Uns ist einer reingefahren: Verzwickte Sache: Meinungen sind gefragt!

Kia Carens 4 (RP)

Uns ist am Samstag einer beim Ausparken in den Kotflügel vorne rechts gefahren. Der ist nun zerdötscht und man kann die Beifahrertür nicht mehr öffnen. Aussehen tut es erst einmal nach einem Blechschaden. Der Schaden wurde von der Polizei aufgenommen und am Montag werden wir uns in der Kia-Werkstatt melden. Nun zum Problem: Der Wagen läuft noch als Vorführwagen auf den Kia-Händler. Der Vertrag ist schon unterschrieben (Absichtserklärung). Die Formalitäten sind also "in der Mache". Der Händler hat unseren alten Wagen schon angekauft, der Rest soll ab Oktober laufen. (Ummeldung auf uns und Zahlung).

Ab wann ist der Wagen ein Unfallwagen (Auch bei "einfachen" Blechschäden?)? Wie sieht es aus mit Wertminderung? Da es ja ein Neuwagen mit wenig Kilometern ist: Was wird der Kia Händler von der Versicherung bekommen und wie sollte man sich verhalten? Wenn wir den Wagen kaufen ist ist es doch ein Unfallwagen, also ist er doch weniger wert? (Ich glaube jetzt habe ich die Fragen doppelt gestellt 🙄)

In diesem Falle möchte ich hier keine große rechtliche Beratung, sondern "Meinungen" hören. Vielleicht hat schonmal wer solch einen Fall erlebt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von der_fette_Moench


Ist der Wagen rechtlich schon euer Eigentum oder nicht?

Also, bevor ich mal zum eigentlichen komme.

Eigentum ist nicht bei ihr. Steht doch klar drin. Der Kia läuft auf den Händler. Also Eigentum beim Händler oder seiner Bank. Wer lesen kann ist klar im Vorteil 🙄

Hallo Anika,

ihr habt bestimmt eine Halter-Nehmer-Trennung. Dann geht es euch wie uns.
Uns ist gleich am Tag der Überführung einer drauf gefahren.

Grundsätzlich müsste das Autohaus auf den der Kia zugelassen ist alles regeln.
Da unser AH 350 km entfernt ist, haben wir alles regelt und haben uns Vollmachten und Abtretungserklärungen unterschreiben lassen und der Versicherung zugeschickt. Haben auch alle Forderungen an uns Abtreten lassen. Somit auch die mögliche Wertminderung.
Unser Schaden war in Höhe von 1.000 €. Ging nach 2 Monaten dann alles problemlos^^

Habt ihr den Fahrer des anderen Fahrzeuges oder war es Fahrerflucht? Würde bei dieser komplezierten Sache den Unfall aufjedenfall telefonisch melden. So umgeht man missverständnisse.

Grundsätzlich ist es schon ein Unfallwagen. Man muss halt immer den Schaden beachten. Bei uns war es eine Stoßstange. Also nix schlimmes.
Aber wenn bei euch die Beifahrertür schon nicht mehr auf geht, klingt schlimmer. Wenn ihr die Wertminderung erhaltet (wenn es eine gibt) dann ist es ja wie der Nachlass. Sollte die WM aber an den Händler gehen würde ich nach verhandeln. Haben ja so auch einen größeren "Gewinn".

Hoffe hilft dir weiter.

12 weitere Antworten
12 Antworten

Euer Pech würde ich sagen.
Und ja, aus meiner Sicht ist das nun ein Unfallwagen. Zumindest rechtlich gesehen.
Wenns wirklich nur ne Delle ist, kann man die ausbeulen und ggf. neu lackieren. Fertig. Kein Grund da ein Drama draus zu machen.

Ich mein, wie stellst du dir das vor? Ihr eiert mit dem Wagen rum, verursacht einen Schaden, und der Händler gibt euch freudestrahlend einen Preisnachlass? Ein wenig so klingt deine Fragestellung 🙄

Zitat:

Original geschrieben von der_fette_Moench


Ihr eiert mit dem Wagen rum, verursacht einen Schaden, und der Händler gibt euch freudestrahlend einen Preisnachlass? Ein wenig so klingt deine Fragestellung 🙄

Wenn wir den Schaden verursacht hätten, dann würde ich hier gar nicht posten. Dann wäre es unser Pech und wir die Blöden.

Wir waren gar nicht dabei als uns wer in den geparkten Wagen gefahren ist.

Der ja immer noch ein Vorführwagen ist.

Und ja, dann sehe ich das schon so, das ich einen Unfallwagen kaufe.

Ist der Wagen rechtlich schon euer Eigentum oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von der_fette_Moench


Ist der Wagen rechtlich schon euer Eigentum oder nicht?

Also, bevor ich mal zum eigentlichen komme.

Eigentum ist nicht bei ihr. Steht doch klar drin. Der Kia läuft auf den Händler. Also Eigentum beim Händler oder seiner Bank. Wer lesen kann ist klar im Vorteil 🙄

Hallo Anika,

ihr habt bestimmt eine Halter-Nehmer-Trennung. Dann geht es euch wie uns.
Uns ist gleich am Tag der Überführung einer drauf gefahren.

Grundsätzlich müsste das Autohaus auf den der Kia zugelassen ist alles regeln.
Da unser AH 350 km entfernt ist, haben wir alles regelt und haben uns Vollmachten und Abtretungserklärungen unterschreiben lassen und der Versicherung zugeschickt. Haben auch alle Forderungen an uns Abtreten lassen. Somit auch die mögliche Wertminderung.
Unser Schaden war in Höhe von 1.000 €. Ging nach 2 Monaten dann alles problemlos^^

Habt ihr den Fahrer des anderen Fahrzeuges oder war es Fahrerflucht? Würde bei dieser komplezierten Sache den Unfall aufjedenfall telefonisch melden. So umgeht man missverständnisse.

Grundsätzlich ist es schon ein Unfallwagen. Man muss halt immer den Schaden beachten. Bei uns war es eine Stoßstange. Also nix schlimmes.
Aber wenn bei euch die Beifahrertür schon nicht mehr auf geht, klingt schlimmer. Wenn ihr die Wertminderung erhaltet (wenn es eine gibt) dann ist es ja wie der Nachlass. Sollte die WM aber an den Händler gehen würde ich nach verhandeln. Haben ja so auch einen größeren "Gewinn".

Hoffe hilft dir weiter.

Hallo ANI,

wie duc A6 schon geschrieben hat, ist das Autohaus noch der Eigentümer und muss die Schadensabwicklung regeln. Eine entscheidende Information fehlt aber noch. Kennt ihr den Unfallverursacher? Dann läuft die Abwicklung über die gegnerische Versicherung. Wenn nicht, wird die Sache wohl über die Vollkasko des KIA Händlers laufen. Dann wird es interessant, denn meistens haben die eine hohe Selbstbeteiligung (oft 1.000,- €). Die Selbstbeteiligung trägt normalerweise der Nutzer, also ihr.

Ein Unfallwagen ist es leider auch. Wenn die Tür und die Karosserie unterhalb des Kotflügels nicht beschädigt ist, sehe ich eigentlich kein Problem. Lass den Kotflügel gegen ein neues Original austauschen. Er sollte nur geschraubt sein. Danach ist das Auto wie neu. Die Versicherung muss eine Wertminderung zahlen. Ausserdem gibt es noch eine Pauschale für Ausgaben und die Nutzungsausfallentschädigung wenn kein Mietwagen genommen wird. Erhoffe Dir aber keine Riesenbeträge. Mir ist bei meinem pro_cee´d auch mal einer beim Ausparken direkt auf die Ecke der Stoßstange gefahren. Die Stoßstange war hin und hat so unglücklich auf den Kotflügel gedrückt, dass er einen leichten Knick hatte. Beide Teile wurden ausgetauscht. Der Schaden wurde über die gegnerische Versicherung abgewickelt. Der Wagen stand zwei Tage in der Werkstatt. Dafür habe ich 38,- €/Tag Nutzungsausfallentschädigung erhalten. Dazu 30,- € Kostenpauschale und 200,- € Wertminderung.
Diese Beträge, die der Händler von der Versicherung erhält, sollte er euch natürlich entsprechend weitergeben.

Gruß
Sledge

Ist der Verursacher bekannt?

Für mein Verständnis ist es kein Unfallwagen. Wenn der Kotflügel nur ausgetauscht werden muss und sonst nichts verzogen ist. Weiß jetzt nicht, wie die offizielle Auffassung ist.

Zitat:

Original geschrieben von ANI


Der Vertrag ist schon unterschrieben (Absichtserklärung).

Naja, das macht für mich die Eigentumsfrage nicht eindeutig. Aber egal, nicht mein Problem 😉

Zitat:

Original geschrieben von der_fette_Moench



Zitat:

Original geschrieben von ANI


Der Vertrag ist schon unterschrieben (Absichtserklärung).
Naja, das macht für mich die Eigentumsfrage nicht eindeutig. Aber egal, nicht mein Problem 😉

Er versteht' s nicht. ^^

Wir hatten auch schon einen Kaufvertrag unterschrieben, waren aber noch nicht Besitzer(oder die Bank). Der Händler hat auf Vorführer eine HalteDauer von 3 Monaten, kann ihn aber schon vorher verkaufen. Wie gesagt Halter-Nehmer-Trennung. Wer von solchen Dingen keinen "Saft" hast, braucht auch nicht antworten. Weil es hilft niemandem!

Lies mal die Überschrift Klugscheißer. Das war meine Meinung. Nicht mehr und nicht weniger.
Brauchst mit keinen Knopf mehr an die Backe labern. Igno +1

Zitat:

Original geschrieben von der_fette_Moench


Lies mal die Überschrift Klugscheißer. Das war meine Meinung. Nicht mehr und nicht weniger.
Brauchst mit keinen Knopf mehr an die Backe labern. Igno +1

Lass mal die Kirche im Dorf, Heini. Du hast von der Sache hier keinen Plan und gibt's unqualifizierte Kommentare von dir! Du hast die 1+ verdient.

Oder meinst du mit "Ach egal, ist nicht mein Problem", ist der ThemenStarterin geholfen? Eine tolle Meinung hast du da. "Kopfschüttel"

Besten Dank an duc A6 und Sledge, denn das waren nun die passenden Aussagen und wir wissen was auf uns zu kommt.
Sorry wenn ich den Fall nicht ganz so dolle präsentiert habe. Ich selber habe ihn vor Augen und anderen muss ichs passend erklären, da fehlte dann evt. das ein oder andere wichtige Detail.
Also die Daten vom Unfallfahrer haben wir. Ist bei ihm auch ein Firmenwagen gewesen. Den Vorfall haben wir auch später bei der Polizei zu Protokoll gegeben.
Wenn es schon unser Wagen wäre, dann würde ich auch nicht schreiben, denn dann würden wir ja von der gegnerischen Versicherung den Betrag evt. Wertverlust bekommen, aber da es sich nun um den Kia-Händler handelt, war ich mir unsicher, wie sowas abläuft. Wir würden, je nach Schadenshöhe und von der Versicherung erhaltene Wertminderung noch verhandeln wollen, dies gern in Form von materiellen Dingen wie Zubehör ;-). Wer möchte das nicht, wenn die Möglichkeit besteht?
Ich hoffe, der Kia-Händler ist da kooperativ, denn woher sollen wir wissen, in welcher Höhe eine evt. Wertminderung ist , da ja alles über den Kia Händler abgewickelt wird.

Was mich allgemein noch interessiert:

Frage ist und bleibt - weil ich ständig andere Meinungen - höre:
Ab wann ist ein Auto überhaupt ein Unfallwagen und ab wann hat ein Auto überhaupt einen Wertverlust?

Einen schönen Sonntagabend

also wenn die tür nicht mehr aufgeht aufgrund eines verdellten kotflügels kannst du davon ausgehen, dass es ein unfallwagen ist.

im grunde kannst du auch im internet hinreichend nachlesen ab wann ein fahrzeug ein unfallfahrzeug ist. nur mal kurz: das ist ziemlich schnell der fall.

manche verträge sehen neben der formulierung "unfall" auch eine formulieren "vorschaden" vor. da wirds dann noch eindeutiger.

---------------------------

was die wertminderung angeht:
die wird der kia händler von der versicherung erhalten. da gibts relativ klare vorgehenesweisen seitens der versicherer - gerade bei neuwagen kannst du auch sicher sein, dass es da was gibt.
natürlich solltest du darauf bestehen, dass eben diese summe 1:1 an dich weitergeht sofern du weiterhin deiner abnahmepflicht des fahrzeugs nachkommst - also nicht versuchst den vertrag irgendwo zu wandeln (was dem händler sicherlich übel aufstoßen würde).

was sicher nicht geht: freies nachverhandeln weil es jetzt ein unfallfahrzeug ist. ist ja auch irgendwo euer pech, dass euch jemand reinfährt (und nicht das pech des händlers).

Deine Antwort