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Unschuldig und nun auch noch die Rechnung??

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 15:30

Ich soll im Juni vorigen Jahres auf einem Gewerbegelände ein anderes Auto mit dem Fahrzeug meiner Lebensgefährtin beim ausparken beschädigt haben.

Am nächsten Tag rief schon die Versicherung bei uns an- wir: ahnungslos. Einen Tag später erschienen 2 Polizisten, die sich das "Tatfahrzeug" anschauen wollten. Ich ließ sie gewähren- sie fanden nichts...

Mein Anwalt erreichte gegen Zahlung von €300 an die Justitzkasse eine Niederschlagung des Verfahrens. Ich ging darauf ein, da ich ohne Fahrerlaubnis (bei Unfallflucht droht Entzug) erwerbsunfähig bin.

Ich glaubte, das diese Sache nun aus der Welt sei... (300€ Justiz + 500€ Anwalt) ... Als erstes wurde meine Lebensgefährtin höher gestuft- das habe ich noch irgendwie eingesehen- der Schaden war ja da- auch wenn ich ihn nicht verursacht habe- die Versicherung hat ihn ja bezahlt...

Kam doch vor ein paar Tagen ein Brief von der Versicherung (Name editiert) das sie die Leistungen, die sie nach dem Pflichtversicherungsgesetz erbringen mussten jetzt von mir erstattet haben wollen (920€)...

 

Begründung: da ich mich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt habe, habe ich nicht alles getan, was der Aufklärung des Tatbestandes dienen kann (Ziffer E.1.3. AKB). Deshalb sei die Versicherung nach Ziffer E.5.1 AKB Leistungsfrei.

 

Ich habe Fahrerlaubnis seit1992 und bin seitdem OHNE jedemals einen Schaden verursacht zu haben gefahren- und ich bin Vielfahrer mit mehr als 40000 km/Jahr

 

1. Ich frage mich inwieweit das rechtens ist

 

UND Wenn versichert dann bitte nicht bei der *piiiiep*. Denn wie man hier sieht, ziehen die auch noch aus einem Schaden Gewinne.

Schön ist übrigens auch, das wenn ich eine Ratenzahlung haben möchte, dann muß ich auf das Recht der Einrede verzichten und ein Schuldanerkenntnis unterschreiben- d.h. auch wenn ich mit Erfolg in den wiederspruch gehe bekommen die das Geld...

 

Egal, ob ihr mir glaubt, das ich es nicht war (mit dem Unfall) oder nicht- bei diesen Geschäftsgebaren kann ich vor der *piiiiep* KFZ Versicherung nur warnen.

 

Weiß jemand, in wie weit es rechtmäßig ist, das Geld von mir zurückzufordern???

 

Danke

 

***Firmennamen von MartinSHL editiert

Beste Antwort im Thema

Das ist doch normal. Anderen Leuten das Auto kaputt fahren, feige  abhauen und hinterher rumheulen, wenn man erwischt wird.

 

Und zur Krönung auf die Versicherung schimpfen..........:mad:

 

Echt nicht zu fassen, was mache Zeitgenossen für ein Unrechts- Bewusstsein haben.

 

Da kann man echt nur noch mit dem Kopf schütteln.

 

Gruß

 

Delle

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Da ist ja irgendwie eine Lücke in deinem Bericht.

Kein Gericht verurteilt dich, wenn an deinem Auto kein Schaden erkennbar ist und insofern auch kein Beweis für deinen Rempler geführt werden kann.

Warum also hat dann dein Anwalt überhaupt einer Einstellung gegen Geldbuße zugestimmt?

Andererseits: Wenn deine VS anstandslos bezahlt hat, wird ja wohl irgendein Schuldspruch existieren, der dir die Unfallflucht vorwirft. Und dann ist die VS tatsächlich auch zur Leistung frei (EDIT: kann es sich von dir wieder holen).

Das paßt aber SO nicht zusammen.

Das ist doch normal. Anderen Leuten das Auto kaputt fahren, feige  abhauen und hinterher rumheulen, wenn man erwischt wird.

 

Und zur Krönung auf die Versicherung schimpfen..........:mad:

 

Echt nicht zu fassen, was mache Zeitgenossen für ein Unrechts- Bewusstsein haben.

 

Da kann man echt nur noch mit dem Kopf schütteln.

 

Gruß

 

Delle

am 24. Juni 2010 um 17:50

Die Einstellung des Verfahrens gegen Geld ist ein Schuldeingeständnis, anders kann man es nicht sehen.

Bei Unfallflucht besteht eine Obliegenheitsverletzung, die Versicherung darf in dem Fall bis zu 5000€ Regreß vom Verursacher fordern. Und weil Du über Deinen Anwalt ja zugegeben hast, daß Du das andere Auto beschädigt hast, kann sich die Versicherung völlig zu Recht einen Teil von eben bis zu 5000 € des Schadens bei Dir zurückholen. Daß sie nur 920 € fordert, liegt wohl daran, daß der Schaden nur 920 € betragen hat.

Sei froh, daß Du so glimpflich aus der Sache rausgekommen bist!

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Die Einstellung des Verfahrens gegen Geld ist ein Schuldeingeständnis, anders kann man es nicht sehen.

ja und gebnau das scheint so zwischen Anwalt und Klient nicht richtig kommuniziert worden zu sein. Ihr solltet euch nochmal zusammensetzen.

Btw: Bleib bei deiner Versicherung, aber wechsle den Anwalt.

am 24. Juni 2010 um 21:52

Zitat:

Original geschrieben von Mandrivaner

 

 

Weiß jemand, in wie weit es rechtmäßig ist, das Geld von mir zurückzufordern???

 

Danke

Zu Recht, warum sollen die anderen Versicherten für den Schaden aufkommen wenn du gerichtlich wegen Fahrerflucht rechtskräftig verurteilt bist.

 

Wenn es dir nur wichtig war deinen Führerschein unter allen umständen zu behalten muss man eben auch damit rechnen das die Versicherungen die vorgestreckten Leistungen mit Recht zurückfordern.

 

Hoffe du hast daraus gelernt, mir ist nämlich mal einer reingefahren und hat auch Verkehrsunfallflucht begangen ( Schaden 3000 €) nur wurde er nicht ausfindig gemacht und ich blieb auf dem Schaden sitzen.

am 24. Juni 2010 um 22:04

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Mandrivaner

Weiß jemand, in wie weit es rechtmäßig ist, das Geld von mir zurückzufordern???

Danke

Zu Recht, warum sollen die anderen Versicherten für den Schaden aufkommen wenn du gerichtlich wegen Fahrerflucht rechtskräftig verurteilt bist.

Verurteilt wurde er ja nicht, sondern hat gegen Zugeben der Schuld und einen Geldbetrag eine Einstellung des Verfahrens erwirkt.

Deinen sonstigen Ausführungen stimme ich vollumfänglich zu.

am 24. Juni 2010 um 22:10

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Zu Recht, warum sollen die anderen Versicherten für den Schaden aufkommen wenn du gerichtlich wegen Fahrerflucht rechtskräftig verurteilt bist.

Verurteilt wurde er ja nicht, sondern hat gegen Zugeben der Schuld und einen Geldbetrag eine Einstellung des Verfahrens erwirkt.

 

Deinen sonstigen Ausführungen stimme ich vollumfänglich zu.

Ja stimmt, diese Zahlung ist für die Versicherung aber ein Schuldeingeständnis und wird wie rechtlich verurteilt gewertet. Habe mich da nicht ganz richtig ausgedrückt.

Zitat:

Original geschrieben von Mandrivaner

 

Ich glaubte, das diese Sache nun aus der Welt sei... (300€ Justiz + 500€ Anwalt) ... Als erstes wurde meine Lebensgefährtin höher gestuft- das habe ich noch irgendwie eingesehen- der Schaden war ja da- auch wenn ich ihn nicht verursacht habe- die Versicherung hat ihn ja bezahlt...

 

Danke

Zumindest die Hochstufung sollte nicht in Ordnung sein.

Wenn der TE ( oder seine Lebensabschnittsgefährtin) den Schaden bezahlt (bezahlen muß), gibt es keinen Grund den SF zu belasten.

klar, weil durch die Bearbeitung auch garkeine Kosten entstanden sind - das ist was anderes, als wenn man sich freiwillig einen Schaden zurück kauft um die SF zu behalten

Wo liegt da der Unterschied?

Wenn ich "normal" einen Schaden zurück kaufe, zahle ich auch nur den Schaden.

Keinen Gutachter keinen RA keinen Verwaltungsaufwand,..........

Die Grundlage ist eine ganz andere.

Bei dem einem handelt es sich um einen Vertraglich abgesicherten Schaden, beim anderen um eine Vertragsverletzung

Da hier offensichtlich einiges unstimmig ist und demnach ganz offensichtlich die genannte Versicherung völlig zu Unrecht hier beschuldigt wird, habe ich den Namen der VS im Eingangsposting editiert.

 

Gruß MartinSHL

MT-Moderation

am 25. Juni 2010 um 10:47

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Verurteilt wurde er ja nicht, sondern hat gegen Zugeben der Schuld und einen Geldbetrag eine Einstellung des Verfahrens erwirkt.

Deinen sonstigen Ausführungen stimme ich vollumfänglich zu.

Ja stimmt, diese Zahlung ist für die Versicherung aber ein Schuldeingeständnis und wird wie rechtlich verurteilt gewertet. Habe mich da nicht ganz richtig ausgedrückt.

Kommt vor.

Das Schuldeingeständnis ist übrigens nicht nur für die Versicherung eines, sondern auch innerhalb des Justizsystems und bleibt dort gespeichert. Sollte sich der TE noch einmal eine Verkehrsstraftat leisten, wird die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sehr wahrscheinlich nicht mehr so nachsichtig sein und das Verfahren gegen einen Geldbetrag einstellen. Und das ist auch gut so.

Wobei: Ich würde auch bei einer Ersttäterschaft bei einem Unfallflüchtigen ein Fahrverbot verhängen. Bei einem Urteil droht ja nicht ohne Grund die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Da fällt mir ein: Weiß eigentlich jemand, ob die Punkte bei einer solchen Einstellung des Verfahrens in FL eingetragen werden? Die Schuld steht ja fest.

am 25. Juni 2010 um 20:07

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Da fällt mir ein: Weiß eigentlich jemand, ob die Punkte bei einer solchen Einstellung des Verfahrens in FL eingetragen werden? Die Schuld steht ja fest.

Da ein Verschulden gerichtlich bei einer Einstellung des Verfahrens gem. §153a StPO gerade nicht festgestellt ist, der Beschuldigte mithin strafrechtlich unbescholten bleibt bzw. nicht vorbestraft ist, erfolgt auch keine Eintragung in das Verkehrszentralregister in Flensburg.

 

 

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