Unterschiedliche Reifenbreiten (pro Achse aber gleich)

Sind unterschiedliche Reifenbreiten bezügliche Vorder- und Hinterachse erlaubt?
Pro Achse wären die Reifen identisch.

Konkret: 205/60 R16 (Originalbereifung) und 195/60 R16

Die Tachoabweichung wäre im zulässigen Bereich.

Ich habe das Fahrzeug gewechselt und möchte die bisherigen Zusatzreifen weiterverwenden.

27 Antworten

Aber Auskunft über abweichende Rad-Reifenkombinationen kann vermutlich eher die MFK geben.

(Zumindest für in der Schweiz eingelöste Fahrzeuge)

Grundsätzlich gibt es ja auch hier Leute die auf entsprechende Datenbanken zugreifen können.

Allerdings muss man dafür das Fahrzeug exakt identifizieren. Das geht bei in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen über die kompletten (!) Schlüsselnummern.

Wenn der Schweizer Fahrzeugausweis die vollständigen Bezeichnungen von Typ, Version und Variante enthält geht es auch mit dem.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. November 2022 um 12:28:55 Uhr:



Zitat:

@urspeter schrieb am 14. November 2022 um 12:06:00 Uhr:


Offensichtlich gibt es kein einfach zugängliches Dokument, aus dem man alle zulässigen Reifengrössen entnehmen könnte.

Serienreifenkatalog?!?

Gruß Metalhead

Danke für den Hinweis.

Den Serienreifenkatalog habe ich so ziemlich als erstes konsultiert. Aber da ist leider nur drin, was Opel selbst verkauft.

Und das ist auch nur das, was ab Werk zugelassen ist.

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Zitat:

@Nomen_est_Omen schrieb am 14. November 2022 um 12:07:12 Uhr:


Hallo,
in der Schweiz gibt es hierfür das "Schweizerische Fahrzeug-Datenblatt" mit den Daten, welche Rad-Reifenkombinationen zulässig sind. Das basiert von den enthaltenen Daten in der Regel auf dem europäischen CoC.

Zuständig ist in der Schweiz die kantonale Behörde, also das Strassenverkehrsamt, also im speziellen die MFK (Motorfahrzeugkontrolle). Diese erteilen in der Regel auch Auskunft zu Zulassungsfragen.

Ich würde einfach mal dort anrufen, statt in einem Forum zu fragen.

Gruss

Danke für die Hinweise.

Die Datenbank mit den Typenscheinen ist leider inzwischen für Private nicht mehr frei zugänglich. Auch Automobilclubs und die Strassenverkehrsämter wurden fürs erste ausgesperrt (sie können/konnten sich jedoch neu bewerben).
Ich habe mehrmals einen kostenpflichtigen Zugriff (wie auf der Web Site vorgesehen) angemeldet und nachfolgend nie eine Antwort erhalten.

Deshalb habe ich nun einen Termin im für mich zuständigen Strassenverkehrsamt vereinbart.

Zitat:

@Nomen_est_Omen schrieb am 14. November 2022 um 12:32:23 Uhr:


Der Markenhändler hat in der Regel Zugriff auf die Datenbank mit dem schweizerichen Fahrzeugdatenblatt, einfach mal dort nachfragen.

Der Markenhändler hat in der Regel auch ein entsprechendes Dokument mit der Freigabe des Herstellers (Zulässige Rad-Reifenkombinationen)

Hast du diesen Weg schon probiert?

Zitat:

@urspeter schrieb am 7. November 2022 um 12:28:52 Uhr:


Sind unterschiedliche Reifenbreiten bezügliche Vorder- und Hinterachse erlaubt?
Pro Achse wären die Reifen identisch.

Konkret: 205/60 R16 (Originalbereifung) und 195/60 R16

Die Tachoabweichung wäre im zulässigen Bereich.

Tachoabweichung ok.

Allerdings differieren die Abrollumfänge um ca. 1,9%.
Das führt dazu, das die elektronischen Regelsysteme -z.B.ABS-
ausfallen (können).
Daher wir Dir Dein Strassenverkehrsamt wohl kaum eine Zulassung erteilen🙁

Heute habe ich die Antwort des Strassenverkehrsamtes erhalten:
Anstelle von 205/60 R16 (Originalbereifung) darf 195/60 R16 verwendet werden.

Für die Beurteilung der Zulässigkeit des Umfangs anderer Reifen darf der Reifenrechner verwendet werden.

und für alle die jetzt erst eingeschaltet haben nur nochmal zur Sicherheit gesagt: Es geht um die Schweiz 😉

In Deutschland läuft das etwas anders.

Zitat:

@hk_do schrieb am 1. Dezember 2022 um 22:05:29 Uhr:


und für alle die jetzt erst eingeschaltet haben nur nochmal zur Sicherheit gesagt: Es geht um die Schweiz 😉

In Deutschland läuft das etwas anders.

Danke für den Hinweis an die Leser.

In deutschen Fahrzeugpapieren ist auch Information zur Bereifung des Fahrzeugs enthalten, die wir der Schweiz abseits der Originalbereifung nur vermuten können, wenn wir keinen grossen Aufwand betreiben wollen.

Nicht mal die Zulassungsbehörde ist sich da ganz sicher, was die genauen Anforderungen sind. Deshalb nehme ich z.B. die höchstmöglich denkbare Anforderung zur Traglast, da ich keine präzise Angaben dazu erhalten habe, sondern nur einen Bereich in dem die Traglast vermutlich liegen könnte.

Glücklicherweise erfüllen die vorhandenen Reifen auch hohe Anforderungen (Seitenwandverstärkung => XL Reifen).

Zitat:

@urspeter schrieb am 1. Dezember 2022 um 21:04:17 Uhr:


Heute habe ich die Antwort des Strassenverkehrsamtes erhalten:
Anstelle von 205/60 R16 (Originalbereifung) darf 195/60 R16 verwendet werden.

Für die Beurteilung der Zulässigkeit des Umfangs anderer Reifen darf der Reifenrechner verwendet werden.

Ich verstehe nicht ganz wie dir das in Bezug zu deiner Ausgangsfrage nun weiterhilft.
Oder hast du explizit danach gefragt beide Grössen gleichzeitig/achsweise auf deinem Fahrzeug fahren zu dürfen ?

Zitat:

@zhnujm schrieb am 5. Dezember 2022 um 11:38:26 Uhr:



Zitat:

@urspeter schrieb am 1. Dezember 2022 um 21:04:17 Uhr:


Heute habe ich die Antwort des Strassenverkehrsamtes erhalten:
Anstelle von 205/60 R16 (Originalbereifung) darf 195/60 R16 verwendet werden.

Für die Beurteilung der Zulässigkeit des Umfangs anderer Reifen darf der Reifenrechner verwendet werden.

Ich verstehe nicht ganz wie dir das in Bezug zu deiner Ausgangsfrage nun weiterhilft.
Oder hast du explizit danach gefragt beide Grössen gleichzeitig/achsweise auf deinem Fahrzeug fahren zu dürfen ?

Ich habe im Verlaufe des Threads aufgrund der Beiträge entschieden, unterschiedliche Reifengrössen auf den beiden Achsen (pro Achse aber gleich) sein zu lassen.

Hinzu kam, dass eine solche Bereifung in Deutschland nicht erlaubt ist ohne spezielle Zulassung durch den Hersteller. Es ist wenig wahrscheinlich, dass dies in Schweiz anders geregelt ist.

Bei der Zulassungsbehörde (Strassenverkehrsamt) wäre die Beantwortung der entsprechenden Frage kostenpflichtig geworden.

Immer noch unklar blieb, ob ich die schmalere Reifengösse auf beiden Achsen überhaupt verwenden kann. Diese Frage habe ich bei Bei der Zulassungsbehörde (Strassenverkehrsamt) kostenlos klären können.

Deshalb kann ich nun die verbliebenen schmaleren Reifen des Vorgängerfahrzeuges auf meinem jetzigen Fahrzeug weiter verwenden.

@urspeter
Danke für Deine Rückmeldung!

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