Unsicher beim Autokauf über Händler - Rechte

Hallo zusammen,

ich habe einen alten Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Er bot mir für 1400,- das Auto mit neuem TÜV/Klimaservice/Inspektion - den Umfang haben wir so verhandelt. Viele meinten, man hätte da halt den Vorteil, dass der Händler Gewährleistung geben muss, allerdings sagte dieser, das gelte gesetzlich erst ab einem höheren Kaufpreis. Hierzu konnte ich nichts finden ... - bindet er mir also einen Bären auf?

Nun bekamen wir für die Anzahlung bereits die Papiere, der frische TÜV Bericht kam erst paar Tage später, weil er den erst nach Anzahlung machen lassen wollte. In diesem steht u.a. der Mangel drin, dass die Kennzeichenbeleuchtung noch ohne Funktion ist (ok, das ist das kleinste Problem), und der Hinweis ist aufgeführt "Bodengruppe + Federdom hinten korrodiert". Trotz neuem TÜV müsse dies lt. Gesetzgeber noch umgehend beseitigt werden. Mir wurde nun gesagt, dies betrifft nur den Mangel, den Hinweis soll man halt im Auge behalten, den müsse man nicht umgehend beseitigen - stimmt das soweit?

Ich hab keine Ahnung, in welchem Ausmaß das rostet und wollte nach Erhalt zum TÜV fahren und diesen 30 Euro Check durchführen lassen, um einfach nochmal sicher zu gehen. Okay, vielleicht hätte ich das schon früher tun sollen ... 🙄

Die Frage ist allerdings, wenn der Rost erheblich sein sollte und ich vom Kauf zurück treten würde ("widerrufen"😉, weil mein TÜV Prüfer das vielleicht alles kritischer sieht als angegeben und ich nun voll die Rostlaube gekauft hätte, kann man dann einfach den Wagen gegen das Geld zurück geben oder kann er das Geld für TÜV/Klimaservice/Inspektion einbehalten, weil er die Arbeiten z.Bsp. "extra für mich übernommen hat"?
Dies würde mich mal so für den schlimmsten Fall der Fälle interessieren ...

Danke für´s Lesen & Helfen. 😁

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Zitat:

@19Luk81 schrieb am 21. Juni 2016 um 21:34:21 Uhr:


Hallo. Die Gewährleistung muss er dir geben. Egal wie teuer oder billig das Auto ist, wenn er einen Kaufvertrag als Händler dir ausgehändigt hat. Mit neuen recht kannst du innerhalb einer Frist von 14 Tagen (hoffe das es richtig ist) vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Geld kann und darf ernüchternd einbehalten, da er bei einem anderen Kunden ich machen müsste....

Das ist nur zum Teil richtig und man sollte wenn man bei etwas nur hofft das es richtig ist zumindest einmal im Internet danach suchen. richtig ist, der Händler kann die Gewährleistung beim Verkauf an eine Privatperson nicht ausschließen, er kann sie jedoch auf 12 Monate verkürzen. Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es allerdings nicht beim Kauf vor Ort.

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Eine Wahnsinnsaufregung wegen eines Fahrzeuges im Gegenwert eines Monatslohnes..................

Sogar mit neuer Inspektion, TÜV und Klimaservice. Für 1400 wird Dir kein Händler ein Fahrzeug im eigenen Namen und mit gesetzl. Gewährleistung (auf was eigentlich) verkaufen.

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