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Unterschiedliches Profil erlaubt??

Also ich habe jetzt hier winter reifen 2 x mal die das gleiche profil haben und dann noch mal 2 mit unterschidlichen. ich wollte nun die mit dem gleichen profil vorne hin machen. und die mit dem unterschiedlichem hinten hin. ist das erlaubt????

29 Antworten

@suzi:

Wo hab ich denn geschrieben, dass es nicht erlaubt sei, im Winter mit Sommer-Reifen zu fahren? *such*

Aber auch wenn es NOCH keine gesetzlich geregelte Verpflichtung zu allgemeinen Nutzung von Winterreifen während der "kalten Jahreszeit" (Juchhu! 🙄 Sehr genaue Definition.) gibt, so gibt es aber doch immer noch die "grobe Fahrlässigkeit".

Ich vermute mal, dass sich die Versicherungen im Schadensfalle genau darauf berufen werden.

Gruß

Die Frage der "Winterreifen-Pflicht" wird doch an anderer Stelle schon heiß genug diskutiert:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Lasst uns doch hier bei der Frage der unterschiedlichen Profile bleiben.

Die Folgen des unterschiedlichen Profiles wurden hier schon dargelegt.

Für mich bezeichnend ist es, dass mein Reifenhändler sich pardoux weigerte die Reifen so zu montieren. Wenn einem selbst die Sicherheit egal ist bitte schön, aber die anderen Verkehrsteilnehmer können nix dafür.

Und noch was, Versicherungen haben nicht die besseren Anwälte ( oder vllt doch ), aber jeder weiß, dass Sommerreifen ab 7 Grad nicht mehr zu gebrauchen sind und das ist grob fahrlässig, in meinen Augen unterstell ich sogar Vorsatz wenn man damit losfährt und Vorsatz ist ausgeschlossen.

Gott78

Es liegt wohl alles im Ermessen der Gerichte, und genau das ist es was ich nicht richtig finde. Wo ist denn die "grobe Fahrlässigkeit" definiert?
O.K., wenn im Versicherungsvertrag steht, dass der Versicherungsnehmer im Winter Winterreifen zu montieren hat (oder Reifen mit gleichem Profil, um beim Thema zu bleiben), ist der Versicherungsschutz hin, wenn er es nicht tut.
Aus der StVZO kann ich als Nichtjurist jedoch keine Schuld oder Teilschuld aus o.g. Tatbestand herleiten.
Ein PKW, dessen Reifen alle die gleiche Bauart und (eingetragene) Größe sowie die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm haben, entspricht nun mal der StVZO. Eine Mitschuld kann meiner Meinung nach also nur auf beispielsweise Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit hergeleitet werden, nicht jedoch aus den unterschiedlichen Profilen der Reifen.

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Zitat:

Original geschrieben von Gott78


Und noch was, Versicherungen haben nicht die besseren Anwälte ( oder vllt doch ), aber jeder weiß, dass Sommerreifen ab 7 Grad nicht mehr zu gebrauchen sind und das ist grob fahrlässig, in meinen Augen unterstell ich sogar Vorsatz wenn man damit losfährt und Vorsatz ist ausgeschlossen.

 

Ich glaube nicht, dass das jeder weiß.

Gesetz ist was im Gesetz steht, nicht was ADAC, Industrie, Versicherung oder sonstwer EMPFIEHLT.

Ich denke, dass es sich nicht lohnt über Gesetze zu streiten weil diese derart schwammig sind, dass bei 10 Lesern 10 unterschiedliche Meinungen rauskommen. Deshalb entscheidet Richter A auch anders als Richter B. So wie du es darstellst kann es nur eine Meinung geben und die Praxis widerlegt das.

Gott78

Aber ein Richter darf doch nicht einen Gesetzesverstoss ahnden, wenn es keine gesetzliche Regelung gibt!

Zitat:

Original geschrieben von suzi


Aber ein Richter darf doch nicht einen Gesetzesverstoss ahnden, wenn es keine gesetzliche Regelung gibt!

Häh, ich habe doch gesagt jeder liest was anderes raus. Du vertrittst doch die Meinung man darf es, einige Richter schließen sich deiner Meinung an und andere eben nicht.

Gott78

Ausnahmsweise zum Thema 😁 :

Unterschiedliche Reifen (Annahme für die derzeitige Jahreszeit: alles Winterreifen) vorne und hinten (weil die einen abgefahren sind, die anderen noch nicht und es das eine Modell nicht mehr gibt) sind IMHO kein Problem.

Mein Reifenschuster hat mir aber, wie sich ein Reifen durch einen Nagel verabschiedet hat, darauf bestanden, daß auf einer Achse GLEICHE Reifen oben sind (habe ihm Recht gegeben) und mir zwei neue verkauft.

Auch wenn es theoret. erlaubt wäre, würde ich es trotzdem nicht machen.

lg
Dimple

@suzi
Dein Denkfehler liegt darin, dass du das deutsche Rechtssystem nicht verstehst. Was Recht ist, wird nicht alleine durch Gesetz festgelegt, sondern auch durch Rechtsprechung, also Gerichte.
Darüber zu diskutieren bringt NICHTS, denn das ist einfach so.
In Deutschland spielt übrigens im internationalen Vergleich die Rechtsprechung in Hinblick auf die Entwicklung des Rechtes eine wesentlich geringere Rolle als in anderen Ländern, wie z.B. den USA.
Es gibt nicht für allen PillePalle einen eigenen Gesetzestext - damit musst du leben! Ob dir das nun gefällt oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von ytna


@suzi
Dein Denkfehler liegt darin, dass du das deutsche Rechtssystem nicht verstehst. Was Recht ist, wird nicht alleine durch Gesetz festgelegt, sondern auch durch Rechtsprechung, also Gerichte.
Darüber zu diskutieren bringt NICHTS, denn das ist einfach so.
Es gibt nicht für allen PillePalle einen eigenen Gesetzestext - damit musst du leben! Ob dir das nun gefällt oder nicht.

Tja, das ist DEIN Denkfehler. Ich brauche nur einen Anwalt, der nicht den Schwanz einzieht vor einem Richter oder einer Versicherung.

Es ist UNRECHT, jemanden zu verurteilen für etwas das nicht verboten ist. Wenn es am SYstem liegt, dass so etwas geschieht, stimmt was nicht am System. Ich muß NICHT damit leben.

Das an unserem System etwas nicht stimmt sollte auch der letzte in diesem Land schon begriffen haben, oder ?
Die Folgen sind doch jedes Jahr zu spüren.

Gott78

Richtig. Aber um zum Thema zurückzukehren: Nach StVZO ist das Fahren mit unterschiedlichen Profilen nicht verboten.
Nächste Woche haben wir einen Prüfingenieur der DEKRA im Hause, wenn sich die Gelegenheit bietet werde ich ihn zu diesem Thema befragen.

Zitat:

Original geschrieben von suzi


Nächste Woche haben wir einen Prüfingenieur der DEKRA im Hause, wenn sich die Gelegenheit bietet werde ich ihn zu diesem Thema befragen.

Dann berichte doch mal, was der dazu sagt. Das fände ich echt interessant!

Abgesehen von der Frage "erlaubt" oder "nicht erlaubt": Ich finde es absolut verwerflich, so etwas zu tun. Andere Leute kaufen sich Autos mit ABS, achten darauf, dass sich die Reifen immer in einem guten Zustand befinden, lassen rechtzeitig Winterreifen aufziehen. Die Auto-Industrie muss sich mittlerweile mit Crash-Tests mit Fußgänger-Dummys herumschlagen und seit jeher mit Tests des Bremsweges.
Wenn dann einer hier ankommt und sagt "ist mir alles egal, bin zu geizig für ein paar vernünftige Reifen" (ist natürlich jetzt vollkommen überspitzt formuliert und kein Zitat!) finde ich das schlichtweg verwerflich.

Aus mehreren Jahren Berufserfahrung in einer Fachwerkstatt für Reifen, Achsevermessung etc. weiß ich zu berichten, dass es nicht verboten ist, gemischte Profile und/oder Fabrikate auf der gleichen Achse zu fahren.

Die Reifen müssen, wie hier richtig geschrieben wurde, die gleiche Bauart haben.

Ich selbst rate aber in jedem Fall auch zur mindestens achsweisen Montage von identischen Reifen. Identisch heißt nach meinem Verständnis, dass die Reifen vom gleichen Fabrikat sind, es sich um das gleiche Modell handelt und die Reifen auch möglichst das gleiche Alter haben (DOT-Nummer!).

Alles andere ist Pfusch am Kfz und gehört nicht auf die Straße - von einer Übergangslösung nach einer Reifenpanne etc. abgesehen.

Der TÜV-Prüfer, der die Zuteilung der Plakette wegen zulässiger Mischbereifung verweigert, handelt nicht korrekt und sollte aufgeklärt werden. Denn er muss das Fahrzeug nach der StVZO begutachten.

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