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Unverschuldeter Unfall, Totalschaden. Bitte um Tips & Ratschläge

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 9:03

Hallo,

leider wurde vergangene Woche ein Fahrzeug aus der Familienflotte mit einem Volltreffer von der Straße befördert. Mich würde allgemein interessieren, welche Tips die Experten so haben, wie man in so einem Fall vorgehen sollte. Habe (Gott sei Dank) mit so einem Fall noch nichts zu tun gehabt und bin unerfahren was den ganzen Abhandlungsprozess anbelangt. Hier ein paar Stichpunkte/Fragen zum aktuellen Stand:

- Für mich ist die Schuld klar: Unfallgegner schießt unser Auto von der Straße. Wo wird die Schuldfrage schwarz auf weiss geklärt? Polizei?

- Gutachter wurde bereits vom Autohaus beauftragt und hat sich das Fahrzeug auch schon angesehen, voraussichtlich Totalschaden. Gutachten ausständig.

- Wir ziehen die Konsultierung eines Anwalts in Betracht, vorerst schlichtweg zur Vorbeugung

- Laut mobile.de dürfte der A3 einen Wiederbeschaffungswert von ca. 15.000€ haben

- Wir sammeln alle Belege die in Zusammenhang mit dem Unfall stehen (Taxikosten, Abschleppkosten, etc...).

Womit müssen wir jetzt rechnen?

Welche Kosten können wir bei der gegnerischen Versicherung geltend machen?

Der Plan sieht folgendermaßen aus: Der A3 soll kurzfristig durch einen Mietwagen ersetzt werden (2 Wochen Mietwagen muss wohl die gegnerische Versicherung übernehmen). Mittelfristig soll das Fahrzeug durch einen Gebrauchtwagen etwa gleichen Werts ersetzt werden, welcher dann möglichst ohne oder nur mit geringem Wertverlust wieder verkauft wird. Langfristig kommt ein Neuwagen ins Haus.

Die Fahrerin blieb beim Unfall bis auf kleinere Blessuren unverletzt und durfte nach einer Nacht im Klinikum wieder nach Hause. Der Treffer war laut Polizei am Unfallort wohl quasi ungebremst mit 90-100 km/h, es war keine Bremsspur zu sehen.

Vielen Dank für eure Hilfe :)

Bild #209098202
Bild #209098203
Bild #209098204
Beste Antwort im Thema

Bei einem Personenschaden würde ich in dem Falle zu einem Anwalt raten, aber zu einen Fähigen.

Gibt viele negative Beispiele, nur merkwürdigerweise nicht in diesem Forum.

Die Aufprallgeschwindigkeit lag bei weit unter 50 km/h. Die von der Polizei geschätzte würde allenfalls schwerste Verletzungen, wenn keine Todesfolge, zur Folge haben. Bremsspuren wurden vermutlich durch ABS nicht erkannt.

Den wirtschaftlichen Totalschaden dürfte eine Werkstatt auf den ersten Anschein erkennen und nicht vermuten.

Ein Mietwagen wird in aller Regel für 14 Tage gezahlt, aber mindestens 1 Klasse tiefer anmieten.

Wenn hinsichtlich der Verletzung keine Folgeschäden auftreten, war sehr viel Glück im Unglück im Spiel.

27 weitere Antworten
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27 Antworten
am 10. Februar 2018 um 14:12

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. Februar 2018 um 14:30:48 Uhr:

Es gab doch keine Verletzung. ... was soll denn jetzt die Krankmeldung? ??

Aber egal... Hauptsache erstmal Kosten verursachen... :o :eek: :(

Ist halt die allgemeine Mentalität. Und wer nicht selbst drauf kommt, erhält den Tipp von den ganz Cleveren.

Was ihm zusteht, erfährt der TE sicher von seinem Anwalt. Wer auf einen solchen verzichtet, informiert sich besser anhand der Checklisten z. B. von Automobilklubs als von Kaltgetränken.

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. Februar 2018 um 14:30:48 Uhr:

Es gab doch keine Verletzung. ... was soll denn jetzt die Krankmeldung? ??

Aber egal... Hauptsache erstmal Kosten verursachen... :o :eek: :(

Einfach erst richtig lesen und nicht etwas Falsches behaupten. Blessur heißt Verletzung. Und einen Krankenhausaufenthalt gewinnt man nicht im Lotto!

...das ist aber deine Definition. ..!

Das durch den Krankenhausaufenthalt kosten entstanden sind und somit auch eine Personen-Verletzung vorliegen könnte ist auch klar.

Ob man damit dann Krankfeiern muss steht doch auf einem anderen Blatt ....

Und mein Post bezog sich ausschließlich auf die Krankmeldung!

Zitat:

@Mosel-Manfred schrieb am 10. Februar 2018 um 14:30:48 Uhr:

Es gab doch keine Verletzung. ... was soll denn jetzt die Krankmeldung? ??

Aber egal... Hauptsache erstmal Kosten verursachen... :o :eek: :(

Dann aber total falsch gschrieben. Die Definition einer Verletzung ist nicht diskutabel. Der Hinweis auf eine mögliche Krankmeldung war nur als Hinweis enthalten und nicht als Fakt. Deswegen wohl nicht relevant und nicht als wie unterstellte Verursachung von Kosten zu sehen.

Zitat:

@4B-Fahrer schrieb am 10. Februar 2018 um 10:03:10 Uhr:

...

Der Treffer war laut Polizei am Unfallort wohl quasi ungebremst mit 90-100 km/h,

...

Never ever, und sei froh darüber.

Bei ungebremst 100 km/h ist das Auto bis einschliesslich Rücksitze Klump und man hätte sich vermutlich 2-3 x überschlagen bzw. wäre unkontrolliert drehend mehrfach in die Leitplanke oder sonstwo gegen gekracht.

 

Zitat:

@germania47 schrieb am 10. Februar 2018 um 10:29:36 Uhr:

...

Die Aufprallgeschwindigkeit lag bei weit unter 50 km/h.

...

Sehe ich auch so, was aber nicht heisst, dass der Unfall eine Lappalie war.

Themenstarteram 17. Februar 2018 um 10:32

Hi,

ein kurzes, wenn auch nicht bahnbrechendes Update:

Gutachten ist da. Wiederbeschaffungswert des A3 12.900 Flocken, er wurde jetzt für nen 1000er (Höchstbietender) ans Autohaus verkauft. Reparaturkosten hätten sich auf gut 50.000 Euro belaufen :eek:

Laut Werkstatt war der Aufprall definitiv mit mehr als 80 km/h, abzulesen an der Deformierung des Längsträgers. Der Gutachter äußert sich nicht zur Aufprallgeschwindigkeit, ist aber auch nicht seine Aufgabe.

Wie mehrmals angeraten wurde die ganze Sache nun einem Anwalt übergeben. Der Mietwagen (gleiche Klasse) ist im Haus. Die Verletzungen sind mit ein paar Befunden und Berichten sowie Fotos von Krankenhaus und Hausarzt dokumentiert und ebenfalls dem Anwalt übergeben.

Die Krankenkasse hat auch schon nen netten Bogen geschickt, der ausgefüllt werden soll. Werden wir ausfüllen, trotzdem wird da am Montag mal der Anwalt drüberschauen, ob das alles seine Richtigkeit hat.

Die Suche nach dem mittelfristigen Ersatzwagen läuft. Mehr gibts aktuell eigentlich nicht zu sagen. Nur dass es ein verdammter Stress und ein Haufen Papierkram ist, der nicht sein müsste :rolleyes:

Anbei noch Bilder vom gebrochenen Fahrersitz. Eingestellt war er vorschriftsmäßig, der Erfahrung nach fast etwas zu steil. Ebenfalls laut Werkstatt ein Indiz für einen Aufprall mit mehr als 80 km/h.

Bild #209105440
Bild #209105437
Bild #209105438
+1

Für mich ein beispielhafter Fall, wie wichtig ein nwalt sein kann. Gut, dass nicht mehr passiert ist.

am 7. März 2018 um 14:42

Mit dem Attribut "unverschuldet" bin ich ab sofort vorsichtig:

Ich hatte einen Crash im Kreisverkehr. Der Gegner hat die Vorfahrt missachtet. Leider hatte ich bei der Anwalt-Wahl Pech: So einen untätigen und unqualifizierten Anwalt hab ich noch nie erlebt. Der Gegner hat total widersprüchliche Angaben gemacht: Ich hätte ihm angeblich bei der Ausfahrt aus dem Kreis den Weg abgeschitten.

Der Unfallgutachter hat meine Unfallschilderung voll bestätigt. Die Aussagen des Gegners und dessen Zeugen wurden vollständig widerlegt. Meine Geschwindigkeit im Kreisverkehr wurde vom Gutachter auf 30 Kmh, die des Gegners auf 40 Kmh angegeben. Der Richter hat mich nun zu 20 Mitschuld "verknackt". Mein Anwalt hat keinerlei Reaktionen der Verteidigung gezeigt. Jetzt muss ich wohl in die nächste Instanz (Landgericht), aber mit einem anderen Anwalt.

Ich muss nun natürlich in Berunfung.

Gibts in dem Fall des TOs nichts Neues?

Themenstarteram 10. März 2018 um 11:42

Hi,

sorry dass länger keine Antwort kam.

Mittlerweile ist ein Ersatz-A3 im Haus.

Der Unfallwagen wurde nach Polen weiterverscherbelt, Händler meinte dort machen se aus zwei wieder einen :D

Unser Anwalt streitet sich nun mit der gegnerischen Versicherung. Kann nur jedem empfehlen, sie bei so ner Sache einen Anwalt zu nehmen, weil einfach Sachen auflaufen, von denen man keine Ahnung hat/haben kann.

Beispiel: Die gegnerische Versicherung würde das Wrack für 1660 Euro ankaufen lassen, die 660 Euro Differenz zum tatsächlichen Verkaufspreis des Wracks sind Streitsumme. Kann nur jedem den Tipp geben, in so einem Fall sofort zu verkaufen, bevor die gegnerische Versicherung ein Angebot abgibt. Wichtig ist, von mindestens drei Vergleichsangeboten an den Höchstbietenden zu verkaufen.

Um diverse Nebenkosten wird auch noch gestritten, aber immerhin hat die gegnerische Versicherung schon eine erste Zahlung geleistet.

Die Geltendmachung des Schmerzensgelds steht noch aus, die Behandlung ist aber mittlerweile abgeschlossen. Der Hausarzt fertigt nun ein Gutachten an, auf welchem dann die Schmerzensgeldforderung des Anwalts basiert.

Wenn ihr Fragen zu Details habt, nur her damit, werde die natürlich so gut es geht versuchen zu beantworten.

Themenstarteram 12. April 2018 um 14:18

Hallo,

so, nun ist alles geregelt. Hat zwar ein bisschen gedauert, aber insgesamt sind wir zufrieden.

Nebenkosten wurden von der gegnerischen Versicherung übernommen, inkl. Kilometergeld fürn Krankenhausbesuch, Taxikosten, etc...

Des Weiteren hat sich die gegnerische Versicherung zu 600€ Schmerzensgeld durchgerungen, dieses Angebot haben wir auf Anraten unserer Anwalts auch angenommen.

Hausbesuch von der zuständigen Polizeidienststelle gabs auch noch, die wollten ein bisschen Papierkram sehen und haben gefragt, wie das Befinden so ist. Außerdem haben sie nachgefragt, ob wir Strafanzeige stellen möchten, was wir nicht gemacht haben. Dass sich die Unfallgegnerin nicht zu einer Entschuldigung durchringen konnte/nicht versucht hat, Kontakt aufzunehmen, fanden die Jungs von der Rennleitung schwach.

Damit ist der Fall abgeschlossen, sofern gesundheitlich nicht noch irgendwelche Nachwehen auftreten sollten, was aber als ausgeschlossen gilt.

Danke für dein Update und gute Fahrt!

Ein Paar Rückfragen meinerseits:

- Hat der Verursacher die Schuld zugegeben oder wie hat die Feststellung der selbigen in deinem Fall stattgefunden?

- Welche Nebenkosten genau wurden übernommen? Konkreter: wie habt ihr euch seit dem Unfall die ganze Zeit ohne das neue Auto fortbewegt und ob all diese Kosten geltend gemacht werden konnten?

Danke

Themenstarteram 14. April 2018 um 8:53

Zitat:

@lightyear36 schrieb am 12. April 2018 um 20:05:58 Uhr:

Ein Paar Rückfragen meinerseits:

- Hat der Verursacher die Schuld zugegeben oder wie hat die Feststellung der selbigen in deinem Fall stattgefunden?

Die Unfallverursacherin hat die Schuld zugegeben. Den Polizeibericht/Unfallbericht habe ich nicht zu Gesicht bekommen, in diesen bekommt (meines Wissens) lediglich der Anwalt Einsicht. Habe mich auch nicht weiter darum gekümmert, da die Schuldfrage in unserem Fall von vorne herein klar war und es diesbezüglich auch keine Nachfragen gab.

Zitat:

- Welche Nebenkosten genau wurden übernommen? Konkreter: wie habt ihr euch seit dem Unfall die ganze Zeit ohne das neue Auto fortbewegt und ob all diese Kosten geltend gemacht werden konnten?

Danke

"Nebenkosten", gefordert/übernommen

- An- und Abmeldekosten 45€/45€ (tatsächlich 83,60)

- Unkostenpauschale 25€/25€

- Nebenkosten 131,65€/100€

- Abschleppkosten 249€/249€

Wir haben es die ersten Tage mit Freunden/Bekannten/Verwandten gemanaged, anschließend gabs nen Leihwagen, der übernommen wurde.

Während wir den Leihwagen hatten, haben wir glücklicherweise schon ein passendes Ersatzfahrzeug gefunden und auch gekauft, so dass vom Leihwagen zum neuen, eigenen Wagen ein fließender Übergang bestand.

Ein paar private Kilometer sind also noch angefallen, die aber aufgrund der Deckelung von Nebenkosten und Unkostenpauschale nicht mehr geltend gemacht wurden. Wegen der paar Kilometer lohnt es sich für meinen Geschmack aber auch nicht, einen Streit vom Zaun zu brechen.

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