unklare Ausschilderung auf Baustellenschildern etc.
Was will uns dieses Schild sagen?
Absolutes Halteverbot,
auch auf dem Rand(Park)streifen,
ab den 13.07. 6 Stunden ?!?
Also darf ich am 13.07. ab 06.01 Uhr hier wieder parken???
Ich weiß schon was gemeint ist!
Aber könnte man nicht eindeutiger Weise hier statt 6h (was ja 6 Stunden bedeutet) ab 6.00 Uhr schreiben??
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Geisslein schrieb am 11. Juli 2018 um 10:15:16 Uhr:
Zitat:
@Gururom schrieb am 11. Juli 2018 um 09:14:05 Uhr:
Was will uns dieses Schild sagen?
Absolutes Halteverbot,
auch auf dem Rand(Park)streifen,
ab den 13.07. 6 Stunden ?!?Also darf ich am 13.07. ab 06.01 Uhr hier wieder parken???
Ich weiß schon was gemeint ist!
Aber könnte man nicht eindeutiger Weise hier statt 6h (was ja 6 Stunden bedeutet) ab 6.00 Uhr schreiben??Ehrlich gesagt hat dieses Schild so gar keine Gültigkeit.
PSSST, nicht so laut, sonst kommt Schwukele und stellt sich da hin.
36 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 11. Juli 2018 um 10:08:40 Uhr:
Wo steht denn verbindlich, dass "h" nur "Stunden" und nicht "Uhr" heißen kann? Die StVO-Abkürzung für Stunden ist nämlich "Std.".
Hallo, also Leute.. ´h´steht für Stunde und nicht für Uhr.. das sollte ja mal wohl klar sein Leute haha 😉
Zitat:
@Dr.Zulassung schrieb am 13. Juli 2018 um 10:51:05 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 13. Juli 2018 um 10:09:03 Uhr:
Ich würde sogar zwei Stühle mit aufgespanntem Flatterband kapieren und akzeptieren...Wird gerne auch gemacht aber ist aber ein Hindernis und nach § 32 Abs. 1 StVO verboten.
Das ist mir
a) bewusst und
b) egal.
Ich weiß was gemeint ist, gehe davon aus, dass derjenige den Platz nicht aus Spaß blockiert und parke halt wo anders. Leben und leben lassen...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 13. Juli 2018 um 10:09:03 Uhr:
...und da isser schon. Auf die V&S-Teilnehmer ist halt Verlass...
Natürlich! 😁
Zitat:
Leute! Es geht wahrscheinlich darum, dass an dem Tag jemand den Platz für seinen Umzug braucht oder eine Baufirma den Bagger abladen will. Das kann ich auch akzeptieren, wenn die Form hier nicht eingehalten wurde. Ich würde sogar zwei Stühle mit aufgespanntem Flatterband kapieren und akzeptieren...
Worum es bei der Beschilderung geht, ist völlig unerheblich. Es geht auch nicht darum, dass man sieht was gemeint ist - das steht außer Frage. Gesunder Menschenverstand, soziales Miteinander, gegenseitige Rücksichtnahme - alles bekannt.
Wenn aber Knöllchen verteilt werden oder abgeschleppt wird, dann stützen sich diese Maßnahmen auf die StVO. Und die definiert in Kombination mit den jeweiligen Ausführungsvorschriften, wie Verkehrszeichen auszusehen haben. Ich kann nicht einen Teil einer Vorschrift anderen gegenüber anwenden und gleichzeitig den für mich gültigen Teil der gleichen Vorschrift komplett ignorieren.
Aha, dann weiß ich als Eröffner dieses Fadens ja bescheid,
Danke
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Zitat:
@Motorjan schrieb am 13. Juli 2018 um 10:57:03 Uhr:
´h´steht für Stunde und nicht für Uhr.. das sollte ja mal wohl klar sein Leute haha
Aber in der Verwaltungsvorschrift zur StVO steht es doch anders, haha. Da wird als Beispiel "9 - 12 h" genannt, haha. Also steht "h" auch für "Uhr", muahaha.