Unschuldig und nun auch noch die Rechnung??

Ich soll im Juni vorigen Jahres auf einem Gewerbegelände ein anderes Auto mit dem Fahrzeug meiner Lebensgefährtin beim ausparken beschädigt haben.
Am nächsten Tag rief schon die Versicherung bei uns an- wir: ahnungslos. Einen Tag später erschienen 2 Polizisten, die sich das "Tatfahrzeug" anschauen wollten. Ich ließ sie gewähren- sie fanden nichts...
Mein Anwalt erreichte gegen Zahlung von €300 an die Justitzkasse eine Niederschlagung des Verfahrens. Ich ging darauf ein, da ich ohne Fahrerlaubnis (bei Unfallflucht droht Entzug) erwerbsunfähig bin.
Ich glaubte, das diese Sache nun aus der Welt sei... (300€ Justiz + 500€ Anwalt) ... Als erstes wurde meine Lebensgefährtin höher gestuft- das habe ich noch irgendwie eingesehen- der Schaden war ja da- auch wenn ich ihn nicht verursacht habe- die Versicherung hat ihn ja bezahlt...
Kam doch vor ein paar Tagen ein Brief von der Versicherung (Name editiert) das sie die Leistungen, die sie nach dem Pflichtversicherungsgesetz erbringen mussten jetzt von mir erstattet haben wollen (920€)...

Begründung: da ich mich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt habe, habe ich nicht alles getan, was der Aufklärung des Tatbestandes dienen kann (Ziffer E.1.3. AKB). Deshalb sei die Versicherung nach Ziffer E.5.1 AKB Leistungsfrei.

Ich habe Fahrerlaubnis seit1992 und bin seitdem OHNE jedemals einen Schaden verursacht zu haben gefahren- und ich bin Vielfahrer mit mehr als 40000 km/Jahr

1. Ich frage mich inwieweit das rechtens ist

UND Wenn versichert dann bitte nicht bei der *piiiiep*. Denn wie man hier sieht, ziehen die auch noch aus einem Schaden Gewinne.
Schön ist übrigens auch, das wenn ich eine Ratenzahlung haben möchte, dann muß ich auf das Recht der Einrede verzichten und ein Schuldanerkenntnis unterschreiben- d.h. auch wenn ich mit Erfolg in den wiederspruch gehe bekommen die das Geld...

Egal, ob ihr mir glaubt, das ich es nicht war (mit dem Unfall) oder nicht- bei diesen Geschäftsgebaren kann ich vor der *piiiiep* KFZ Versicherung nur warnen.

Weiß jemand, in wie weit es rechtmäßig ist, das Geld von mir zurückzufordern???

Danke

***Firmennamen von MartinSHL editiert

Beste Antwort im Thema

Das ist doch normal. Anderen Leuten das Auto kaputt fahren, feige  abhauen und hinterher rumheulen, wenn man erwischt wird.

Und zur Krönung auf die Versicherung schimpfen..........😠

Echt nicht zu fassen, was mache Zeitgenossen für ein Unrechts- Bewusstsein haben.

Da kann man echt nur noch mit dem Kopf schütteln.

Gruß

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Wo liegt da der Unterschied?
Wenn ich "normal" einen Schaden zurück kaufe, zahle ich auch nur den Schaden.
Keinen Gutachter keinen RA keinen Verwaltungsaufwand,..........

Der Schadenrückkauf ist eine freiwillige Rückzahlung des Versicherungsnehmers.

Im Gegensatz dazu ist der Regress, der aufgrund der Leistungsfreiheit des Versicherers durchgeführt wird, naturgemäß unfreiwillig.

Der Versicherer ist dem Dritten gegenüber gesetzlich zur Leistung verpflichtet.
Im Innenverhältnis ist er aber seinem Kunden gegenüber aber wegen der Vertragsverletzung nicht zur Leistung verpflichtet (ggf. in der Höhe beschränkt, bei Prämienverzug unbeschränkt).

Folglich muss er -wenn seine Aufwendungen zurück verlangt- den Kunden auch nicht mit der vertraglich vereinbarten Freistellung "belohnen". Vereinfacht ausgedrückt.

Hafi

Ergo: Zwar keine Leistungen erbracht (bis auf Personal- und Bearbeitungskosten, also bitte), aber trotzdem hochgestuft?

Oder auf Stammtischniveau ausgedrückt: Am Unfall des VS-Nehmers mitverdient?

Wenn dem so ist, ist das eine rechtlich zumindest problematische Regelung. Man diskutiere auch nicht darüber, ob der VS-nehmer dies "verdient" hat; eine Buße wird ja durch den Gesetzgeber auferlegt.

Also, für mich ist immer noch nicht schlüssig, dass zum einen am Fzg. keine Schäden festgestellt wurden, zum anderen aber überhaupt erst mal ein Verfahren eingeleitet wurde.

Vielleicht kann mir das der Themenstarter ja mal erklären ....

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