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Unterschiedliche Reifenbreiten auf einer Achse

Guten Tag,

ich habe mir im März einen MB CLS Shooting Brake gekauft und habe jetzt die Winterfelgen/reifen aufziehen lassen, da ist aufgefallen dass bei den Sommerreifen
Vorne Links ein 245/40R18 und Vorne Rechts ein 255/40R18 drauf ist. Hersteller ist der selbe.
Da ich das Fahrzeug direkt von Mercedes bekommen hab, habe ich beim kauf nicht darauf geachtet.
Ich, mit meinem gefährlichen Halbwissen bin der Meinung das es nicht erlaubt ist.
Kann mir das jemand weiterhelfen ?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 21. Oktober 2019 um 11:47:36 Uhr:


Solange beide Reifengrößen laut Papieren zulässig sind, gibt es keinen gesetzlichen Grund, sie nicht gleichzeitig auf einer Achse zu fahren, dagegen spricht auch der oben zitierte § nicht. Es ist trotzdem unklug, so zu fahren und das sollte alsbald vom Händler behoben werden.

Es gibt keine PKW-"Papiere"(Zulassungen),
die auf einer Achse gleichzeitig zwei unterschiedliche Reifengrößen aufführen 😛

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Vielleicht klären wir mal ob das Fahrzeug überhaupt 245 und 255 Reifen eingetragen hat.
@getuglyearly Was steht in den Papieren?
Den Rest der Diskussion außer im Pannenfall ob zulässig finde ich ziemlich lächerlich.

@touaresch : Soweit OK, das Gesetzt, daß du verlinkt hast verbietet es auch nicht, außer es werden Radial und Diagonalreifen gemischt.

Der Hersteller kann zwar vieles vorschreiben, gesetzlich bist du aber im sicheren Bereich. Es ist eine reine Haftungsfrage...

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 21. Oktober 2019 um 12:36:20 Uhr:


@touaresch : Soweit OK, das Gesetzt, daß du verlinkt hast verbietet es auch nicht, außer es werden Radial und Diagonalreifen gemischt.

Der Hersteller kann zwar vieles vorschreiben, gesetzlich bist du aber im sicheren Bereich. Es ist eine reine Haftungsfrage...

HTC

Wenn das so wäre, wie du sagst (ja, whataboutism) - dann dürfte man ja auch folgendes (wahlloses Beispiel):

VL --> 195/65-15
VR --> entsprechend vom Abrollumfang passende Größe in 18 Zoll

Müsste zumindest so sein, weil steht ja nirgendwo, dass es nicht erlaubt ist?

Wenn in der Zulassung Größe A und Größe B steht, bedeutet dass das man entweder alle Räder in Größe A oder alle Räder in Größe fahren darf. (Achsweise Mischbereifung ist ja ggf. noch zusätzlich in den Papieren eingetragen)

Zitat:

@BMW-X1-Fan schrieb am 21. Oktober 2019 um 09:09:31 Uhr:


Hallo

Erlaubt ist das schon. Ich hatte selbst einen Mercedes C-180 w-204 der hat vorne 225 x 45 x 17 und hinten 245 x 40 x17
drauf. Und das war auch ab Werk so.

Ob jetzt deine Reifen so in dieser Kombi da drauf sein dürfen, kann ich dir nicht sagen.

Lesen und verstehen ist wohl nicht deine Stärke?!😕😮

Zitat:

@BMW-X1-Fan schrieb am 21. Oktober 2019 um 09:09:31 Uhr:


Hallo

Erlaubt ist das schon. Ich hatte selbst einen Mercedes C-180 w-204 der hat vorne 225 x 45 x 17 und hinten 245 x 40 x17
drauf. Und das war auch ab Werk so.

Ob jetzt deine Reifen so in dieser Kombi da drauf sein dürfen, kann ich dir nicht sagen.

Ich glaube da hat einer die Frage nicht verstanden: es geht um unterschiedliche Größen auf einer Achse und nicht auf 2 Achen. Das man hinten breitere wie vorne hat ist nicht sooo selten. schaut mal der klitzekleine Smart.

Zitat:

@touaresch schrieb am 21. Oktober 2019 um 10:59:48 Uhr:



Zitat:

@HTC schrieb am 21. Oktober 2019 um 10:39:04 Uhr:


Verboten vom Gesetzgeber her ist es garantiert nicht. Vom Hersteller könnte es aber Vorgaben geben.

Verboten/bzw.nicht zulässig:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen,......

@Quertraeger
auch die Verwendung des Notrad bzw.Reserverad
wird in den Betriebsbedingungen/der Betriebsanleitung beschrieben 😉

...Und beim Notrad gilt ja immer die Begrenzung auf 80 km/h und nicht dauerhaft (ca. 80km weit)

Da aber Reifen zwingend auf einer Achse gleiche Bauart, breite usw. haben müssen (siehe oben) ist die Frage eindeutig beantwortet.

Ok ich hab nicht richtig gelesen.

Aber dein Satz ist schon arg Böse ! ! ! Ich würd mich für sowas schämen ! ! !

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 21. Oktober 2019 um 13:05:04 Uhr:



Zitat:

@BMW-X1-Fan schrieb am 21. Oktober 2019 um 09:09:31 Uhr:


Hallo

Erlaubt ist das schon. Ich hatte selbst einen Mercedes C-180 w-204 der hat vorne 225 x 45 x 17 und hinten 245 x 40 x17
drauf. Und das war auch ab Werk so.

Ob jetzt deine Reifen so in dieser Kombi da drauf sein dürfen, kann ich dir nicht sagen.

Lesen und verstehen ist wohl nicht deine Stärke?!😕😮

Da ist nichts böse und schämen muss ich mich schon gar nicht.

Zitat:

@HTC schrieb am 21. Oktober 2019 um 12:44:07 Uhr:


Ist auch laut Gesetz so, einzig der Hersteller gibt hier teilweise (nicht alle) einiges vor.

HTC

Gesetzgeber sagt: Mach, wie es der Hersteller vorgibt.
Hersteller sagt: Mach es "so und so".
Wenn man es jetzt also nicht genau "so und so", sondern "so und etwas anders" ist es damit automatisch nicht mehr erlaubt. So funktioniert nun mal die Gesetzgebung hinsichtlich des Straßenverkehrs. Der Hersteller gibt einen Zustand frei. Möchte man davon abweichen, braucht man eine "Sondergenehmigung" (ABE, Eintragung, Umrüstvorgaben, ...)

bei den deutschen gesetzen gibt es grundsätzlich 2 varianten.

1. etwas ist erlaubt wenn es nicht ausdrücklich verboten ist oder, variante 2: Es ist verboten wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist bzw. von den Vorgaben abweicht.

Dir wird sicherlich niemand die ABV-/ABS-Eignung bescheinigen. Allein deswegen ist das Thema bei neueren Fahrzeugen bereits vom Tisch. Dieses ist gelegentlich bereits notwendig, wenn vorne und hinten unterschiedliche Reifen gefahren werden, daher halte ich es für ausgeschlossen, dass jemand sowas auf einer Achse bescheinigt.

Berichte bitte Mal, wie der Händler nachbessert.

Es ist nicht gestattet, weil die Fahrbereifung vom Fahrzeughersteller mit identischen Reifengrößen auf einer Achse homogoliert wurde und die Betriebserlaubnis nur damit Gültigkeit behält.

Das häufig zitierte Notrad ist keine Fahrbereifung und darf deshalb in Größe und Eigenschaften von der Fahrbereifung abweichen.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Die gilt für die Fragenstellung ebenso wie für die Zulassungsbescheinigung bzw. COC - Bescheinigung ....

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