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Unverschuldeter Unfall, Versicherung erteilt keine Reparaturfreigabe
Moin Leute,
ich hab da mal ein Problem.
Meinen Eltern ist vor ein paar Wochen als sie von einem Parkplatz runter gefahren sind ohne eigene Schuld jemand links in die hintere Tür ihres VW Tourans gekracht. Polizei war vor Ort, die Schuldfrage wurde eindeutig geklärt und vom Unfallgegner vor Ort auch direkt eingestanden.
Es wurden die Versicherungsdaten weitergegeben und die gegnerische Versicherung empfahl eine Opel Werkstatt, da sie mit dieser zusammenarbeiten würde. Im Auftrag dieser Werkstatt wurde ein Gutachter bestellt der ermittelte das eine Reparatur abzgl eines kleinen Altschadens 2223 Euro kosten würde. Der Wiederbeschaffungswert wurde mit 2350 Euro beziffert, der Restwert des Autos mit 1740 Euro.
Daraus ergibt sich ein Fahrzeugschaden laut Versicherung von 610 Euro.
In dem Schreiben das meinen Eltern vorliegt wurde ausdrücklich keine Reparaturfreigabe erteilt.
Jetzt meine Frage an euch, wie würdet ihr das beurteilen? Ich kenne den Grundsatz das der Unfallgeschädigte durch die Versicherung so gestellt werden muss, als wäre der Unfall nicht passiert. Laut Mobile.de und anderen Plattformen gehen vergleichbare Modelle mit ähnlicher Laufleistung allerdings erst bei 2990 Euro los (Erdgasantrieb) und dabei handelt es sich dann schon um einen Unfallwagen, nächste Modelle liegen dann schon bei 3400 und drüber...
Ist es tatsächlich so das die Versicherung gemäß eines eigenen Gutachtens sagen kann der Wiederbeschaffungswert ist Betrag X und der Schaden liegt jetzt einfach mal bei nur 610 Euro? Bei dem Fahrzeug müsste im Falle einer Reparatur die linke hintere Tür komplett erneuert werden. Inwiefern wird der geschädigte denn dann so gestellt als wäre der Unfall nicht passiert wenn ein identisches Modell nicht unter 3000 Euro zu bekommen ist? Wird der Wiederbeschaffungswert lediglich aus irgendwelchen Tabellen abgelesen? Denn der Realität entspricht er ja offensichtlich nicht.
Und wäre es möglich trotz des bereits erfolgten Gutachtens dennoch einen eigenen zu beauftragen? Ich hab schon zu meinen Eltern gesagt das der Gutachter der Versicherung natürlich tendenziell eher nicht gegen die Hand die ihn füttert begutachtet.
Vielen Dank schonmal für eure Tipps...
Beste Antwort im Thema
Fehler eins: nicht auf den Gutachter der gegnerischen hören
Fehler zwei: warum soll ein VW in die Opel-Werkstatt?
Deinen Eltern steht ein Anwalt zu, den die gegnerische Versicherung zu zahlen hat, ebenso ein selbst gewählter Gutachter
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18 Antworten
Wenn man unsicher bzgl. der Abwicklung eines unverschuldeten Schadens ist, dann ist professionelle Hilfe sinnvoll :)
Ohne Anwalt wird sich da vermutlich garnichts bewegen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. August 2020 um 00:11:51 Uhr:
Ohne Anwalt wird sich da vermutlich garnichts bewegen.
Schätze ich auch, aber alleine mit der 130 Prozent Regelung habt ihr mir schonmal sehr weiter geholfen. Damit können sie jetzt zum Anwalt laufen, sich das nochmal erklären lassen und dann kann man weiter sehen.
Ich persönlich würde sowas ja durch fechten, meine Mutti auch, mein Vater ist noch ein wenig hin und her gerissen haha...
Aber ich danke euch auf jeden Fall für die hilfreichen Antworten.
Bislang hatte ich auch schon unverschuldete Unfälle gehabt und habe die Dinge sofort einem Anwalt übergeben, um mich nicht mir der gegnerischen Versicherung herumärgern zu müssen.
Außerdem holt ein Anwalt auch noch beispielsweise einen Ersatzwagen für die Zeitdauer der Reparatur heraus.
Gruß
Moritz11