Unterschiedliche Reifenbreiten auf einer Achse
Guten Tag,
ich habe mir im März einen MB CLS Shooting Brake gekauft und habe jetzt die Winterfelgen/reifen aufziehen lassen, da ist aufgefallen dass bei den Sommerreifen
Vorne Links ein 245/40R18 und Vorne Rechts ein 255/40R18 drauf ist. Hersteller ist der selbe.
Da ich das Fahrzeug direkt von Mercedes bekommen hab, habe ich beim kauf nicht darauf geachtet.
Ich, mit meinem gefährlichen Halbwissen bin der Meinung das es nicht erlaubt ist.
Kann mir das jemand weiterhelfen ?
Vielen Dank
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 21. Oktober 2019 um 11:47:36 Uhr:
Solange beide Reifengrößen laut Papieren zulässig sind, gibt es keinen gesetzlichen Grund, sie nicht gleichzeitig auf einer Achse zu fahren, dagegen spricht auch der oben zitierte § nicht. Es ist trotzdem unklug, so zu fahren und das sollte alsbald vom Händler behoben werden.
Es gibt keine PKW-"Papiere"(Zulassungen),
die auf einer Achse gleichzeitig zwei unterschiedliche Reifengrößen aufführen 😛
56 Antworten
Und, wie oben geschrieben, gilt dann Höchstgeschwindigkeit 80km/h.
Steht auch so deutlich lesbar auf der Felge.
Dass man aber damit aber nur 80km weit fahren darf, ist mir neu.
Zitat:
@Genie21 schrieb am 21. Oktober 2019 um 12:34:40 Uhr:
Vielleicht klären wir mal ob das Fahrzeug überhaupt 245 und 255 Reifen eingetragen hat.
@getuglyearly Was steht in den Papieren?
Den Rest der Diskussion außer im Pannenfall ob zulässig finde ich ziemlich lächerlich.
Er darf auf
Achse 1 255/35 R19
Achse 2 285/30 R19
haben
Zitat:
@guruhu schrieb am 21. Oktober 2019 um 15:17:11 Uhr:
Zitat:
@HTC schrieb am 21. Oktober 2019 um 12:44:07 Uhr:
Ist auch laut Gesetz so, einzig der Hersteller gibt hier teilweise (nicht alle) einiges vor.HTC
Gesetzgeber sagt: Mach, wie es der Hersteller vorgibt.
Hersteller sagt: Mach es "so und so".
Wenn man es jetzt also nicht genau "so und so", sondern "so und etwas anders" ist es damit automatisch nicht mehr erlaubt. So funktioniert nun mal die Gesetzgebung hinsichtlich des Straßenverkehrs. Der Hersteller gibt einen Zustand frei. Möchte man davon abweichen, braucht man eine "Sondergenehmigung" (ABE, Eintragung, Umrüstvorgaben, ...)
Weder in den COC Papieren noch in anderen Herstellervorgaben habe ich eine Passage gefunden, wo es ausdrücklich heißt, die Bestückung mit Rädern muß achsweise gleich sein... kann auch sein, daß ich es überlesen habe.
Woher kommt diese Erkenntnis bzw wo kann man es lesen?
HTC
Ich verweise mal auf diese Seite, da steht was dazu :
https://www.reifen.de/static/tipps-tricks/reifentipps/mischbereifung
Obwohl selbst das nicht 100% richtig ist, Diagonalreifen und Radialreifen-Mischbereifungen sind erst bei einem Fahrzeuggewicht von mehr als 3,5t verboten...
HTC
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Zitat:
@HTC schrieb am 22. Oktober 2019 um 06:53:21 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 21. Oktober 2019 um 15:17:11 Uhr:
Gesetzgeber sagt: Mach, wie es der Hersteller vorgibt.
Hersteller sagt: Mach es "so und so".
Wenn man es jetzt also nicht genau "so und so", sondern "so und etwas anders" ist es damit automatisch nicht mehr erlaubt. So funktioniert nun mal die Gesetzgebung hinsichtlich des Straßenverkehrs. Der Hersteller gibt einen Zustand frei. Möchte man davon abweichen, braucht man eine "Sondergenehmigung" (ABE, Eintragung, Umrüstvorgaben, ...)Weder in den COC Papieren noch in anderen Herstellervorgaben habe ich eine Passage gefunden, wo es ausdrücklich heißt, die Bestückung mit Rädern muß achsweise gleich sein... kann auch sein, daß ich es überlesen habe.
Woher kommt diese Erkenntnis bzw wo kann man es lesen?
HTC
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 21. Oktober 2019 um 17:38:32 Uhr:
Es ist nicht gestattet, weil die Fahrbereifung vom Fahrzeughersteller mit identischen Reifengrößen auf einer Achse homogoliert wurde und die Betriebserlaubnis nur damit Gültigkeit behält.Das häufig zitierte Notrad ist keine Fahrbereifung und darf deshalb in Größe und Eigenschaften von der Fahrbereifung abweichen.
Könnte das eine Antwort sein?
Im Fahrzeugschein (jetzt ZB irgendwas) sagt der dortige Vordruck bzgl. Reifen "vorne" und "hinten" - nicht "vorne links", "vorne rechts" ...
Das wird auch oft als einziger Hinweis aufgeführt, aber da weiter unten für Vorne und Hinten zusätzlich andere Größen aufgeführt werden ist das reine Interpretation.
Zweiter Punkt ist der Ersatzreifen. Bevor dieser aus Geweichtseinsparungsgründen verschwand konnte der Ersatzreifen mit Wi oder So-Reifen in allen zulässigen Breiten bestückt werden. Der Reifen hatte keinerlei andere Einschränkung als die Standardbereifung und konnte somit ganz normal gefahren werden. Wenn er nun montiert war hatte man auf einer Achse beispielsweise einen So und einen Wi-Reifen in unterschiedlicher Dimension mit unterschiedlicher V-Max aber mit dem Min Lastindex.
Ohne eine Betriebserlaubnis dürfte man so eine Kombination nicht fahren, für mein Rechtsverständnis ist das eine eindeutige Beweisführung.
HTC
Zitat:
@getuglyearly schrieb am 21. Oktober 2019 um 11:16:06 Uhr:
Zitat:
@Karliseppel666 schrieb am 21. Oktober 2019 um 11:05:43 Uhr:
Ich bin gerade etwas erstaunt wie man nur ansatzweise auf die Idee kommt das sowas erlaubt sein könnte......und frage mich was Mercedes über den Auslieferungszustand des Wagens zu sagen hatte...
Der Verkäufer war etwas verdutzt und muss das jetzt erstmal intern klären
Hallole …
… Intern … oder auch Extern 😕
= Weil dein " Stern " mit etwas seltsamer " Mischbereifung " hat bestimmt auch noch irgendwo eine " Zwillings - Schwester " 😰 😁
Kollege hatte vor einigen Jahren an seinem neuen Toyota - MR 2 auch so ein Problem …
Normal 17 " = VA : 185 er HA 205 er
Montiert waren diese allerdings " diagonal " - gemischt . 😰
VA links 185 er … VA rechts 205 er
HA links 205 er … HA rechts 185 er
( … durch die unterschiedlichen Querschnitte - Flankenhöhen der 185 er / 205 er Reifen , fiel das wirklich nicht sofort auf … nur durch direktes ablesen der Reifengröße )
… Nach meiner Sichtung dieser etwas seltsamen Bereifung an dem MR 2 , fragte ich meinen Kollegen …
= Ob er seinen Wagen mehr auf links bzw. rechts Kurven getrimmt hat 🙄 😁
Glauben wollte er mir dies zunächst nicht , ... hat sich dann aber selbst davon überzeugt 😉
Problem konnte dann ja schnell nach Reklamation in der Werkstatt beseitigt werden .
= Räder richtig tauschen und fertig 🙂
Gruß
Hermy
Zitat:
@HTC schrieb am 22. Oktober 2019 um 06:57:15 Uhr:
Ich verweise mal auf diese Seite, da steht was dazu :https://www.reifen.de/static/tipps-tricks/reifentipps/mischbereifung
Obwohl selbst das nicht 100% richtig ist, Diagonalreifen und Radialreifen-Mischbereifungen sind erst bei einem Fahrzeuggewicht von mehr als 3,5t verboten...
HTC
Umgekehrt "wird-ein-Schuh-d´raus 😛
Zitat aus der StVZO §36 (6):
"(6) 1An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. 2Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug."
Ich war auch deiner Meinung, nur dieses " ausgenommen PKWs" macht mich etwas stutzig.... Ist zwar heutzutage nicht mehr wichtig, weil es meist nur noch die eine Reifensorte gibt, aber bin mir eben nicht zu 100% sicher 🙂
Ach OK, da stehts.... habs gesehen gelesen verstanden und nehme es zurück 🙂
Die Ergänzung hebelt sozusagen die Ausnahme aus. Du hast somit vollkommen recht!
HTC
Echt jetzt?
Drei Seiten für eine überflüssige Diskussion?
Gäbe es die Möglichkeit, unterschiedkliche Reifenbreiten auf einer Achse zu montieren, würde diese Angabe dem CoC genau in dieser Weise zu entnehmen sein.
Damit stünde dort z.B. anstatt:
vorne 225/45 R17
vorne links 225/45 R17, vorne rechts 255/40 R17
vorne links 255/40 R17, vorne rechts 225/45 R17
Der Hinweis auf Ersatzräder ist hier nicht hilfreich, da auch schon in vergangenen Jahren Ersatzräder, die im Format nicht der Fahrbereifung entsprochen haben als solche zu behandeln waren. Genaueres zur Handhabung regelt in diesem Fall die Bedienungsanleitung.
Beispiel:
1. Golf 6 bereift mit 195/65 R15, Ersatzrad 195/65 R15 Winter:
Fahrt bis zur Höchstgeschwindigkeit gemäß SI Ersatzrad möglich im Sinne von zulässig.
2. Golf 6 bereift mit 205/55 R16, Ersatzrad 195/65 R15 Winter:
Fahrt bis max. 80 km/h möglich im Sinne von zulässig.
Zitat:
@getuglyearly schrieb am 22. Oktober 2019 um 06:39:51 Uhr:
Zitat:
@Genie21 schrieb am 21. Oktober 2019 um 12:34:40 Uhr:
Vielleicht klären wir mal ob das Fahrzeug überhaupt 245 und 255 Reifen eingetragen hat.
@getuglyearly Was steht in den Papieren?
Den Rest der Diskussion außer im Pannenfall ob zulässig finde ich ziemlich lächerlich.
Er darf auf
Achse 1 255/35 R19
Achse 2 285/30 R19
haben
Hallo,
da Du im Eingangsthread über 18 Zoll postest sind in 18 Zoll nur zugelassen:
255/40R18 rundum
sowie
Achse 1 255/40
Achse 2 285/35
Die Bedienungsanleitung als Inhalt ist nicht Teil der Zulassung, soweit ich das weiß ist nur das Vorhandensein dieser verpflichtend.
HTC
Zitat:
@HTC schrieb am 22. Oktober 2019 um 13:00:14 Uhr:
Die Bedienungsanleitung als Inhalt ist nicht Teil der Zulassung, soweit ich das weiß ist nur das Vorhandensein dieser verpflichtend.HTC
Auch wenn ich einer anderen Meinung zum grundsätzlichen Thema bin als du, so kann ich deinen Ansatz schon verstehen "wo steht das, dass es nicht erlaubt ist".
Ok, im Falle des TE wird der Händler jetzt aktiv, wie es sich anhört.
Relative Sicherheit (ggf. sogar mit Quellen-Nennung) dürfte man dadurch erlangen, dass man mal bei einer Prüforganisation anfragt, nach dem Motto:
Würde das Fahrzeug XY mit der Bereifung (Hinterachse komplett) 195-65-15 und (VL) 195-65-15 und (VR) 205-60-15 die HU bestehen?
Hier versuchen sich anscheinend einige als „Hilfs Rechtsanwalt“, so wenigstens hab ich den Eindruck.
Unstrittig ist doch wohl das es nicht üblich, nicht empfehlenswert und schnellstens zu ändern ist, wenn unterschiedlich Reifendimensionen auf einer Achse gefahren werden.
Egal was eventl. vom Gesetzgeber unabsichtlich hinterlassene Gesetzeslücken hergeben mögen oder nicht.
Das sollte einem schon der viel zitierte „gesunde Menschenverstand“ sagen, und wer würde sowas wissentlich an seinem Fahrzeug weiterfahren wollen.
***„Rechtsberatung“ entfernt***;-)
Noch so ein Hilfs-Rechtsanwalt, der nun sogar schon mit einem Unfall und Gutachter kommt.
Fakt ist, dass man nicht einmal die erste Seite dieses Threads bräuchte, um alles Wiederholungen zusammenzufassen, womit dieser Bereich schon recht nahe am V&S-Bereich ist.