unrechtmäßige knöllchen bei blitzer auf A3 Dreieck Heumar
Wer von euch 2016 auf der A3 in einer baustelle höhe Dreieck Heumar in Fahrtrichtung Oberhausen geblitzt wurde, hat glück. die knöllchen sind ungültig. siehe http://www.rp-online.de/.../...knoellchen-sind-ungueltig-aid-1.6580584
Beste Antwort im Thema
Wer von euch 2016 auf der A3 in einer baustelle höhe Dreieck Heumar in Fahrtrichtung Oberhausen geblitzt wurde, hat glück. die knöllchen sind ungültig. siehe http://www.rp-online.de/.../...knoellchen-sind-ungueltig-aid-1.6580584
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Zurück zum Thema: Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung am Ende der Baustelle. Hierzu, Fundstelle 1:
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Verkehrszeichen 278 bis 282 StVO." (Anlage 2, Abschnitt 7 zu § 41 Abs. 1 StVO (Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote)).
@StefanLi:
So, dann lies nochmal Seite 2. Dort hat Kai schon so schön (auf den gleichen Einwand von einem anderen User) erwidert:
"offensichtlich ist es aber so, dass nicht alle 60er Schilder mit einem Gefahrenschild versehen waren und daher die Beschilderung auf jeden Fall noch Gültigkeit hatte."
Also: Es gab dort kein Gefahrenzeichen! Ohne Gefahrenzeichen verschwindet das Limit auch nicht nach der Baustelle. Nicht so kompliziert, oder?
Das schreibe ich doch, oder liest du was anderes?
Im übrigen ist es auf der BAB normal und entspricht IMHO der Richtlinie zur Ausschilderung von Baustellen auf der BAB keine Kombination aufzustellen, sondern Solitärschilder.
Das Ende eines Streckenverbots situativ kommt idR. Nur bei sehr kurzen oder Wanderbaustellen vor.
Da ich die fragliche Stelle in der Zeit selbst mehrfach befahren habe, habe ich mich um die Aufregung gewundert. Es ist aus meiner Sicht eindeutig und für aufmerksame Fahrer unzweifelhaft.
P.S. Ja, ich entschuldige Deinen Ton.😉
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Danke dafür, dass du mich entschuldigst 🙂
Aber, fassen wir mal zusammen:
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn
1) Streckenverbot mit Gefahrenzeichen, aus dem sich das Ende ergibt
2) kurzes Verbot, und Länge durch Zusatzzeichen gekennzeichnet (z.B. ?100 m?)
3) ansonsten muss es durch Zeichen 278-282 aufgehoben werden
Weder 1, noch 2 oder 3 treffen bei dieser Baustelle zu. Es mag zwar sein, dass nach Verwaltungsvorschrift das Tempolimit am Ende einer Baustelle aufgehoben werden soll, aber das ist nur eine Bestimmung zur Aufstellung der Beschilderung. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung macht das Tempolimit nicht ungültig. Und da hier nunmal 60 angeordnet waren, und 1), 2), 3) nicht zutreffen, gelten die nunmal bis zum Blitzer weiter (und auch darüber hinaus, falls die Schilderbrücke nichts anzeigt).
Köln zahlt die Tickets nach einem Gnadengesuch zurück. Vielleicht.
Ob rechtmäßig oder unrechtmäßig geblitzt sei mal dahingestellt - Fakt ist, wenn Köln jetzt einige Tickets zurückzahlt, wird es noch mehr Blitzer geben, um das Geld mit Zinseszins zurückzuholen. DAS ist das EINZIGE, was feststeht.
Zitat:
@TilJes schrieb am 15. Februar 2017 um 00:05:16 Uhr:
Danke dafür, dass du mich entschuldigst 🙂Aber, fassen wir mal zusammen:
Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn
1) Streckenverbot mit Gefahrenzeichen, aus dem sich das Ende ergibt
2) kurzes Verbot, und Länge durch Zusatzzeichen gekennzeichnet (z.B. ?100 m?)
3) ansonsten muss es durch Zeichen 278-282 aufgehoben werdenWeder 1, noch 2 oder 3 treffen bei dieser Baustelle zu. Es mag zwar sein, dass nach Verwaltungsvorschrift das Tempolimit am Ende einer Baustelle aufgehoben werden soll, aber das ist nur eine Bestimmung zur Aufstellung der Beschilderung. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung macht das Tempolimit nicht ungültig. Und da hier nunmal 60 angeordnet waren, und 1), 2), 3) nicht zutreffen, gelten die nunmal bis zum Blitzer weiter (und auch darüber hinaus, falls die Schilderbrücke nichts anzeigt).
Genau! Nur wer zwischendurch mal unaufmerksam ist und die Schilder, bzw. Regeln nicht kennt denkt sich: "Heya Baustellenende - jetzt geh ich mal aufs Gas!" Das das Falschverhalten nach einer Verwaltungsvorschrift auch einen Rückgriff auf die Strafe beim Zivilverfahren gegen den Verkehrssünder hat, ist in sog. Fachkreisen übrigens umstritten. Es bleibt aber dabei, dass es ein Falschverhalten ist und nur die Strafe nicht kommt.
Abweichend von Deiner o.a. Aufstellung kann auch eine eindeutige situative Beschilderung das Streckenverbot aufheben, wenn sie vorbei ist. Der LKW als Wanderbaustelle ist das beste Beispiel. Als Merksatz sollte man aber abspeichern, dass díe Verwaltungsvorschrift für die BAB auch sagt, das es idR. keine Kombination "Baustelle+Tempobeschränkung" gibt. Die Geschwindigkeit soll (!) auf der BAB immer separat stehen und damit auch separat aufgehoben werden. Leider vergessen einige Beschilderer/Verwaltung dies genauso wie einiges anderes. Damit haben wir den Knackpunkt, warum o.a. Fehler in Köln evtl. zur Straffreiheit führen soll.
Meine persönliche Ansicht ist allerdings, dass das in diesem Fall übertrieben ist, da es nur um ein Fehlen einer Zusatzbeschilderung für m.W. 60m ging.
Zitat:
@azrazr schrieb am 15. Februar 2017 um 10:09:51 Uhr:
Köln zahlt die Tickets nach einem Gnadengesuch zurück. Vielleicht.Ob rechtmäßig oder unrechtmäßig geblitzt sei mal dahingestellt - Fakt ist, wenn Köln jetzt einige Tickets zurückzahlt, wird es noch mehr Blitzer geben, um das Geld mit Zinseszins zurückzuholen. DAS ist das EINZIGE, was feststeht.
Ich fände es toll, wenn es noch mehr Blitzer und Abstandsmessgeräte gäbe. Nicht wegen der Kassenlage, sondern weil nachweislich die Kontrolldichte auch die Einhaltung einer Vorschrift erhöht. Und das Köln jetzt so viel Geld zu verschenken hat halte ich für Fehlinformation. Wenn es wirklich rund 400.000 Bussgelder sind, wird die Erstattung ja mind. 40.000.000 € betragen, oder? Sollte man Frau Reker aus dem komunalen Ausgleich in Land NRW direkt streichen - verschenktes Geld wird nicht sozialisiert!
Zitat:
@StefanLi schrieb am 15. Februar 2017 um 11:52:04 Uhr:
Genau! Nur wer zwischendurch mal unaufmerksam ist und die Schilder, bzw. Regeln nicht kennt denkt sich: "Heya Baustellenende - jetzt geh ich mal aufs Gas!"
Ja, aber "zwischendurch mal unaufmerksam" hast du schnell auf allen Straßen ein Schild übersehen. Ja, ok, man koppelt das Tempolimit in diesem Fall selbstverständlich optisch an die Baustelle. Allerdings sei gesagt, dass man damit in jedem Bußgeldverfahren schlechte Karten hätte. Im Gegenteil: das übliche Bußgeld geht ja gerade von einer fahrlässigen Begehung aus. Hätte jemand die Zeichen bewusst wahrgenommen und gegen das Limit verstoßen, müsste man den doppelten Satz verlangen.
Zitat:
Das das Falschverhalten nach einer Verwaltungsvorschrift auch einen Rückgriff auf die Strafe beim Zivilverfahren gegen den Verkehrssünder hat, ist in sog. Fachkreisen übrigens umstritten. Es bleibt aber dabei, dass es ein Falschverhalten ist und nur die Strafe nicht kommt.
Welches Zivilverfahren meinst du? Gegen die SVB/Baugesellschaft, weil sie das Limit falsch ausgeschildert hat, und man deswegen jetzt einen Schaden hat? Das Bußgeld ist kein Zivilverfahren, sondern als Ordnungswidrigkeitenverfahren dem Strafrecht untergeordnet.
Zitat:
Abweichend von Deiner o.a. Aufstellung kann auch eine eindeutige situative Beschilderung das Streckenverbot aufheben, wenn sie vorbei ist. Der LKW als Wanderbaustelle ist das beste Beispiel. Als Merksatz sollte man aber abspeichern, dass díe Verwaltungsvorschrift für die BAB auch sagt, das es idR. keine Kombination "Baustelle+Tempobeschränkung" gibt. Die Geschwindigkeit soll (!) auf der BAB immer separat stehen und damit auch separat aufgehoben werden. Leider vergessen einige Beschilderer/Verwaltung dies genauso wie einiges anderes. Damit haben wir den Knackpunkt, warum o.a. Fehler in Köln evtl. zur Straffreiheit führen soll.
Gut, der Amtsrichter sagt also, auch wenn dort 60 ohne Gefahrenzeichen ausgeschildert war, so war diese 60 doch eindeutig mit der Baustelle begründet, auch wenn dies nicht explizit ausgeschildert war. Und da nunmal nach der Baustelle das Tempolimit normalerweise aufgehoben wird, hätte man in einem anderen Fall zum Ende der Baustelle nochmal explizit die 60 anordnen sollen/müssen. Mit dieser Erklärung kann ich mich anfreunden.
Bleibt nur noch die Frage, warum jetzt nach der Baustelle wieder 80 gelten sollen, und nicht unbeschränkt.
Zitat:
Meine persönliche Ansicht ist allerdings, dass das in diesem Fall übertrieben ist, da es nur um ein Fehlen einer Zusatzbeschilderung für m.W. 60m ging.
Was meinst du genau mit übertrieben? Übertrieben, alle Bußgelder jetzt zurückzuzahlen? Oder, dass man sich die Situation zu Nutze gemacht hat, um abzukassieren?
Zitat:
Und das Köln jetzt so viel Geld zu verschenken hat halte ich für Fehlinformation. Wenn es wirklich rund 400.000 Bussgelder sind, wird die Erstattung ja mind. 40.000.000 € betragen, oder?
Das wären ja dann im Schnitt 100 Euro pro Blitzerfoto?
Außerdem sollen es jetzt angeblich nur noch 285.000 sein. Bei 13 Mio Rückzahlungssumme macht das ca. 45 Euro im Schnitt. Das hört sich schon realistischer an, ist aber denke ich auch noch ein bisschen hoch gegriffen.
Zitat:
@TilJes schrieb am 15. Februar 2017 um 15:23:20 Uhr:
Welches Zivilverfahren meinst du?
Das mit der Ordnungswidrigkeit oder dem Strafverfahren gegen den Fahrzeuglenker. (Owi und Strafverfahren sind beides Zivilverfahren, im Gegensatz zu Verfahren im Verwaltungsrecht, z.B. gegen die Behörde, die den Schilderplan erstellt hat).
Zitat:
Gut, der Amtsrichter sagt also, auch wenn dort 60 ohne Gefahrenzeichen ausgeschildert war, so war diese 60 doch eindeutig mit der Baustelle begründet, auch wenn dies nicht explizit ausgeschildert war.
Das wird er nicht machen. Er wird sagen, dass (in Köln) die geforderte Wiederholfrequenz der Schilder nicht passte.
Zitat:
Und da nunmal nach der Baustelle das Tempolimit normalerweise aufgehoben wird, hätte man in einem anderen Fall zum Ende der Baustelle nochmal explizit die 60 anordnen sollen/müssen. Mit dieser Erklärung kann ich mich anfreunden.
Weil an dem halt oft genug nicht so ist. Da gibt es viele Beispiele, in denen kurz nach Ende der Baustelle noch eine weiter Situation kommt, die ein Fortdauern des Limits sinnvoll macht, wie z.B. eine Einfahrt. Damit der Einfahrende eine Gewissheit über die Geschwindigkeit auf der BAB hat, verlängern die Behörden gerne (!) das Limit noch über die Baustelle hinaus.
Zitat:
Bleibt nur noch die Frage, warum jetzt nach der Baustelle wieder 80 gelten sollen, und nicht unbeschränkt.
Nach der Baustelle galt weiterhin 60 um dann in das kurvenbedingte 80 überzugehen. Man hätte sonst 60-Ende - 100-neu und nach kurzer Strecke wieder 80 und dann nach der Kurve (aus meiner Erinnerung) 100 machen müssen. Das ist doch eine Quatschlimitierung. Da macht man 60 etwas länger, dann 80 und dann 100 nach der Kurve.
Zitat:
Was meinst du genau mit übertrieben? Übertrieben, alle Bußgelder jetzt zurückzuzahlen? Oder, dass man sich die Situation zu Nutze gemacht hat, um abzukassieren?
Es ist kein abkassieren. Es besteht ein Limit und das wird kontrolliert. Wegen der 60 Meter an alle zurückzuzahlen halte ich persönlich für nicht richtig.
Zitat:
Und das Köln jetzt so viel Geld zu verschenken hat halte ich für Fehlinformation. Wenn es wirklich rund 400.000 Bussgelder sind, wird die Erstattung ja mind. 40.000.000 € betragen, oder? Das wären ja dann im Schnitt 100 Euro pro Blitzerfoto? Außerdem sollen es jetzt angeblich nur noch 285.000 sein. Bei 13 Mio Rückzahlungssumme macht das ca. 45 Euro im Schnitt. Das hört sich schon realistischer an, ist aber denke ich auch noch ein bisschen hoch gegriffen.
Und auch wenn es weniger sind. Auch 10.000.000 € sind in meinen Augen kein gut ausgegebenes Geld.
Habe den gesamten Thread nicht weiter verfolgt. Nur soviel. Nach schriftlicher Anhörung einer Straftat habe ich sofort einen bundesweit versierten Fachanwalt beauftragt,sich für meine Interessen einzusetzen und wahr zu nehmen.Tathergang im Sept 2016 bei offizieller Begrenzung auf 60 km/h, - die so nachweislich nicht korrekt beschildert war ( teilweise 80km/h) - siehe Medienberichte und Erklärungsnöte der Ordnungsverwaltung Stadt Koln;
Gemessen wurde über 110km/h in 60èr Zone auf der BAB 3. Das heisst mindestens 55 zu schnell, 2 Monate zu Fuss und 240,- Blitzgeld.- Was ich von aller Anfang nicht rechtens und unlegal gehalten habe.
Nach nunmehr 9 (neun) Monaten (Mai2017) ist das Verfahren komplett niedergelegt und gegen mich eingestellt worden.
Danke an die Rechtswissenschaftler, die diese Materie studiert haben und nicht nur aus Profitgründen, sondern nach Fakten die jeweiligen Verstösse widerlegt haben...
"Zu vielen Menschen ist egal was passiert. Solange es ihnen nicht selbst passiert." passt aber nicht zu der Freude bei zugegebenen +30 km/h in der Baustelle straffrei zu bleiben, oder?
Nein, Passt nicht ganz,(gebe ich zu) weil ich keine Baustellenschilder nach sichtbarer Baustellenende mehr wahrgenommen und gesehen habe, Bei mäßigen Verkehr Samstags morgens, ca. 5.30 Uhr den Tempomat wieder auf 110 km eingestellt, und war erschrocken nach Blitz...- - Aber , wie mehrfach schon berichtet, nicht ordnungsgemäß von der Stadt Köln. Was mich am meisten ärgert ist eigentlich die Tatsache der Verantwortlichen, die so manche Anordnung heraus gegeben haben ( Oberamtsrat, ect) - ohne jetzt jemanden zu beleidigen oder zu denunzieren, die ganze Misere,welche sich über Monate hingezogen hat, nun alle auf die LBM hindrücken möchte, die ja eigentlich nur Auftragausführende der Organisation sind.-
Finde ich so nicht ok.