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unverschuldeter Unfall, fiktive Abrechnung, Gutachten, Kostenvoranschlag etc.

Hallo,
bitte nicht hauen, ich bin sicher nicht der erste mit dem Thema, aber ich war noch nie in einen Unfall verwickelt und habe so ein wenig das Gefühl, dass ich mich etwas dumm anstelle...
Hier die Kurzfassung:

- Unfall Ende Januar, Kotflügel von mir vom Gegner beschädigt (s. Bild). Unfallsituation war etwas undurchsichtig. Auto (seat leon st) ist 3,5 Jahre alt.

- Versicherung der Gegenseite schreibt mir vergangene Woche "Gegen den Hafungsgrund werden keine Einwände erhoben" --> Heißt für mich, die zahlen. Das ganze dauerte so lange, weil der Polizeibericht angefordert wurde und die Versicherung angeblich Unterlagen von mir nicht erhalten hat (obwohl ich sie eigenhändig zur Post gebracht habe...)

- Ich habe einen Kostenvoranschlag (knapp 2000€ brutto) bei der Fachwerkstatt erstellen lassen und diesen nun an die Versicherung weitergeleitet mit der Bitte um eine fiktive Abrechnung, da ich einen guten Lackierer kenne, der das ganze mit etwas weniger Aufwand ganz ordentlich hinbekommt. Dazu habe ich der Verischerung geschrieben, dass ich den Wertverlust einfordere.

Meine Frage:
- War es ein Fehler kein Gutachten erstellen zu lassen? Wird die Versicherung sich in Sachen Wertverlust wahrscheinlich nicht bewegen bzw. ist das überhaupt so üblich, dass man den Wertverlust ohne Gutachten einfordert?
- Falls ich den Schaden fiktiv abrechnen lasse, was kommt dann auch mich zu, falls ich das Auto in den nächsten 6 Monaten veräußern sollte (Darüber hatte ich schon vor dem Unfall nachgedacht)? Habe hier zu etwas gelesen, kann aber die derzeitige Rechtslage nicht wirklich nachvollziehen.

Vielen Dank für eure Hilfe, ist mir wirklich viel wert!

15 Antworten

Ok, ihr hattet natürlich Recht.
Heute bemerke ich auf meinem Konto einen Eingang über 936 Euro (Kostenvoranschlag war ca 1600€ netto). Laut der Versicherung wurde ein Schreiben mit der Abrechnung am 12.04 abgeschickt (habe aber noch nichts bekommen).
Die Sachbearbeiterin ist im Urlaub (habe sie bei vergangenen geschätzt 15 Anrufen nie erreicht).
Werde die Sache jetzt an einen Verkehrsanwalt hier übergeben. Die Haftung liegt bei der Gegenseite bei 100%, der Anwalt müsste dann ja auch von der Gegenseitze bezahlt werden, richtig?
Danke und liebe Grüße

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