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Unstimmigkeiten Kaufvertrag

Themenstarteram 30. Juli 2018 um 19:45

Hey Ihr Lieben,

ich habe heute per Mail vorab einen Kaufvertrag für einen gebrauchten bekommen, den ich mir letzte Woche angesehen habe.

Der Verkäufer ist nur der Vermittler, aber das wusste ich bereits.

Nun ist mir aber aufgefallen dass der Firmenstempel gar nicht die Firma ist, wo ich das Auto Probe gefahren habe. Adresse ist zwar die selbe und es ist auch der Name des Menschen als Mailadresse, der die Probefahrt mit mir gemacht hat, aber der Name passt halt nicht. Und ich finde diese "Firma" auch gar nicht im Internet. Also das Auto steht auch noch bei mobile drin aber nun mal bei dem "anderen" Händler.

Könnte das ein Betrug sein?

Beste Antwort im Thema

Also, der Wagen ist von seinen Daten jetzt eigentlich nicht am unteren Ende angesiedelt. Kann man auch durchaus noch vom seriösen Händler finden. Das mag aber bei dem speziellen Modell auch anders sein, da es vielleicht so einfach "selten" ist.

 

Alles in allem wirkt das, wie gesagt, wie die typische Umgehung der Sachmängelhaftung. Das muss aber natürlich nicht heißen, dass der Wagen an sich schlecht ist.

Theoretisch hat man dann recht gute Chancen, selbige einzuklagen. Richter sind nicht dumm, kennen solche Vorgehensweise und urteilen aich tendenziell Verbraucherfreundlich.

 

Ohne dass ich dir jetzt Sorgen bereiten will: 75tkm in 10 Jahren: da müsste für mich die Historie schon sehr nachvollziehbar sein.

 

Garantie, obwohl von privat, ist kein problem. Diese Versicherungen kann theoretisch immer jeder abschließen.

 

Aber mal ein anderer Denkansatz: dir entstehen durch den Vermittler im Grunde keinerlei Vorteile. Im Gege teil: da ist eine weitere Partei die auch irgendwo die Hand aufhält. Warum also nicht gleich von privat kaufen?

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Themenstarteram 31. Juli 2018 um 8:20

Zitat:

@camper0711 schrieb am 31. Juli 2018 um 09:35:22 Uhr:

Um was geht es?

eine 900 Euro-Möhre mit letztem Gnaden-TÜV

(und guter Hoffnung, dass die Kiste die 2 Jahre noch durchhält)

--> hier muss man dem Händler zugestehen, dass für eine Gewährleistung kein Platz in der Kalkulation ist ;)

 

oder ein "besserer" Gebrauchtwagen (oder Blender???) in einer höheren Preislage - so dass man den Händler guten Gewissens in die Pflicht nehmen kann?!

Preis ist ok um Vergleich. Das kann man ja bei mobile auch gut vergleichen. Also weder zu günstig, so dass ein Betrug zu vermuten ist, noch unglaublich teuer.

Zitat:

@Rocketfinger schrieb am 31. Juli 2018 um 10:20:02 Uhr:

Preis ist ok um Vergleich. ...

900 Euro?

oder 9.000 Euro????

 

Zitat:

@Rocketfinger schrieb am 31. Juli 2018 um 10:17:42 Uhr:

... in meiner Preisklasse, mit den Anforderungen die ich habe (viele Ps und nicht älter als 10 Jahre) halt nicht bei Verragshändlern, sondern auf diesen Schotterplätzen. ...

naja ... wenn ein Wagen im Alter unter 10 Jahren in Zahlung gegeben wird UND alles OK ist ...

... warum sollte das Auto dann nicht von dem einen oder anderen Vertragshändler direkt vermarktet werden???

 

oder wühlst Du gezielt im Bodensatz, mit sich kein "richtiges" Autohaus den Ruf besudeln will???

(in Litauen billig zusammengeschusterte US-Unfallautos/gedrehte Tachos/alle Verschleißteile kurz vor dem Exitus/usw.)

Kann Dir der Händler den Verkäufer nennen? M.E. müsste der im Vertrag stehen und mit dem letzten Halter übereinstimmen, weiss das aber nicht genau.

 

Du hättest auch noch die Möglichkeit eines Gebrauchtwagen-Checks bei TüV, Dekra etc für rund 100€.

Zitat:

@Rocketfinger schrieb am 31. Juli 2018 um 10:17:42 Uhr:

und ich habe eine Rechtschutz

Gut, damit bekommst du dann schonmal einen "kostenlosen" Titel, den du dir Einrahmen und übers GästeWC hängen kannst. Nur fahren lässt sich damit im Zweifel nicht ;)

 

Du solltest, wenn wir dir helfen sollen, in der Tat mal Tacheles reden, was du suchst. Bei einer 9000€ S Klasse 500, erwartet man anderes, als bei einem 9000€ Golf Diesel.

 

Die Bewertungen bei mobile und Co kannst du getrost ignorieren.

 

Kiesplatz hat auch erstmal recht wenig zu bedeuten. Ich kenne Kiesplätze, da würde ich blind kaufen und Glaspaläste wo ich nichtmal einen Kaffee ordern würde.

Die Bewertungen ganz zu ignorieren, finde ich falsch.

Klar kann ein Händler 98% positiv haben und man erwischt dann genau die "Möhre", wo nichts passt.

Paar mehr Infos zu Fahrzeug, Laufleistung und Preis wären hilfreich, weil der eine oder andere hier dann auch explizit Schwachstellen aufzeigen kann.

Eine Garantie auf ein Fahrzeug im Kundenauftrag ist eigentlich gar nicht möglich. Die Garantieanbieter erwarten, dass die Fahrzeuge bei Auslieferung eine relativ frische Inspektion haben. Irgendwas sagt mir, dass hier was stinkt.

Moin,

Ich sage es mal so - die Kombination - wenig Budget für die Anschaffung, aber VIEL PS - geht in 90% der Fälle schief.

Der Grund ist simpel - der Anschaffungspreis spiegelt die sonstigen Kosten kein Stück wieder. Wenn du dir die Anschaffung nur leisten kannst, wenn du bei den Seelenverkäufern zuschlägst - wie willst du dann das Geld für den Rest dauerhaft aufbringen?

Da ist ein seltsamer Vertrag noch dein geringstes Übel. Du hast nach sageb wir 4 Monaten nen Kupplungsschaden - deckt nix ab, kostet dich aber bei PS starken Autos schnell mal 1000€ - wirklich drin?!? Oder selbst mit Garantie - sagen wir die Steuerkette springt über - Instandsetzung kostet an Teilen 3800€ - bleiben für dich 1100€ über ..

LG Kester

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 31. Juli 2018 um 11:25:46 Uhr:

Die Bewertungen ganz zu ignorieren, finde ich falsch.

 

Klar kann ein Händler 98% positiv haben und man erwischt dann genau die "Möhre", wo nichts passt.

Ich beziehe mich eher darauf, dass es keinerlei Verifizierungssystem gibt und falsche Bewertungen -in beiden Ausprägungen- für wenige € gekauft werden können.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 31. Juli 2018 um 09:35:22 Uhr:

Um was geht es?

eine 900 Euro-Möhre mit letztem Gnaden-TÜV

(und guter Hoffnung, dass die Kiste die 2 Jahre noch durchhält)

--> hier muss man dem Händler zugestehen, dass für eine Gewährleistung kein Platz in der Kalkulation ist ;)

 

oder ein "besserer" Gebrauchtwagen (oder Blender???) in einer höheren Preislage - so dass man den Händler guten Gewissens in die Pflicht nehmen kann?!

Das ist Unsinn!!

Ob ein Gebrauchtwagenhändler sich an geltendes Recht halten muss, hängt nicht von seiner beliebigen Kalkulation ab!

Er hat seine Kalkulation an der geltenden Rechtalage auszurichten - nicht umgekehrt!

Ist ihm bei einem alten Auto das Gewährleistungsrisiko zu hoch, steht es ihm frei, das Auto entweder gar nicht erst anzukaufen oder es ggfs in den Export zu geben.

Aber "ich halte mich erst ab 5.000,- Euro an das Gesetz" geht nicht!

Zitat:

@ToddBeamer schrieb am 31. Juli 2018 um 12:31:39 Uhr:

Zitat:

@camper0711 schrieb am 31. Juli 2018 um 09:35:22 Uhr:

Um was geht es?

eine 900 Euro-Möhre mit letztem Gnaden-TÜV

(und guter Hoffnung, dass die Kiste die 2 Jahre noch durchhält)

--> hier muss man dem Händler zugestehen, dass für eine Gewährleistung kein Platz in der Kalkulation ist ;)

 

oder ein "besserer" Gebrauchtwagen (oder Blender???) in einer höheren Preislage - so dass man den Händler guten Gewissens in die Pflicht nehmen kann?!

Das ist Unsinn!!

Ob ein Gebrauchtwagenhändler sich an geltendes Recht halten muss, hängt nicht von seiner beliebigen Kalkulation ab!

Er hat seine Kalkulation an der geltenden Rechtalage auszurichten - nicht umgekehrt!

Ist ihm bei einem alten Auto das Gewährleistungsrisiko zu hoch, steht es ihm frei, das Auto entweder gar nicht erst anzukaufen oder es ggfs in den Export zu geben.

Aber "ich halte mich erst ab 5.000,- Euro an das Gesetz" geht nicht!

Da hast du die Theorie sehr schön zusammengefasst!

Hast du auch Erfahrungswerte aus der Praxis? Da sieht das ganze nämlich (mitunter) ganz anders aus. Aber du kannst natürlich gerne versuchen deine zweifelsohne vorhandenen Ansprüche ggü. der "Auto-Comet UG (haftungsbeschränkt)" bei ihrer Nachfolgegesellschaft der "StarDiamond Automobil UG (haftungsbeschränkt)" geltend zu machen. Die Verschwägerung der jew. Geschäftsführer ist natürlich nur reiner Zufall.

Darüber hinaus ist die Sachmängelhaftung kein Freibrief für ein durchrepariertes Auto. Ihre Leistungen umfassen exakt dem, für was man auch bezahlt hat. Kauft man ein Auto am Lebensende, hat man auch nur Anrecht auf Ersatzteile am Lebensende in dem Alter und der Laufleistung entsprechender erwartbarer Anmutung.

Ich frage mich warum der TE so ein Geheimnis um Preis, Alter,Modell,Marke,KM,PS usw. des auserkorenen Wagens macht.und auch Name des Händler oder der Stadt geheimhàlt.

Hat er Angst dass wir alle dann da hinfahren und ihm das Schnäppchen wegschnappen?

Moin,

Ich finde eure Aggressivität Grad vollends daneben!

Er hat Recht - die Gewährleistung gilt - egal ob 250€ oder 180000€. Was die Gewährleistung bei manch einem Auto noch für einen Wert hat - kann dabei sehr offen bleiben. Hier irgendwem etwas zu unterstellen und so einen Mist zu posten ist jedenfalls unter aller ...

Klar versuchen Händler gewisser Seriösität das irgendwie zu umgehen - mal geschickter, mal ungeschickter, mal mit mehr und mal mit weniger Erfolg. Aber das hat für die Grundlogik keine Auswirkungen.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 31. Juli 2018 um 14:55:03 Uhr:

Ich finde eure Aggressivität Grad vollends daneben!

Ich verbitte mir diese Unterstellung. Ich habe in keinster Weise "Aggresivität" in meinem Text verpackt, oder siehst du da was anderes?

Zitat:

@camper0711 schrieb am 31. Juli 2018 um 12:47:37 Uhr:

Zitat:

@ToddBeamer schrieb am 31. Juli 2018 um 12:31:39 Uhr:

Das ist Unsinn!!

Ob ein Gebrauchtwagenhändler sich an geltendes Recht halten muss, hängt nicht von seiner beliebigen Kalkulation ab!

Er hat seine Kalkulation an der geltenden Rechtalage auszurichten - nicht umgekehrt!

Ist ihm bei einem alten Auto das Gewährleistungsrisiko zu hoch, steht es ihm frei, das Auto entweder gar nicht erst anzukaufen oder es ggfs in den Export zu geben.

Aber "ich halte mich erst ab 5.000,- Euro an das Gesetz" geht nicht!

Kannst Du mir bitte ein paar Händler zeigen, bei denen ich meine bevorzugten 250 bis 1.500 Euro-Autos (mit in der 250 bis 500 Euro-Klasse mind. 1 Jahr HU, in der +/- 1.000 Euro-Preislage neuer HU) MIT "regulärer" Gewährleitung bekomme??????

 

Wenn nein:

Geh in Deinen Glaspalast Marmorböden lecken & sei hier ruhig!

ja, kann ich: JEDER Händler! Kannst du nachlesen im BGB!

Gegenfrage: kannst du mir einen einzigen Händler nennen, der wirksam die Gewährleistungsrechte ausschließt? Sprich: einen, der über dem Gesetz steht??

Bin gespannt...

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