Unglaubliche Geschichte: Linksabbieger bekommt Teilschuld?
Hallo!
Kurze Schilderung:
Ein Verwandter steht an einer Straße, will links abbiegen und wartet den Gegenverkehr ab. Hinter ihm bildet sich eine Schlange. Das ganze ist Innerorts, normale, 2 spurige Straße.
In dem Moment, wo er eine Lücke findet, die groß genug ist, fährt er los (hat durchgehend geblinkt) und da fährt ihm ein Motorrad voll in die Seite, der die Schlange überholt hatte.
Nach langem hin und her sieht es jetzt so aus, als würde mein Verwandter eine Teilschuld bekommen! Er hätte sich angeblich vergewissern müssen, dass niemand überholt.
Deswegen bekommt man eine Teilschuld? Kann da jemand genaueres zu sagen?
Finde das beinahe schon... ich weiß es nicht. Ich habe das in meiner Fahrschulzeit nicht so gelernt. Innerorts, auf einer befahrenen Straße will ich als Linksabbieger zügig rüber kommen, klar, ohne jemanden und demnach auch mich zu gefährden. In der Situation ist es doch verboten, zu überholen, wenn klar ist, dass man abbiegen will und nur den Gegenverkehr abwartet. Rechts dran vorbei fahren ist etwas anderes, aber als Motorradfahrer an der Schlange links vorbei schlängeln?
Das ganze wird dramtischer, weil der Mercedes (10-12 Jahre alt) ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, die Versicherung des Motorradfahrer hat den größten Teil gezahlt, will aber wie gesagt eine Teilschuld auf meinen Verwandten abwälzen. Der bereut jetzt, dass er keine Verkehrsrechtschutzversicherung hat.
20 Antworten
Für mich stellt sich die Frage, ob man als eingeordneter und wartender Linksabbieger, hinter dem sich bereits eine längere Schlange gebildet hat, damit rechnen muss, dass man überholt wird.
Ich würde diese Frage mit einem klaren "Nein" beantworten da ein Autofahrer, der im Stadtverkehr bei Gegenverkehr eine Schlange von 3-4 stehenden Fahrzeugen überholt, grob fahrlässig handelt, da er
a) mit Sicherheit nicht die Situation überblicken kann
und
b) den Gegenverkehr gefährdet.
Ich vermute mal, dies ist wieder einer der vielen Fälle in denen ein Motorradfahrer versucht hat, sich die Verkehrsregeln zurechtzubiegen. Ein Autofahrer wäre IMHO nie auf die Idee gekommen, die wartende Schlange links zu überholen.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
(...)
Ich vermute mal, dies ist wieder einer der vielen Fälle in denen ein Motorradfahrer versucht hat, sich die Verkehrsregeln zurechtzubiegen. Ein Autofahrer wäre IMHO nie auf die Idee gekommen, die wartende Schlange links zu überholen.
Aus eigener Erfahrung: Doch 😉
Es gibt auf jeder Seite solche Spezis - unverständlich isses natürlich, aber nicht auszuschließen.
Grüße
Schreddi
Danke an Madcruise für den Gesetz-Auszug.
Der Motorradfahrer war verletzt, ist wohl noch relativ glimpflich ausgegangen. Das Motorrad war stark beschädigt, der Mercedes wie gesagt ein Totalschaden.
Ob die beiden bei der selben Versicherung versichert sind, kann ich nicht sagen.
Allerdings werde ich deinen Auszug mal ausdrucken, die Sache wird wie gesagt ziemlich dramatisch, weil teuer für meine Verwandten.
War mir neu, dass es für Motorradfahrer und Autofahrer in dem Fall unterschiedliche Regelungen gibt. Vielen Dank dafür!
Die Regeln sind für alle gleich!
Ich habe hier nur zur Unterscheidung der Unfallbeteiligten Motorrad- bzw. Autofahrer geschrieben.
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Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Die Regeln sind für alle gleich!
Ich habe hier nur zur Unterscheidung der Unfallbeteiligten Motorrad- bzw. Autofahrer geschrieben.
Achso!
Mal sehen, was jetzt passieren wird.