Unterjährige Kündigung der KFZ-Versicherung nach Beitragserhöhung durch begleitetes Fahren mit 17?

Hallo zusammen,
mein Sohn nimmt ab Sommer am begleiteten Fahren mit 17 teil. Das Auto meiner Frau und meins sind jeweils bei der gleichen Versicherung versichert, die die Versicherungsprämie um fast 80% erhöht, wenn ich meinen Sohn dort mit angebe.
Habe ich daraus resultierend ein außerordentliches Kündigungsrecht unterjährig?

Danke für alle Infos.

Knut

35 Antworten

Am besten Kündigung jetzt schon schreiben nicht das es wie einige von hier verschwitzt wird 😉

Hab gerade mal dank eures Hinweises die Prämie bei der Gothaer berechnet - mit Tochter, 17 J und begl. Fahren: Prämie tatsächlich rund 50,- € günstiger bei unserem Golf 2.0 TDI (SFR 35, VK 300/150) Allerdings ohne Rabattretter, der bei der HUK24 enthalten ist. Nehme ich den raus, ist die Prämie bei de HUK24 30,- € günstiger als bei der Gothaer.

Wird mein Mädel 18 und darf alleine fahren, steigt die Prämie bei der Gothaer auf rund 720,- €, die HUK24 bleibt bei 355,- € ohne und bei 461,- € mit Rabattretter.

Die Frage nach einem Wechsel der Vers.Gesellschaft stellt sich mir daher nicht.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 30. März 2016 um 13:05:49 Uhr:


Am besten Kündigung jetzt schon schreiben nicht das es wie einige von hier verschwitzt wird 😉

Dann aber auch sofort einen neue Versicherung zum Kündigungszeitpunkt abschließen, nicht dass das dann verschwitzt wird 😛. Das wäre nämlich noch lästiger, als die Kündigung zu vergessen.

Viel Spaß dann im Schadensfall, wenn es um eine Kulanzzahlung geht 😁

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Frag mal eine Versicherung, wie man "Kulanz" buchstabiert. Da haben die meisten Sachbearbeiter richtige Probleme.

Könnt ihr Tipps geben, welche Versicherung a) das begleitete Fahren und b) das Fahren ab 18 Jahren günstig anbieten? Danke nochmal.

Schau einfach auf die Homepage von einigen bekannt günstigen Versicherungen und gebe da deine Daten ein. So kannst vergleichen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 2. April 2016 um 12:29:25 Uhr:


Schau einfach auf die Homepage von einigen bekannt günstigen Versicherungen und gebe da deine Daten ein. So kannst vergleichen.

... na da wäre ich auch allein drauf gekommen. Danke.

Bei welcher Versicherung bist Du? Stelle die Frage mit dem Sonderkündigungsrecht aufgrund Gefahrerhöhung mal Deinem Versicherer! Warum steigt der Beitrag, wenn der Versicherer keine Gefahrerhöhung sieht? Meiner Erfahrung nach, kannst Du hier schon auf Entgegenkommen bezüglich einer Vertragsfreigabe hoffen!

hoffen kann man ja vieles und fragen kostet ja auch nichts.
Die Augen vor den Vertragsbestimmungen zukneifen jedoch nicht.
Darin ist bereits implizit geregelt, dass eine Nutzung des Nutzerkreises kein Kündigungsrecht nach sich zieht.

Geregelt ist das schon, allerdings haben wir in den wenigen Fällen, wo der Beitragsunterschied wirklich eklatant war, mit dieser Argumentation immer eine Vertragsfreigabe bekommen. Der Versicherer will das Risiko ja offensichtlich nicht und ob die Vertragsaufhebung ein paar Monate früher erfolgt, ist den meisten Versicherern doch egal. Die wissen doch auch, dass wenn sie jetzt nicht aufheben, machen sie es zur nächsten Fälligkeit oder im Schadenfall...

nein, die AKB sehen kein Kündigungsrecht bei einer Nutzerkreisänderung vor.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 9. April 2016 um 12:15:17 Uhr:


nein, die AKB sehen kein Kündigungsrecht bei einer Nutzerkreisänderung vor.

Das hat auch niemand behauptet...

Die ÖSA macht richtig gute Preise für BF 17 Fahrer und die dann 18 jährigen "Alleinfahrer".
Musst nur über einen Vermittler oder Makler aus dem Bundesland versichern. (regionaler Versicherer)

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