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Unterschiedliche Reifenbreiten auf einer Achse

Themenstarteram 21. Oktober 2019 um 7:02

Guten Tag,

ich habe mir im März einen MB CLS Shooting Brake gekauft und habe jetzt die Winterfelgen/reifen aufziehen lassen, da ist aufgefallen dass bei den Sommerreifen

Vorne Links ein 245/40R18 und Vorne Rechts ein 255/40R18 drauf ist. Hersteller ist der selbe.

Da ich das Fahrzeug direkt von Mercedes bekommen hab, habe ich beim kauf nicht darauf geachtet.

Ich, mit meinem gefährlichen Halbwissen bin der Meinung das es nicht erlaubt ist.

Kann mir das jemand weiterhelfen ?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 21. Oktober 2019 um 11:47:36 Uhr:

Solange beide Reifengrößen laut Papieren zulässig sind, gibt es keinen gesetzlichen Grund, sie nicht gleichzeitig auf einer Achse zu fahren, dagegen spricht auch der oben zitierte § nicht. Es ist trotzdem unklug, so zu fahren und das sollte alsbald vom Händler behoben werden.

Es gibt keine PKW-"Papiere"(Zulassungen),

die auf einer Achse gleichzeitig zwei unterschiedliche Reifengrößen aufführen :p

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 22. Oktober 2019 um 13:54:36 Uhr:

Noch so ein Hilfs-Rechtsanwalt, der nun sogar schon mit einem Unfall und Gutachter kommt.

Stimmt , und hast ja Recht, aber der Drang zu solchen Einschätzungen ist verführerisch ....also, hab’s entfernt

Nun das ist eine Grundsatzdiskussion, die hier nur weitergeführt wird, weil diese Gedankengänge schon recht häufig hier auftauchen. Es kam aber bisher nie zu einer rechtlich sicheren und eindeutigen Antwort.

Ich wollte es nur mal richtig zu Ende bringen, damit alle Leser was davon haben und vor allem wissen wie die Rechtslage aktuell ist.

Das ist doch der Sinn eines Forums und wurde bereits erfolgreich bei vielen anderen strittigen Fragen so praktiziert (siehe RDKS, Tagfahrlich, Richtgeschwindigkeit usw...).

Nun wenn man sich nicht beteiligen will steht es jedem frei, wenn man das allerdings ins lächerliche ziehen will und sich nur über die Länge der Diskussion lustig macht finde ich das frech wenn nicht sogar unverschämt, denn Jeder will vom Gesamtwissen hier profitieren, aber kaum einer will sich die Mühe machen die Regelungen zu durchforsten und ein Ergebnis zu präsentieren.

Ich denke die Anregung, eine Prüforganisation zu kontaktieren dürfte in diesem Fall tatsächlich eine gewisse abschließende Rechtssicherheit bieten.

HTC

Ich ziehe es nicht ins lächerliche, es wird aber ständig wiederholt ohne neue Nachweise.

 

Zusammenfasst:

Ein von den Dimensionen her anderer Reifen auf einer Achse ist so nirgendwo in den Papieren als genehmigt aufgeführt.

 

Ein Not-/Reserverad unterliegt bestimmten Bedingungen, wie Höchstgeschwindigkeit und max. Entfernung, die zurückgelegt werden darf.

 

Zudem sprach auch an, dass ABV-/ABS-Eignung für solch eine Kombination nicht geprüft ist und somit auch nicht gefahren werden darf.

 

Warum fragt man dann nicht einen Prüfer aus dem Forum, z.B. @hk_do ?

Bin mal auf eine Stellungnahme gespannt.

Übrigens Not und Reserverad sind zwei verschiedene Sachen und unterliegen dementsprechend unterschiedlichen Regelungen/Anforderungen.

Daraus habe ich auch meine Argumentation abgeleitet, es war auf die vollwertigen Ersatzräder bezogen, die teilweise noch bei Geländefahrzeugen zu finden sind...

HTC

Einigkeit herrscht hoffentlich darüber, dass die Fahrbereifung entsprechend den Vorgaben des Fahrzeugherstellers montiert werden muß, damit das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Abweichungen davon (z. B. Sonderräder) bedürfen entsprechenden Prüfzeugnissen, um deren Verwendung zu legitimieren.

Noträder weichen in ihrer Beschaffenheit von der Fahrbereifung erheblich ab, weshalb diese einer Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegen und nur im Pannenfall und für die Fahrt in einen Werkstattbetrieb eingesetzt werden dürfen.

Vollwertige Reserveräder (identisch mit der montierten Rad-/Reifenkombination) dürfen uneingeschränkt genutzt werden.

Reserveräder deren Bereifung zwar der Fahrbereifung entspricht, deren Felgen aber von den restlichen montierten Felgen abweichen (Material, Größe, Ausführung) sind wie Noträder zu behandeln.

Zum letzten Absatz:

Wo kann man das nachlesen? Also aufgrund welcher Regelung hast du diese Aussage getroffen?

HTC

Indiz dafür ist bei den in Rede stehenden Rädern, der angebrachte Hinweis zur Höchstgeschwindigkeit von 80 Km/h.

Der gesetzlich und rechtlich relevante Inhalt ist in der StVZO nachzulesen

Mein letzter Beitrag zum Thema, weil ich nicht wiederholt erklären möchte, weshalb Wasser nass ist. ;-)

Sry sehr schwammige Begründung. Dürfte rechtlich schwer sein, daß mich ein Polizist deshalb rauszieht und die Weiterfahrt untersagt evtl beanstandet es der TÜV, aber selbst hier wäre keine rechtliche Handhabe nötig...

HTC

PS: Wasser ist nur dann Nass, wenn die Temperatur stimmt :)

Wie „schwer“ die Begründung ist, siehst man ja im Zweifel dann, wenn das Fahrzeug stillgelegt, abgeschleppt untersucht wird und es dann eine Woche später gänzlich ungeachtet des Ergebnisses bei der Verwahrstelle abgeholt werden kann. Spätestens dann, wird auch der letzte merken, dass Diskussionen diesbezüglich vor Ort (also beim Polizisten) immer in einer speziellen Richtung Enden.

:) Wo wohnst du ? :)

HTC

Wir sind uns doch einig, dass alles eingetragen werden muss oder mit e-Prüfzeichen versehen ist, bzw. es ABE oder sonstiges gibt.

Ich kenne kein Felgengutachten und keinen PKW-KFZ-Schein, in dem an einer Achse unterschiedliche Reifen genehmigt sind.

So lange man hierfür keine Genehmigung vorweisen kann, darf man es nicht. Hier gilt nicht, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist, sondern dass nur erlaubt ist, was genehmigt ist.

 

Die die anderer Meinung sind, sollen bitte entsprechendes Dokument vorlegen (bitte nicht von Arbeitsmaschinen o.ä.).

Anscheinend sind wir nicht die Einzigen, die ein Problem mit dieser Regelung haben:

http://www.gummibereifung.de/.../klarstellung-zum-thema-mischbereifung

Augenscheinlich ist aber durchwegs davon ausgegangen, daß die Reifengröße wohl immer achsweise gleichbleibt.

Nimmt man nun die EG Vorschrift als Vorlage (so wie es bei der Zulasseng der Fall sein dürfte) müßte man im Umkehrschluss sagen, daß diese wohl die Herstellervorgabe diktiert und somit auch die übergelagerte Gültigkeit besitzt, weil die STVO auf die Betriebsbestimmungen verweist...

Im Artikel wird wiederum eine andere Schlußfolgerung gezogen...???

HTC

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