Unverschuldeter Unfall: Versicherung kürz Gutachten
Hallo und Guten Tag,
hab einen kleinen unverschuldeten Parkunfall gehabt, woraufhin mein Gutachter einen Schaden von 3000€ Brutto festgestellt hat. Ich möchte das Geld ausgezahlt haben und den Schaden selbst reparieren.
Die gegnerische Versicherung hat das Gutachten um 3 Positionen gekürzt:
1. Stundensätze der BMW-Vertragswerkstatt sind zu hoch, da eine vergleichbare Werkstatt in der Nähe ist mit niedrigeren Stundensätzen. (Mein Auto ist nicht BMW-Scheckheftgepflegt, ich habe es jedoch erst 1 Jahr und ein Service ist noch nicht angefallen). Die Versicherung akzeptiert deshalb nicht, dass die BMW-Stundensätze maßgeblich sind.
2. Die "Beilackierung" der hinten Tür (die vordere Tür wurde Beschädigt). Der Gutachter hat gesagt, die muss mitlackiert werden, da sonst farbliche Unterschiede zu sehen sind (schwarzes Auto)
3. Verbringungkosten (3 Tage Aufenthalt in der Werkstatt)
Macht es sinn hier noch einen Anwalt einzuschalten, um die Differenz (1000€) ausgezahlt zu bekommen oder eher nicht ?
Danke für eure Hilfe
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Macht es sinn hier noch einen Anwalt einzuschalten, um die Differenz (1000€) ausgezahlt zu bekommen oder eher nicht ?
Das macht sehr viel Sinn, einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
Zitat:
Die "Beilackierung" der hinten Tür ....die muss mitlackiert werden, da sonst farbliche Unterschiede zu sehen sind
genau so ist es, der vordere Kotflügel aber ebenfalls!
Zitat:
Verbringungkosten
das sind die Kosten um das Auto in die Lackiererei zu verbringen, der Nutzungsausfall ist was anderes. Ob dir diese bei fiktiver Abrechnung zustehen oder nicht ist vom Gerichtsbezirk und der Üblichkeit in deiner Gegend abhängig.
Zitat:
Zitat:
ich habe es jedoch erst 1 Jahr und ein Service ist noch nicht angefallen). Die Versicherung akzeptiert deshalb nicht, dass die BMW-Stundensätze maßgeblich sind.
Wie alt ist dein Auto?
Wie in diesem Fall ein Gericht entscheidet, kann dir hier keiner vorhersagen. Ich würde es aber dennoch anwaltlich überprüfen lassen.
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20 Antworten
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 31. Oktober 2016 um 18:19:53 Uhr:
Zitat:
1. Stundensätze der BMW-Vertragswerkstatt
2. Die "Beilackierung" der hinten Tür (die vordere Tür wurde Beschädigt). Der Gutachter hat gesagt, die muss mitlackiert werden, da sonst farbliche Unterschiede zu sehen sind (schwarzes Auto)
3. Verbringungkosten (3 Tage Aufenthalt in der Werkstatt)
Zu 1: Bei Fiktiver Abrechnung gibt es nur die Ortsüblichen Stundenverrechnungssätze.
Zu 2: Wenn der Gutachter sagt, die gehören einlackiert, dann ist das idr. mit zu zahlen.
Zu 3: Diese Kosten werden nur getragen, wenn angefallen.Die Verbringungskosten sind Kosten der Verbringung von KFZ Werkstatt zu Lackiererei und zurück. Dafür dass du dein Auto in die Werkstatt bringen musstest, kannst du wahrscheinlich nicht mehr als etwas KM Geld raus holen, ggfls. noch das Busticket nach Hause, wenn vorhanden. Wenn keine Verbringungskosten auf der Werkstattrechnung stehen, sind auch keine Angefallen. Wenn fiktiv abgerechnet wurde, und hinterher repariert wurde, ist dass auch schwierig geltend zu machen.
Da im Kaskofall erstmal kein Rechtsanwalt durch die Versicherung zu zahlen ist, würde ich auf Ersatz der Einlackierkosten bestehen.
Dafür ist ja die Unkostenpauschale da.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2016 um 20:07:54 Uhr:
Bitte?
Busticket, Taxe usw.
Nee, Verbringungskosten meint den Transfer des Autos durch und von der "billigen" Werkstatt zur Lacke und zurück. Das hat mit der Aufwandspauschale oder dem Nutzungsausfall nichts zu tun.
Im obigen Text steht auch Busticket usw.
Die Verbringungskosten natürlich nicht, ist klar.
Bus und Taxikosten gehören da auch nicht rein. Das ist dann der Bereich Nutzungsausfall / Ersaatzfahrzeug. Die Aufwandspauschale betrifft Telefon, Porto usw..