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Unterbodenbeleuchtung

BMW
Themenstarteram 19. September 2006 um 20:47

Hi,

darf ich die UBB dranhaben??

Also bekomm ich nochn TÜF, wenn ich sie dranhab und per Schalter regeln kann?

Bevor wer fragt: Nein ich will sie nich während der Fahrt nutzen ;)

MFG Tally

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24 Antworten

Re: Unterbodenbeleuchtung

 

Zitat:

Original geschrieben von Talleyrand

Hi,

darf ich die UBB dranhaben??

Also bekomm ich nochn TÜF, wenn ich sie dranhab und per Schalter regeln kann?

Bevor wer fragt: Nein ich will sie nich während der Fahrt nutzen ;)

MFG Tally

Nein,darfst Du net!!!

Was ist TÜF?:D

Re: Unterbodenbeleuchtung

 

Zitat:

Original geschrieben von Talleyrand

Also bekomm ich nochn TÜF, wenn ich sie dranhab und per Schalter regeln kann?

Nein !

§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein ...

Themenstarteram 20. September 2006 um 9:47

Danke jungs

MFG Tally

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

am 25. September 2006 um 18:50

ich finde das thema unterbodenbeleuchtung ist eigentlich schon fast wieder out.

Zitat:

Original geschrieben von XXLCompact

ich finde das thema unterbodenbeleuchtung ist eigentlich schon fast wieder out.

War dieser Mist jemals in...?:D

Bei Japanern (den Fzgen) vielleicht.

Zitat:

Original geschrieben von Superstrose

Bei Japanern (den Fzgen) vielleicht.

Also ich hatte son Müll nie in meinem Mazda 323GTR:D

 

gruß

am 13. Oktober 2006 um 6:18

lass das lieber, gibt nur ärger.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Auch wenn der Thread schon etwas älter ist: Warum kann dann Foliatec eine Einstiegsbeleuchtung mit Teilegutachten, eintragbar durch jeden DorfPI, herstellen und vertreiben, wenn doch ein "Fachgremium" ( War das der AKE ? )bestimmt hat, dass eine Änderungsabnahme ( wie hier) selbst mit ausgeschalteter Zündung ( wie hier) nicht positiv abgeschlossen werden kann?

www.foliatec.de --> Shop --> Unterbodenkits

( oder auch: http://carstyling.azoshop.com/shu_shop/index.php?kid=96&id=814&oka=3|2|8|96|&s=1&sid=014a642bacaf24fbf22a6b3f6d7946ac

einfach alles markieren, kopieren und in Browserzeile einfügen)

Die weiße ist zulässig, die blaue natürlich nicht.

Im übrigen habe ich bereits dieses Teilegutachten im Original gesehen...

Zitat:

Original geschrieben von frizzie

Warum kann dann Foliatec eine Einstiegsbeleuchtung mit Teilegutachten, eintragbar durch jeden DorfPI, herstellen und vertreiben, wenn doch ein "Fachgremium" ( War das der AKE ? )bestimmt hat, dass eine Änderungsabnahme ( wie hier) selbst mit ausgeschalteter Zündung ( wie hier) nicht positiv abgeschlossen werden kann?

Weil es sich bei dem Teil von Foliatec, wie bereits richtig angemerkt, um eine Einstiegsbeleuchtung handelt und nicht um eine Unterbodenbeleuchtung.

am 14. Januar 2007 um 10:41

So isses als EInstiegsbeleuchtung kriegste die Sachen eingetragen, sollte hatl dann nicht vorne unter der Stoßstange sitzen...

Machen ja auch immer mehr hersteller: Mercedes, BMW, usw, haben Beleuchtungen in den Spiegeln.. der 1er hat ne Beleuchtung in den Türgriffen, sieht ziemlich "nett" aus, hab auch noch keinen gesehen der das an seinem 3er nachgerüstet hat, wird sicher noch kommen........

Zitat:

Original geschrieben von Violet

So isses als EInstiegsbeleuchtung kriegste die Sachen eingetragen, sollte hatl dann nicht vorne unter der Stoßstange sitzen...

Eben. Bei einer Einstiegsbeleuchtung wird die Einbauposition genau vorgeschrieben; da gibt es keinen Ermessensspielraum.

Unterbodenbeleuchtungß

Es gibt Dinge, die baucht man nicht.

jednefalls dann nicht, wenn man ein attraktives Heim hat.

Ich fahre über 30.000 km p.a., wohne aber nicht im Auto.

Ansonsten soll aus meiner Sicht jeder eine Unterbodenbeleuchtung haben dürfen - so lange keiner geblendet wird.

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