlei dann störst Du nur...😉
Er hat jedenfalls nicht behauptet das er seine Verkehrsrechts Spezialisierung vorgestern verloren hat...😁😁😁
Hüstel.............
Nur damit keiner das hinterher nicht gewusst haben möchte.
Die Moderatoren lesen auch gelegentlich mal was hier geschrieben wird...........
Moorteufelchen
Moderator