Unterschlagenes Fahrzeug gekauft, was tun?

Hallo,

ich habe vor 6 Wochen einen gebrauchten Wohnwagen gekauft mit erheblichen Fehlteilen und Vandalismusschaden. Die Fehlteile waren mir vor dem Kauf bekannt, 2003er Baujahr für knapp 4.500€.
Der Wohnwagen wurde ohne Fahrzeugbrief verkauft (verloren angeblich vom Vorbesitzer meines Verkäufers), jedoch war eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA von 07.2006 vorhanden.
Der Verkäufer hatte den Wohnwagen selbst vor einem Jahr gekauft, wollte den fertig machen, hat es zeitlich nicht geschafft.
Ich habe den Wagen abgeholt. Nach dem Kauf traten noch weitere erhebliche Fehlteile und Mängel auf, die ich dann aber erstmal so hingenommen habe (alle Sitzpolster waren auf einmal verschwunden, im Wohnwagen hat es gebrannt usw.).
Ich habe nun 5 Wochen an dem Wohnwagen gearbeitet, zudem rund nochmal 4.500€ investiert an Neuteilen. Vollabnahme machen lassen, dann zur Zulassungsstelle.
Zulassung ist nicht, da erst der alte Brief aufgeboten werden muß. Dauert 4-6 Wochen. 🙁 Neuerliche Überprüfung über das KBA: Nichts. Alles sauber.
Ich habe dann eine Auskunft über den letzten deutschgen Halter bekommen, den Kontakt. Er hat den Wohnwagen 2005 bei einem Händler in Zahlung gegeben und den Brief dort natürlich auch abgegeben.
Also habe ich den Händler angerufen, der erzählte mir dies:

Der Brief ist in seinem Besitz. Der Wohnwagen wurde 2005 wie schon einige Male zuvor mit anderen Wohnwagen einem holländischen Händler in Kommission gegeben. Der Händler ging insolvent und hat den Wohnwagen unterschlagen.
Der Wohnwagen galt seitdem als verschollen. Nachforschungen verliefen im Sande. Polizeilich wurde der Verlust nicht erfasst, da eine Unterschlagung angeblich kein Diebstahl sei. Deshalb sei auch der Auszug aus dem KBA sauber.
Der Händler fordert nun die Herausgabe von mir oder eine Zahlung von nochmal 2.000€, die ich nicht mehr habe. Ich habe schließlich schon eine Menge investiert, mir dafür schon Geld geliehen.

Die Frage ist, wie sieht das nun aus?

Er kann ja anscheinend die Herausgabe fordern, laut seiner Anwälte. Das tut er ja auch.

Was passiert mit meinen in den Wohnwagen eingebrachten Teilen und der Arbeitszeit? Wenn ich 4 neue Fenster samt 2 Dachluken und Türe ausbaue, steht der Wohnwagen unter Wasser. Als Beispiel, dazu kommt ein selbstgeautes Schlafzimmer, angefertigte neue Sitzpolster und und und.

Rückabwicklung beim Verkäufer zunächst schliesse ich aus, der sah nicht nach Geld aus. Ich glaube kaum, daß da noch was zu holen ist.

Mir liegt eine Kopie eines Kaufvertrages vor (habe ich dabei erhalten). Der holländische Händler hat den Wohnwagen in Holland 1x verkauft an einen weiteren Holländer (mein Verkäufer hat angeblich dann wiederum von einem Holländer gekauft).

Das heißt doch eigentlich, daß das Fahrzeug einmal ordentlich ausgeführt wurde, oder nicht? Ändert sich dadurch etwas?

Verkauft in Holland wurde am 19.03.2005 (möglicherweise ein Schreibfehler, dort steht aber handschriftlich 2005), wohl dann als Standwohnwagen und ohne Zulassung. Denn endgültig abgemeldet wurde der laut KBA Auszug in Deutschland im März 06.
Erste KBA Anfrage, liegt mir vor, vom 28.07.2006. Ohne Befund.

Was kann ich tun?

Wer weiß Rat?

Wie wird sowas rückabgewickelt, wo kann ich Geld fordern?

Ich möchte den Wohnwagen eigentlich behalten, kann aber die 2.000€ nicht aufbringen. Das weiß auch der Händler, wir hatten uns heute Mittag darauf geeinigt, daß ich meine Arbeitskraft gegen Ende des Jahres bei ihm im Betrieb einbringe zu einem Gegenwert von 2.000€ (ich bin vom Fach), da ich dann wegen eigener Selbstständigkeit Zeit habe und dafür dann den Brief erhalte.
Jedoch erhielt ich eben einen Anruf von seiner Vertretung (er ist nach unserem Telefonat auf Geschäftsreise gegangen bis kommenden Montag), daß der Brief nach Besprechung mit den Anwälten nur gegen 2.000€ bar ausgegeben wird.

Den Verkäufer des Wohnwagens habe ich eben per mail in Kenntnis gesetzt, ich konnte ihn nicht telefonisch erreichen.

Ich brauche geschäftlich den Wohnwagen und bin von dem abhängig, muß am Dienstag mit dem auf größere Geschäftsfahrt.

Für jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Thoreeroht

35 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Thoreeroht


bisher ist nichts mehr passiert. Der Händler hat keine Herausgabeklage eingereicht, zumindest ist weder bei mir noch bei meinem Anwalt etwas angekommen. Es herrscht Funkstille.

Moin,

du hast doch aber inzwischen einen neuen Brief bekommen, oder nicht? Ist es dann noch wichtig den alten Brief zu erhalten?

Aktueller Stand der Dinge:

Die Gegenseite hatte keine Herausgabeklage für den Wohnwagen eingereicht, den Brief aber auch nicht herausgegeben.

Mein Anwalt hatte daher letzte Frist gesetzt bis zum 31.10.2007 zur Herausgabe des Briefes, da ansonsten ohne weitere Ankündigung von uns Herausgabeklage für den Fahrzeugbrief eingereicht werden würde.

Diese Frist wurde kommentarlos verstreichen gelassen.

Mit Schreiben vom 27.11.2007 hat sich der gegnerische Anwalt dann wieder gemeldet und vermerkt, daß in vorbezeichneter Angelegenheit in Kürze eine Besprechung mit seiner Mandantschaft anstehe und dieser dann auf den Vorgang zurückkommen werden.

Schaun wir mal, bisher haben wir keine Klage erhoben.

Gruß

Thore.

Die Verzögerungstaktik haben Autohändler irgendwie im Blut...

Interessante geschichte. So was möge einem erspart bleiben. Nochmals aber die Frage: Du hast einen neuen Brief. Warum bestehst Du auf der Herausgabe des alten Briefs????

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von CaraVectraner


Warum bestehst Du auf der Herausgabe des alten Briefs????

Der Grund dürfte doch klar sein: Um zu verhindern, daß noch mehr Schindluder mit dem Dokument getrieben wird.

schau hier mal

www.frag-einen-anwalt.de

Deine Antwort
Ähnliche Themen