Unverschuldeter Auffahrunfall,wie läufts ab?
Hi!
Würde gerne mal eure Meinung lesen, bzw. eure Erfahrungen hören, um zu wissen was mich erwartet und wie die weitere Vorgehensweise ist.
Zum Unfall:
2-Spurige Strasse, ich fahr von der linken auf die rechte Spur, der Hintermann folgt mir, vor mir wird gebremst, ich bremse,stehe und der Hintere kracht fast ungebremst noch leicht auf der linken Spur stehend auf mich drauf und schiebt mich in den Vordermann.
Soweit so gut. Ausser Kopf und NAckenschmerzen nix passiert. Sein Auto Kernschrott und bei mir der Kofferraum eingedrückt,Stossstange platt sowie Motorhaube und Frontschürze vorne defekt.
Natürlich habe ich sofort nen Termin beim Anwalt gemacht und die gegnerische Versicherung (welche sich bei mir meldete, um mir eine Werkstatt zu empfehlen) darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich nen eigenen Gutachter und ne RA einschalte. Der Unfallverursacher hat auch diese 35.-€bezahlt und der Poliziei erklärt, er habe zu spät reagiert, bzw. nicht gesehen, dass vor ihm gebremst wurde.
Soweit so gut, bin mit dem Auto abgerauscht, da Fahrzeug noch fahrbereit und keine Gefahr für den Verkehr.
Heute schonmal beim Gutachter gewesen, der sogleich sagte der Wagen müsse demontiert werden um den genauen Umfang des Schadens zu erkennen. Termin Donnerstag Nachmittag.
Morgen (Mittwoch) gehts zum Anwalt, mit dem ich natürlich weiter Schritte Absprechen werde.
Trotzdem hätte ich da vorab einige Fragen, vll. könnt ihr mir ja helfen.
Bin gestern auch direkt zum Arzt, leichter Schwindel sowie Kopfschmerzen. Au bis zum 14.05.2012....
Ist dies irgendwie relevant von wegen Schmerzensgeld oder so?
Der Wagen ist fahrbereit, es wird aber so sein, dass durch die Demontage der Teile der Wagen nicht mehr fahren kann, da Motorhaube und Kofferraum nicht mehr schliessen werden.
Wie sieht das aus, ab wann steht mir ein Ersatzwagen zu,bzw. Ausfallgeld?
Der Gutachter meinte, es könnte sich wahrscheinlich um einen Totalschaden handeln.....
Welcher Wert wird da zu Rate gezogen?
Händler Einkaufswerte oder Reelle Preise am Markt in und um Dortmund?
Ich weiss, vieles wird mir hoffentlich mein Anwalt morgen mitteilen können, aber vielleicht könnt ihr mir ja schoneinmal Hinweise geben.
Werde natürlich das Forum gerne auf dem laufenden halten.
Beste Antwort im Thema
nimm es mir bitte nicht übel, das meine antwort für dich nicht hilfreich sein wird - aber das sind alles fragen, welche du bitte deinem anwalt stellst. der wird von der gegnerischen versicherung (hoffentlich) bezahlt, also kann er auch was dafür tun.
wenn du mit solchen fragen hier aufschlägst, dann hättest du keinen anwalt gebraucht.
viel glück und denk mal drüber nach. mfg
30 Antworten
Deine Aussage: Du verkaufst die Kiste. Also, wenn die Versicherung anhand von deinem Gutachten reguliert, (wir gehen jetzt davon mal aus):
1.Was müsste mir die Versicherung anhand dieser Daten theoretisch auszahlen?
WBW ohne Steuer minus RW (brutto weiss nicht was der SV meint, denke mal Du bist privat und kein Selbstständiger) plus 14 Tage Wiederbeschaffung.
Sollte beim Neukauf Steuer anfallen dann bekommst Du sie nachträglich, klar max nur bis 12900 € Kaufwert.
2.wenn ich mir ein KFZ für ca. 5000.-€ kaufe, was dürfte mir die Versicherung noch abziehen?
Nicht abziehen, als Privatmann steht Dir keine Mwst zu. Also wenn bei 5000 € Steuer anfällt bekommst Du sie nachträglich, nicht für Dich sondern für den Händler.
3. Wie lange zahlen die Ausfallgeld? Vor allem, wenn der Vorgang sich noch weiter hinzieht, denn ich brauche das Geld der Versicherung, um mir ein neues Auto leisten zu können?
Siehe Punkt 1. Ob Du das Geld brauchst ist der Versicherung erstmal egal.
Alle Angaben natürlich ohne Gewähr
Aber auch wie schon geschrieben: Bitte Anwalt fragen für genaue Details.
hey, zwischenzeitlich hat winne ja schon einiges geschrieben, was soweit auch zutrifft.
noch eine anmerkung, wenn du dir für 5.000 euro ein auto kauft, wo keine steuer ausgewiesen ist, dann bekommst du auch keine steuer nachgezahlt.
ausfallgeld gibt es prinzipiell für die zeit der im gutachten angegebenen wiederbeschaffungsdauer + ggf. die zeit vom unfalltag bis zum tag, an welchem das gutachten dir vorliegt. in deinem fall könnte man hier vielleicht noch 2 tage überlegungszeit berücksichtigen, da ja auch eine reparatur innerhalb der opfergrenze möglich ist.
fakt ist aber auch, die versicherung zahlt das ausfallgeld nicht bis ins unendliche. du hast eine schadenminderungspflicht. das heißt, du musst dich schnellstmöglich entscheiden, was du machst du dann auch handeln, d.h. dein auto zum angegebenen restwert veräußern und dich um ein neues fahrzeug bemühen. wenn du nicht über genügend flüssige mittel verfügst, müsstest du dir welches ausleihen oder einen kurzfristigen kredit nehmen. die versicherung würde nach einer angemessenen frist zur prüfung dann auch die kreditkosten tragen.
kurzum, ich halte 20-25 tage ausfallgeld für akzeptabel und nachvollziehbar. ob der sachbearbeiter der versicherung das genauso sieht, steht auf nem anderen blatt.
btw.. die sache wegen der beantwortung der anderen fragen.. dort wird dann sicherlich nicht erwähnt, das ein anwalt eingeschaltet ist. mir stößt sowas selbst immer übel auf, wenn die leute bei mir anrufen, obwohl sie von nem anwalt vertreten werden. da gibts dann eben keine auskunft 🙂
so und jetzt genießt noch das schöne wetter.. mfg
Danke euch, für eure Meinungen,Anregungen und Erläuterungen. So kann ich erstmal damit arbeiten.
Zum Thema Schadensminderungspflicht:
Sehe ich ein, verstehe ich und will es ja genauso machen.
Seit dem Gutachten steht fest, das Auto wird abgestoßen. Der Wagen ist auch bereits abgemeldet und nächste Woche würde ich wohl auch noch ohne Auto zurecht kommen.Aber was ist danach?
Mein Anwalt hat der Versicherung ne Frist bis zum 30.05. gesetzt.
Was ist denn, wenn die bis dahin nicht zahlen, bzw. mir nicht bestätigen,was gezahlt wird oder ob überhaupt bezahlt wird?
Muss ich also nach ca. 14-20 Tagen ein Darlehen aufnehmen, oder mir Geld leihen um meiner Schadensminderungspflicht nachzukommen und mir ein neues Auto zu kaufen?
Was ist denn, wenn man keine Bonität besitzt (ist bei mir zwar nicht der Fall) und die Bank gibt einem kein Geld, bzw. ich kenne keinen Kredit für 4-8 Wochen.
Zumal wir reden hier über 12900.-€.......
Zur Zeit sitze ich und gucke, kann aber nix machen, weil keine Kohle da ist.
Den Schrotthaufen kann cih auch nicht verkaufen, weil die Versicherung evtl. noch ein Auge drauf werfen will......
Hätte mir das nicht soooooo schwer vorgestellt.
Du schreibst:
RW 4100
ich mir ein KFZ für ca. 5000.-€ kaufe
Haste doch Geld, die 900 die fehelen gehste singen🙂
Der Wagen ist auch bereits abgemeldet
Den Schrotthaufen kann cih auch nicht verkaufen, weil die Versicherung evtl. noch ein Auge drauf werfen will......
Sag mir nicht das hat Dir Dein Anwalt gesagt. Du hast ein Gutachten und da steht der RW und der RW Aufkäufer. Also, solang die VS nicht von ihrem "Recht" gebrauch macht, nachzubesichtigen, kannst Du die Kiste sofort verkaufen.
Hätte mir das nicht soooooo schwer vorgestellt.
Ist es auch nicht, denke aber das Ihr (Du und dein Anwalt kommunikationsprobleme habt.
Zauberformel ist immer : redet miteinander.
Ähnliche Themen
Zitat:
Also, solang die VS nicht von ihrem "Recht" gebrauch macht, nachzubesichtigen
Die gegn. Versicherung hat kein generelles Nachbesichtigungsrecht, um nachzubesichtigen muß sie schon detaliert darlegen aus welchen Gründen das eingereichte Gutachten nicht zur Schadensabrechnung geeignet ist.
Zitat:
Was ist denn, wenn man keine Bonität besitzt (ist bei mir zwar nicht der Fall) und die Bank gibt einem kein Geld, bzw. ich kenne keinen Kredit für 4-8 Wochen.
Das sind dann die besonderen Fälle in denen die Versicherung entsprechend lange einen Mietwagen oder Nutzungsausfall zahlen muß.
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Zitat:
Das sind dann die besonderen Fälle in denen die Versicherung entsprechend lange einen Mietwagen oder Nutzungsausfall zahlen muß.
😁 Wie bei einem Kollegen, 10 Monate 16000DM auf Dispo.
Waren aber selbst schuld da die Schuldfrage eindeutig war und die Schadenshöhe ebenfalls.
@ TE
Hier ging es bisher nur um DEIN Auto ... Aber, DU bist doch deinem Vordermann auch drauf gefahren, oder habe ich das falsch verstanden? Denn, für DEN Schaden kommt DEINE Versicherung auf und das kostet Schadenfreiheitsrabatt den du aber von der gegnerischen Versicherung (also DIE von DEM, der DIR draufgefahren ist) verlangen kannst. Schließlich hast du ja den Schaden!
Denk daran und achte darauf, dass dein Anwalt auch DA tätig ist und das nicht verpennt! Sonst hast du am Ende doppelten Schaden!
Also, mein Anwalt weiss natürlich genau über den Unfall Bescheid und meinte ich hätte nichts zu befürchten, da ich Stand! und den Fuss auf der Bremse hatte! Ich wurde also draufgeschoben und bin nicht draufgefahren. Denke schon, dass das ein Unterschied ist!
So, bislang kam von der gegnerischen Verischerung noch nix, ausser ein Schreiben, dass mein Daten Dem HIS mitgeteilt wurden.....
Nun ja, hab da mal ne andere Frage, die ich am Dienstag mit meinem Anwalt klären möchte:
Hab heute ein Auto gesehen, dass mir gefällt, ich haben möchte und gute 4000€ kosten soll.
Kann ich mir momentan nicht leisten, da kein Geld von der Versicherung gekommen ist.
Kann mein Anwalt erwirken, dass ich innerhalb der nächsten Woche eine Art Vorschuss der Versicherung bekomme?
Müsste das Auto bis Freitag bezahlt haben......
P.S.:
Mein Skoda steht übrigens immer noch in der Werkstatt, so hat die Huk es gewollt, weil sie das Gutachten noch checken möchten.
Mein Anwalt hat die Freigabe des KfZ´s angefragt......
Mein Anwalt hat die Freigabe des KfZ´s angefragt......
nochmal:
Mein Anwalt hat die Freigabe des KfZ´s angefragt......
Wie jetzt, können die Versicherungen schon Autos beschlagnahmen?
dass mein Daten Dem HIS mitgeteilt wurden.....
oh Versicherungsbetrug ... auch nicht schlecht.
Mein Skoda steht übrigens immer noch in der Werkstatt, so hat die Huk es gewollt
Und wenn die HUK will, das Du weniger Geld bekommst als Dir zusteht, akzeptierst Du das auch noch?
Also bis jetzt hat die HUK alles richtig gemacht, um Dir das Gutachten zusammenzukürzen.
Wenn das alles so stimmt (wovon ich ausgehe) würde ich behaupten Dein Anwalt bekommt Provision von der HUK.
Das Angebot des RW Aufkäufers ist jetzt auch schon hinfällig, da die 14 Tage vorbei sind, super.
All Deine Fragen sind schon beantwortet worden, Du musst Dir das natürlich auch mal durchlesen.
Heißt: wenn Dir hier schon Wege von Fachleuten aufgezählt werden, sollte man ernsthaft darüber nachdenken und vieleicht mal den Anwalt in den Allerwertesten treten.
Zitat:
Original geschrieben von winne 25
dass mein Daten Dem HIS mitgeteilt wurden.....
oh Versicherungsbetrug ... auch nicht schlecht.
Die Einmeldung des Fahrzeugs hat nichts mit Betrug zu tun. Sie erfolgt, weil hier ein Totalschaden abgerechnet wurde.
Ich würde mal vermuten, dass der Brief zusammen mit der Abrechnung raus ging.
Also hast Du jetzt den Brief und Dein Geld schlummert über Pfingsten beim Anwalt. Bis der das dann zu Dir geschafft hat, ist auch die kommende Woche vorbei.
Informiert wurdest Du auch hier im Forum besser als dort, habe ich den Eindruck.
Soviel mal wieder zum Thema "Ab zum Anwalt, dann werden der Versicherung Beine gemacht."
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Soviel mal wieder zum Thema "Ab zum Anwal(t)d, dann werden der Versicherung Beine gemacht."
immer die Legasthniecker hier........🙄
duckundwegistgleichderMonacoguckendedelle.......😛
Naja, der Brief kam Samstag an und da erreiche ich meinen Anwalt normal nicht.
Freigabe ist relativ, mein Anwalt meinte da die die Standgebühren zahlen, kann es uns egal sein. So hätten wir keinen Stress, da die das Gutachten prüfen wollen würden und bislang war es mir mit dem Geld auch nicht wichtig, bis ich jetzt halt den Wagen entdeckte.
Laut Gutachten ist das Angebot des Aufkäufers für 4 Wochen verbindlich!
Und ja, auch ich finde, das könnte alles schneller gehen.
Habe aber keinerlei Ahnung,ob der Verluaf bislang so richtig und vom zeitlichen her ok ist, da dies mein erstes Mal ist.
Hab mir immer gedacht, da Deutschland ja alles Bürokratieland ist und auch in den letzten Wochen der ein oder andere Feiertag dazwischen lag, dass das schon eine Weile dauern kann, bis die Korrospondenz zwischen Anwalt, Versicherung und mir durchlaufen ist.
Mein Anwalt ist jahrelanger Anwalt meines Chefs und der ist sehr mit dem zufrieden.
Er meinte auch, er müsse der gegnerischen Versicherung eine angemessene Frist lassen.
Diese Frist läuft jetzt vom 18.05.2012- 31.05.2012
War das etwa schon zu lange?
Das Gutachten dürfte die Versicherung am 16.05.12 bekommen haben.
In meinem jugendlichen Leichtsinn halte ich diesen Zeitraum rechtlich gesehen für angemessen, persönlich finde ich es natürlich ziemlich bescheiden.....
Und ja, ich rede mit meinem Anwalt und Frage wie lange es dauern kann, aber er beruft sich auf die Fristen und das kam und kommt mir bislang plausibel vor.
Bin wohl anscheinend zu naiv....
Nein, bist Du nicht. Es ist völlig richtig, dass die Regulierung eines Unfallschadens gewisse Zeit benötigt. Da haben einfach zu viele Leute ihre Finger im Spiel uind jeder braucht seine Zeit. Und glaub mir, bei keiner Versicherungsgesellschaft sitzen die Mitarbeiter in der Schadenabteilung rum und warten, bis ihnen "endlich ein Anwalt mal Beine macht" und sie die Spielkarten gegen eine Unfallakte eintauschen.
Mein Punkt war nur, dass man hier schön sehen kann, wie sich durch jede weitere Station (Anwald) der Geldfluss verzögert, ohne dass Du etwas davon hast.
In anderen Fällen (unklare Haftung usw.) ist das wieder anders.
Gut, das sehe ich ein und dem stimme ich auch zu.
Ich wollte der Versicherung auch keine Beine machen, sondern nur meine Ansprüche vernünftig und in voller Höhe geltend machen.
Dass ich mir nen eigenen Gutachter nehmen kann, wusste ich z.B. nicht.
Es waren viele Dinge, die es mir sinnvoll erscheinen lassen, nen Anwalt zu nehmen. Zumal bei mir ja auch noch ne Woche AU hinzukam.
Bin ehrlich und muss sagen, ohne Unterstützung wäre ich überfordert gewesen.