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Unverschuldeter Unfall, Gegner ist bei der HUK -> Anwalt einschalten?

Themenstarteram 9. November 2007 um 7:24

Hallo zusammen,

ich hatte gestern einen Unfall der einen absoluten Totalschaden meines Autos zur Folge hatte, Personenschäden gab es keine. Die Schuld liegt beim Gegner, und der ist, genauso wie ich, bei der HUK.

Jetzt haben mir schon viele Leute dazu geraten, bei HUK prinzipiell sofort nen Anwalt einzuschalten, ansonsten lauf ich Gefahr, dass ich weniger bekomm, als mir zusteht, aber es dann evtl. zu spät ist, und für die Restsummen, die noch fehlen, kein Anwalt nen Finger krumm macht.

Das Problem ist, dass ich keine Rechtsschutz habe. Nun wurde mir gesagt, dass die Anwaltskosten auch die Gegnerische übernehmen muss, andere sagen, dass ich den Anwalt selbst bezahlen muss (wobei dieser wegen dem rel. geringen Streitwert von vllt. insgesamt 5000 € auch nicht sehr teuer werden dürfte).

Bitte hier um Beratung. Was soll ich tun?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 20. Februar 2016 um 13:44:10 Uhr:

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 12. November 2007 um 21:32:31 Uhr:

 

Grundsätzlich Dein Verschulden, da Du unachtsam die Spur gewechselt hast.

Fährt der Hintermann wenig als 130: kein Mithaftung (lassen wir mal die wenns und abers weg).

Fährt er schneller als 130 und wäre der Unfall mit 130 vermieden worden: Mithaftung des Hintermanns.

 

Alles klar soweit?

 

Nicht wirklich! Klick

Ist Dir klar, dass Du gerade einen fast 9 Jahre alten Thread ausgräbst?

2007 galt uneingeschränkt das Urteil des BGH.

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Themenstarteram 11. November 2007 um 17:12

Wie entscheidet sich eigentlich so ne Teilschuld? Ich mein, die Versicherungen können ja wohl kaum da irgendwas auswürfeln, das muss doch sicher dein Freund und Helfer festlegen, oder?

Zitat:

 

Original geschrieben von merendo

Wie entscheidet sich eigentlich so ne Teilschuld? Ich mein, die Versicherungen können ja wohl kaum da irgendwas auswürfeln, das muss doch sicher dein Freund und Helfer festlegen, oder?

 

Der Freund und Helfer legt hier gar nichts fest.

 

Es gibt in unserem Rechtssytem drei Säulen

 

Exekutive = Ausführende Staatgewalt (Poilzei)

Legislative = Gesetzgebene Gewalt (Papa Staat, der macht die Gesetze)

Judikative = Richtergewalt (Entscheidet über Recht und Unrecht)

 

Eine Schuld oder Teilschuld richtet sich nach der Rechstprechnung respektive dem geltenden Recht. Über dessen Anwendung entscheidet in der Regel die Judikative (die Richter). Ein Polizeibeamter kann und darf kein "Recht sprechen", auch wenn er das manchmal gerne möchte ....  

Themenstarteram 11. November 2007 um 19:05

Na, wenns keine Zweifel gibt, wirds doch auch nicht zum Richter kommen, oder???

Zitat:

Original geschrieben von merendo

Na, wenns keine Zweifel gibt, wirds doch auch nicht zum Richter kommen, oder???

 richtig, dann stellt sich diese Frage nicht.

Themenstarteram 11. November 2007 um 19:21

Gut gut, dann vielen Dank für die Hilfe. Wenn sich etwas tut, werde ich hier nochmal posten.

ok. Viel Glück

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

 

Original geschrieben von merendo

Wie entscheidet sich eigentlich so ne Teilschuld? Ich mein, die Versicherungen können ja wohl kaum da irgendwas auswürfeln, das muss doch sicher dein Freund und Helfer festlegen, oder?

 

Der Freund und Helfer legt hier gar nichts fest.

 

 

WIDERSPRECHE ganz stark: Der Freund und Helfer (richtig heißt es: Mein Freund dir werd ich auch noch helfen) [legt] stellt die Verkehrsunfallursachen / Verkehrsverstöße fest. Das ist für die Sachbearbeiter / Schadenregulierer schonmal der erste Anhaltspunkt.

 

Themenstarteram 11. November 2007 um 21:28

Klar, Freund und Helfer schreibt Berichte, die sich Richter dann durchließt. Aber die Versicherungen selbst haben doch da nix zusagen, oder? Die bekommen doch die Zahlen vom Richter und gut?

Aber für Freund und Helfer wars bei meinem Fall wirklich absolut klar, also dürfte es da keine Probs geben, oder?

Hi,

 

mal unabhängig von Deinem Fall:

Mit der Ansicht, dass die Versicherung "da nichts zu sagen hat", liegst Du falsch.

Wie Dellenzähler ganz richtig gesagt hat, bistimmt sich eine Haftungsquote zunächst nach dem geltenden Recht (StVG / StVO) und den hierzu ergangenen Urteilen, soweit sie auf den jeweiligen Fall übertragbar sind.

 

Die Versicherer sind also zunächsteinmal Rechtsanwender, genau wie der Anwalt, der den Fall bearbeitet.

 

Die Aufgabe ist für beide, "vorherzusehen" wie ein Richter den Fall entscheiden würde, wenn er ihn entscheiden müsste. Wenn es tatsächlich zum Prozess kommt, zeigt sich dann, wer seine Arbeit besser gemacht hat.

 

Aus diesem Grund sind in den Schadenabteilungen auch sehr viele Juristen angestellt. Aber auch die Versicherungskaufleute und Fachwirte sind gut geschult und spezialsiert.

 

Die können also alle eine Haftungsquote festlegen. Das ist ihr Job. Sie benötigen dazu die Aussagen der Beteiligten, eventuell Zeugen und natürlich ganz besonders die Polizeiberichte, denn diese enthalten in der Regel die Fakten, auf die es ankommt und sind frei von  Eigeninteressen ("Ich war´s nicht!").

Dass es da zu Meinungsverschiedenheiten kommt (Schuld will ja kaum jemand gewesen sein), liegt allerdings auch auf der Hand.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Was ne Seltsame Argumentation deinerseits ...

1.) Bei einem Schaden von 1000 Euro ... schalte ich KEINEN Anwalt ein. Ob Ich bei dem Schaden nun 1000 Euro, 1050 Euro oder nur 900

Euro erhalte ... ist völlig belanglos. In dem Bereich reicht das richtige Ausfüllen der Schadensanträge völlig aus.

so eine Aussage kann nur von einem Porsche-Fahrer kommen, für manche Leute sind 100,00 EUR richtig viel Geld. vor allem , wenn Sie diesen Anteil an einer Reparaturrechnung selber zahlen müssen und den Unfall gar nicht verschuldet haben. Im Übrigen gibt es keine "Schadensanträge"; es wird kein Schadensersatz beantragt, sondern ein gesetzlicher Anspruch gefordert, den die Versicherung dann in der vollen Höhe zu bezahlen hat. Diskussionen hierüber gibt es nur deshalb, weil viele Leute meinen, alles selbst zu können und gar nicht merken, wie sie besch .... werden. Würde sich jeder mit Hilfe eines Fachmanns (SV/RA) darum kümmern, dass er alles bekommt, was ihm zusteht, stünde das Schadensmanagement der Versicherer bald vor dem Aus. Das lebt nämlich nur davon, dass die SV/RA aus der Unfallregulierung herausgehalten werden und der Kunde so in aller Ruhe über´s Ohr gehauen werden kann (siehe den Thread, wo wir kürzlich über die "Auftragsstreicher" debattiert haben).

 

Zitat:

Original geschrieben von DjLaWienen

 

Zitat:

WIDERSPRECHE ganz stark: Der Freund und Helfer (richtig heißt es: Mein Freund dir werd ich auch noch helfen) [legt] stellt die Verkehrsunfallursachen / Verkehrsverstöße fest. Das ist für die Sachbearbeiter / Schadenregulierer schonmal der erste Anhaltspunkt.

 

Verkehrsunfallursachen legen Fachleuchte fest. In der Regel sind das KFZ-Sachverständige für die Unfallrekonstruktion. Polizeibeamte machen lediglich eine Unfallaufnahme zur Beweissicherung und können Verkehrsverstöße ahnden, soweit Sie denn von den Parteien zugegeben werden. Daher spricht man von 01 und 02 bei der  Unfallaufnahme. 01= Unfallverursacher  02= Geschädigter. Auf gar keinen Fall legt die Polizei hier eine Teilschuld irgend eines Beteiligten fest.

 

Widerspruch hiermit abgelehnt ;)

 

@ bernhard70

 

was sgat der Jurist dazu, stimmt es oder habe ich Recht?:);)

vollkommen richtig, Dellenzaehler; die Polizei gibt lediglich einen Anhaltspunkt für die Verschuldensfrage, mehr aber auch nicht.

Was Hafi545 schrieb, war aber auch nicht schlecht.

Hallo

Ich hätte an der Stelle auch mal eine Frage zur Teilschuld, was hier evtl auch von belang sein könnte.

Ich habe mal gehört, dass wenn man auf der Autobahn schneller als die aktuelle Richtgeschwindigkeit (meisst 130kmh) unterwegs ist, immer eine Teilschuld bekommt.

Ist das wahr? Und wenn ja, wie wird das angesetzt? Alle 1kmh über Richt = 1% teilschuld oder was? :)

Blödes Beispiel:

Wie is dass, wenn ich mit 160 gemächlich dahinzuckel und grad ne Kolonne von 8 Lastern überhol und mir von hinten ein Porsche mit 250 ins Heck knallt... hab ich dann auch ne Teilschuld?

Danke für die Infos,

grüssle,

Quicks

Zitat:

Original geschrieben von Quicks

 

Blödes Beispiel:

Wie is dass, wenn ich mit 160 gemächlich dahinzuckel und grad ne Kolonne von 8 Lastern überhol und mir von hinten ein Porsche mit 250 ins Heck knallt... hab ich dann auch ne Teilschuld?

 

 

Na, die Frage kannst du dir doch wohl wirklich selber beantworten oder? ;)

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