unter 21 mit 1.09 Promille am Steuer erwischt, Strafe?
Und zwar war ca 30 Kilometer von mir eine Party gewesen zu der ich mit Auto gefahren bin.
Habe dort etwas getrunken und habe dann dort ca. 4 Stunden geschlafen. Als ich auf dem Rückweg eine Freundin nach Hause brachte, hat die Polizei mich mit Blaulicht aufgefordert rechts ran zu fahren. Was ich auch tat... lange rede kurzer Sinn Atem Alkohol 1,35 , 1.07 Blut, plus die Zeit die ich mit Auto gefahren bin (Hochrechnung) 1.09 Promille.
Welche Strafe erwartet mich? Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von ehle
Also wenn es dein 1.mal ist, könntest du glück haben mit einem Monat. Fals nicht, wird es lange dauern und Teuer werden.Gruss
André
hoffentlich wird es dass !!!!
Wer es nicht schafft dass Hirn einzuschalten und besoffen od angetrunken fährt gehört eine strafe aufgebrummt das es nur so raucht !!! egal wie alt er ist, besonders aber solche die dies ignorieren !!
Für sowas verständniss zeigen ?? Niemals !!! Am besten noch Sozialarbeit bei Leuten die wegen dem saufen von anderen gezeichnet sind damit, damit den mal klar wird was sie anrichten können !!!
82 Antworten
Naja Tarifverträge ist ja eine Sache, aber hast du da etwas kongretes bezüglich der Berufsgenossenschaft mit eventuell § und Link, denn das Thema interessiert mich sehr.
Und wenn dem so ist, dass der Arbeitgeber gesetzlich dafür zu sorgen hat für eine Heimfahrt oder Übernachtungsmöglichkeit bei einer AZ über 10 Std., dann sehe ich für meinem Arbeitgeber dringend eine Veranlassung zu handeln, denn täglich arbeiten weit über 400.000 Arbeiter / Angestellte über 10,5 Std bei uns ohne das der Arbeitgeber etwas dergleichen unternimmt, und wir haben schon sehr gute Tarifverträge und stehen im Blickwinkel der Öffentlichkeit.
Zumal mir auch im öffentlichen Dienst eine solche Verpflichtung des AG mir nicht bekannt ist, daher wenn du ein Link oder § hast, bitte her damit, würde mich sehr freuen.
also es handelt sich um die Fürsorgspflicht der Arbeitgeber in Zusammenhang der Einhaltung von §3 Arbeitszeitgesetz
sollte der Arbeitgeber "verlangen" dass über der gesetzlichen maximalen Arbeitszeit handelt so ist dieser in der Haftung für eventuell passierende Unfälle - kommt dieser nicht für die Heimfahrt auf so hat der Arbeitnehmer grundsätzlich die Mehrarbeit zu verweigern
Sollte der Arbeitnehmer "freiwillig" Überstunden über die gesetzlichen Maße machen ist dieser selbst für eventuelle Schäden zur verantwortung zu ziehen
und hier noch der Passus aus dem BG
Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
also es handelt sich um die Fürsorgspflicht der Arbeitgeber in Zusammenhang der Einhaltung von §3 Arbeitszeitgesetzsollte der Arbeitgeber "verlangen" dass über der gesetzlichen maximalen Arbeitszeit handelt so ist dieser in der Haftung für eventuell passierende Unfälle - kommt dieser nicht für die Heimfahrt auf so hat der Arbeitnehmer grundsätzlich die Mehrarbeit zu verweigern
Das ist mir bekannt, mit AZ unterbrechung von 30 min kommt ja keiner über diese Grenze, aber mich würde es halt interesieren wo steht, das der AG für Übernachtung oder Heimfahrt zu sorgen hat, der AG darf ja niemanden länger beschäftigen, auch wenn der AN es will, daher gibt es ja das Arbetisschutzgesetz, daran haben sich auch die AN zu halten, nicht nur AG 😉
Und mir geht es nur darum das gesagt wurde das der AG dafür zu sorgen hat für Übernachtung oder Heimfahrt, der AG hat dafür zu sorgen, dass der AN nicht länger als 10 Std. arbeitet zuzüglich max. 30min AZ Unterbrechung oder liege ich falsch ? Dies schliest ja eine Arbeit vom Gesetz über 10 Std aus 😉
Oben habe ich mich vertan, die AN arbeiten nicht länger als 10,5 Std, sondern 10,5 Std inc. 30 min AZ Unterbrechung 😉
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Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
übrigends sind über 9 Stunden AZ 45 Minuten Pause angesagt
Bei den 30 min welche ich ansprach, ist die Rede von AZ Unterbrechung welche lt. TV ausgewiesen ist, nicht zu verwechseln mit einer Pause.
AZ Unterbrechung ist vom AG nicht bezahlt, Pause welche es selbstverständlich auch lt. Tarifvertrag gibt wird dagegen bezahlt.
ok also es steht so nicht im gesetz aber durch den Umkehrschluß ist der Arbeitgeber in der Pflicht für dein sicheres Heimkommen zu sorgen damit du deine gestzliche Ruhezeit auch noch einhalten kannst.
Übrigends gibt es kein Gesetz in dem steht dass Pausen bezahlt werden, denn Pausen sind Freizeit und keine Arbeitszeit
in einer 40 Stunden Woche bist du 5 Tage 8 Stunden am arbeiten, dazu kommen die Pausenzeiten, deswegen bekommst du für diese Woche trotzdem nur 40 Stunden entlohnt
Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
ok also es steht so nicht im gesetz aber durch den Umkehrschluß ist der Arbeitgeber in der Pflicht für dein sicheres Heimkommen zu sorgen damit du deine gestzliche Ruhezeit auch noch einhalten kannst.Durch welchen Umkehrschluss, wo steht dies geregelt ? Nur Vermutungen deinerseits bringen mich nicht richtig weiter.
Übrigends gibt es kein Gesetz in dem steht dass Pausen bezahlt werden, denn Pausen sind Freizeit und keine Arbeitszeit
in einer 40 Stunden Woche bist du 5 Tage 8 Stunden am arbeiten, dazu kommen die Pausenzeiten, deswegen bekommst du für diese Woche trotzdem nur 40 Stunden entlohnt
Wie du feststellst ist dies TV Abhängig, in meinem geltenten TV werden Pausen gott sei Dank bezahlt.
Schade dachte hättest etwas gesetzliches über das eigentliche Thema über die Verpflichtung des AG zur Heimfahrt oder Übernachtung welche du angesprochen hast besitzt, hast du leider nicht, nun bin ich genauso weit wie vorher, aber totzdem Danke.
warum? du kannst mit den gesetzen argumentieren und du kannst dich weigern nach einer angeordneten arbeitszeitüberschreitung nach hause zu fahren
das bedeutet dass du wenn dein AG die Heimfahrt nicht organisieren will auf der straße schlafen musst und das greift dann spätestens gegen das Grundgesetz, von Wegen Würde des Menschen
Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
warum? du kannst mit den gesetzen argumentieren und du kannst dich weigern nach einer angeordneten arbeitszeitüberschreitung nach hause zu fahren.Wenn es sowas bei uns gebe, würde ich mich weigern über die 10,5 Std (inc. AZ Unterbrechung) zu arbeiten.
das bedeutet dass du wenn dein AG die Heimfahrt nicht organisieren will auf der straße schlafen musst und das greift dann spätestens gegen das Grundgesetz, von Wegen Würde des Menschen
Das würde dann nicht gegen das GG greifen, sondern gegen das Arbeitszeitgesetz welches längeres Arbeiten ja ausschließt.
Bei uns wird ja keine AZ über diese Zeit angeordnet, könnte sich mein AG gar nicht erlauben, da er unter den augen der öffentlichkeit steht, und darf der AG ja auch nicht.
Und weil er dies nicht darf gibt es auch keine Regelung dass er Verantwortung übernehmen muss für die Heimfahrt oder Übernachtung, dies wäre ja paradox und würde eine AZ über diese Zeitlage ja wieder gesetzlich erlauben, wenn es eine solche gesetzliche Regelung gebe.
Ich wollte nur einen § oder sonstwas was deine Behauptung unterstützt haben, da es sowas nicht gibt, hat sich das Thema für mich erledigt.
Nochmals Danke, bringt mir aber leider alles nichts.
es gibt nunmal immer wieder Notlagen für die Sonderregelungen gelten und auch Arbeitszeiten über 10 Stunden zulässig sind, siehe Arbeitszeitgesetz und in diesem Falle darf der Arbeitnehmer eben die selbstständige Heimfahrt verweigern
Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
es gibt nunmal immer wieder Notlagen für die Sonderregelungen gelten und auch Arbeitszeiten über 10 Stunden zulässig sind, siehe Arbeitszeitgesetz und in diesem Falle darf der Arbeitnehmer eben die selbstständige Heimfahrt verweigern
Jetzt hast du mich erneut neugierig gemacht, es gibt Sonderregelungen welche das Arbeiten über diese Zeit erlauben können, wo steht dies im Arbeitszeitgesetz ?
Haste dazu einen Link und Paragraphen welche dies bestätigen können ?
wie gesagt steht im Arbeitszeitgesetz (wirste wohl selber im Internet finden)
Notfälle sind unter §14 geregelt
sonstige Ausnahmen finden sich im gesamten Gesetzestext
nana... die meisten die hier schreiben, sind wohl selbst schonmal mit ueber 1 promille unterwegs gewesen wie warscheinlich alle leute im UNIVERSUM