Unverschuldeter Unfall - Verdienstausfall
Ich habe vor 2 Wochen auf dem Weg zur Arbeit einen VU gehabt. Ich bin unterwegs gewesen mit meinem Roller, leider hat ein Autofahrer mich beim Spurwechsel übersehen und zum Sturz gebracht. Ich habe Platzwunde am Kinn gehabt (wurde im KH genäht) und ausserdem multiple Schürfwunden an allen vier Extremitäten. Aus diesem Grund 3 Wochen arbeitsunfähig. Mein Problem ist folgendes: ich habe ausser meiner esten Arbeitsstelle noch einen Nebenjob auf 400,- Euro Basis. Meine Frage ist ob ich den Verdienstausfall an der 2. Arbeitsstelle bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend machen kann? Ausserdem wurde meine Kleidung beschadigt (Hose kaputt, Jacke kaputt, T-Schirt nicht kaputt, aber blutüberschmiert weil ich stark blutete, vor allem die Wunde am Kinn). Ausserdem war meine Armbanduhr kaputt. Auch mein Helm ist beschädigt. Bekomme ich diese Sachen ersetzt? Kann ich mich an einen Anwalt wenden oder muss ich mich selbst um alles kümmern? Leider hat sich die Versicherung bei mir nicht gemeldet, aber ich habe von der Polizei alle infos bekommen: Name, Adresse der Fahrers, amtliches Kennzeichen. Was ist mit dem Roller? Wie ermittle ich die Schadenshöhe? Ich habe gehört, dass die Kosten für einen Gutachter erst ab einer bestimmten Schadenshöhe von der Versicherung übernommen werden.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rauf19
Meine Frage ist ob ich den Verdienstausfall an der 2. Arbeitsstelle bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend machen kann?
Wird dir dein Anwalt erklären, den du alsbald aufsuchen solltest.
Zitat:
Original geschrieben von rauf19
Ausserdem wurde meine Kleidung beschadigt (Hose kaputt, Jacke kaputt, T-Schirt nicht kaputt, aber blutüberschmiert weil ich stark blutete, vor allem die Wunde am Kinn). Ausserdem war meine Armbanduhr kaputt. Auch mein Helm ist beschädigt. Bekomme ich diese Sachen ersetzt?
Ja, zum Zeitwert.
Zitat:
Original geschrieben von rauf19
Kann ich mich an einen Anwalt wenden oder muss ich mich selbst um alles kümmern?
Wende dich an einen Anwalt, die Kosten muss die Versicherung des Verursachers tragen.
Zitat:
Original geschrieben von rauf19
Was ist mit dem Roller? Wie ermittle ich die Schadenshöhe? Ich habe gehört, dass die Kosten für einen Gutachter erst ab einer bestimmten Schadenshöhe von der Versicherung übernommen werden.
Erklärt dir dann der Anwalt.
Warum ausgerechnet ich dich hier zum Anwalt schicke?
Eine genaue Aufdröselung aller Ansprüche wäre eine (unzulässige) individuelle Rechtsberatung.
Da du üerhaupt keinen Plan hast und hier auch ein Personenschaden zu regulieren ist, erscheint die Einschaltung des Anwaltes zur Regulierung dringend ratsam.
In den FAQ-Versicherungen (u.a. in meiner Signatur verlinkt) steht auch mal grob, welche Ansprüche du hast.
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19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rauf19
Meine Frage ist ob ich den Verdienstausfall an der 2. Arbeitsstelle bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend machen kann?
Wird dir dein Anwalt erklären, den du alsbald aufsuchen solltest.
Zitat:
Original geschrieben von rauf19
Ausserdem wurde meine Kleidung beschadigt (Hose kaputt, Jacke kaputt, T-Schirt nicht kaputt, aber blutüberschmiert weil ich stark blutete, vor allem die Wunde am Kinn). Ausserdem war meine Armbanduhr kaputt. Auch mein Helm ist beschädigt. Bekomme ich diese Sachen ersetzt?
Ja, zum Zeitwert.
Zitat:
Original geschrieben von rauf19
Kann ich mich an einen Anwalt wenden oder muss ich mich selbst um alles kümmern?
Wende dich an einen Anwalt, die Kosten muss die Versicherung des Verursachers tragen.
Zitat:
Original geschrieben von rauf19
Was ist mit dem Roller? Wie ermittle ich die Schadenshöhe? Ich habe gehört, dass die Kosten für einen Gutachter erst ab einer bestimmten Schadenshöhe von der Versicherung übernommen werden.
Erklärt dir dann der Anwalt.
Warum ausgerechnet ich dich hier zum Anwalt schicke?
Eine genaue Aufdröselung aller Ansprüche wäre eine (unzulässige) individuelle Rechtsberatung.
Da du üerhaupt keinen Plan hast und hier auch ein Personenschaden zu regulieren ist, erscheint die Einschaltung des Anwaltes zur Regulierung dringend ratsam.
In den FAQ-Versicherungen (u.a. in meiner Signatur verlinkt) steht auch mal grob, welche Ansprüche du hast.
Hi,
ich bin sicher kein Freund des "Geh zum Anwalt"-Tipps, denn dann können wir das Board hier auch schließen, wenn man wegen jedem Hennenfurz zum RA geschickt wird.
Aber mit diesem Unfall gehörst Du defininitiv zum RA, weil wir zwar Antworten auf alle Deine Fragen hätten aber das erstens den Rahmen sprengen würde und zweitens man die Sache nicht vernünftig beurteilen kann, wenn man die Unterlagen nicht gesehen hat.
Also kann ich twelferider nur zustimmen: Ab zum RA!
Gruß
Hafi
Die Versicherung wird sich bei dir NICHT melden. Du musst dich bei der Versicherung melden. Ist eindeutig klar, das der Unfallgegner Schuld ist, geht es meist auch ohne Anwalt sehr schnell, stellt sich die Versicherung sturr, gehr zum Anwalt (meist reicht eine Drohung, wenn die nich spuren, das zum besagten gehst), den Anwalt muss die Versicherung ebenfalls zahlen.
-Dir steht der komplette Verdienstausfall zu, egal wieviel Jobs du hast
-All dein beschädigtes Eigentum muss ersetzt werden (zum Zeitwert, ist es jünger als ein Jahr, meist der Wiederbeschaffungswert, im regellfall aber immer ersteinmal den Wiederbeschaffungswert einklagen)
-Schmerzensgeld... aua aua, gibt ca. 500 € aber 1000,00 € einklagen... (wir sind nicht in den Staaten... mein komplett zerfetztes Knie, mit mehreren OPs hat es auf ca. 3000 € gebracht, was für Deutsche Verhältnisse ziemlicg gut ist... )
-Den Schaden an deinen Moped muß ebenfalls gezahlt werden von der Versicherung
-Nutzungsuasfall während der Zeit der Reparatur oder ein Leihfahrzeug, der Nutzungsausfall für einen 50er Roller (Gruppe A) liegt bei 10,00 €/Tag, Für ein roller/Motorrad bis 80ccm 15 €/Tag, und für eine 125er gibt es 18 €/tag.
-transportkosten deines Kaputten Mopeds zahlt ebenfalls die Versicherung
-Auslagen für Porte, telefonate usw. werden ebenfalls von der Versicherungs gezahlt, im Regelfall sind 30 € pauschal kein Problem.
-Behandlungskosten für deine körperlichen Leiden, z.b. Medikamente, Bandagen, Salben usw, sofern vom Arzt verschrieben, gehen ebenfalls Richtung Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Wird dir dein Anwalt erklären, den du alsbald aufsuchen solltest.Zitat:
Original geschrieben von rauf19
Meine Frage ist ob ich den Verdienstausfall an der 2. Arbeitsstelle bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend machen kann?
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Ja, zum Zeitwert.Zitat:
Original geschrieben von rauf19
Ausserdem wurde meine Kleidung beschadigt (Hose kaputt, Jacke kaputt, T-Schirt nicht kaputt, aber blutüberschmiert weil ich stark blutete, vor allem die Wunde am Kinn). Ausserdem war meine Armbanduhr kaputt. Auch mein Helm ist beschädigt. Bekomme ich diese Sachen ersetzt?
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Wende dich an einen Anwalt, die Kosten muss die Versicherung des Verursachers tragen.Zitat:
Original geschrieben von rauf19
Kann ich mich an einen Anwalt wenden oder muss ich mich selbst um alles kümmern?
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Erklärt dir dann der Anwalt.Zitat:
Original geschrieben von rauf19
Was ist mit dem Roller? Wie ermittle ich die Schadenshöhe? Ich habe gehört, dass die Kosten für einen Gutachter erst ab einer bestimmten Schadenshöhe von der Versicherung übernommen werden.Warum ausgerechnet ich dich hier zum Anwalt schicke?
Eine genaue Aufdröselung aller Ansprüche wäre eine (unzulässige) individuelle Rechtsberatung.
Da du üerhaupt keinen Plan hast und hier auch ein Personenschaden zu regulieren ist, erscheint die Einschaltung des Anwaltes zur Regulierung dringend ratsam.
In den FAQ-Versicherungen (u.a. in meiner Signatur verlinkt) steht auch mal grob, welche Ansprüche du hast.
Hallo zusammen, bin neu hier und finde die Beiträge sehr interessant.
Bist du Anwalt oder warum kennst Du/Ihr euch so gut aus?
Zitat:
Original geschrieben von ChrissGrolm
Die Versicherung wird sich bei dir NICHT melden. Du musst dich bei der Versicherung melden. Ist eindeutig klar, das der Unfallgegner Schuld ist, geht es meist auch ohne Anwalt sehr schnell, stellt sich die Versicherung sturr, gehr zum Anwalt (meist reicht eine Drohung, wenn die nich spuren, das zum besagten gehst), den Anwalt muss die Versicherung ebenfalls zahlen.-Dir steht der komplette Verdienstausfall zu, egal wieviel Jobs du hast
-All dein beschädigtes Eigentum muss ersetzt werden (zum Zeitwert, ist es jünger als ein Jahr, meist der Wiederbeschaffungswert, im regellfall aber immer ersteinmal den Wiederbeschaffungswert einklagen)
-Schmerzensgeld... aua aua, gibt ca. 500 € aber 1000,00 € einklagen... (wir sind nicht in den Staaten... mein komplett zerfetztes Knie, mit mehreren OPs hat es auf ca. 3000 € gebracht, was für Deutsche Verhältnisse ziemlicg gut ist... )
-Den Schaden an deinen Moped muß ebenfalls gezahlt werden von der Versicherung
-Nutzungsuasfall während der Zeit der Reparatur oder ein Leihfahrzeug, der Nutzungsausfall für einen 50er Roller (Gruppe A) liegt bei 10,00 €/Tag, Für ein roller/Motorrad bis 80ccm 15 €/Tag, und für eine 125er gibt es 18 €/tag.
-transportkosten deines Kaputten Mopeds zahlt ebenfalls die Versicherung
-Auslagen für Porte, telefonate usw. werden ebenfalls von der Versicherungs gezahlt, im Regelfall sind 30 € pauschal kein Problem.
-Behandlungskosten für deine körperlichen Leiden, z.b. Medikamente, Bandagen, Salben usw, sofern vom Arzt verschrieben, gehen ebenfalls Richtung Versicherung.
@TE mit den anderen beiträgen ist dir mehr geholfen.....
meiner subjektiven meinung nach jedenfalls
Ja, genau sowas sollte eigentlich nicht passieren: Halbgare Pauschalauskünfte.
@TE: hier treiben sich mehr Juristen rum als in der Gerichtskantine. 😎
Also glaub uns: erspar Dir weitere Auskünfte der oben zitierten Art und nimm professionelle Hilfe in Anspruch....
Gruß
Hafi
Ich war gestern beim Anwalt und war insgesamt etwas enttäuscht. Ich habe das Gefühl gehabt, dass es dem Anwalt ausschlieslich um seinen Profit geht. Schade eigentlich. Ausserdem bleibe ich auf dem Verdienstausfall wohl sitzen, weil dieser über die Arbeitsstelle abgewickelt werden muss, sprich mein Chef muss die Kosten bei der Versicherung geltend machen und er wird sich denke ich nicht darauf einlassen.
Ähm... Ich habe bisher mehrere Unfälle reguliert, mit dem Ergebnis, das es ohne Anwalt oft schneller und unproblematischer ging... und ein Brief in Höhe von 0,55 € kann da schon einen Erfolg bringen... sollte die Versicherung nicht spuren, gehts zum Anwalt... bisher war dies allerdings nur einmal der Fall, it dem Effekt, all das was ich eingeklagt hatte hab ich auch bekommen, selbst Teile die der Verkehrsanwalt vergessen hätte, wie z.b. den Ersatz der Schutzkleidung. Zu 99% Bemühen sich die Versicherungen um eine schnelle Schadensabwicklung. Der einzige der Profitiert wäre der Anwalt, und ja ich habe eine persönliche Abneigung gegen Anwälte.
@Rauf:
Wenn du in einen Angestellten Verhältniss stehst, gibt es zwei Möglichkeiten, du bekommst kein Gehalt von deinen Arbeitgeber während der Zeit des Ausfalls, und regulierst mit der Versicherugn direkt (das ist die schlechte, und vor allem Aufwendige bürokratische Lössung).
Oder die einfache, du bekommst dein Gehalt weiter, und dein Arbeitgebener reguliert direkt. In diesem Fall hast du ja keinen Verdienstausfall, du bekommst ja dein Gehalt auch wenn du nicht arbeitest. Den Ausfall des 400 € Jobs könntest du evtl. einklagen, wenn du dort kein Festgehalt bekommst.
Zitat:
Gelöscht: Falscher Thread
Zitat:
Original geschrieben von rauf19
Ich war gestern beim Anwalt und war insgesamt etwas enttäuscht. Ich habe das Gefühl gehabt, dass es dem Anwalt ausschlieslich um seinen Profit geht. Schade eigentlich. Ausserdem bleibe ich auf dem Verdienstausfall wohl sitzen, weil dieser über die Arbeitsstelle abgewickelt werden muss, sprich mein Chef muss die Kosten bei der Versicherung geltend machen und er wird sich denke ich nicht darauf einlassen.
Hinsichtlich des Verdienstausfalles müssen beide Beschäftigungsverhältnisse getrennt betrachtet werden:
Der Unfall hat sich auf dem Weg zur Arbeitsstelle ereignet. Damit ist es ein Wegeunfall, der über den Arbeitgeber der gesetlichen Unfallversicherung ("Berufsgenossenschft"😉 gemeldet werden muss. Es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Berufsgenossenschft holt sich das Geld (Verdienst, Artztkosten) vom Unfallverursacher zurück. Insbesondere im Hinblick auf Folgeschäden ist unmittelbar nach dem Unfall ein sogenannter Durchgangsarzt aufzusuchen.
Hinsichtlich des 400 € - Jobs war es kein Wegeunfall, da Du nicht auf dem Weg zu dieser Arbeit warst.
M.E. muss dieser Verdienstausfall bei der Versicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden.
RA sollte dies besser wissen, zumal er Einblick in Deinen 400 € - Arbeitsvertrag hat.
O.
Sorry, aber das ist so nicht ganz richtig!
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Der Unfall hat sich auf dem Weg zur Arbeitsstelle ereignet. Damit ist es ein Wegeunfall, der über den Arbeitgeber der gesetlichen Unfallversicherung ("Berufsgenossenschft"😉 gemeldet werden muss.
Stimmt. Die BG trägt sämtliche Kosten dder Heilbehandlung, sowie erforderlicher Heil- und Hilsmittel und unfallbedingter Fahrtkosten zum Arzt.
Die Versorgung ist wesentlich besser als bei der gesetzlichen Krankenkasse. Insoweit ist jeder Wegeunfall ein Glücksfall....😉
Zitat:
Es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Stimmt nicht!
Die BG trägt das Verletztengeld. Das wird aber erst nach Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Abeitgeber (in der Regel 42 Tage) fällig.
Davor hat die BG mit dem Verdienstausfall nichts am Hut. Das betrifft ausschließlich den Arbeitgeber.
Und zwar auch bei geringfügiger Beschäftigung!
Zitat:
Die Berufsgenossenschaft holt sich das Geld (Verdienst, Arztkosten) vom Unfallverursacher zurück. Insbesondere im Hinblick auf Folgeschäden ist unmittelbar nach dem Unfall ein sogenannter Durchgangsarzt aufzusuchen.
Stimmt.
Zitat:
Hinsichtlich des 400 € - Jobs war es kein Wegeunfall, da Du nicht auf dem Weg zu dieser Arbeit warst.
Stimmt.
Zitat:
M.E. muss dieser Verdienstausfall bei der Versicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden.
Stimmt nicht. Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht unabhängig vom Umfang der Tätigkeit.
Der Arbeitgeber ist der richtige Ansprechpartner!
Hafi
Zitat:
Es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung.</blockquote>
Stimmt nicht!Die BG trägt das Verletztengeld. Das wird aber erst nach Ablauf der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Abeitgeber (in der Regel 42 Tage) fällig.
Davor hat die BG mit dem Verdienstausfall nichts am Hut. Das betrifft ausschließlich den Arbeitgeber.
Und zwar auch bei geringfügiger Beschäftigung!
"Anspruch auf Lohnfortzahlung"Zitat:
M.E. muss dieser Verdienstausfall bei der Versicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden.</blockquote>
Stimmt nicht. Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht unabhängig vom Umfang der Tätigkeit.
Der Arbeitgeber ist der richtige Ansprechpartner!Hafi
Hier widersprichst Du Dir selber. Einerseits führst Du aus, dass meine Feststellung"Es besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung" nicht stimmt, andrerseits weist Du darufhin, dass der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten muss. Nichts anderes habe ich gesagt; denn Anspruch auf Lohnfortzahlung muss immer bei Arbeitgeber geltend gemacht werden. Bei wem sonst?
Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens sechs Wochen Lohnfortzahlung.
Dies gilt theoretisch auch für nichtsozialversicherungspflichtige 400 € Jobs. Es gibt aber viele dieser Jobs, bei denen das nicht vereinbart ist. Hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn nicht vorgesehen, muss m.E. der RA den Verdienstausfall bei Versicherung geltend machen. Bein wem sonst?
O.
O.
Das Problem bei 400€ Jobs, ist doch der Nachweis des Verdienstausfall.
Die wenigsten 400€ Jobs haben geregelte Arbeitszeiten. Du bekommst x€ pro Stunde und arbeitest quasi auf "Abruf".
Ob dein Chef sich nun die Arbeit macht und dir bestätigt, das er dich im fraglichen Zeitraum für x Stunden beschäftigt hätte, bleibt ihm überlassen.
Ohne diese Bescheinigung wird es auch keine Zahlung von der Versicherung geben.
Ich frage mich, wer sich hier selbst widerspricht!
Erst:
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Anspruch auf Lohnfortzahlung muss immer bei Arbeitgeber geltend gemacht werden. Bei wem sonst?
Dann aber:
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Dies gilt theoretisch auch für nichtsozialversicherungspflichtige 400 € Jobs. Es gibt aber viele dieser Jobs, bei denen das nicht vereinbart ist. Hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn nicht vorgesehen, muss m.E. der RA den Verdienstausfall bei Versicherung geltend machen. Bein wem sonst?
Ja was denn nun?
IMMER beim Arbeitgeber oder doch nicht oder nur situativ, sofern im Arbeitsvertrag geregelt😕
Davon abgesehen ist diese Aussage hier
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Dies gilt theoretisch auch für nichtsozialversicherungspflichtige 400 € Jobs. Es gibt aber viele dieser Jobs, bei denen das nicht vereinbart ist. Hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wenn nicht vorgesehen, muss m.E. der RA den Verdienstausfall bei Versicherung geltend machen. Bein wem sonst?
schlicht und einfach falsch!
Wenn man keine Ahnung hat........
Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung immer, nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Seit wann kann man den mit (Arbeits-)Verträgen Gesetze aushebeln bzw. umgehen😕
Somit nochmals: Schlicht und einfach falsch ist diese Aussage hier:
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Wenn nicht vorgesehen, muss m.E. der RA den Verdienstausfall bei Versicherung geltend machen. Bein wem sonst?
Beim Arbeitgeber z.B. - und zwar NUR beim Arbeitgeber, sofern das Arbeitsverhältnis bereits vier Wochen bestanden hat, ist der Lohnfortzahlungsanspruch geltend zu machen und sonst gar nirgends!
Handelt es sich um eine Tätigkeit, welche auf Stundenlohnbasis durchgeführt wird und der TE quasi bei Bedarf oder "auf Zuruf" zur Arbeit erscheinen muss, so hängt die Entgeltfortzahlung natürlich davon ab, ob der TE überhaupt zur Arbeit eingteilt war, als der Unfall passierte bzw. danach während der Krankschreibung.
Falls der TE z.B. auf Abruf arbeitet, aber in der fraglichen Zeit nicht eingeteilt war, muss der Arbeitgeber naürlich auch nichts zahlen.
Allerdings wäre in einem solchen Falle ja auch gar kein Ausfallschaden für den TE eingetreten und damit gäbe es folglich auch nichts geltend zu machen.