Abrechnung auf Basis des Gutachtens oder Reparatur durch Partnerwerkstatt
Soweit ich es verstanden habe, muss der Versicherer beides anbieten:
- Abrechnung auf Basis des Gutachtens (netto)
- Reparatur durch Partnerwerkstatt (brutto)
Wenn ich mich nun für die Abrechnung auf Basis des Gutachtens entscheide, ist das gleichbedeutend damit, dass der Schaden nicht repariert wird?
Das Fahrzeug ist nach wie vor uneingeschränkt fahrtauglich.
Ich würde den Schaden zwar schon reparieren lassen, aber es handelt sich um zwei unterschiedliche "Baustellen", wobei bei einer dieser Baustellen tunlichst der Betrieb Hand anlegen sollte, welcher erwiesenermaßen über die entsprechende Expertise verfügt. Bei der Inanspruchnahme dieser Werkstatt sind leider auch lange Wartezeiten auf einen freien Termin gekoppelt.
Ist es in irgendeiner Form verwerflich oder gar für meinen Versicherungsvertrag schädlich, wenn ich jetzt den veranschlagten Betrag annehme? Vermerkt dann die Versicherung bei mir als Kunden einen Makel. Oder gar beim Fahrzeug, in Form von einer Wertminderung wegen eines unreparierten Schadens?
Oder sieht die Versicherung das in solchen Fällen eher sportlich und sagt sich: "Unsere Werkstätten rechnen in jedem Fall den vollen Kalkulationspreis ab. Soll der Kunde doch mit dem Geld machen, was der will, die 19 % Mehrwertsteuer haben wir uns in jedem Fall gespart."
15 Antworten
Schadenfotos wären sinnvoll und ein paar Angaben zur Entstehung der beiden Schäden.
Zitat:
@Caligari schrieb am 13. Juli 2023 um 10:44:45 Uhr:
1.
Wenn ich mich nun für die Abrechnung auf Basis des Gutachtens entscheide, ist das gleichbedeutend damit, dass der Schaden nicht repariert wird?2.
Ist es in irgendeiner Form verwerflich oder gar für meinen Versicherungsvertrag schädlich, wenn ich jetzt den veranschlagten Betrag annehme?3.
Vermerkt dann die Versicherung bei mir als Kunden einen Makel. Oder gar beim Fahrzeug, in Form von einer Wertminderung wegen eines unreparierten Schadens?4.
Oder sieht die Versicherung das in solchen Fällen eher sportlich und sagt sich: "Unsere Werkstätten rechnen in jedem Fall den vollen Kalkulationspreis ab. Soll der Kunde doch mit dem Geld machen, was der will, die 19 % Mehrwertsteuer haben wir uns in jedem Fall gespart."
1. idR ja, natürlich
2. weder das Eine noch das Andere
3. es wird wohl ein Eintrag in die HIS Datenbank erfolgen, natürlich. Solltest Du in der Zeit in der der Unfall nicht nachweislich (und zwar fachgerecht gemäß Gutachten) repariert ist einen erneuten Unfall haben, hat das Einfluss auf den Wert Deines Fahrzeuges - der ja geringer ist mit der Beschädigung
4. 🙂 ... lass mal überlegen ... ich tendiere zu Nein
Schadenfotos und Angaben zur Entstehung der Schäden sind für die Beantwortung der Fragen belanglos.
Lieber @Caligari , du hast dir deine Frage letztlich bereits im letzten Satz selbst beantwortet. Bei der fiktiven Abrechnung spart sich die Versicherung die Mehrwertsteuer.
Grundsätzlich ist jeder Schaden für deinen Vertrag schädlich. Du bezahlst dafür letztlich später einen erhöhten Beitrag.
Bei fiktiver Abrechnung ohne Reparaturnachweis wird dein Fahrzeug möglicherweise in die HIS-Datenbank gemeldet. Bei einem weiteren Schaden bekommt jede Versicherung eine Information darüber. So soll vermieden werden, dass Schäden mehrfach abgerechnet werden.
Wie gesagt... Bei einer fiktiven Abrechnung hat die Versicherung die wenigste Arbeit. Je nach Schadenhöhe kannst du aber auch nach einer fiktiven Abrechnung noch reparieren lassen und die Rechnung einreichen.
Es liegt an dir, welchen der beiden Wege du gehen magst.
Schadenfotos und Angaben zur Entstehung der Schäden sind für eine sinnvolle Beantwortung der Fragen sehr wohl von Bedeutung. Ergänzt der Themenspender seine Angaben, so kann im gezielt weitergeholfen werden. Lässt er es und ist stattdessen mit viel Meinung zufrieden, dann fühlt er sich trotzdem gut. Auch in Ordnung. Es muss nicht zu jeder Themenspende das Allwissen des Schadenregulierungsuniversums sinnfrei dahergebetet werden, weil unrichtiges geposetet wird um andere mit der Richtigstellung zu beschäftigen. Es bedarf einiger Angaben im Detail. Gerade bei meheren "Baustellen" und beabsichtigter Teilreparatur von was auch immer. Es ist nichtmal erkennbar, in welcher/n Versicherungssparten sich das bewegt. Aber die Glaskugeln glühen schon ....
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Es wird nicht richtiger, je öfter man es auch predigen mag. Wie die Schäden entstanden sind, ist hier irrelevant. Der TE will nur wissen, ob er durch die fiktive Abrechnung Nachteile zu befürchten hat. Und die Frage hat er sich letztlich im letzten Absatz bereits selbst beantwortet. Der Rest wurde in Beitrag 3 und 4 beantwortet.
Um die Lücke zwischen allgemeiner Frage und konkretem Fall zu schließen, hier ein Beispiel:
Der Gutachter stellt bei leichten Parkrempler fest, dass das gesamte Radhaus links hinten lackiert und der hintere Stoßfänger komplett getauscht werden muss.
Mit den Stundensätzen der Werkstatt der Versicherung (Werkstattbindung) kommt er auf 3.000 € (netto) + MWSt.
a) Ich gehe zu der Werkstatt, die mir die Versicherung vorschlägt und bleibe, was die Kostenübernahme betrifft, außen vor.
==> 1 Kaskoschaden (egal ob mit oder ohne Rabattretter) verballert.
b) Ich nehme die 3.000 € (netto) und gehe damit zu der Werkstatt meines Vertrauens. Diese tauscht den Stoßfänger für 2.400 € (incl. MWSt) aus. Dann gehe ich zum Lackierer meines Vertrauens und der lackiert mir das Radhaus für 500 € (incl. MWSt). Beides sind Fachbetriebe und ich bekomme eine ordentliche Rechnung. Dann habe ich die Reparaturen von denen erledigt bekommen, denen ich vertraue und die ich auch gerne unterstütze. Mit den restlichen 100 € gehen wir zusammen in den Biergarten und versaufen diese sinnlos.
==> 1 Kaskoschaden (egal ob mit oder ohne Rabattretter) verballert.
Man darf mir unterstellen, dass ich den Schaden, den ich in jedem Fall reparieren lassen werde, nicht noch ein zweites Mal bei dieser oder einer anderen Versicherung melde. Die Rechnungen nachträglich einzureichen könnten ja von der Versicherung so interpretiert werden, dass sich der Gutachter vertan hat und ich den Differenzbetrag zurückerstatten soll.
Ich will halt nicht, dass die "alternative" Schadensbehebung durch mich, bei der mein Risiko und mein Aufwand eben durch den Differenz-Mehrbetrag abgegolten werden, "schlimmer" in der Akte verzeichnet wird, als eine Abwicklung über deren Vertragswerkstatt. Und in Fall der Fälle kann ich darlegen, dass der Schaden fachgerecht behoben wurde.
Zitat:
@Caligari schrieb am 13. Juli 2023 um 19:44:43 Uhr:
Ich will halt nicht, dass die "alternative" Schadensbehebung durch mich, bei der mein Risiko und mein Aufwand eben durch den Differenz-Mehrbetrag abgegolten werden, "schlimmer" in der Akte verzeichnet wird, als eine Abwicklung über deren Vertragswerkstatt. Und in Fall der Fälle kann ich darlegen, dass der Schaden fachgerecht behoben wurde.
Ein Schaden ist ein Schaden. Für die Rückstufung ist allein das relevant. Nicht die Schadenhöhe. Die ist maximal für die Schadenquote interessant, ob man als Kunde noch rentabel ist. Wenn die Versicherung also ständig mehr ausgeben muss, als eingenommen wird, dann wird man sich perspektivisch u.U. von dem Kunden trennen. Bei einem Schaden würde ich mir da aber keine Gedanken darüber machen. Und Geld zurückfordern wird da auch keiner.
Hat der TE denn Werkstattbindung?
Oder habe ich das überlesen?
In dem Falle würde bei fiktiver Abrechnung ein erheblicher Abzug erfolgen.
Zitat:
@Caligari schrieb am 13. Juli 2023 um 19:44:43 Uhr:
Um die Lücke zwischen allgemeiner Frage und konkretem Fall zu schließen, hier ein Beispiel:Der Gutachter stellt bei leichten Parkrempler fest, dass das gesamte Radhaus links hinten lackiert und der hintere Stoßfänger komplett getauscht werden muss.
Mit den Stundensätzen der Werkstatt der Versicherung (Werkstattbindung) kommt er auf 3.000 € (netto) + MWSt.
a) Ich gehe zu der Werkstatt, die mir die Versicherung vorschlägt und bleibe, was die Kostenübernahme betrifft, außen vor.
==> 1 Kaskoschaden (egal ob mit oder ohne Rabattretter) verballert.b) Ich nehme die 3.000 € (netto) und gehe damit zu der Werkstatt meines Vertrauens. Diese tauscht den Stoßfänger für 2.400 € (incl. MWSt) aus. Dann gehe ich zum Lackierer meines Vertrauens und der lackiert mir das Radhaus für 500 € (incl. MWSt). Beides sind Fachbetriebe und ich bekomme eine ordentliche Rechnung. Dann habe ich die Reparaturen von denen erledigt bekommen, denen ich vertraue und die ich auch gerne unterstütze. Mit den restlichen 100 € gehen wir zusammen in den Biergarten und versaufen diese sinnlos.
==> 1 Kaskoschaden (egal ob mit oder ohne Rabattretter) verballert.Man darf mir unterstellen, dass ich den Schaden, den ich in jedem Fall reparieren lassen werde, nicht noch ein zweites Mal bei dieser oder einer anderen Versicherung melde. Die Rechnungen nachträglich einzureichen könnten ja von der Versicherung so interpretiert werden, dass sich der Gutachter vertan hat und ich den Differenzbetrag zurückerstatten soll.
Ich will halt nicht, dass die "alternative" Schadensbehebung durch mich, bei der mein Risiko und mein Aufwand eben durch den Differenz-Mehrbetrag abgegolten werden, "schlimmer" in der Akte verzeichnet wird, als eine Abwicklung über deren Vertragswerkstatt. Und in Fall der Fälle kann ich darlegen, dass der Schaden fachgerecht behoben wurde.
Wenn es nur um einen einzigen VK-Schaden geht, dann kannst du das so machen. Das Fahrzeug bekommt einen HIS-Eintrag und du und spätere Käufer haben bei späteren Schäden die üblichen Nachweisprobleme. Beim Zweitschaden wird sicherlich besonders genau hingeschaut. Lässt du es hingegen in der Partnerwerkstatt reparieren, dann gibt es keinen HIS-Eintrag und auch keine Nachweisprobleme und du hast neben der Gewährleistung die Garantie der VK. Das wäre bei diesen Kleinbeträgen der klügere Weg.
Zitat:
@beachi schrieb am 13. Juli 2023 um 19:18:47 Uhr:
Es wird nicht richtiger, je öfter man es auch predigen mag. Wie die Schäden entstanden sind, ist hier irrelevant. Der TE will nur wissen, ob er durch die fiktive Abrechnung Nachteile zu befürchten hat. Und die Frage hat er sich letztlich im letzten Absatz bereits selbst beantwortet. Der Rest wurde in Beitrag 3 und 4 beantwortet.
Wenn du es mir überlassen würdest zu entscheiden, auf welchen Angaben ich eine Antwort geben möchte, wäre das der Sache zuträglich. Ignoriere einfach was du nicht direkt verstehst.
Zitat:
@germania47 schrieb am 13. Juli 2023 um 20:14:53 Uhr:
Hat der TE denn Werkstattbindung?Oder habe ich das überlesen?
Ja, hat er.
Zitat:
@germania47 schrieb am 13. Juli 2023 um 20:14:53 Uhr:
In dem Falle würde bei fiktiver Abrechnung ein erheblicher Abzug erfolgen.
Und genau so ist es eben in meinem Fall nicht. Die Frage, die die Versicherung stellt, lautet, ob ich eine Abrechnung auf Basis der Kalkulation wünsche, oder eine Partnerwerkstatt die Reparatur vornehmen soll?
In der Kalkulation ist der Gesamtbetrag (deutlich betont) als "ohne MwSt." und "mit 19% MwSt." ausgewiesen. Ich bin davon ausgegangen, dass dies aufgrund der geänderten Gesetzeslage so deutlich ausgegeben wird, damit in beiden Fällen ein belastbarer Wert vorliegt.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der Versicherer seine "Partnerwerkstätten" schon so weit im Griff hat, dass die vom Gutachter festgestellten Kosten nicht überschritten werden. Auf der anderen Seite kann ich mir auch vorstellen, dass die Vertragswerkstatt (in Abwesenheit von Versicherungsgeber und Gutachter) so viel abrechnen wird, wie es geht.
Soweit ich es verstanden habe, sind es vor allem die Stundensätze, die den Unterschied bei einer Kalkulation ohne Werkstattbindung im Vergleich zu mit Werkstattbindung ausmachen. Soweit ich es in Erinnerung habe, liegen die Lohnkosten bei der Werkstattbindung bei 75 % gegenüber der Herstellerwerkstatt.
Es ist also richtig, dass die Kalkulation mit Werten ohne Werkstattbindung höher ausgefallen wäre und somit auch die Fiktivkosten höher lägen. Allerdings müsste man da natürlich auch wieder die geringeren Versicherungsprämien gegenrechnen, weswegen ich diesen Vergleich nicht ziehen würde.
Zitat:
@Caligari schrieb am 13. Juli 2023 um 20:34:15 Uhr:
Auf der anderen Seite kann ich mir auch vorstellen, dass die Vertragswerkstatt (in Abwesenheit von Versicherungsgeber und Gutachter) so viel abrechnen wird, wie es geht.
Da ist durchaus was dran. Erlebt man häufig. Gerade selbst wieder einen Fall, wo die Werkstatt 10k aufschreibt und der SV auf 5k kommt, weil einfach nur Mist von der Werkstatt aufgeschrieben wurde..
Ignorieren ginge auch technisch ...
Die Versicherung teilt Folgendes mit:
- Fiktive Zahlungen sind ohne MWSt.
- Wenn ein gleichartiger Schaden entsteht, muss der Versicherungsnehmer die Reparatur des gegenständlichen Schadens nachweisen.
- Die Reparaturkosten werden zunächst fiktiv abgerechnet.
- Wenn der Versicherungsnehmer reparieren lässt, dann verrechnet die Versicherung die fiktive Zahlung mit den tatsächlichen Reparaturkosten.
- Der Versicherungsnehmer soll daher von einer Rücküberweisung absehen.
- Wenn der Versicherungsnehmer Rechnungen mit ausgewiesener MWSt vorlegt, dann wird die Versicherung die ausgewiesene MWSt an den Versicherungsnehmer auszahlen, sofern dieser nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
- Plant der Versicherungsnehmer eine Reparatur, dann soll er den Versicherungsgeber kontaktieren, damit dieser ihm eine Partnerwerkstatt nennen kann.
- Lässt der Versicherungsnehmer die Reparatur nicht in einer Partnerwerkstatt durchführen, so kann es sein, dass der Versicherungsgeber nur einen Teil der Reparatur ersetzt.
- Der Versicherungsgeber meldet Kennzeichen, FIN, Meldegrund mit Kategorie der Schadenhöhe und, dass dieser fiktiv abgerechnet wurde, an die informa HIS GmbH zur Unterstützung der Sachverhaltsaufklärung bei Versicherungsfällen, Rückgriff auf frühere Schadenfälle und Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch an die beteiligten Versicherungsunternehmen. Versicherungsunternehmen können dann diese Daten abfragen, wenn für das gegenständliche Fahrzeug wieder ein Schaden geltend gemacht werden soll.
Für mich ist das eine Menge "um den heißen Brei" reden und den großen Elefanten im Raum zu ignorieren.
Das Schlupfloch, "Ich lasse den Schaden sehr wohl reparieren, nur eben nicht bei einer eurer Partnerwerkstätten.", ist nach meiner Lesart im Punk 2 zu finden. Ob ich dann, irgendwann einmal, rückwirkend zum Ausgleich des sich ggf. ergebenden Überschusses aus fiktiver Abrechnungssumme und nachträglich nachgewiesenem Reparaturaufwand (dann mit MWSt) rückerstatten muss, ist mir noch nicht ganz klar. Sollte es zwischenzeitlich zu einem Wechsel des Versicherungsunternehmens kommen, kann man meines Erachtens eine Rückerstattung vom Versicherungsnehmer an den Versicherungsgeber ausschließen.