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Unverschuldeter Unfall - hoher Abzug vom Gutachter-Restwert

Themenstarteram 12. April 2018 um 16:59

Hallo Leute,

ich habe das Forum durchwühlt und auch google bis zum Erbrechen durchforstet. Leider finde ich keine abschließende Antwort auf mein Problem.

Ich hatte einen unverschuldeten Unfall, die Schuldfrage ist abschließend geklärt, ein Gutachten wurde erstellt.

Wiederbeschaffungswert brutto: 31.500 Euro

Repraraturkosten brutto: 18.000 Euro

Restwert 19.300 Euro

Das Auto habe ich zum ermittelten Restwert unrepariert verkauft. Für die Ermittlung wurde es in einer Restwert-Plattform eingestellt. Dafür habe ich also 19.300 Euro erhalten. Heute bekam ich einen Anruf vom Anwalt, dass die Versicherung nur noch die Differenz zwischen dem Netto-Wiederbeschaffungswert von 26.500 Euro erstattet hat.

Also habe ich folgende Beträge erhalten:

19.300 Euro + 7.200 Euro = 26.500 Euro. Das ist für mich ein totaler Schock, da ich das Auto dann doch lieber hätte reparieren lasse, um es dann für z. B. 28.000 Euro zu verkaufen.

Ist diese Vorgehensweise rechtens, es war schließlich kein Totalschaden und ich habe das Auto ja nicht von irgendeiner Hinterhofwerkstatt reparieren lassen. 5.000 Euro Einbuße trifft mich hart :(

PS: Ich hatte vom Gutachter die Auskunft bekommen, da es kein Totalschaden sei würde ich die volle Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert von der Versicherung erhalten :-(

Beste Antwort im Thema

Die fehlende Umsatzsteuer bekommst Du dann mit deren entsprechender Verauslagung durch Dich bei der Ersatzbeschaffung auf Nachweis ausbezahlt.

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Die USt.-Anteile werden nur bei Nachweis deren Anfalls bei der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung gezahlt. Da kannst Du jetzt 8'ten in der Luft drehen und 100 x mit den Füßen trampeln ... auch RTL ändert das nicht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. April 2018 um 22:27:35 Uhr:

Macht keinen wirklich vernünftigen Sinn, ist aber so.

Aus Sicht der Versicherung 'macht' das schon Sinn. Wenn sie den fiktiven Schaden an einen Privatmensch auszahlt, gibt es keine Rechnung mit ausgewiesener USt. Also kann die Versicherung sich diese Steuer nicht vom Finanzamt erstatten lassen. Bei einer Reparatur gibt es die USt ausgewiesen und somit die Erstattung. Fiktiv brutto abrechnen ist für die Versicherung um die USt teurer. Daher ist nachvollziehbar, dass die das nicht wollen. Einen von beiden trifft es eben, aktuell die kleinen Leute mehr. Bedenken muss man natürlich, dass die Prämien höher wären, wenn die Versicherung mehr zahlen müsste, insofern ist das nicht nur zum Nachteil der Geschädigten.

Die Prämien sind seit der Einführung dieser Regelung munter weitergeklettert. Die Glaspaläste auch.

Die Versicherungen können mit Sicherheit keine Vorsteuer aus dem Regulierungsaufkommen ziehen.

Themenstarteram 12. April 2018 um 22:07

Ist doch nicht nötig, sich die Köpfe heiß zu reden. Ich werde auf jeden Fall versuchen das Geld noch zu bekommen. Nächste Woche lasse ich mir einen Termin geben und werde das mit dem Anwalt besprechen.

Wenn ich Rückmeldung von der Versicherung habe, werde ich hier auf jeden Fall posten. Ich denke mal, dass so ein Fall durchaus für einige interessant sein könnte.

Hallo

KugaSven schrieb: " Ist der 249 zum Schutz der Versicherungswirtschaft oder zum Schutz des Bürgers erschaffen worden ?... .Ich würde den Anwalt wechseln, klagen und RTL anrufen."

Lieber KugaSven, gut, dass Du den Kommentar verlinkt hast. Besser wäre es, vor dem Anruf beim intern. Gerichtshof diesen auch intensiv zu studieren. Am Besten wäre es natürlich, den Inhalt auch noch zu verstehen.

§249 BG ist das Ziel, nicht der Ursprung!!!!!! Ziel ist 1. Weiderherstellung des urspr. Zustandes oder 2. entspr. Geldbetrag. Mwst. nur, wenn angefallen! Nicht mehr- und nicht weniger!

Eine fiktive Abrechnung bedeutet, es wird eine fiktive Reparatur gemäß der Kosten lt. Gutachten, unter Beachtung Vers.- Vertrages ( Fach- oder freie Werkstattpreise), des Fahrzeugalters und der Wartungshistorie abgerechnet. Da nichts gekauft, geschraubt oder sonstwas an dem Wagen getan wird, fällt also auch keine Umsatzsteuer an. Was nicht anfällt, kann logischerweise auch nicht ersetzt werden.

Was um alles in der Welt ist an der Sache so kompliziert, dass es eines Anwaltes bedarf???

Es gibt im Prinzip nur 3 plausible Gründe für eine fiktive Abrechnung

1. ich wollte mein Fahrzeug ohnehin verkaufen und bekäme von jedem pot. Käufer weniger als den Netto- Versicherungsbetrag.

2. Ich kann mit dem Schaden gut leben und nehme das Geld mal so eben mit.

3. Ich repariere den Schaden selber ( oder ein Anderer..) so günstig, dass nur die fiktive Abrechnung Sinn macht.

Und wo ist da der Grund, auch noch Mwst zu verlangen???

Ein Anwalt, der hier nicht sofort Klartext redet, will nur eines: Das Beste --> Geld !

Also, macht keine Pferde scheu.

Dies rät der Asphalthoppler

Themenstarteram 13. April 2018 um 6:43

Hallo Asphalthoppler,

leider ist Dein 1. absolut falsch. Die Marktpreise von Privat für meinen ehemaligen 435d in dieser Ausstattung (es gibt aber keinen in dieser Ausstattung, da er nahzue "voll" war, also wirklich voll weil von mir selbst bestellt und auch noch mit AHK) liegen bei ca. 30 TEUR. D. h. das hätte ich realistisch auch erzielen können. Lass es von mir aus 29 TEUR sein. Nach Verkauf des Unfallwagens habe ich mit der Versicherunsentschdigung 26,5 TEUR erhalten. D. h. ich habe einen tatsächlichen Schaden von mindestens 2,5 TEUR. Kaufe ich von einem Händler zahle ich mindestens 31 TEUR! Und da ist auch nicht zwangsläufig die Mwst ausweisbar. Mein Schaden läge dann also bei rund 4,5 TEUR. Den Plan zum Kauf des Hyundai Kona EV habe ich seit Anfang des Jahres. Jetzt muss ich mit einem ollen Golf durch die Gegend gondeln statt in meinem Taum-435d umher zu fahren bis ich den Kona in Empfang nehmen kann. Wenn es perfekt liefe, habe ich den Kona im Sommer, wenn es doof läuft bekomme ich den Erst in 2019. Trotzdem war für mich die Entscheidung klar, den BMW jetzt abzustoßen. Denn ich hätte ihn als Unfallwagen schwerer verkaufen können.

Wenn ich jetzt noch bedenke, dass ich absolut nicht für diesen Unfall kann und nur Ärger und Scherereien habe, dann fühle ich mich als "Unfallopfer" von der Versicherungswirtschaft gefi**kt!

Ich hoffe es ist klar geworden, "warum hier jemand noch Mwst" haben will. Und wer macht hier die Pferde scheu? Hier wurden mir von hilfsbereiten Forenmitgliedern Tipps gegeben, wie ich meinen finanziellen Schaden mindern kann. Und dafür bin ich dankbar.

Was steht eigentlich im Gutachten zur Umsatzsteuer beim Wiederbeschaffungswert?

Zitat:

@mikenr1 schrieb am 13. April 2018 um 08:43:30 Uhr:

Wenn ich jetzt noch bedenke, dass ich absolut nicht für diesen Unfall kann und nur Ärger und Scherereien habe, dann fühle ich mich als "Unfallopfer" von der Versicherungswirtschaft gefi**kt!

Ich hoffe es ist klar geworden, "warum hier jemand noch Mwst" haben will. Und wer macht hier die Pferde scheu? Hier wurden mir von hilfsbereiten Forenmitgliedern Tipps gegeben, wie ich meinen finanziellen Schaden mindern kann. Und dafür bin ich dankbar.

Anstatt rummzulammentieren koenntest du einfach auf die Posts eingehen, die erklaeren wie du deine Mwst doch noch bekommen kannst. Diese Rummgeheulerei einfach abstellen und die Energie und Zeit in eine Loesung investieren. Es wurde alles gesagt.

Und ich stehe 100% dahinter, dass bei einer fiktiven Abrechnung keine Steuer ausgezahlt wird. Warum auch? Die Versicherung bezahlt den Ersatz. Wenn du keinen Ersatz holst, dann bitte nicht beschweren.

Du kannst bei der Bestellung von deinem neuen Auto einfach die Rechnung zur Versicherung schicken und die erstatten dir nachtraeglich die Mwst. Junge Junge, bist du noch 13?

Der § 249 II S.2 BGB ist eigentlich eine Frechheit und anscheinend Ergebnis vom Einfluss der Versichererlobby auf den Gesetzgeber.

Dennoch musst du damit umgehen, dass nur der Nettobetrag erstattet wird. Wenn du jetzt kein Geld für ein gleichwertiges, neues Auto hättest, würdest du in die Röhre schauen. Da du aber ein neues Auto kaufen willst, bekommst du die Erstattung eben etwas später, nämlich wenn du den Kona kaufst. Bei Leasing ist es etwas komplizierter, da musst du den USt-Anteil der Raten geltend machen.

Sprich mit deinem Anwalt, der sollte das wissen.

wie war das noch mal, Recht haben und Recht bekommen ?

Manchmal muss man sich echt an den Kopf fassen und ganz schwer beherrschen ..

Den Golf brauchst du nicht als Ersatzbeschaffung angeben. Deine Schadensersatzansprüche verjähren zum Ende 2021. Kauf dir den Wagen und wenn die Rechnung nächstes Jahr vorliegt einfach bei der Versicherung einreichen. Nutzungsausfallentschädigung kann man nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen aber doch die MwSt., die leider nach der aktuellen Rechtslage gekürzt wird.

Themenstarteram 14. April 2018 um 4:38

Zitat:

@Sammens schrieb am 14. April 2018 um 06:14:26 Uhr:

Den Golf brauchst du nicht als Ersatzbeschaffung angeben. Deine Schadensersatzansprüche verjähren zum Ende 2021. Kauf dir den Wagen und wenn die Rechnung nächstes Jahr vorliegt einfach bei der Versicherung einreichen. Nutzungsausfallentschädigung kann man nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen aber doch die MwSt., die leider nach der aktuellen Rechtslage gekürzt wird.

Danke für die Info Sammens. Und Danke dafür, dass Du nicht beleidigend wirst wie andere Forenmitglieder. Daumen hoch :)

Zitat:

@mikenr1 schrieb am 13. April 2018 um 08:43:30 Uhr:

 

Ich hoffe es ist klar geworden, "warum hier jemand noch Mwst" haben will. Und wer macht hier die Pferde scheu? Hier wurden mir von hilfsbereiten Forenmitgliedern Tipps gegeben, wie ich meinen finanziellen Schaden mindern kann. Und dafür bin ich dankbar.

Hallo,

genaus so soll es ja in diesem Forum auch sein. Nein, ich wollte Dir keineswegs unterstellen, dass Du Panik, Hektik oder sonstwas verbreiten würdest. Bestimmt nicht. Sollte dieser Eindruck bei Dir entstanden sein, bitte ich Dich um Verzeihung!

Vielmehr wollte ich damit zum Ausdruck bringen, dass weder ein Wechsel des Anwaltes, noch die Hinzuziehung irgendeines Fernsehformates, noch eine Klage Dein Anliegen verbessern werde. Wahrscheinlich eher ganz im Gegenteil.

Hättest Du allerdings vor Veräußerung Deines Fahrzeuges und vor der Entscheidung über das weitere Prozedere im Umgang mit dem Unfallfahrzeug hier nachgefragt, dann wäre sicherlich Dir auch finanziell besser geholfen.

So können wir nur die Auswirkungen der uns vorliegenden Fakten benennen.

Ein schönes Wochenende wünscht der Asphalthoppler

Themenstarteram 14. April 2018 um 12:17

Oh, da fühlt sich wohl jemand angesprochen. Erst unverschämter Tonfall, dann unverschämter Sarkasmus. Ich hoffe mal im echten Leben weist Du, wie man sich gegenüber anderen Menschen verhält. Naja, das Internet machts möglich *kopfschüttel*

Themenstarteram 19. April 2018 um 20:03

Kleines Update: War beim Anwalt und der hat die Aussage bestätigt, dass ich die Mehrwertsteuer auch später noch geltend machen kann. Auch meinte er, dass ich den Übergangswagen ruhig angeben kann, um den Nutzungsausfall zu erhalten.

Außerdem ist im Gutachten klar dargelegt, dass das Fahrzeug am Markt in der Regel differenzbesteuert angeboten wird. D. h. es werden lediglich 2 Prozent vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, da ein Händler beim Ankauf von Privat nur für seine Spanne Mehrwertsteuer abführen muss. Also war der Abzug der Mehrwertsteuer nicht korrekt von der gegnerischen Versicherung. Bei einem Widerbeschaffungswert von 31.500 Euro hätten sie also nur ca. 600 Euro abziehen dürfen und nicht ca. 5000. Ich bin also guter Hoffnung, dass ich doch noch an mein Geld komme :cool:

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