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Unverschuldeter Unfall - hoher Abzug vom Gutachter-Restwert

Themenstarteram 12. April 2018 um 16:59

Hallo Leute,

ich habe das Forum durchwühlt und auch google bis zum Erbrechen durchforstet. Leider finde ich keine abschließende Antwort auf mein Problem.

Ich hatte einen unverschuldeten Unfall, die Schuldfrage ist abschließend geklärt, ein Gutachten wurde erstellt.

Wiederbeschaffungswert brutto: 31.500 Euro

Repraraturkosten brutto: 18.000 Euro

Restwert 19.300 Euro

Das Auto habe ich zum ermittelten Restwert unrepariert verkauft. Für die Ermittlung wurde es in einer Restwert-Plattform eingestellt. Dafür habe ich also 19.300 Euro erhalten. Heute bekam ich einen Anruf vom Anwalt, dass die Versicherung nur noch die Differenz zwischen dem Netto-Wiederbeschaffungswert von 26.500 Euro erstattet hat.

Also habe ich folgende Beträge erhalten:

19.300 Euro + 7.200 Euro = 26.500 Euro. Das ist für mich ein totaler Schock, da ich das Auto dann doch lieber hätte reparieren lasse, um es dann für z. B. 28.000 Euro zu verkaufen.

Ist diese Vorgehensweise rechtens, es war schließlich kein Totalschaden und ich habe das Auto ja nicht von irgendeiner Hinterhofwerkstatt reparieren lassen. 5.000 Euro Einbuße trifft mich hart :(

PS: Ich hatte vom Gutachter die Auskunft bekommen, da es kein Totalschaden sei würde ich die volle Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert von der Versicherung erhalten :-(

Beste Antwort im Thema

Die fehlende Umsatzsteuer bekommst Du dann mit deren entsprechender Verauslagung durch Dich bei der Ersatzbeschaffung auf Nachweis ausbezahlt.

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Eigentlich 2,5%.

Danke für die Rückmeldung. :)

Themenstarteram 21. April 2018 um 18:09

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. April 2018 um 22:51:37 Uhr:

Eigentlich 2,5%.

Danke für die Rückmeldung. :)

Der Anwalt meinte sogar zwischen 2 bis 3 Prozent ;) Aber ich bin halt ein unverbesserlicher Optimist :D

Dann lag er ja auch richtig. :D

Themenstarteram 29. Mai 2018 um 8:07

Servus Leute,

ein kleines Update. Die Versicherung hat zwischenzeitlich nach Androhung einer Klage die Differenzbesteuerung akzeptiert und den fehlenden Betrag gezahlt. Damit hat die Gerechtigkeit gesiegt :cool:

Ich warte jetzt nur noch auf die Erstattung des Nutzungsausfalls. Im Großen und Ganzen bin ich also doch ohne großen finanziellen Schaden aus dem unverschuldeten Unfall gekommen.

Nochmals vielen Dank an die User, die konstruktive und hilfreiche Beiträge gepostet haben. Und an die ewigen Nörgler und Miesmacher: "Ätschibätschi" :p

Glückwunsch. Und wie läuft das dann mit den Anwaltskosten? Hattest du eine Rechtsschutzversicherung?

Themenstarteram 29. Mai 2018 um 21:15

Ich habe die BMW Card Silber. Da ist eine Rechtschutzversicherung dabei. Allerdings benötigt man diese nicht, wenn man unschuldig ist. Dann trägt die Anwaltskosten die Versicherung des Unfallverursachers.

https://ihr-gutachten.com/ratgeber-verkehrsrechtsanwalt-nach-unfall/

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